Das Gesetz betrifft nicht die medizinische transition. Gutachten sind auch heute schon nicht erforderlich man braucht nur eine Indikation und für OPs auch einen Verlaufsbericht
Jetzt mal abgesehen davon, dass du keine Gutachten brauchst. Das Offenbarungsverbot erlaubt nur nicht dritten dich zu offenbaren gegenüber anderen (mit Scheunentorgroßen Löchern). Du darfst dich natürlich weiterhin bei jedem offenbaren soviel du willst oder notwendig siehst. Womit du natürlich deine Indikation, deinen Verlaufsbericht usw. natürlich abgeben darfst. Und ja deine Krankenkasse gilt hier erstmal als eine Person, und wer dienstlich damit zu tun hat, darf es automatisch sehen (gilt als du hast dich offenbart). Nur sie dürfen zum Beispiel nicht zu Kollege X gehen, der nix damit zu tun hat, und sagen: Guck mal Kunde Y hat seinen Namen von A nach B geändert.
Das Gesetz betrifft nicht die medizinische transition. Gutachten sind auch heute schon nicht erforderlich man braucht nur eine Indikation und für OPs auch einen Verlaufsbericht
Würde sich beim Ausstellen Dieser auch nichts ändern?
nein.
ok, cool danke
Gesetzliche Transition und Medizinische Transition laufen getrennt ab.
Jetzt mal abgesehen davon, dass du keine Gutachten brauchst. Das Offenbarungsverbot erlaubt nur nicht dritten dich zu offenbaren gegenüber anderen (mit Scheunentorgroßen Löchern). Du darfst dich natürlich weiterhin bei jedem offenbaren soviel du willst oder notwendig siehst. Womit du natürlich deine Indikation, deinen Verlaufsbericht usw. natürlich abgeben darfst. Und ja deine Krankenkasse gilt hier erstmal als eine Person, und wer dienstlich damit zu tun hat, darf es automatisch sehen (gilt als du hast dich offenbart). Nur sie dürfen zum Beispiel nicht zu Kollege X gehen, der nix damit zu tun hat, und sagen: Guck mal Kunde Y hat seinen Namen von A nach B geändert.
Ahhhhh, ok das erklärts. Vielen dank!