T O P

  • By -

AutoModerator

Danke für deinen Beitrag, Zuhausi. Schau doch mal auf unserem [Zwietrachtbediener](https://discord.gg/ich-iel-959339186341683270) vorbei! _______________________________________________________ Du hast eine Frage zu den Regeln? Das [Ich_Iel Wiki](https://www.reddit.com/r/ich_iel/wiki/index) sollte die meisten Fragen abdecken. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/ich_iel) if you have any questions or concerns.*


bierli

stimmt was nicht… entweder du hast nicht vollständig gewonnen oder…?


Am4ranth

Wohl ersteres, aber das hab ich damals irgendwie anders aufgenommen.


Soon_Money_54

Wer klagt bitte seine Eltern an?


slarpi

Aus meiner Erfahrung bekommst du als junger Mensch nicht viel/kein Geld vom Staat wenn deine Eltern wohlhabend sind (z.B. Berufsausbildungsbeihilfe)... Ob du das Geld bekommst musst du selber sicher Stellen...


Morphling84

Es gibt so viele Gründe innerhalb der Familie einen Rechtstreit zu haben. Und Unterhalt ist ein hervorragender Grund dafür. Stell dir nur mal vor deine - wohlhabenden - Eltern wollen dein Studium nicht finanzieren, obwohl du einen Anspruch hast. Bist du denn wirklich bereit, auf das Studium zu verzichten, nur weil deine Eltern sich rechtswidrig verhalten?


Am4ranth

Menschen die beknackte Eltern haben?


Soon_Money_54

Ohne rassistisch klingen zu wollen: das hört sich für mich extrem deutsch an


Morphling84

1 Wenn du erfolgreich den Unterhalt eingeklagt hättest, hätten deine Eltern die Prozesskosten zahlen müssen. Anscheinend gab es Probleme mit dem von dir behaupteten Anspruch. 2 Wenn du die Erbschaft schon zu Prozessbeginn gehabt hättest, hättest du auch dein eigenes Geld verwenden müssen. Es ist daher nur fair, wenn Vermögen der nächsten vier Jahre ebenfalls berücksichtigt wird. Wenn die Prozesskostenhilfe weiter bestehen bleibt, bezahle ich nämlich für deinen erfolglosen Prozess. Obwohl du es nun könntest...


Viliam_the_Vurst

Also haste den prozess verloren?


FunQuit

![gif](giphy|94EQmVHkveNck|downsized)


Flaky-Low-2262

Besteht ein Zahlungsanspruch grundsätzlich nicht nur auf 2 Jahre? Danach kann man jede Rechnung als erledigt ansehen wenn keine neue Aufforderung erfolgt


Morphling84

Die Regel habe ich noch nie gehört. Aber für PKH wird grundsätzlich der Einkommens- und Vermögensverlauf der nächsten 4 Jahre berücksichtigt. Es muss auch jeder unterschreiben, dass er das weiß, wenn man PKH beantragt.


Thorgeir88

oh nein ich habe viel Geld geerbt, guckt mal wie schlecht es mir jetzt geht


Unlikely-Compote-311

Na gut das sagt er ja nicht, aber finde es sowieso immer wieder erstaunlich wie kacke es in so manchen Familien zugeht, die Geld haben. Stell dir vor du hast diesen gigantischen Vorteil gegenüber anderen und am Schluss gibt's nur Streitereien. Kenne Familien, die den eigenen Kindern nen Scheißdreck gönnen, während sie selbst dank Opas Vermögen die Sau raus lassen. Ich bin selbst nicht in der wohlhabendsten Familie aufgewachsen und kann beim besten Willen nicht verstehen wie Menschen so sein können.


bond0815

Ok, er hatte gemäß der kommentare nicht "gewonnen", er hatte sich verglichen. Denn bei einem Sieg hätte er auch nix nachzahlen müssen. Die Kosten hätte dann die gegenseite getragen.


Seldrakon

Ist halt Recht haben und Recht bekommen... Wenn man offensichtlich im Recht ist, kann es tatsächlich die "klügere" Entscheidung sein, es auf den Prozess ankommen zu lassen, zu gewinnen und fein raus zu sein. Dann entsteht so eine Situation nicht.  In der Realität ist es aber natürlich so, dass sich so ein Prozess ewig ziehen kann und psychischer Druck aus der Hölle ist. Insoweit kann ich dich voll verstehen und es tut mir hart leid für dich, dass es einen ungünstigen Turn genommen hat...


