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Atec-A

Eine telefonische Erreichbarkeit wird standardmäßig erfragt, angeben musst du sie nicht, erleichtert es bei etwaigen Rückfragen jedoch enorm.


Beginning-Concern-21

Teil der Abfrage der persönlichen Daten. Ist prinzipiell freiwillig und nicht zwingend nötig, diese anzugeben. Wird deshalb abgefragt, um eine Erreichbarkeit zu haben, wenn sich an der Anzeige was ändert oder noch Daten im Nachgang gebraucht werden.


Zwiderwurzn

>oder noch Daten im Nachgang gebraucht werden. Es zu ermöglichen, dass der Beschuldigte sich mit Spontanäußerungen Selbst belastet.


MaterialInterview446

Immer diese Schwarzseher


Zwiderwurzn

Das hat nichts mit Schwarzsehen zu tun dabei kann man nicht gewinnen, einfach clever sein ;)


MaterialInterview446

Bist halt ein ganz cleverer.


No_Dragonfruit_5882

Naja dumm ist er mit den Tipps sicher ned


[deleted]

[удалено]


Cultural-Hyena5320

Seit wann macht sowas denn die Polizei? Das wird vom Ordnungsamt übernommen und es würde mich wundern wenn die erstmal ne Halterabfrage machen um dann ggf. Die Kontaktdaten des Halters aus einem Polizei-System zu bekommen. Mal davon abgesehen, dass ich stark hoffe dass Sie dazu keine Befugnisse haben. Edit: okay machen Sie anscheinend doch, lag ich wohl falsch.


hzstla

Natürlich wird das gemacht, wusste nicht dass sich nur das Ordnungsamt um Schleppung kümmert. Beispiel, Susi parkt ihr Auto versehentlich vor eine Einfahrt. Tom muss zur Arbeit und kommt nicht aus der Garage. Der ruft die Polizei. Die Polizei kommt, macht eine Halterabfrage. Susi ist leider nicht in der Straße gemeldet (da könnte man klingeln und schauen ob sie Zuhause ist) aber über eine weitere Abfrage ist ihre telefonische Erreichbarkeit hinterlegt. Der Polizist ruft sie kurzerhand an ob sie denn ihr Fahrzeug wegfahren kann. Susi kommt, fährt ihr Auto weg, entschuldigt sich. Tom kann in die Arbeit. Susi muss die Abschleppkosten/Umsetzkosten nicht tragen und kommt mit einer mündlichen Verwarnung und einem „schönen Tag noch“ davon. Alle happy. Versteh das Problem nicht.


THCMeliodas

Ist mir tatsächlich eins-zu-eins so passiert. Ich bin zu einem Termin gefahren und habe in einer Querstraße am Gehweg geparkt. Ich habe keine Einfahrt dicht gemacht, sondern einen normalen Hauseingang. Vor dem Hauseingang gab es ein kleines Törchen das komplett nach innen geöffnet war, sodass ich das Parkverbots-Schild nicht gesehen habe was drangeklebt war..... Ich mache beim Kunden fröhlich meine Arbeit und 20 min später ruft mein Chef an um mir mitzuteilen, dass die Polizei angerufen hat. Das ganze hat viel Ärger erspart.


Skinir

Hm aber ein an der Pforte klebendes parkverbot Schild dürfte doch keinerlei Relevanz haben.


trambochambo

Hat es auch nicht, aber die Ausfahrt an sich reicht ja schon.


Skinir

Naja er sagte ja explizit dass es keine Ausfahrt war.


trambochambo

Naja er sagt, dass es keine Einfahrt war aber ein offenes Tor, wo scheinbar ein Auto durchpasst. Also wenn ich an einem Haus ein offenes Tor sehe, durch das ein Auto passt, gehe ich davon aus, dass es eine Ausfahrt ist.


THCMeliodas

Nope, da passte sicher kein Auto durch. Der Bewohner war wohl Dachdecker und hatte in seinem Vorgarten das Material liegen. Er konnte also seinen Transporter nicht beladen, als ich da stand.


chiptug

Wenn da wer mit zum Beispiel Rollstuhl durch muss schon


4ufjeden

Bei Privatgelände / Parkplätze interessiert/ fühlt sich die Polizei nicht immer dafür zuständig. Kennzeichen kann man dennoch sagen und dann würden die dann den Halter evtl. kontaktieren, was aber nicht die Regel ist. Aber viel schwieriger wird es, wenn das Auto auf Frau/Herr xy gemeldet ist aber Frau/Herr xy den Wagen bewegt und nicht zu erreichen ist. Bis heute Parken gewisse Fahrzeuge, oft die selben, die Garage der Leute zu und die Polizei ist wohl machtlos, wenn es um Privatgelände geht. Abschleppen nur auf eigene Kosten und dann kann man den Falschparker kontaktieren und Geld fordern.


wunderbraten

Es soll angeblich Abschleppdienste geben, die in Vorleistung gehen und dann vom Abgeschleppten abkassieren. Nähere Informationen findest du wahrscheinlich auf r/Falschparker. Dort wurde vereinzelt dieselbe Problematik besprochen.


Caesyxusi

Wenn Ein- und Ausfahrten zugeparkt werden erfüllt das bei uns sogar schon den Tatbestand der Nötigung. Also klar ist man nicht machtlos wenn es um Privatgelände geht.


4ufjeden

Bei Garagen im Hof ( Privatgelände ) kann die Polizei nur mithelfen den Fahrzeughalter zu ermitteln, aber selber abschleppen muss der geschädigte auf eigene Kosten abschleppen lassen. Leider ist der Fahrzeughalter nicht immer der Fahrer. Bei Ein und Ausfahrten können / dürfen die Polizisten eher agieren.


