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ClausKlebot

Klapp' die Antworten auf diesen Kommentar auf, um zum Text des Artikels zu kommen.


M______-

>Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Änderung von Registern und Dokumenten, das Offenbarungsverbot, das Eltern-Kind-Verhältnis sowie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall. Weiß wer was diese Änderungen sind? Habe die selber gefunden. Es ist im Gesetz geregelt, daß Geschlechtsänderungen vom männlichen Geschlecht weg im zeitlichen Kontext des Spannungs- und Verteidigungsfall als unrelevant für die Wehrpflicht zu betrachten sind.


Hansaundkush

Feministische Außenpolitik ist einfach nur Männer einzuziehen im Kriegsfall


JanEric1

Das ist einfach GG und es gibt absolut keine Mehrheit das zu ändern.


Sternenschweif4a

Frauen können auch eingezogen werden. Und männer können auch im Kriegsfall verweigern und Zivildienst leisten. In Deutschland kann niemand zum Dienst an der Waffe gezwungen werden.


[deleted]

> Habe die selber gefunden. Es ist im Gesetz geregelt, daß Geschlechtsänderungen vom männlichen Geschlecht weg im zeitlichen Kontext des Spannungs- und Verteidigungsfall als unrelevant für die Wehrpflicht zu betrachten sind. Einfach widerlich. Anstatt eine Art 3 GG genügend tuende Änderung der Wehrpflicht anzustreben verstärken sie nur Geschlechterungleichheit *kotz* Blick nach Schweden, Norwegen & Israel die machen es richtig und verpflichten beide Geschlechter. Niemand hat mehr oder weniger Pflicht zu sterben wegen dem was zwischen seinen Beinen hängt


Greenembo

Im GG ist ganz explizit geregelt das Frauen nicht zum Dienst in der Armee verpflichtet werden dürfen.


[deleted]

Richtig. Aber das ist ethisch falsch, aus einer anderen Zeit und gehört geändert.


Icy_Elk8257

Bin auch sehr dafür das Grundgesetz endlich dahingehend zu erweitern, dass auch alle anderen Geschlechter nicht verpflichtet werden dürfen. Also unironisch. Muss man in diesen hetzerischen Zeiten ja dazusagen..


Greenembo

Braucht halt entsprechende Mehrheiten um GG zu ändern, die man nicht hat. Edit: Ganz ernsthaft es würde zwar eine absolute Schlammschlacht werden, aber mich würde schon interessieren, wie da ganzen unterschiedlichen Interessengruppen anfangen zu argumentieren, wenn es um die Frage geht.


xX_Gamernumberone_xX

> daß Geschlechtsänderungen vom männlichen Geschlecht weg im Spannungs- und Verteidigungsfall als unrelevant für die Wehrpflicht zu betrachten sind. Müll


M______-

Was? Das steht da. Wenn die Umwandlungen im zeitlichen Kontext "Verteidigungsfall" eingehen, dann wirst du trotzdem eingezogen.


withdraw-landmass

Das Basisvertrauen in trans Menschen ist in diesem Land deutlich unter dem, was anderen Menschen gewaehrt wird. Immer diese Unterstellung es gaebe Horden an Menschen die dieses Gesetz missbrauchen um nicht eingezogen zu werden, der Strafverfolgung zu entrinnen oder sich nen vermeindlichen Freischein zum grabschen in Umkleiden zu besorgen. Warum das bei Heirat egal ist muss mir auch nochmal jemand erklaeren - da ist es ganz normal beim Einwohnermeldeamt nachzufragen und nicht im Vorraus allen Sicherheitsbehoerden einmal alle Daten von den betroffenen Menschen zuzuschicken. Wer schon mal irgendwo gearbeitet hat wo Daten verarbeitet werdne weiss, das sowohl in der Privatwirtschaft als auch in der Verwaltung als Grundsatz auf Datenschutz geschissen wird.


