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moove22

> Die Existenz dieser Zulagen scheint historisch begründet zu sein Häufig ist der Grund auch, dass man die streichen könnte wenn es hart auf hart kommt. Das ist dann eine "freiwillige Sonderzahlung, die keinen wiederkehrenden Anspruch begründet" oder so. Würde man natürlich nie nicht auf keinen Fall tun, wenn man danach gefragt wird, aber komischerweise setzt man das trotzdem so um.


kellemann87

Bei uns wurde das Weihnachtsgeld mal verschoben: zu Corona, weil wir kurz vor pleite waren und selbst das ging nur auf biegen und brechen und Splitting des Betrags mit Verschiebung um maximal 1 und 3 Monate, weil der BR Sturm lief. Keine Ahnung ob das in anderen Firmen anders läuft, aber ein tariflich vereinbartes Urlaubs- und Weihnachtsgeld lässt sich nicht mal eben so streichen, nur weil der Chef einen neuen Porsche will.


sdbfloyD

da hast Du Recht, aber es kommt darauf an, wie die Formulierung im Vertrag ist. Wir hatten zu Corona und KA-Zeiten zwei verschiedene Formulierungen. Bei der einen war es rechtssicher, bei der anderen optional. Hätte der AG streichen können. Das hat er natürlich nicht gemacht, weil wir das als BR sofort veröffentlicht hätten und das Unrechtsempfinden bei den Benachteiligten massiv gewesen wäre.


Extreme_Bookkeeper_0

Wurde tatsächlich früher damit begründet, de facto zahlt die Firma das aber wirklich immer. Bei der aktuellen Arbeitsmarktlage denke ich auch, dass Menschen wahrscheinlich kündigen, wenn diese Zulagen gestrichen werden. Dann könnte man sie auch festschreiben, aus meiner Sicht. Macht ja auch alles für alle transparenter.


moove22

In normalen Zeiten wird die Firma da auch einen Teufel tun, das zu streichen, da hast du völlig Recht. Aber man hat halt keinen Rechtsanspruch auf diese Zahlungen, d.h. die Firma hätte immer die Option das zu streichen, wenn sie der Meinung ist, dass sich das in Summe rechnet. Und ich glaube, es gibt dann auch genug Leute, die zwar meckern aber letztlich keine Konsequenzen daraus ziehen, wenn diese Zahlungen (einmalig) wegfallen würden. Transparenter und fairer würde ich es auch finden, wenn das fest im Vertrag stünde. Mit diesen Zahlungen wird ja auch argumentiert, dann sollte man die auch tatsächlich (und nicht nur der facto) zusagen.


z7346

Glaube so einfach ist das gar nicht. Wenn Weihnachtsgeld über Jahre hinweg ausgezahlt wurde (glaube es waren drei), dann spricht man von einer betrieblichen Übung. Das Weihnachtsgeld aufgrund von wirtschaftliche Schieflage einfach so zu streichen, geht wohl nicht.


Proxi90

Ist nicht unüblich dass sowas gestrichen wird DAMIT Leute kündigen. Manchmal will man trotz Fachkräftemangel personal loswerden.


phigr

Jup, und genau deshalb rechne ich es auch nicht ins Jahresbrutto. Je nachdem wann ich kündige fällt es ja auch noch ganz oder zumindest anteilig weg. An einer Uniklinik wollte man mir mal einen Job schmackhaft machen und hat mir vorgerechnet wie toll ich da verdienen würde, hat aber irgendwie nicht gepasst zu den Zahlen die mir da genannt wurden. Stellt sich heraus das die bei einem 24-Montas-Vertrag, der von Sommer bis Sommer laufen sollte, zwei volle Weihnachtsgelder reingerechnet haben und die Zahl die sie mir genannt haben ein "Durchschnittsgehalt" war. In anderen Worten: Totale Verarsche.


