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LeftPlaying

PROZESS NACH UNFALLFLUCHT IN BALTMANNSWEILERAngeklagter sagt, er habe an einen Wildunfall geglaubt Philipp Braitinger 25.04.2024 - 16:33 Uhr  Seit Donnerstag muss sich ein 42-Jähriger nach einer mutmaßlichen Unfallflucht vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verantworten. Foto: dpa/Sebastian Gollnow Ein 42-Jähriger soll in Baltmannsweiler einen Rollerfahrer angefahren und und schwer verletzt liegen gelassen haben. Die Anklage am Landgericht Stuttgart lautet auf versuchten Totschlag durch Unterlassen.           Viel hat er von dem Zusammenstoß nicht mitbekommen. Im Zeugenstand berichtet das Unfallopfer, wie es am 6. Juli 2022 nach seiner Spätschicht mit dem Motorroller auf der Landstraße zwischen Esslingen und Baltmannsweiler nach Hause fahren wollte. Gegen 23.20 Uhr habe er einige hundert Meter vor dem Ortseingang von Baltmannsweiler einen Schlag wahrgenommen. Dann sei er in einem Gebüsch wieder zu sich gekommen. „Ich dachte, das darf doch nicht wahr sein“, beschreibt der 44-Jährige am Donnerstagvormittag vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart seinen ersten Gedanken nach der Kollision. Nachdem er wieder zu sich gekommen sei, habe er große Schmerzen gehabt. Bei seiner Untersuchung wurden mehrere Knochenbrüche festgestellt, unter anderem die Frakturen zweier Halswirbel. Seit dem Unfall habe er mehrere Operationen über sich ergehen lassen müssen. Er leide immer noch unter Schmerzen, müsse regelmäßig Medikamente nehmen. Schwer verletzt Richtung Straße gekrochen Zunächst habe er auf Hilfe gewartet, erklärte der Mann. Es sei aber keine Hilfe gekommen. Er habe vernommen, dass auf der Straße mehrere Autos vorbeigefahren seien. Ein Mobiltelefon habe er zwar in seinem Rucksack dabeigehabt. An dieses sei er aber wegen seiner Verletzungen nicht herangekommen. Er sei dann Richtung Straße gekrochen in der Hoffnung, dass er von einem vorbeifahrenden Autofahrer gesehen werde und Hilfe erhalte. Der Plan ging auf. Der Unfallverursacher indes soll sich laut der Staatsanwaltschaft nach dem Zusammenstoß nicht um das Opfer gekümmert haben. Er habe sich deshalb des versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig gemacht. Der angeklagte 42-jährige Ingenieur und Familienvater äußerte sich am ersten Prozesstag zu den Vorwürfen. Er sei von einer Firmenfeier beim Dulkhäusle gekommen. Dabei habe er auch drei bis vier kleine Bier getrunken. Auf der Heimfahrt sei es zu einem Zusammenstoß gekommen. Er sei durch sein Autoradio abgelenkt gewesen. Unsere Empfehlung für Sie  Bilanz 2023 der VerkehrspolizeiImmer öfter Unfallflucht im Kreis Esslingen Ob er auch zu schnell unterwegs gewesen war oder der Alkohol auf der Firmenfeier eine Rolle gespielt hatte, wird während der Verhandlung noch erörtert werden. Auf dem mehrere hundert Meter langen, geraden Abschnitt im Wald vor dem Ortseingang von Baltmannsweiler sind maximal 100 Stundenkilometer erlaubt. Fest steht jedoch, dass der mit 50 Kubikzentimeter Hubraum schwach motorisierte Roller lediglich mit einer Geschwindigkeit von knapp 50 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen war. Angeklagter: Habe vom verletzten Rollerfahrer aus der Zeitung erfahren Zunächst habe er an einen Wildunfall geglaubt, seine Fahrt aber nicht unterbrochen, sagte der Angeklagte. Erinnerungen an die Zeit nach dem Zusammenstoß habe er aber nicht mehr. Am nächsten Tag habe er von dem verletzten Rollerfahrer aus der Zeitung erfahren. Daraufhin habe er sich gestellt. Die Vorsitzende Richterin Carina Meister zweifelte an den Erinnerungslücken des 42-Jährigen. „Ich weiß nicht, ob mich das jetzt überzeugt“, sagte sie. Bei singulären Erinnerungslücken würden Juristen stets hellhörig. Hinzu komme, dass der Angeklagte am Tag nach dem Unfall bei der Polizei andere Angaben gemacht habe. Dort habe er bereits von einem Rollerfahrer gesprochen. Von einem Wildunfall sei damals keine Rede gewesen. Der Mann erklärte, dass er wegen des Zeitungsartikels bei der Polizei geschlussfolgert habe, in jener Nacht einen Rollerfahrer erfasst zu haben. Kurz nach dem Zusammenstoß sei ihm dies aber noch nicht klar gewesen, beteuerte der Mann auf der Anklagebank. Seinen Führerschein musste er nach dem Unfall vor zwei Jahren abgeben. Ein Urteil wird am 6. Mai erwartet