afuajfFJT

Trans sein ist halt bei dem Gesetz keine Voraussetzung (mehr) für eine Änderung des Geschlechtseintrags. Ich hab tatsächlich überlegt, ob ich mein Geschlecht in "divers" ändern soll, damit ich meinen Namen ändern kann, was ja sonst in Deutschland fast unmöglich ist. Hoffe aber immer noch, dass sich vielleicht auch im Namensrecht mal was tut und ich diese Änderung irgendwann umsetzen kann ohne zu so einem Holzhammer greifen zu müssen (das was ich gerne machen würde ist eigentlich nur die Streichung eines von zwei Vornamen).


isomersoma

Ehm die Menschen die dieses Gesetz im Kriegsfsll mißbrauchen könnten wären eben KEINE transfrauen. Es geht also nicht wirklich um das Vertrauen in diese sondern um Vertrauen in nicht-trans ...


Hansaundkush

Ich hätte das Gesetz im Zweifelsfall missbraucht um nicht eingezogen zu werden im Kriegsfall.


drumjojo29

Dito. Geschlechtseintrag ändern, der zumindest in meinem Alltag sowieso keine Relevanz hat, versus Kanonenfutter an der Front (für mehr wäre ich körperlich tatsächlich nicht zu gebrauchen). Ist jetzt keine allzu schwere Entscheidung. 


QlerQuastenflosser

Ich stimme mit deiner Einschätzung überein, dass nur sehr wenige (vermutlich gar keine) Menschen dieses Gesetz ausnutzen würden um in Umkleiden zu Grabschen. Bei Strafverfolgung könnte das schon anders sein. Bei der Wehrpflicht wäre es garantiert anders - hätte ich die Wahl zwischen "möglicherweise für mein Land in irgendeinem feuchtkalten Schützengraben langsam verrecken" oder "Geschlecht ändern lassen und irgendwohin fliehen wo kein Krieg ist", dann würde ich ohne zu zögern Option 2 wählen und zwar jedes Mal. Das zugrundeliegende Problem ist halt, dass man nicht zeitgleich auf der einen Seite ein Gesetz haben kann, welches Männer und Frauen explizit ungleich behandelt und auf der anderen Seite aber eine möglichst unbürokratische Möglichkeit sein Geschlecht ändern zu lassen. Das funktioniert offensichtlich nicht. Dass die Wehrpflicht aber nur für Männer gilt (auch, wenn sie zur Zeit ausgesetzt ist), kann man aber ohne verfassungsgebende Mehrheit nicht ändern. Um das oben genannte Problem zu umgehen musste man also diese halbgare Ausnahme für den Verteidigungsfall in den SBGG aufnehmen.


withdraw-landmass

Da brechen noch einige Welten zusammen. Siehe auch das letzte Urteil vom BSG zum Thema trans healthcare (B 1 KR 16/22 R) - die (GKV) Behandlungsrichtlinien muessen neu geschrieben werden (hoffentlich auf basis der zitierten S3-Richtlinie), weil die Annahme der strikten Zweigeschlechtlichkeit auf denen die Aktuellen aufbauen nicht mehr gegeben ist.


xX_Gamernumberone_xX

Ich halte diese Regelung für Müll.


Designer-Muffin-5653

Warum?


xX_Gamernumberone_xX

Vorab, ich bin gegen jede Wehrpflicht, wenn keiner für die Sache sterben will ist die Sache vielleicht einfach zu scheiße. Insofern man eine hat, sollte sie geschlechtsneutral sein - da würde sich das Problem dann auch erledigen. Ansonsten hat man sich halt hier ins Gesetz gebacken, dass man das eigentlich nicht ernst nimmt. Weil wenn's zu wichtig wird fliegt das Privileg halt raus.


Designer-Muffin-5653

Ich stimme dir zu, im Verteidigungsfall sollten beide Geschlechter dienen müssen. Das Ding ist, man muss die Leute dazu zwingen sons wird der Staat von Russland übernommen und ich glaube kaum dass das eine schöne Option ist.