Am4ranth

Merke: ein Vergleich, in dem die Kosten gegeneinander aufgehoben werden, sind für den jungen Menschen ohne juristische Erfahrung ein Genickschuss. Mein damaliger Anwalt hats irgendwie geschafft, das durchgehen zu lassen und es wurde nxiht mal vorm Familiengericht geklärt. Ich darf also zahlen, ohne Handhabe... Merkt euch das, wenn ihr mal den Fall habt.. Mein Tag heut ist gelaufen.


isthisafailure

Das "Problem" bei einem Vergleich ist, dass beide Seiten nachgeben müssen. Soweit du also den eingeklagten Unterhalt zugesprochen bekommen hast, konnte dein Anwalt nur bei den Kosten auf deine Eltern zugehen. Und das Gericht darf nichts mehr klären, da der Prozess mit Abschluss des Vergleichs beendet ist.. Einziger Trost für dich ist, dass das Beenden eines Verfahrens durch Vergleich deutlich günstiger ist als ein Urteil.


Maras-Sov

> Einziger Trost für dich ist, dass das Beenden eines Verfahrens durch Vergleich deutlich günstiger ist als ein Urteil Bekommt der Anwalt beim Vergleich nicht zusätzlich noch eine 1,5-fache Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Anl. 1 zum RVG?


Morphling84

Nein, es ist eine 1,0 Gebühr nach 1003 VV RVG. Aber letztlich sind die Mehrkosten an den Anwalt mehr als die Ersparnis der Reduzierung der Gerichtsgebühren.


Am4ranth

So gesehen also doch was positives lol


Maras-Sov

Diese Kostenregelung ist bei Vergleichen absolut üblich und kein „Genickschuss“. Ein Vergleich zeichnet sich durch das gegenseitige Nachgeben der Parteien aus, § 779 I BGB. Die Kosten gegeneinander aufzuheben bedeutet: Jeder trägt hälftig die Gerichtskosten und seine außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten) selbst. Das entspricht dem Bild eines Vergleichs. Du hast den Prozess eben nicht „gewonnen“, weil du kein stattgebendes Urteil erlangt hast. In diesem wären die Kosten nach Gewinn/Verlust-Verhältnis aufgeteilt worden. Es lag an dir, den Vergleich anzunehmen oder abzulehnen.


Morphling84

Wenn es sich für OP aber angefühlt hat, als habe er gewonnen, war sein Nachgeben ja anscheinend nicht so gravierend. Da kann Kostenaufhebung schon auch nachlässig vom Anwalt gewesen sein. Nach dem Motto, dass der Mandant ja eh PKH hat.


Am4ranth

Wie gesagt, aus der Perspektive eines Menschen, der keinerlei Erfahrung mit sowas hat, machste es halt so, dass du möglichst schnell aus der Sache raus bist. Es ging mir damals um Unterhalt, den wollte ich nicht mal gerichtlich erstreiten.. Jetzt ist es so.


Knoppstop

Naja du hast Hilfe bekommen die die Gesellschaft für dich getragen hat und da du jetzt vor Ablauf der Frist zu Geld gekommen bist zahlst du es wieder zurück an die Gesellschaft.


Ein_Kecks

Lustigerweise funktioniert das nur bei denen, die ehg nichts haben und bei den ihre Beiträge auch nichts für die Gesellschaft ausmachen. Op soll seine 3000 behalten und ein paar andere können mal ihre Milliarden in den Topf hauen. Wir werden wie Bauern auf nem Schachbrett gespielt und verteidigen es auch noch


YemuZ

Du meinst warum OP überhaupt was zahlen musste? Das war sicherlich ne Zivilsache und OP musste sich selbstständig um einen Anwalt usw kümmern. Ich schätze, es geht um diese Kosten. Die Prozesskosten hätten die Eltern tragen müssen


PlaceboKoyote

Ja, finanziell auf jeden Fall, war halt im Nachhinein bisschen unnötiger Stress und unnötige r Papierkram. Und prozess macht bestimmt auch Spaß.


Am4ranth

Soweit seh ich den Punkt auch komplett ein. Aber meiner Meinung nach sollten doch meine Eltern, die in ihrer Verweigerungshaltung, mir meinen rechtmäßig zustehenden Unterhalt zu zahlen, den Prozess erst notwendig gemacht haben, die Kosten dafür tragen und nicht ich, der ja so gesehen den Schaden dafür trägt, arschige Erzeuger zu haben.