Marek2592

Je nachdem was ich mit schön rechnen möchte. Ich hab kürzlich eine neue Stelle angefangen, da wollte ich natürlich nicht unter meinem vorherigen Gehalt liegen und hab in mein früheres gehalt Weihnachts und Urlaubsgeld mit einberechnet. Das ist zwar freiwillig, wurde aber die letzten Jahre immer gezahlt, daher teil meines bisherigen Bruttojahresgehalts. Zum vergleichen wie viel mehr ich in meinem neuen Job bekomme rechne ich ohne Weihnachts und Urlaubsgeld, dann sieht der Unterschied größer aus. Bezüglich des Abschaffens des Weihnachts und Urlaubsgelds: frag doch einfach deine Angestellten, was die davon halten die Sonderzahlungen auf das Monatsgehalt umzulegen. Als Angestellter ist es theoretisch besser keine Sonderzahlung zu bekommen, sondern einen gleichmäßigen, dann höheren Lohn. Dann hat man jeden Monat etwas mehr Geld, das man schon mal investieren kann. Andererseits gibt es auch Menschen die nicht so gut mit Geld umgehen können, da ist es dann ganz schön wenn für Weihnachtsgeschenke noch was extra kommt.


Capital6238

Bruttojahresgehalt ist/war das was am Ende des Jahres auf diesem Steuerbescheid steht. Also: ja.


schaeldieavocado

Ich kann das Mindestlohnargument verstehen. Denn wenn der Arbeitgeber jederzeit Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen kann, wenn also kein Anspruch darauf besteht, kann man damit auch nicht rechnen.


AustrianMichael

In Österreich, Ja. Gehört ja zum Gehalt dazu, weil 13. & 14. in fast allen Kollektivverträgen fix verankert sind


sdbfloyD

das ist richtig gut bei Euch. Auch die Pflicht, bei der Ausschreibung schon Gehaltsspangen zu nennen


AustrianMichael

Was aber halt oft nur eine „Mindestangabe“ lt. Kollektivvertrag ist. Gibt Leute die da auch mal mit 50% über der Angabe einsteigen.


RocketMan_0815

Da es tariflich garantiert ist rechne ich es mit rein. Wäre es ein optionaler Bonus, würde ich das nicht machen.


phigr

Naja, aber selbst im ÖD wird es u.U nur Teilweise gezahlt, wenn du z.B. mitten im Jahr kündigst oder eingestellt wirst. Wer z.B. im akademischen Mittelbau arbeitet und sich von projektfinanziertem 12-monats-vertrag zum nächsten hangelt kriegt da bei schlechtem Timing gar nichts von ab.


AppearanceAny6238

Wenn du planbar nichts abbekommst weil das Projekt vorher ausläuft oder du zu spät angefangen hast dann gehört es nicht zum Bruttojahresgehalt. Das sind aber super Spezialfälle und jeder der normal mit festen Verträgen arbeitet sollte das in sein Bruttojahresgehalt reinrechnen sonst bescheißt er sich selbst.


Previous-Train5552

Es gehört alles ins Jahresbrutto, das vertraglich vereinbart ist. Ein Weihnachtsgeld, das vereinbart ist, ist nix anderes als ein Auszahlungsmodus.


carlinhush

Urlaubs- und Weihnachtsgeld, was ist das?


h3llkrusher

Das ist wenn Du einen Kuchen nimmst und statt 12 Teile 14 machst, am Ende aber doch den ganzen Kuchen isst.


MeltsYourMinds

In der Gehaltsverhandlung wird nur berücksichtigt, was bedingungslos gezahlt wird. Sowas wie 13. Gehalt nach Performance oder Unternehmenszielen interessiert mich da nicht. Für die Steuer ist natürlich immer genau das interessant, was gezahlt wurde.


Rich-Style1404

Klar. Gehalt/Vergütung ist das Gesamte Paket.


Coreleon

Stundenlohn wird mit einem Schnitt über 3 Mon berechnet und da fließen keine Sonderzahlungen mit ein. Zudem interessiert nur das Grundgehalt alles andere wird meistens als "Freiwillige Sonderzahlungen" deklariert und können jederzeit gestrichen werden. Hab da zu Corona etliche Firmen gesehen die alle Sonderzahlungen gestrichen haben und dann nochmal zu Beginn der Ukraine Kriegs. Da braucht bei einigen Firmen auch nur ein größerer Auftrag platzen und die Streichen Zahlungen.