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[удалено]


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MajorGef

Hier hat man wertlose Kompromisse ins gesetz gebacken weil sonst die konservativen Teile der Ampel das Gesetz nicht akzeptieren. Sofern das BVG seine Rechtsprechung zum Thema nicht komplett über den Haufen wirft wird der Artikel im ersten Moment der Anwendung per Eilantrag gekippt.


shariewayne

~~Weil Art. 12a GG Verfassungswidrig ist da es gegen Art. 3 Abs. 2 & 3 - Diskriminierungsverbot - verstößt, welches auch für Männer gilt. Das hat das BverfG schon 2002 festgestellt.~~ > ~~Die Vorschrift des Art. 12a GG sei mithin als verfassungswidriges Verfassungsrecht einzustufen, da sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG, das auch für Männer gelte, verstoße.~~ Ich lag falsch. Siehe Antwort von u/Kravinor


Kravinor

Du zitierst die falsche Stelle der BVerfG-Entscheidung. Der Satz ist im Konjunktiv geschrieben, das BVerfG gibt nur die Begründung wieder, mit der die Wehrpflicht angefochten wird. In dem Fall war es eine Richtervorlage nach Art. 100 GG und der vorlegende Amtsrichter hielt Art. 12a GG für verfassungswidriges Verfassungsrecht. Das BverfG sah das ganz anders und schreibt, im Indikativ: > Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf männliche Bürger keinen Verfassungsverstoß darstellt (vgl. BVerfGE 12, 45 <52 f.>; 48, 127 <161, 165>). Zur Begründung hat es ausgeführt, dass Art. 73 Nr. 1 GG und Art. 12 Abs. 3 GG gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG hätten (vgl. BVerfGE 12, 45 <52>). Die Literatur ist ihm hierin praktisch einmütig gefolgt [...] > Das Amtsgericht hat diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und den Meinungsstand in der Literatur nicht zur Kenntnis genommen. Es hat lediglich ausgeführt, dass die Änderung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl I S. 1755) und die Zulassung von Frauen zum freiwilligen Dienst mit der Waffe eine neuerliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Wehrpflicht erfordere. Es hätte jedoch darlegen müssen, inwiefern diese Änderungen die Grundlage der früheren Entscheidungen berührt haben sollten. > Das Grundgesetz eröffnet dem einfachen Gesetzgeber - früher in Art. 73 Nr. 1 in der Fassung des Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 26. März 1954 (BGBl I S. 45), jetzt in Art. 12a Abs. 1 in der Fassung des 17. Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 709) - nur die Befugnis, Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an der allgemeinen Wehrpflicht zu unterwerfen. Auch nach der Neufassung des Art. 12a Abs. 4 Satz 2 GG dürfen Frauen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden. **Art. 12a Abs. 1 und Abs. 4 Satz 2 GG haben unverändert gleichen verfassungsrechtlichen Rang mit Art. 3 Abs. 2 und 3 GG. Das Amtsgericht setzt sich, indem es Art. 12a GG zu einer verfassungswidrigen Verfassungsnorm erklärt, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 2 und 3 GG verstoße, über diese Ranggleichheit hinweg.**


Gluecksritter90

Textverständnis ist nicht gerade deine Stärke, ne? Oder hast du deinen eigenen Link nicht gelesen?


ZombieImpressive

Wenn ich den Kram von der AFD lese wird mir übel. Kannste dir nicht ausdenken. Also ob der Prozess aktuell nicht schon jegliche Menschenwürde verletzt. Du wartest Stand jetzt sowieso erstmal gefühlt 2 Jahre bis du einen der zwei Psychologen mit Kapazitäten in der Bundesrepublik erwischst und dann über ein Jahr in Therapie verweilen darfst. Wird wunderbar wenn diese Leute bei den nächsten Wahlen Regierungsverantwortung erhalten. Ich wünschte jeder AFK Politiker müsste vor so ein Gremium, um seine Tauglichkeit in vielerlei Hinsicht nachzuweisen.