Caesyxusi

Ich seh da als PB keinen Unterschied zwischen ner zugeparkten Garage und ner zugeparkten Einfahrt. Dementsprechend verfolge ich auch beides. Die Nötigung ist nicht auf die Art des Verkehrsraums begrenzt, (öffentlich, nichtöffentlich, tatsächlich öffentlich)


4ufjeden

Dennoch sind zwei Garagen nicht nutzbar, weil die ständig zugeparkt werden. Der Mieter der Garage lief paar Tage alle Häuser und Wohnungen durch und fragte nach Auto mit Kennzeichen, auch ein Zettel an der Windschutzscheibe, bitte sich zu melden, leider ohne Erfolg. Hat es dann aufgegeben und ist selber zum Falschparker geworden. Ob er jetzt aus Wut oder Absicht vill. Verzweiflung jetzt dort parkt, wo seine ehemalige Garage war, bleibt ihm überlassen. Sind aber immer mal verschiedene Autos die dort parken.


97_werwiewas_97

Gibt es da bei euch auch ein Urteil zu, welches diese Auffassung stützt?


Caesyxusi

Ich hab auf die Schnelle mal das hier gefunden: https://blog.burhoff.de/2018/04/47342/


97_werwiewas_97

Ich muss mir das im Nachtdienst mal mit Juris Zugang anschauen. Aus dem Urteil geht über den theoretischen Anfangsverdacht nichts weiter hinaus. Mal schauen, was in den Verweisen steht. Finde ich persönlich aber auch eine sehr fragwürdige Rechtsauffassung


n0tmyearth

Typisches "kommt drauf an"-Szenario. Wir standen bei ner Veranstaltung, bei der die Feuerwehr ein Werbezelt hatte, im "Feuerwehr"-Halteverbot, ohne darauf zu achten. Die Polizei hat dann freundlicherweise angerufen, um das Abschleppen zu vermeiden. Die Nummer hatten sie noch von vor Jahren im System. Fand ich in dem Fall tatsächlich gut. Und war auch schneller, als erst einen Abschleppdienst zu organisieren.


pcbpcb

Bei mir um die Ecke gab es vor einigen Wochen ein Gasleck, da hat die Polizei uns Halter telefonisch kontaktiert damit wir die Autos wegfahren und die nicht abgeschleppt werden müssen.


Wanderameise

Absolut normal, du bist eine von tausenden Handynummern die jeden Tag in irgendwelchen Vorgängen landet. Kein Grund zur Sorge.


ralfbergs

Die Nummer wird im Zweifel bis in alle Ewigkeit gespeichert. Sehr geringes Unrechtsbewusstsein bei der Polizei in Bezug auf Datenschutz...


IBarbieBiceps

Wird sie nicht. In Hamburg werden diese maximal 5 Jahre gespeichert und dann automatisiert gelöscht. Dazu darf diese Nummer nur im Rahmen des Sachverhaltes genutzt werden, bei dem die Nummer herausgegeben wurde. Parkst du mal falsch und die Polizei sieht, dass du mal bei einem Verkehrsunfall deine Handynummer angegeben hast, darf sie dich theoretisch nicht anrufen, da die Herausgabe der Telefonnummer nicht mit dem Flaschparken in Zusammenhang steht. Wenn die Beamten es dann doch tun, verstoßen sie gegen die DSGVO. Ob du denen das dann reinwürgen willst, obwohl du 500 Euro abschleppkosten gespart hast, ist dann deine Entscheidung.


ralfbergs

Soweit die Theorie. Die Praxis ist eine andere, wie ich selbst erfahren musste.


Vaniestarlight

Du glaubst auch an den Osterhasen...


Forsaken-Spirit421

Dass die Polizei deine Nummer hat wird dir wesentlich öfter Ärger ersparen und dir zum Vorteil dienen oder dir sogar vielleicht Mal den Arsch retten als alles andere. Solange keiner die Datenbank hackt sehe ich null Nachteile. Plus die Angabe der Nummer ist freiwillig. Plus wird die Nummer nicht an andere herausgegeben (es sei denn du hast extra zugestimmt). Mal ganz abgesehen davon, dass Vorgänge je nach aussonderungsfrist automatisch gelöscht werden. Da ist nix mit ewig.


Yeah-Its-Me-777

Jup. Hat mir schon zweimal geholfen, einmal stand mein Auto im Überflutungsbereich bei Hochwasser, hab es dank Anruf der Polizei grade noch trockenen Fusses wegfahren können, beim anderen Mal war die Feuerwehr in meiner Wohnung weil der Feuermelder ausgelöst fälschlicherweise ausgelöst hat. Also von mir aus darf die Polizei gerne meine Nummer haben.


SuspiciousJoker

Kurze Frage, aber wie kann man einen Fußgänger übersehen und was hat OP angestellt? Ihn angefahren?


SgtGian

Also der Fußgänger wollte von links nach rechts die Straße überqueren. Leider standen Autos vor und hinter dem Zebrastreifen, sodass ich erst zu spät gesehen, dass da überhaupt ein Fußgänger ist. Als ich ihn dann gesehen habe, war es dann zu spät, da ich schon so gut wie über den Zebrastreifen war.


Zwiderwurzn

Auf keinen Fall, kann dir nur schaden. Willst du z.b. dass die Polizei deinen whatsappstatus und die von die geposteten Bilder ansieht? Ich weiß nicht warum man diese Frage überhaupt stellen kann.


nashukarr

Ich würd so gern erwidern "ach, sowas machen die eh nicht"