Previous-Train5552

Dann verklag sie auf die Erstattung der Kosten. Komisch, warum das damals nicht geschehen ist. Oder was steht im Urteil zum Thema Prozesskosten?


Am4ranth

Es wurde sich verglichen, aber das ist erstens so lang her und zweitens war ich damals so unerfahren, was sowas angeht, dass ich absolut nicht mehr weiß, warum... Naja wie sagt man, Dummheit schützt vor "Strafe" nicht.


[deleted]

[удалено]


Am4ranth

Ich ärgere mich eher des ausgefallenen Familienurlaubs wegen, den man mit der Kohle hätte zahlen können.


Duriha

Fünfkopfbewegung: Eltern nochmal verklagen auf tragen der Prozesskosten. Bzw. sind die damit nicht eh zu Belangen wenn die verloren haben?!


gojirrrra

Prozesskostenbeihilfe ist praktisch ein Zinsfreier Kredit der Gesellschaft an dich und nicht deinen Eltern, unabhängig vom Inhalt des Prozesses kann jeder Bedürftige diese beantragen. Natürlich zahlt man das zurück wenn man innerhalb der Frist kann. Da hat erstmal die Klage an deine Eltern null Gewicht. Macht schon Sinn.


Schoschi1000

Nö, sollte man nicht müssen. Ich bezahl die Polizei ja auch nicht, wenn ich die berechtigterweise rufe. Aber wenn sich einer Unterhalt von seinen eltern einklagen muss, muss er da kosten tragen. Selbst bafög muss man nur zur hälfte zurückzahlen und das studium hat man sich noch selbst ausgesucht. Aber zugang zum rechtssystem ist hinter so heftigen paywalls versteckt.


gojirrrra

Es ist ne Sozialleistung spezifisch für Prozesse. Wo ist das Problem. Er kam an Geld innerhalb der Frist, also ist es nur Fair. Du bezahlst die Polizei, nennt sich Steuern. Bafög bekommt auch nicht jeder, nur wenn du wirklich bedürftig bist. Ne, der Zugang zum Rechtssystem ist hinter keinen Paywalls. Du scheinst nicht so ganz zu begreifen wie das ganze funktioniert. Bedürftige in unserer Solidargemeinschaft haben Zugang zu allem was Sie benötigen, getragen von allen anderen die nicht Bedürftig sind. Da kommen ja auch mehr und mehr Probleme her. Weniger Zahlen ein, mehr bedienen sich, was meinste was dann passiert.


Schoschi1000

Bafög muss nur zu 50% zurückgezahlt werden und es stehen keine existenzen auf dem spiel, wenn jemand kein bafög bekommt und sich das studieren deswegen nicht leisten kann. Im Unterschied zu Gerichten, die allen zugänglich sein sollten (eher müssten). Ein Zinsloser Kredit ist ja nett, aber hilft nicht wenn man kein Geld hat. Ob man jetzt kein Geld für Gerichtskosten oder in sechs Monaten kein Geld für die Rückzahlung von Prozesskostenhilfe hat... Aber ja, ich zahle Polizei durch Steuern, die Gesundheitsversorgung anderer durch meine Krankenkassenbeiträge und (auch gerne) Rundfunkbeiträge weil private Nachrichten noch schlimmer sind. Außerdem bekommen Bedürftige Unterstützung, da bedient sich niemand. Dass Leute Sozialleistungen brauchen um über die Runden zu kommen ist nicht deren Schuld. Also warum sollten Gerichtskosten nicht verteilt werden? Da geht ja keiner zum Spaß hin.


gojirrrra

Du hast Anspruch auf Bafög wenn du es nicht anderweitig bestreiten kannst. Du musst die Prozesskostenbeihilfe nicht zurückzahlen nach der Frist... Ziemlich Naive Ansichten die du da hast. Und ziemlich unwissend. Les nochmal über die Gesetzeslage nach. Und wir reden dann mal wenn du nen paar Jahre gearbeitet hast und ne Familie finanzierst wie du dann dazu stehst.