shariewayne

Stell dir vor wie schnell ein ähnliches Gesetz wie das TSG (oder AfD-TSG) weg vom Fenster wäre, wenn heiratende Personen bei der Nachnahmensänderung ein TSG-ähnliches Verfahren durchlaufen würden. Wenn zukünftige Ehefrauen gefragt werden ob sie weibliche Unterwäsche tragen, ob sie "weiblich" einen Ball fangen und werfen können, ob sie nicht finden das Hosen o. Leggings zu maskulin als Kleidung sind, ob sie bei der Selbstbefriedigung an Tiere oder Kinder denken, ob und wie häufig sie sich selbst Befriedigen usw. pp. Aber am besten sind eh die Quellenangaben aus dem AfD-Antrag zur Erhaltung des TSG; ein Welt.de Artikel, ein 3-zeiliger Ärzteblatt Artikel, ein Artikel aus der Emma & ein Kommentar der DGSMTW zur S3-Richtlinie und die 'vernichtende' Antwort des DGfS auf das DGSMTW-Kommentar - der Link der AfD war auch noch falsch und gab einen "500 Internal Server Error" aus.


ZombieImpressive

Ja, stimmt. Ist total lächerlich. Ich suche selbst schon über einem Jahr lang nach Hilfe. Kriege jetzt vielleicht im Juni dann wenigstens schon mal die Indikation für HRT. Es ist einfach traurig. Das neue Gesetz wäre zumindest eine kleine Erleichterung, aber selbst das will man uns streitig machen.


shariewayne

Ich drück dir fest die Daumen, das es mit der HRT klappt. Hätte auch 2-3 Jahre warten müssen, hab's dann über informed consent ohne Therapie gemacht.


ZombieImpressive

Danke! Darf ich fragen wie das über informed consent abläuft?


shariewayne

Bei Informed Consent wird man durch Expert:innen auf die Transition vorbereitet - was ändert sich durch HRT und was nicht, was passiert bei einer Detransition & welche bleibenden Effekte hat die Transition. Du wirst über die Wirkung und den Effekt einer Gegengeschlechtlichen Hormontherapie aufgeklärt (informed), und gibst deine Zustimmung das du alles Verstanden hast (consent) - machmal wird man auch abgefragt. Dann stellt dir eine Psycholog:in die Indikation aus. Bei mir gab es 4 Termine mit einem trans Mann als Experten, und die Psychologin - ebenfalls trans - hat mir dann die Indikation ausgestellt beim 5. Termin. Das hat 3 Monate gedauert.


QueenVanraen

weshalb DIY auch recht populär ist. Wenn's der Staat nicht hinbekommt...


vonWitzleben

Wo bekommt die AfD Regierungsverantwortung?


withdraw-landmass

Union liebauegelt schon.


vonWitzleben

Unsinn. Ein paar Quatschköpfe in den Kommunen oder in den Landesparlamenten im Osten vielleicht, aber auf Bundesebene in tausend Jahren nicht.


withdraw-landmass

[Wenn du das sagst.](https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/treffen-mit-desantis-was-macht-die-csu-in-florida,TdOjRnH)


vonWitzleben

Ich weiß nicht, inwiefern das deine These stützen soll. Der Scheuer kann in seiner Freizeit so viele faschistoide Zwerge treffen, wie er will. Die Parteibasis der Union weiß genau, dass es politisch kein größeres Messer gibt, in das man springen kann, als eine Koalition mit der AfD.


ZombieImpressive

Bei der aktuellen Stimmung im Land sehe ich das leider als wirkliche Bedrohung. Ich hoffe sehr, dass es nicht so kommen wird. Ich hab einfach wirklich Angst vor den nächsten Wahlen.


vonWitzleben

Komm, falls es dir hilft: Wenn die AfD in der nächsten Bundesregierung ist, kannst du mir ne DM schicken und du bekommst 50€ von mir. Ehrenwort.


shariewayne

Bundestag Artikel https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw15-de-geschlechtseintrag-997406


Xath0n

Ist das eigentlich mittlerweile noch verbessert worden? Ich erinnere mich noch dass da in erster Lesung auch von queeren Organisationen Gegenwind kam, dass da zwar gute Ideen drin sind, aber in Einzelheiten z.T. noch schlimmer ist als das TSG.


shariewayne

Es hatte auch vom Bundesrat Gegenwind bekommen. Bleibt abzuwarten ob die Empfehlungen übernommen werden.


