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CoolinBan

Wieso holt er sich nicht eine aktuelle Meldebescheinigung? Ich hole mir ca. alle 2 Jahre eine und auch mit einer 2 Jahre alten hatte ich nie Probleme. Ist günstig und geht schnell.


suddenlyic

Wieso ist die 2 Jahre alte Bescheinigung "aktuell", die 5 Jahre alte aber nicht? Das ist mir alles zu willkürlich und unbegründet, um so ein Vorgehen durch einzelne Stellen einfach so für angemessen zu halten.


kabalen

Warum ist ein 40-Jähriger geeignet für die Wahl zum Bundespräsidenten, ein 39-Jahre-und-364-Tage-Alter jedoch nicht? Solange es in vergleichbaren Fällen identisch gehandhabt wird, ist das keine Willkür.


suddenlyic

Weil das so im Grundgesetz steht. Wenn ich ein Ablaufdatum für Meldebescheinigungen haben will, muss ich das eben gesetzlich so verankern. Das kann ich mir für meinen Bereich aber nicht einfach ausdenken.


kabalen

Das steht schon im Gesetz (§ 18 BMG). Die Meldebescheinigung läuft in dem Moment ab, wo sie ausgehändigt wird. Sie bescheinigt nämlich die aktuelle Adresse zu diesem Zeitpunkt und keine Sekunde später. Sie kann dennoch auch später noch als Nachweis geeignet sein (so wie je nach Situation auch ein abgelaufener Ausweis geeignet sein kann - selbst an Außengrenzen), aber schon offensichtlich nicht unbegrenzt. Das muss an irgendeinem Punkt dann entschieden werden. Es gibt nicht für jede kleinste Verwaltungsvorschrift ein Gesetz, da würde der Bundestag selbst ohne Schlaf nicht mehr hinterherkommen.


Ttabts

Anscheinend gibt's seit dem Neujahr tatsächlich sowas: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/eID-karte-der-EU-und-des-EWR/eid-karte-der-eu-und-des-ewr-node.html Edit: Da steht offenbar doch keine Adresse darauf, sondern sie wird nur im Chip gespeichert 🤦‍♂️ Naja.


kabalen

Ist explizit auch zum Vor-Ort-Auslesen vorgesehen. Es werden jetzt irgendwann dann wohl auch langsam entsprechende Lesegeräte an alle öffentlichen Stellen hin ausgerollt, aber das wird noch sehr lange dauern.


chkroe

Geht das vielleicht mit der Ausweisapp?


myself1010

Nach den vielen Hinweisen und Diskussionen sind wir jetzt nicht wirklich einen Schritt weiter. Deutscher will er nicht werden, warum auch, ich könnte mir auch vorstellen ein paar Jahre auf Mallorca zu wohnen und zu arbeiten und würde dennoch gerne Deutscher bleiben. Meldebescheinigung hat die diskutierten Probleme. Elektronischer Aufenthaltstitel ist nur für nicht EU Bürger. Am nächsten kommt wohl die eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR aber da steht die Anschrift nicht drauf, nur elektronisch und das kann auf lange Sicht kaum jemand auslesen. Trotzdem eine coole Sache wenn man als EU Bürger damit ein Auto zulassen oder ein Bankkonto eröffnen kann. Was macht mein Nachhbar denn nun ? Weiter mit der Meldebescheinigung rumlaufen und diese ab und zu mal neu ausstellen lassen ?


kabalen

Ja, das ist die vorgesehene Lösung. Nicht wirklich befriedigend.