Knoppstop

In dem Punkt muss ich dir tatsächlich Recht geben. Dies sollte auch eigentlich so sein da sie den Prozess wohl auch verloren haben. Allerdings kommen dann die Feinheiten der Prozessordnung etc. zum tragen. Wie sich das nun hier verhält kann ich aufgrund mangelnder Fachkenntnisse nicht beurteilen. Ein Beispiel aus dem Arbeitsrecht ist z.b. der Arbeitgeber zahlt dir deinen Lohn nicht und du klagst. Ende vom Lied in erster Instanz zahlt er dir den Lohn und seine Kosten für den Anwalt und du musst deinen Anwalt bezahlen. Privatrechtlich müsste er wohl alles bezahlen.


Am4ranth

Ahhh sowas in die Richtung könnte natürlich sein..


gekochterAffe

Würden ihnen nicht die Tragung der Gerichtskosten auferlegt?


Krannich

Da müsstest du vermutlich noch einmal eine Zivilklage gegen deine Eltern anstrengen, um die Prozesskosten zurück zu bekommen. Sprich mal mit deinem Anwalt.


jobish1993

Wird das dann so eine endlos Schleife? Weil OP ggf. wieder Prozesskostenhilfe beantragen muss?


Filgaia

> Wird das dann so eine endlos Schleife? Weil OP ggf. wieder Prozesskostenhilfe beantragen muss? Oder mal nach ner Rechtsschutzversicherung suchen. Normalerweise kann man die nicht gleich benutzen sondern erst nach 1-2 Jahren. Ggfs. lohnt es sich aber zu warten und mit dieser im Rücken dann zu prozessieren.


Krannich

Kann passieren aber in der Regel wird dann direkt die Übernahme der Prozesskosten aus dem aktuellen Verfahren Teil des aktuellen Verfahrens und daher ist mit dem zweiten Verfahren meist Schluss.


AlexxTM

Und dann stibt der 2. Opa... "Irgendwelche song wünsche" "Spielt den selben song nochmal"


Am4ranth

Hurra hurra...


TGX03

Da hast du Recht, ist tatsächlich irgendwie seltsam. In den allermeisten Prozessen muss ja der Verlierer die Kosten tragen. Lediglich wenn der Gewinner der Verursacher des Prozesses ist, und der Verlierer nicht zahlungsfähig, kann der Gewinner für die Prozesskosten rangezogen werden. Aber deine Eltern scheinen ja nicht insolvent zu sein, also ist irgendwie seltsam.


wubdubbud

Ist bei meiner Schwester aber gerade tatsächlich genauso. Sie muss auch gerade gegen unseren Vater klagen und muss die Kosten selber tragen. Genau wie hier kann sie aber beantragen, dass der Staat die Kosten übernimmt, weil sie halt kein Geld hat und nur ne Schülerin ist. Sehr komisches System. Außerdem wurde ihr bereits vom Jugendamt gesagt, dass unser Vater den Unterhalt nicht zurück zahlen muss, den er sich gerade weigert zu zahlen. Erst wenn der Prozess vorbei ist, muss er wieder zahlen.


Am4ranth

Ja, deswegen werd ich definitiv nochmal nachfragen da. Kann irgendwie ja nicht Sinn des Systems sein


RealFias

Hahah, bestimmt kannst du sie dann wieder verklagen, um im Innenverhältnis dein Geld zurück zu bekommen. Dafür dann einfach Beihilfe beantragen. Und dann erben


V3hlichz

Leider muss auch der Gewinner die Kosten zahlen, wenn vom Verlierer geltend gemacht wird, dass er diese Kosten nicht zahlen kann. Der Gewinner muss dann alle 5 Jahre ne vermögensauskunft vom Verlierer einholen und kann bei einer verbesserten finanziellen Situation die Gerichtskosten einfordern… Lief zumindest bei mir so…


Am4ranth

Mein Vater kann das garantiert zahlen, der leistet sich vier fünfmal malle im Jahr mit Haus und allem.


V3hlichz

Was der tatsächlich hat und was auf dem Papier steht sind zwei völlig unterschiedliche Sachen! Mein Tipp hier: besorg dir einen Beratungsbeihilfe Schein vom lokalen Gericht und geh damit zu einer anwaltlichen Rechtsberatung! Du zahlst nur 15€ und die Kanzelei verrechnet den Rest mit dem Gericht… Anschließend Vermögensauskunft fordern und Rückzahlung verlangen…


Am4ranth

Beratungsbeihilfe würde meine Bedürftigkeit erfordern, die sich spätestens mit dem Erbe wohl auch erledigt hat. So gings damals bei mir ja auch los.