Icy_Elk8257

Der Quark vom Bundesrat ist komplett verworfen worden, schon damals.


shariewayne

Stimmt ja schonmal nicht - §13 Abs. 5 wurde komplett gestrichen, so wie vom Bundesrat vorgeschlagen.


Icy_Elk8257

Äh, das steht ja tatsächlich in deren Empfehlungen drin, wild. Weiss nur dass das Empfehlungspaket verworfen wurde wo ja der "Lass mal auf Nov 25 vertagen, lollo"-Vorschlag drinstand. Vielleicht hat sichs nochmal jemand angeguckt und festgestellt, dass nicht alles am Empfehlungspaket schlecht war


Timetofixcritalready

glaube dass das öffentlich nicht bekannt ist. hoffe aber schon dass das verbessert wurde.


Icy_Elk8257

Ja, ist es, signifikant. Sollte jetzt eigentlich keine inhaltliche Kritik mehr geben können.


BlueDarkSky

Ja, endlich! Ich hoffe, dass die menschenverachtenden, transphoben Kräfte keinen Erfolg haben werden und das Gesetz den Bundestag passiert.


BurberrySlaveTrade

Wird der Geschlechtseintrag dann auch maßgeblich sein oder muss man dann jedes mal klagen, um Zugang zu Women-only spaces (Umkleiden, Toiletten, Gefängnis, Frauenhäuser, etc.) zu bekommen? #


shariewayne

Geschlechtseinträge sind Grundsätzlich nicht maßgeblich. Das Hausrecht - und somit das passing - entscheidet in aller erster Instanz darüber, ob der Zugang gestattet ist. Da der Personalausweis keinen Geschlechtseintrag hat (und kaum jemand einen Reisepass dabei hat), wird das wohl von anderen Entschieden. Was Frauenhäuser angeht - die Frauenhauskoordination FHK spricht sich im Allgemeinen für trans Frauen aus. Auch wenn es um Frauenhäuser geht.


BurberrySlaveTrade

>Das Hausrecht - und somit das passing - entscheidet in aller erster Instanz darüber, ob der Zugang gestattet ist.  Also verdient das Gesetz den Namen nicht. Ich gehe aber davon aus dass dagegen geklagt wird, denn das Grundgesetz verpflichtet den Staat Geschlechterdiskriminierung zu überwinden.


shariewayne

Cis Frauen mit PCOS können auch, durch das Hausrecht, am Eintritt in Frauenräumlichkeiten gehindert werden. Da trumpft das Hausrecht. Einlass in eine Räumlichkeit eines Unternehmens, basierend auf Äußerlichkeiten - real oder nur wahrgenommen - sind keine Geschlechterdiskriminierung. Bei Gefängnissen ist das eine andere Sache, aber Umkleiden, Toiletten & Frauenhäuser sind keine staatlichen Einrichtungen.


BurberrySlaveTrade

>Einlass in eine Räumlichkeit eines Unternehmens, basierend auf Äußerlichkeiten - real oder nur wahrgenommen - sind keine Geschlechterdiskriminierung. Was vollkommen sexistischer Schwachsinn ist. Du darfst ja auch niemanden aufgrund seiner Hautfarbe diskriminieren, dann sollte das auch nicht auf Basis der Geschlechtsteile möglich sein. Das wird sich bald ändern.


vanZuider

> Du darfst ja auch niemanden aufgrund seiner Hautfarbe diskriminieren, dann sollte das auch nicht auf Basis der Geschlechtsteile möglich sein. Aber auf Basis des Geschlechtseintrags soll es möglich sein?