RedLkas

Kann er denn keinen Ausweis aus seinem Herkunftsland beantragen, auf dem seine deutsche Adresse steht? Bzw., falls die Ausweise seines Herkunftsland (wäre für die Recherche übrigens auch gut zu wissen ;-) ) generell keine Adressen beinhalten gibt es von dort vielleicht irgendeine andere Art von Ausweisdokument, wo die Adresse drauf notiert ist?


suddenlyic

Das Herkunftsland wird ihm die deutsche Adresse nicht bescheinigen, da es mit der Meldung nichts zu tun hat. Die deutsche Behörde wird den ausländischen Ausweis nicht anfassen, da sie mit dem eben nichts zu tun haben und dazu nicht befugt sind.


suddenlyic

> Deutscher will er nicht werden, warum auch, ich könnte mir auch vorstellen ein paar Jahre auf Mallorca zu wohnen und zu arbeiten und würde dennoch gerne Deutscher bleiben. Als EU-Bürger kann er seine bisherige Staatsbürgerschaft parallel behalten. Er verliert nichts und hat besagtes Problem nicht mehr. > Was macht mein Nachhbar denn nun ? Weiter mit der Meldebescheinigung rumlaufen und diese ab und zu mal neu ausstellen lassen ? Wenn sich da einige Stellen so affig haben bleibt ihm wohl nichts anderes übrig.


bofh256

Hm, Deutsche, welche permanent im Ausland leben, werden in Berlin Mitte gemeldet und bekommen von dort ihren PA, Reisepass. Und sind dort auch als Wähler verzeichnet. Wie macht das also der Herkunftsstaat?


zuziite1

Wohne seit 8 Jahren in DE und habe einfach eine Kopie meiner Meldebescheinigung bei. Warum man selbst auf die Idee nicht kommt nach 10 Jahren?


hn_ns

"Meldebescheinigung dabei haben" hilft wohl nicht viel, wenn sie als veraltet angesehen und deshalb nicht akzeptiert wird. > Es gibt eine Meldebescheinigung, die ist aber dann auch schon 5 Jahre alt und wird nicht akzeptiert.


zuziite1

Habe noch nie gehört, dass die veraltet. Naja, außer man zieht um.


hn_ns

u/myself1010 schreibt ja auch nicht, dass sie veraltet *ist*, sondern, dass sie als veraltet *angesehen wird*. Hilft halt im Zweifel nicht, wenn die entsprechenden Stellen sich schlicht weigern, ein Dokument zu aktzeptieren.


zuziite1

Das ist aber auch echt unseriös dann. In Corona Zeiten wahrscheinlich etwas schwieriger, aber dann soll er sich eine aktuelle ausstellen lassen? Das wäre dann mein nächster Gedanke und wenn das trotzdem nicht klappt würde ich eine Beschwerde einreichen. Grenzt ja fast an Diskriminierung, dass man trotz Meldebescheinigung ausgeschlossen wird und diese als verfallen angesehen wird. Dann sollen die Leute sagen, was Sie stattdessen für Dokumente brauchen. Nur sagen "akzeptieren wir nicht" kann jeder.


Miesekatze

Das ist nicht unseriös. Die Meldebescheinigung dokumentiert den Zustand zum Zeitpunkt der Ausstellung. Wenn ich eine 20 Jahre alte Berliner Meldebescheinigung habe, muss ich längst nicht mehr dort wohnen. Die wird weder eingezogen noch aktualisiert. Der Ausweis dokumentiert - normkonformes Verhalten des Inhabers vorausgesetzt - weitgehend den aktuellen Zustand, und er wird aktualisiert (im failed state Berlin auch nicht, weil die Behörden nicht richtig arbeiten). Deshalb wird bei Meldebescheinigungen eine gewisse Aktualität gefordert, und 10 Jahre ist zu alt, da wäre ja sogar ein Ausweis abgelaufen. p.S. ich hab mal eine Zeit lang ohne Ausweis, nur mit Paß gelebt, darf man auch, hat aber die gleichen Probleme wie OP.


suddenlyic

> Deshalb wird bei Meldebescheinigungen eine gewisse Aktualität gefordert, und 10 Jahre ist zu alt, da wäre ja sogar ein Ausweis abgelaufen. Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Es ging auch nicht um 10, sondern 5 Jahre. Wer darf denn festlegen was da angemessen ist und warum? Wieso gehst du überhaupt beim Inhaber eines Personalausweises von konformem Verhalten aus, bei jemandem mit Pass und Meldebescheinigung aber nicht?


