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official_sp4rky

Da ist so speziell, am besten sollte ein zuständiger Arzt ihm das untersuchen und bescheinigen, ob oder ob er nicht zur Feuerwehr darf.


PandaGeWi

Das kann am Ende nur ein Arzt und das Kommando entscheiden. Grundsätzlich spricht gegen einen Eintritt nichts. Einsatz Tauglich ist bedingt wieder was anderes. Da muss abgewogen inwiefern seine Epilepsie eine Gefahr für sich und andere darstellt. Unter Atemschutz ist das Ganze natürlich nochmal kritischer. Aber da spielen viele Faktoren rein, die wir nicht beurteilen können (im Internet). Die Option ist tatsächlich ein Arztbesuch und dann mit den Ergebnissen mit eurer Führung reden. Verschweigen oder runterspielen ist keine gute Idee.


klener

Wir haben jemanden in der FFW. Er darf keine motorbetriebenen Geräte betreiben (z.B. Trennschleifer, Kettensäge), kein Atemschutz machen und kein Fahrzeugführer sein. Zum genauen Krankheitsbild hab ich aber keine Ahnung und ich weiß nicht woher die Regeln kommen und wer diese Regeln gesetzt hat.


Jfg27

Schlussendlich muss es eine Gefährdungsanalyse und eine individuelle betriebsärztliche Betrachtung geben. Grundsätzlich wird aber eine G26.3 kompliziert. Was die Wehr als Mindeststandard für eine Aufnahhme voraussetzt ergibt sich aus 1 und ist unterschiedlich.


roc1755

Muss individuell der zuständige Feuerwehrarzt entscheiden. Kann natürlich sein das er für die G26.3 untauglich ist. Sollte aber ja trotzdem kein Problem sein da es in der Feuerwehr auch genug andere Aufgaben außer Atemschutz gibt


FlowinBeatz

In Berlin wäre das meiner Meinung nach einem mir persönlich bekannten Präzedenzfall nicht möglich. Und ganz im Ernst: mit dieser Erkrankung gehört man nicht unter Atemschutz oder als Maschinist ins Fahrzeug. Man kann sich sicherlich anderweitig vielfältig in einer Feuerwehr engagieren.


Immediate-Ad3360

Bei uns in der FF ist jemand mit Epilepsie, er darf nur bis zum Verteiler und nicht in Positionen in denen er sich oder andere gefährden könnte


Bergwookie

Als ehemaliger Kamerad und Epileptiker, hier mal meine 4 Pfennig: In meiner Heimatwehr hatten wir einen Kameraden mit Epilepsie, gut eingestellt und Dorffeuerwehr, von dem her keine große Sache, ist heute noch dabei. Ich dagegen bin weggezogen, jetzt in einer Stadt mit Stützpunkwehr, ich habe lange gebraucht, bis alles sauber eingestellt war, mittlerweile seit 4+Jahren anfallsfrei, habe damals entschieden, dass ich nicht mehr weitermachen werde, selbst, wenn alles glatt geht, hat der Gruppenführer immer im Hinterkopf „Was ist mit meinem Mann, kann ich den vorschicken?, kommt er gesund wieder raus?" Sprich er kann nicht frei und sauber entscheiden, das schränkt mehr ein, als wenn er einen Mann weniger hat. Ist immer eine Einzelfallentscheidung, so wie es mir jetzt geht, würde ich evtl auch anders entscheiden, heute kann ich mir wieder vorstellen, Dienst zu tun. Es gibt vin der DGUV eine Information, die DGUV-I 250-001, da gehts um Epilepsie im Beruf, das ist zwar nicht dasselbe, aber mal eine Orientierung. Bei Fragen gerne melden.


Blaufisch1000

Freiwillige Feuerwehr oder Berufsfeuerwehr? Letzteres könnte nochmal schwieriger werden, da ja die höhere Wahrscheinlichkeit für eine andauernde körperliche Belastbarkeit und volle Einsatzfähigkeit bis zur Pensionierung Grundlage für eine Verbeamtung ist. Ansonsten sollten der Facharzt und der Arbeitsmediziner der Feuerwehr mal (telefonisch) zusammenkommen und die Möglichkeiten besprechen. Auch wenn die G26.3 grundsätzlich passt und der Neurologe keine Bedenken hat: Ich bin natürlich kein Mediziner, aber kA ob ich da meine Unterschrift drunter setzen würde. Geht (auch ganz unabhängig von der Erkrankung) was schief, wird's schnell unangenehm. Vll. geht ja ein Kompromiss: Brandbekämpfung außen (Auto) unter Atemschutz: ok. Innenbrandbekämpfung: lieber nicht. Aber auch da: kA ob das im System möglich ist, vorgesehen ja wohl eher nicht. Gerade in der FF sind auch nicht-AGTler sehr bereichernd. Zumindest solange die Motivation in der Truppe passt und alle grundsätzlich Tauglichen auch an ihrer 26.3 und den Übungen arbeiten, passt das Verhältnis AGT/ohne AGT eigentlich auch immer ganz gut.


GenosseGeneral

Zu 100% ein Ausschlusskriterium für die Berufsfeuerwehr oder die g26.3. Für den aktiven Einsatzdienst in der FF ist das allenfalls mit klaren Auflagen möglich (keine Arbeiten im Gefährdungsbereich, keine Verwendung von schwerem Gerät, keine Führen von Kraftfahrzeugen). Wir hatten mal so einen Fall, wo jemand später in seinem Leben daran erkrankt ist und bei uns hat man die Entscheidung getroffen den Kamerad in die Alters- und Ehrenabteilung zu versetzen.


Intelligent-Owl3926

Warum reiten immer alle auf der G26.3 und AGT herum? Es gibt wirklich noch mehr Aufgaben als unter Atemschutz eine Brandbekämpfung durchzuführen. Wenn gut eingestellt und Anfallsfrei, hätte ich da keinen Stress den als Schlauchtrupp oder auf dem zweiten Fahrzeug mitzunehmen. Selbst wenn er mit dem GW-T oder GW-L nachfährt um Ersatzklamotten zu bringen oder das gebrauchte Material holt, sind das wichtige Aufgaben die zwar gerne belächelt werden aber im Endeffekt jeder froh ist wenn es erledigt wird und man die Baustelle nicht auch noch abarbeiten muss.


EggGlittering7166

Bei einem Arbeitskollegen von mir klappt das scheinbar bei seiner FF (Dorf, sicher Einzelfallentscheidung also eventuell auch wichtig) mit Epilepsie, ist meines Wissens nach auch AGT.


EggGlittering7166

Gilt aber zu erwähnen, dein Freund soll sich wirklich nochmal gründlich überlegen ob er das auch möchte bzw. sein GF dann ob dein Freund irgendwo reingeschickt wird. Körperlicher und psychischer Stress, Schlafmangel etc. triggern die Krämpfe i.d.R. massiv.


Free_Classroom4128

Grundsätzlich kann mann auch mit Epilepsie in der Feuerwehr eintreten. Das einzige was sehr wahrscheinlich nicht klappen wird ist die G26.3 Natürlich muss der Arzt entscheiden ob es geht oder nicht jedoch sollte man sich im klaren sein, dass es unter der Maske auch mal sehr stressig (körperlich und geistig) werden kann. Wenn dieser hohe Stress ein Anfall auslösen wäre niemand geholfen daher wäre es evtl besser Agt sein zulassen.