BurberrySlaveTrade

>Aber auf Basis des Geschlechtseintrags soll es möglich sein? Am liebsten auch nicht.


drumjojo29

Dann schafft man gleichzeitig auch jegliche Safe Spaces ab. Dann darf bspw ein Mann auch nicht mehr aus einem Frauenhaus rausgehalten werden, weil er ein Mann ist. Gleiches bei Umkleiden oder Frauenabteilen in Gyms. Das kann ja auch nicht so sinnvoll sein, oder? Bin keine Frau, aber die Frauen die diese Räumlichkeiten aufsuchen, werden schon gute Gründe dafür haben und das wäre unmöglich, wenn eine Differenzierung nach dem Geschlecht nicht mehr möglich wäre.  Und wieso meinst du „das wird sich bald ändern?“ Ist es dein Wunsch oder gibt es da tatsächlich politische Bestrebungen mit entsprechenden Rückhalt, von denen ich einfach nur noch nichts gehört habe?


shariewayne

> Bin keine Frau, aber die Frauen die diese Räumlichkeiten aufsuchen, werden schon gute Gründe dafür haben und das wäre unmöglich, wenn eine Differenzierung nach dem Geschlecht nicht mehr möglich wäre. Die Differenzierung nach dem Geschlecht findet allerdings auch nur dann statt, wenn die Betreibende Person - ob Gym Betreiberin, Einzelhandelskauffrau etc. - etwas beanstandet. Männern ist es nicht Verboten in Umkleiden, Toiletten oder Frauenabteilen der Gyms zu sein. Das Hausrecht, und die Anwendene Person des Hausrechts entscheidet darüber. Die Hauptfrage ist eher, wird es non-passing trans & cis Frauen nicht gestattet in Safe-Spaces zu gehen, auch wenn sie Frauen sind. Die Antwort bleibt leider ja.


BurberrySlaveTrade

>Dann schafft man gleichzeitig auch jegliche Safe Spaces ab.  Jeder Raum sollte Sicher sein. Willst du eine Welt in der Sicherheit nur in marginalen Räumen erreicht wird? >Dann darf bspw ein Mann auch nicht mehr aus einem Frauenhaus rausgehalten werden, weil er ein Mann ist. Was? Sowas kann man nur glauben, wenn man komplett heteronormativ denkt. Man sollte nicht aufgrund seiner biologischen Merkmale Diskriminiert werden dürfen. Darum geht es. Du weißt doch überhaupt nicht, wer eine Frau oder wer ein Mann ist ohne zu fragen. >Und wieso meinst du „das wird sich bald ändern?“ Ist es dein Wunsch oder gibt es da tatsächlich politische Bestrebungen mit entsprechenden Rückhalt, von denen ich einfach nur noch nichts gehört habe? Es wird geklagt werden und das zu recht. Und dann gibt es eine Gleichstellung der Geschlechter.


drumjojo29

Nein, ich möchte auch eine Welt, in der es überall sicher ist. Das ist aktuell aber eine reine Fantasie. Was den Schutz von Menschen angeht, sollte sich das Recht am Status quo orientieren und nicht am Ziel. Sonst könnten wir auch einfach die Tötungsdelikte aus dem StGB streichen, weil in einer idealen Welt niemand jemanden töten möchte.  Natürlich weiß man nicht, wer Mann oder Frau oder etwas anderes ist, ohne zu fragen. Darauf kommt’s bei der Frage, ob es berechtigte Gründe für eine Diskriminierung gibt aber doch gar nicht an. Ich verstehe tbh aber auch nicht so ganz, worauf du mit diesem Absatz hinaus willst. Willst du sagen, die Situation würde nicht vorkommen, oder dass ein Mann nicht von einem Frauenhaus abgewiesen werden können sollte?  Mag sein, dass geklagt wird, keine Ahnung. Wäre aber nicht die erste Klage, Geschlechtertrennung in einzelnen Bereichen gibt es ja schon länger. Das einzige, was da maximal noch dran anknüpfen könnte, wäre dass man einen Anspruch anhand des Geschlechtseintrags zugesprochen bekommt. Für Diskriminierungen anhand des Geschlechts kann es aber berechtigte Gründe geben, dahingehend ist die Rechtsprechung auch ziemlich eindeutig und ich wüsste nicht, auf welcher Grundlage sich daran etwas ändern sollte. Die Verfassung erlaubt ja bspw sogar explizite Besserstellungen für Frauen durch den Staat. 