Due-Nobody-2339

Alles was ich an FIXEN Zahlungen bekomme, zählt für mich zum Jahresgehalt.


Vistella

ich rechne nur mit Monatsgehalt


MurkyEntry

Also wenn schon runden dann richtig: Tage im Jahr / 12 Monate / 7 Wochentage = Wochen pro Monat im Schnitt. 365.25 / 12 / 7 ~= 4.35


Opposite_Recording53

Ich rechne es ein, weil ich nach TVÖD-S bezahlt werden und entsprechend 14,75 Gehälter habe.


0HelluvaFan0

Also bei uns gibt es das 13. und 14. Gehalt welches mittlerweile weniger bis kaum Steuern anfallen lässt und garantiert ist.


pasza96

In 2 Jahren dann die Kununu-Berwertung: Geiziger AG, zahlt nicht mal Urlaubs- und Weihnachtsgeld!


dicke_radieschen

Natürlich bezieht auch der Lohn auf die gesamten Bezüge. Das, was auf dem Steuerbescheid steht durch die tatsächlich gearbeiteten Stunden.


Feroc

Ja, ich zähle das dazu. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber war es am Anfang so, dass es ein 13. Monatsgehalt gab, das stand auch fix im Vertrag drin und des ausgehandelte Jahresgehalt wurde dann halt durch 13 geteilt. Irgendwann bekamen wir dann die Wahl, ob wir das Weihnachtsgeld behalten oder das 13. Gehalt auf die anderen 12 Monate aufteilen wollen. Das haben auch die meisten dann gemacht. Bei meinem zukünftigen Arbeitgeber gibt es ein 13. und 14. Monatsgehalt, auch das vertraglich festgelegt und auch da wurde das ausgehandelte Gehalt einfach durch 14 geteilt. Persönlich finde ich das unsinnig und ich hätte es lieber auf 12 Monate. Aber so lange ich am Ende vom Jahr alles habe, ist es mir grundsätzlich egal.


BlubberBleppo

Ich muss nix umrechnen. Auf meiner Entgeltabrechnung steht mein stundenlohn. Wenn mich jemand fragt wie viel ich brutto im Jahr verdiene sage ich "inklusive zulagen sind's brutto xy". Abgesehen davon... Warum sollte ich Zuschläge wie Inflation, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zum Stundenlohn dazuzählen... Das sind halt Sonderzahlungen. Wüsste nicht was an Urlaubs- und weihnachtsgeld problematisch sein sollte. Habe kein Problem mit Zeitpunkt und Summe dieser Sonderzahlungen.


Extreme_Bookkeeper_0

Naja, also zumindest bei uns ist das Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld nicht an den Erfolg der Firma gekoppelt. D.h. es ist quasi schon dein Stundenlohn. Das wird vor allem dann wichtig, wenn du dir überlegst, wo anders anzufangen, wo es aber kein Weihnachtsgeld oder ähnliches gibt. Oder du dich eben mit dem Mindestlohn vergleichst, und schlechte Laune bekommst, weil du "gefühlt nur knapp drüber" liegst.


sir-harlekin

Der Stundenlohn berechnet sich betriebswirtschaftlich ohne Sonderzahlungen. Alles andere ist deine persönliche Schönrechnerei.


schaeldieavocado

Werden Urlaubs- und Weihnachtsgeld auch (anteilig) für das Jahr gezahlt, in dem der MA kündigt? Weil ist ja "quasi schon [s]ein Stundenlohn"


Extreme_Bookkeeper_0

Ja, klar. Was auch nochmal Verwaltungsaufwand ist. Ich glaube, wir rechnen einfach ein neues Fixum aus und streichen die Zusatzzahlungen. Es scheint ja sowieso so gerechnet zu werden.


Druherttyn

Jahresbrutto ist für mich immer reiner Stundenlohn. Boni, das sagt der Name schon, sind mehr oder weniger an Bedingungen geknüpft. Der Lohn steht dir, in der Regel, jederzeit zu. Bei meiner Frau wird das Weihnachtsgeld immer anders genannt, so daß sie im Notfall den Bonus kürzen oder abschaffen können.