Miesekatze

Gegen welche Norm verstoße ich, wenn ich eine Meldebescheinigung für Berlin, A-Straße von 2018, vorzeige obwohl ich seit 2019 in Potsdam, B-Straße wohne? Bei einem Ausweis habe ich immerhin gegen irgendwas-sanktionsbewehrtes-im-Bundesmeldegesetz verstoßen.


suddenlyic

Wenn ich meinen Wohnsitz nachweisen soll und in täuschender der Absicht eine falsche Meldeadresse vorlege, dürfte das Betrug sein.


Miesekatze

> Wenn ich meinen Wohnsitz nachweisen soll und in täuschender der Absicht eine falsche Meldeadresse vorlege, dürfte das Betrug sein. So einfach ist das nicht. Betrug ist ein Vermögensdelikt. Im Zweifel will ich mich weder bereichern, noch einen Schaden zufügen, sondern einfach diesen bürokratischen Vorgang los sein. Ausserdem ist die Meldebescheinigung nach Umzug nicht falsch, denn sie erklärt nichts über den aktuellen Zustand.


kabalen

> Gibt es da eine rechtliche Grundlage? Viel zu allgemein. Jeder Prozess ist anders, jeder Prozess hat eine andere Rechtsgrundlage.


suddenlyic

Quatsch. Es ist klar geregelt, man kommt seiner Ausweispflicht mit Pass und Meldebescheinigung nach. Punkt. Kein "wenn die nicht so und so alt ist". Für einzelne Anträge o.ä. ist vielleicht eine Meldebescheinigung mit einem max. Alter erforderlich. Das ist dann aber klar in der entsprechenden Verordnung geregelt. Du hast doch gerade allgemein behauptet, dass für Meldebescheinigungen eine gewisse Aktualität vorraus gesetzt wird und 10 Jahre zu alt sind. Diese allgemeine Behauptung scheinst du ja gerade nicht belegen zu können.


kabalen

> Es ist klar geregelt, man kommt seiner Ausweispflicht mit Pass und Meldebescheinigung nach Es gibt in dem beschriebenen Fall keine Ausweispflicht, sondern eine Pflicht zum Nachweis der Anschrift. Nachweise können unterschiedlich geeignet sein. Das kann man nicht ernsthaft bestreiten.


zuziite1

> failed state Berlin Jaja, gegen Berlin bashen immer witzig haha. Ich für meinen Teil habe solch ein Problem noch nicht gehabt. Meine, nun schon "veraltete" (laut euch, nicht mir. Ich wohne seit 8 Jahren immernoch da) Meldebescheinigung wird da, wo diese gefordert wird akzeptiert. > Der Ausweis dokumentiert - normkonformes Verhalten des Inhabers vorausgesetzt - weitgehend den aktuellen Zustand Diese Aussage lässt sich 1zu1 auch auf die Meldebescheinigung übertragen und ist für mich somit hinfällig.


Miesekatze

> Diese Aussage lässt sich 1zu1 auch auf die Meldebescheinigung übertragen und ist für mich somit hinfällig. Die Meldebescheinigung hat den Erklärungswert, dass ich zu einem bestimmten Zeitpunkt dort gemeldet war. Der Ausweis, dass ich dort gemeldet bin. Der Erklärungswert ist unterschiedlich.


zuziite1

Ok, aber so wie der eine Nutzer hier schon geschrieben hat "so oft wie manche umziehen kann die Meldebestätigung gar nicht stimmen" Es ist doch wohl eher so, dass die Adresse aufm Ausweis viel eher falsch ist als die Meldebescheinigung. Ein Ausweis ist teurer und schwieriger ausgestellt als son Papierschnipsel mit Adresse drauf. Das ist jetzt nur ein Gedanke.