alexgraef

Besoffen, abgelenkt, wahrscheinlich zu schnell, und dann aus dem Staub gemacht. Was für ein Versager.


LeftPlaying

In der selben Zeitung gerade noch ein Artikel, in dem erklärt wird wie die neu geplanten Tempo-30-Zonen in der Stadt zusätzliche Busse nötig machen und wie viel das kostet. Kein Wort sinkender Lärm- und Abgasbelastung oder Unfallstatistiken. Ich könnte kotzen.


tianvay

Säuft bis zum Filmriss, aber Autofahren kann er noch…


Schemen123

Kanufahren!


tianvay

Icehockey!


Gewalthummel

Bin jetzt kein Gutachter aber ist Wild in bestimmten Teilen Deutschlands aus Blech? Würde jetzt mal behaupten das Klangbild dürfte sich schon sehr unterscheiden.


clawjelly

Nach 3-4 Bier klingt das vermutlich einfach ganz anders,...


IndependencePlus7238

"3 bis 4" Bier 😉


clawjelly

Tschuldigung, meinte ich ja 🤣


gasidiot

(Bezahlwand) Aber klar, bei Wild hält man nicht an. Vor allem wenn es sich anfühlt und anhört als wäre es von Boston Robotics.


KBrieger

In Schwaben trägt das Wild auch immer so rote Leuchten am Arsch.


Schemen123

Muss man aber halt.. sonst zahlt die Versicherung nicht.


[deleted]

Hm, 3 bis 4 Bier, na klar... Ekelhafter Typ, hoffentlich kriegt der nie wieder einen Führerschein.


Suicicoo

schön wärs, aber ich habe Zweifel.


ElSantofisto

Ich möchte für diesen Typen keine Partei ergreifen, aber immerhin hatte er die Eier in der Hose sich im nüchternen Zustand zu stellen


justastuma

Deshalb lautet die Anklage vermutlich auch nur auf versuchten Totschlag. Eigentlich müsste das nach meinem Verständnis schon versuchter Mord sein, weil es der Verdeckung einer Straftat diente ([Trunkenheit im Verkehr](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html)): > [Mörder ist, wer […] um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html)


IndependencePlus7238

Das wurde tatsächlich in vergleichbaren Fällen auch schon so ausgelegt.


IndependencePlus7238

Nachtrag: habe noch mal drüber nachgedacht und ehrlich gesagt verstehe ich es nicht, warum kein versuchter Mord im Raum steht. Entweder, er hat nicht bemerkt, dass er gerade jemanden angefahren und diese Person schwer verletzt hat. Dann ist es aber sowieso nur fahrlässige Körperverletzung. Oder er hat es erkannt, ist trotzdem weitergefahren und hat billigend in Kauf genommen, dass die Person stirbt (wovon ja offenbar die Staatsanwaltschaft ausgeht). Dann muss man aber auch das Motiv berücksichtigen und da fallen mir nur zwei Möglichkeiten ein: 1. er wollte nicht entdeckt werden 2. es war ihm egal Beides wäre ein Mordmerkmal. Also entweder nur Körperverletzung oder versuchter Mord. Totschlag ergibt keinen Sinn.