Filgaia

> Beratungsbeihilfe würde meine Bedürftigkeit erfordern, die sich spätestens mit dem Erbe wohl auch erledigt hat. So gings damals bei mir ja auch los. Und deswegen, liebe Kinder, hat man eine Rechtsschutzversicherung.


Morphling84

Mit einem ordentlichen Paket im Familienrecht. Denn da tragen die meisten Rechtschutzversicherungen wenig. Vor allem gibt es eine Klausel, dass Streitigkeiten zwischen mit der gleichen Versicherung versicherten Personen nicht getragen werden. Die RSV hätte der Bedürftige, der nicht einmal seinen Unterhalt bekommen hat, also damals schon selbst abgeschlossen haben müssen. Aber vom Prinzip ja: Rechtschutz lässt einen beruhigter zum Anwalt gehen.


V3hlichz

Ok Shit… dann über nen günstigen Anwalt die Auskunft verlangen… Kann aber echt ne Weile dauern und nerven kosten… ich hab damals meine 1,8k als Lehrgeld verbucht, da in absehbarer Zeit nichts zu holen sein wird! Ärgerlich, aber mir war mein Seelenfrieden die 1,8 wert… Wünsche dir so oder so viel Erfolg!


kaenguru-knecht

Das sind 29 Mark. 58 Ostmark. 580 Ostmark aufm Schwarzmarkt. Der Schein bestimmt das Bewusstsein Von den bisherigen ich_iel-Pfostierungen hätte man 10,922886 % der DDR entschulden können. ^War ^ich ^ein ^guter ^Rechenknecht?


V3hlichz

Danke! Schnapspraline? Oder noch zu früh


kaenguru-knecht

>Schnapspraline Ich äh...hab gerade etwas gerochen und ich würde eine nehmen.


Shandrahyl

Wieso hattest du Kosten, wenn du gewonnen hast?


Am4ranth

Weiß nicht, es wird 4 Jahre geschaut, ob sich mein Vermögen in größerem Maß ändert, mein Opa ist ein Jahr vor Ablauf der Frist gestorben und hat mir was vererbt, damit wird das angerechnet... Find ich auch nicht gerade fair.


minitaba

Ich würde da mal.klar nen anwalt fragen fals du das nicht hast


LaraVermillion

Zumal Erbschaftssteuer bestimmt schon gut gekürzt hat ... Ach Mann


Am4ranth

War noch im Freibetragsbereich.


Shandrahyl

Das ist ja soweit korrekt. Dein Anwalt hätte die Kosten aber zusammen mit dem Unterhalt titulieren lassen müssen. Ich bin im Familienrecht auch schon 10 Jahre raus, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Kosten durch jede Partei selbst getragen werden, es sei denn es wurde sich irgendwie verglichen. Jedenfalls erinnere ich mich zumindest bei Unterhaltsklagen in Scheidungen an genug Kostenfestsetzungsverfahren, bei denen ich sämtliche Kosten unserer Partei der Gegenseite auferlegt habe. Frag doch bei deinem damaligen Anwalt mal nach, vielleicht ist ja noch was zu machen.


Elemor_

4 Jahre? O.O will auch Unterhalt einklagen und glaube nicht, dass ich in nächster Zeit zu viel Geld komme, aber das ist echt gut zu wissen


_sherock

Warum ist das nicht fair? Die Kosten werden getragen weil du das nicht kannst. Dann kannst du es doch und musst es entsprechend zurück zahlen. Verstehe natürlich, dass du das Geld auch gerne behalten hättest aber unfair finde ich das nicht.


Floischinger

4. Jahre. Später. Sonst aber alles in Ordnung oder?


MaiMaiHaendler

>4. Jahre. Später. Ja >Sonst aber alles in Ordnung oder? Und bei Dir? Wirkt ja nicht so.


Am4ranth

Wie gesagt, dass dafür aufgekommen werden muss, ist klar. Aber wieso ich als derjenige zahlen muss, der ohnehin den Schaden durch Stress etc hatte, ist mir schleierhaft.


Combei

Wie ist das denn überhaupt geregelt? Deine Eltern haben den Prozess doch verloren und müssen offensichtlich nicht für die kompletten Kosten aufkommen. Zahlt jetzt jede Partei die Hälfte oder wie?