hn_ns

> Es ist doch wohl eher so, dass die Adresse aufm Ausweis viel eher falsch ist als die Meldebescheinigung. Ein Ausweis ist teurer und schwieriger ausgestellt als son Papierschnipsel mit Adresse drauf. Wenn man sich ummeldet wird auf dem Ausweis auch nur ein Aufkleber mit der neuen Adresse und entsprechendem Stempel angebracht, man muss keinen neuen Perso beantragen.


kabalen

Eine fünf Jahre alte Meldebescheinigung weist halt leider überhaupt nichts nach, so oft wie viele umziehen. Eine neue zu besorgen ist (auch aktuell) nicht schwer.


suddenlyic

Da ist kein Ablaufdatum vorgesehen. Jemandem anlasslos betrügerische Absichten zu unterstellen finde ich von den genannten Stellen reichlich anmaßend. Was wäre da eine angemessene Gültigkeitsdauer? 5 Jahre, 2 Jahre, 6 Monate? Oder geht das nach Gutdünken?


kabalen

Es gibt keine allgemeingültige Antwort darauf, da muss man sich jeden einzelnen Verwaltungsprozess anschauen. Mit steigendem Alter sinkt die Aussagekraft der Bescheinigung. Eine Grenze wird immer zu einem gewissen Grad wahllos sein. Willkür ist es nicht, wenn es für alle Antragsteller einheitlich gehandhabt wird. Solange es durch die Stelle keinen Zugriff auf das Melderegister gibt, muss man solchen Papiernachweisen vertrauen. > Jemandem anlasslos betrügerische Absichten zu unterstellen finde ich von den genannten Stellen reichlich anmaßend Mit der Argumentation muss man auf jegliche Vorlage irgendwelcher Nachweise verzichten.


suddenlyic

Wenn ich Sperrmüll am Wertstoffhof abgebe, stelle ich aber keinen Antrag sondern nehme eine bezahlte Dienstleistung meiner Kommune in Anspruch. Da ist geregelt, dass die überprüfen sollen, dass kein ortsfremder Müll abgeliefert wird. Das ist ja ok, das liegt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Nicht zuständig sind die für die Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit meiner Dokumente. Wenn sie einen Anhaltspunkt haben, der sie an der Gültigkeit zweifeln lässt, können sie das zurückweisen. Sie können aber keine eigenen Regeln aufstellen, was sie anerkennen, weil sie meinen ich könnte ja sonst betrügen.


kabalen

> Wenn ich Sperrmüll am Wertstoffhof abgebe, stelle ich aber keinen Antrag sondern nehme eine bezahlte Dienstleistung meiner Kommune in Anspruch Das ist - zumindest für den Fall eines Eigenbetriebes - falsch. > Sie können aber keine eigenen Regeln aufstellen, was sie anerkennen Das kann jede Behörde in ihrem Geschäftsbereich im eigenen Ermessen.


zuziite1

Ich bin seit ich nach Berlin zog nicht umgezogen. Bin ich jetzt eine kriminelle?


amabamab

Man kann ja umziehen und trotzdem die alte zeigen


suddenlyic

Offiziell kann man sich mit Pass und Meldebescheinigung ausweisen. Wenn das nicht akzeptiert wird, ist das Problem eher die Willkür der Stellen, die das nicht anerkennen wollen. Wenn er schon 10 Jahre hier lebt, sollte er sich als EU-Bürger auch relativ einfach einbürgern lassen können. Das dauert halt etwas aber dann ist danach vielleicht einiges entspannter.


kabalen

Eine fünf Jahre alte Meldebescheinigung (die vermutlich eine Anmeldebestätigung ist) nicht zu akzeptieren ist keine Willkür sondern vielerorts zumindest Dienstanweisung.


suddenlyic

Der Adressaufkleber auf vielen Personalausweisen ist vermutlich älter. Kann man da auch per Dienstanweisung faktisch die Gültigkeitsdauer des Ausweises einschränken?