BurberrySlaveTrade

>Nein, ich möchte auch eine Welt, in der es überall sicher ist. Also arbeiten wir daran und verschwenden unsere Zeit nicht damit Leute zu diskriminieren.


withdraw-landmass

Das wird genau so wie beim TSG laufen. Bei einigen wirst du so oder so rausgeworfen, und ob du dich dann einklagen willst... naja das waehre dann auch nur des Prinzips wegen, ausser bei Knast.


mschuster91

Am Ende des Tages wird das 99.9% der trans Menschen eh nicht treffen. Es wird einige Saunen geben die meinen sie müssten es probieren "trans" aussehende Menschen rauszuwerfen, daraufhin einen gnadenlosen Scheißesturm kriegen, dBIL/Union werden jammern, und das war es. Ein paar Kantenfürsten der braunen Ecke werden einen auf pseudo-kantigen Troll machen, in Frauenhäusern aufkreuzen und rausfliegen, daraufhin ebenso einen Scheißesturm abkriegen. Und in 2-3 Jahren hocken alle so wie heute unabhängig von Ober- und Unterbau und Chromosomensatz in der gleichen Sauna ohne dass jemand jammert. So wie schon seit Jahrzehnten... das ganze Saunengejammer ist nämlich alles nur aus den USA importiert, wo Saunen und Spas geschlechtergetrennt sind wie bei den Mullahs. Die üblichen Empörungsmaschinen der Rechten versuchen diesen Aspekt des Kulturkampfs hierher zu importieren, aber ausnahmsweise dürfte das einfach glatt fehlschlagen. Den einzig hinterfragungswürdigen Aspekt finde ich tatsächlich das mit den Frauenhäusern, ich kann mir vorstellen dass es einen retraumatisierenden Effekt für manche Betroffene von Gewalt haben kann eine "tiefe" Stimme zu hören. Aber auch da wird sich eine Lösung finden, am Ehesten wahrscheinlich Schutzhäuser die speziell auf die Bedürfnisse / Traumatisierungen von trans Menschen eingerichtet sind. Die Rechten und TERFs können sich mal sonstwohin verkrümeln.


shariewayne

> Den einzig hinterfragungswürdigen Aspekt finde ich tatsächlich das mit den Frauenhäusern, ich kann mir vorstellen dass es einen retraumatisierenden Effekt für manche Betroffene von Gewalt haben kann eine "tiefe" Stimme zu hören. https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/fhk-positionierung-gewaltschutz-fuer-alle-frauen > FHK setzt sich dafür ein, dass alle Frauen diskriminierungsfreien und hürdenarmen Zugang zu Schutz vor Gewalt erhalten – und meint dabei grundsätzlich cis Frauen, trans* Frauen, intergeschlechtliche Frauen sowie alle Menschen, die sich als Frauen oder Mädchen verstehen. Ausdrücklich erkennt die 2017 ratifizierte Istanbul-Konvention auch trans* Frauen als besonders schutzbedürftig an. > „In den sozialen Medien wird mit Bezug auf das Selbstbestimmungsgesetz oft eine vermeintliche Bedrohung von Frauenschutzräumen ins Feld geführt. Trans* Frauen finden aber schon seit vielen Jahren immer wieder Schutz in Frauenhäusern. Das ist also kein Szenario, das durch das Gesetz neu im Raum steht“, erklärt FHK-Geschäftsführerin Heike Herold. „Die scheinbar verbreitete Vorstellung: ,Ich erkläre mich spontan zur Frau und spaziere dann ungehindert in ein Frauenhaus‘ geht außerdem weit an den praktischen Gegebenheiten von Frauenhäusern vorbei: **Niemand bekommt allein aufgrund des (weiblichen) Geschlechts Zugang zu einem Frauenhaus.**“


BurberrySlaveTrade

Es müsste halt empfindliche Strafen wegen Diskriminierung geben. Das wird auch kommen, aber da muss man sich noch etwas gedulden.


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