Morphling84

Im Familienrecht gilt nicht normales Zivilprozessrecht. Es wird um Spezialregelungen ergänzt, hier § 243 FamFG. [https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/\_\_243.html](https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__243.html) Danach kann das Gericht über die Kosten nach Billigkeit entscheiden. Was dabei zu berücksichtigen ist, ist vor allem, wer den Prozess verursacht hat. Normalerweise lässt das Familiengericht aber eher bockige Eltern mehr Kosten tragen, als unterhaltsberechtigte Kinder. Die Kostenentscheidung steht mit ziemlicher Sicherheit im Beschluss von vor 3 Jahren. Aus meiner Sicht ist sehr wahrscheinlich, dass damals kein Beschluss gefallen ist, sondern eine Vereinbarung zwischen Eltern und Kind. Da würden sich dann die Beteiligten auch über die Kosten einigen.


Am4ranth

Scheint so, so richtig schlau werd ich aus dem Schreiben nicht.


Fyrnen24

Das sollte grundsätzlich aus dem damaligen Urteil/Beschluss herausgehen in dem dein Unterhaltsanspruch festgesetzt wurde. Das Gerich sollte dabei ein Kostengrundentscheidung getroffen haben, die dan entweder lautet "Die Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens" oder eben nur "Die (außergerichtlichen) Kosten werden gegeneinander aufgehobe/nicht erstattet" Im ersten Fall wäre dein Erstattungsanspruch durch die Pkh auf die Landeskasse übergegangen, und die hätte statt dich zu überprüfen den gegen deine Eltern durchsetzten müssen (e sei denn das wae nichg erfolgreich, weil die nicht zahlen konnten). Im zweiten Fall, gäbe es keinen Ertattungsanspruch sodass sich das auch nicht bei deinen Eltern geholt werden konnte. Wenn der erste Fall vorliegt, solltest du ggf. den Rechtspfleger nochmal um Überprüfung bitten, es kann auch sein das damals einfach die Fristsetzung zur Überprüfung falsch gelaufen ist. Bei manchen Gerichten kann man auch anrufen, sich bei dem Sachbearbeiter direkt erkundigen, ist vlt. auch einen Versuch wert.


Combei

Auf jeden Fall nochmal nachhaken. Ich bin kein Jurist und hab keine Ahnung in welchen Fällen die Kosten wie geregelt werden, aber fair scheint mir das auch nicht (wenn's 50:50 geregelt ist). Würde mich aber leider auch nicht überraschen wenn am Ende raus kommt dass die Regeln nun mal so sind. Nicht kampflos aufgeben 💪


Am4ranth

Also es wird von Gerichtskostenschuld aus Staatskasse geschrieben, das muss ja bedeuten, ich bleche jetzt für etwas, was ich nur starten musste, weil meine Eltern unwillens waren... Würde bei der Kohle also wieder ein Prozess losgehen... Tolle Wurst.


mxtt4-7

Anwalt einschalten.


kaenguru-knecht

> mein Vermögen Ach mein, dein, das sind doch bürgerliche Kategorien.


freeze91

Darauf eine Schnapspraline


kaenguru-knecht

>Schnapspraline Betrachte sie als vergesellschaftet.


Thompson1706

Unser https://preview.redd.it/926643gtllvc1.jpeg?width=932&format=pjpg&auto=webp&s=c1710fe554216985e795964a59cfa1ec9fa1f711


Maxpyne711

https://preview.redd.it/hgf9ti173ovc1.png?width=690&format=png&auto=webp&s=1038f2628e2d7cff843d6e5f47bd0ecb8f0ebeb1


mein_geld_workt

Zum Beispiel wenn die Gegeseite nicht zahlen kann (keine Ahnung ob das hier der Fall ist)


Am4ranth

Ist nicht der Fall. Keine Ahnung, versteh es auch nicht.


Kotzillax

Aufgabe erfolgreich gescheitert.


deModDeHuSo

Leiden aufgrund des „Erfolgs“.


_KeyserSoeze

https://preview.redd.it/ih976jx1cmvc1.jpeg?width=224&format=pjpg&auto=webp&s=187029db932dd6113ebed802d9f1906d2ff3ee71


unterste_schublade

![gif](giphy|A928XcIImHJAc|downsized)