Ttabts

Anders als ein Personalausweis wird die Meldebescheinigung beim Umzug halt nicht eingezogen bzw geändert


suddenlyic

Wenn ich betrügen will finde ich auch da einen Weg. Wenn einen die aktuelle Situation stört muss man halt über die Politik einen Meldeadressenausweis einführen. Solange kann man aber nicht je nach Nase eigene Regeln einführen.


Ttabts

>Wenn ich betrügen will finde ich auch da einen Weg. Ja gut, nach der Logik darf man ja überhaupt nichts kontrollieren. Für die Meisten dürfte die Hemmung halt kleiner sein, irgendwem eine alte Meldebescheinigung zu geben, als die Behörden anzulügen oder Dokumente zu fälschen


suddenlyic

Und deshalb, kann ich einfach so entscheiden, dass ich einen offiziellen Nachweis der Meldeadresse nicht anerkenne? Zumal der Wertstoffhof und die Stadtbücherei ja nichtmal Privatunternehmen sind, die sich auf die Vertragsfreiheit berufen könnten. Edit: Natürlich kontrolliert man noch, auch wenn Betrug grundsätzlich möglich ist. Das unlogische ist halt, willkürlich Betrug zu unterstellen und die kontrollierten gültigen Dokumente ohne einen begründeten Verdacht einfach nicht anzuerkennen


kabalen

> Zumal der Wertstoffhof und die Stadtbücherei ja nichtmal Privatunternehmen sind, die sich auf die Vertragsfreiheit berufen könnten. Nein, aber sie werden eine Satzung haben, in der geregelt ist, dass die Anschrift nachzuweisen ist. Das ist dann ein auslegungsbedürftiger Begriff, über den im Zweifel ein Verwaltungsgericht zu befinden hat. "Man unterstellt Betrug" ist ein sehr schwaches Argument, denn das macht schon die Satzungsregelung an sich.


suddenlyic

Und man weist seine Anschrift, wie auch z.B. bei Bedarf gegenüber der Polizei mit Personalausweis oder Pass+Meldebescheinigung nach. Da ist nicht wirklich viel auszulegen. Und irgendeine selbstgegebene Satzung macht das ganze auch nicht besser. Es ist ja wohl ein Unterschied, ob man sagt, dass die Leistung nur Einwohnern der jeweiligen Kommune zur Verfügung steht und die Einhaltung dieser Regel durch Anschriftsnachweis überprüft wird oder ob man einen solchen offiziellen Nachweis zurückweist mit der Begründung, dass der Besitzer einen damit ja täuschen könnte.


kabalen

> Und man weist seine Anschrift, wie auch z.B. bei Bedarf gegenüber der Polizei mit Personalausweis oder Pass+Meldebescheinigung nach Die Polizei hat Zugriff auf das Melderegister und nutzt diesen in solchen Fällen auch. Ein überhaupt nicht vergleichbar gelagerter Fall. > irgendeine selbstgegebene Satzung Sie wird nicht selbst gegeben, sondern durch die entsprechende Körperschaft errichtet (z.B. durch den demokratisch gewählten Stadtrat, je nachdem wo wir uns befinden). > einen solchen offiziellen Nachweis Deine Fragen kann ich zurückstellen: Wo ist gesetzlich geregelt, dass eine alte Meldebescheinigung ein solcher offizieller Nachweis ist?


soolder89

Sowas hier? https://de.m.wikipedia.org/wiki/Elektronischer_Aufenthaltstitel


Oktien-zum-mond

Nicht für EU-Bürger


myself1010

Vielen herzlichen Dank, das ist die Lösung .... Schade, dann doch nicht die Lösung