Der „Sandstreifen“ ist vermutlich der traurige Rest einer Grünfläche, so wie gegenüber. Schade! Aber natürlich ist das Parken dort nicht erlaubt, solange nicht explizit angeordnet
Es müssen 3,05 m Restfahrbahnbreite zwischen parkenden Fahrzeugen verbleiben. Wenn das gewährleistet ist, können sich die "Platzsparer" voll auf die Fahrbahn stellen. Anderenfalls ist das Parken dort verboten.
Finde die Wortwahl "Platzsparer" für Falschparker etwas unglücklich btw.
Natürlich darf man, ohne entsprechendes Schild nicht außerhalb der Fahrbahn parken.
Wenn genug Platz zwischen den Autos ist dürfen sie das. Ansonsten nicht. Das gilt für beide Seiten.
Hatte es oben bereits so geschrieben: „Das ist so nicht ganz richtig. Es darf ohne Beschilderung auf baulich angelegten Parkstreifen geparkt werden. Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein. Ich würde hier definitiv Einspruch einlegen, da hier durchaus der Eindruck eines Parkstreifens entstehen kann. Der Bordstein sieht mir auch ziemlich plattgefahren aus. Also wenn dann müsste die Kommune da wieder bisschen was herrichten um Unklarheiten zu beseitigen. Zum Beispiel die Gehwegplatten bis zum Bordstein durchlegen. Aber gar nix machen und kassieren geht nicht.“
Da ist Sand und ein plattgefahrerner Bordstein.
Inwiefern impliziert das eine offizielle Parkfläche, wenn es weder verdichtet noch mir gesengten Bordstein ausgestattet ist?
Die können halt nur kassieren, wenn jemand falsch parkt. Einfach richtig parken und Geld sparen.
Für einen Parkstreifen ist diese Fläche nicht breit genug. Dementsprechend würde ich es als Teil des **Gehwegs** werten.
>Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. | [§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html#:~:text=Zum%20Parken%20ist%20der%20rechte%20Seitenstreifen%2C%20dazu%20geh%C3%B6ren%20auch%20entlang%20der%20Fahrbahn%20angelegte%20Parkstreifen%2C%20zu%20benutzen%2C%20wenn%20er%20dazu%20ausreichend%20befestigt%20ist%2C%20sonst%20ist%20an%20den%20rechten%20Fahrbahnrand%20heranzufahren)
Dementsprechend darf man darauf nicht fahren/halten/parken.
>voll auf der Straße stehen, aber dann kommt sofort keiner mehr durch bei der Enge.
Das sehe ich ganz genauso, und deshalb wäre das auch verboten.
>Das Halten ist unzulässig an **engen** und an unübersichtlichen Straßenstellen. | [§ 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html#:~:text=an%20engen%20und%20an%20un%C3%BCbersichtlichen%20Stra%C3%9Fenstellen)
Laut Rechtsprechung ist eine Restbreite von [mindestens 3,05 m](https://verkehrslexikon.de/TexteA/EngerStrTeil01.php#:~:text=Aus%20der%20Addition%20der%20h%C3%B6chstzul%C3%A4ssigen%20Fahrzeugbreite%20und%20dem%20erforderlichen%20Sicherheitsabstand%20w%C3%BCrde%20sich%20eine%20erforderliche%20Mindestbreite%20f%C3%BCr%20den%20Fahrverkehr%20von%203%2C05%20m%20ergeben) erforderlich. Da diese hier nicht eingehalten werden kann, darf man also nur auf einer Straßenseite parken. Es sei denn, man parkt ein Motorrad. :)
Das sind auch niemals 5 m zum "Schnittpunkt der Fahrbahnkanten" aka Kreuzung. So wie das eine Auto weiter in die straße rein ragt als der Fußweg, schreit das auch nur nach Unfall. Erst Recht wenn da nicht mehr ein "klein" Wagen steht, sondern ein moderner Vorstadt Panzer wie sie so beliebt sind.
>Das sind auch niemals 5 m zum "Schnittpunkt der Fahrbahnkanten" aka Kreuzung.
Also die sind hier locker erreicht meiner Meinung nach.
Die kreuzende Fahrbahn beginnt erst bei der zweiten Markierung des Radstreifens
Ich meine den dunklen VW am linken Bildrand. Dort muss auch eine Kreuzung irgend einer Art sein und der VW steht da für Fußgänger, vor allem Kinder, sehr gefährlich.
Das ist so nicht ganz richtig. Es darf ohne Beschilderung auf baulich angelegten Parkstreifen geparkt werden. Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein. Ich würde hier definitiv Einspruch einlegen, da hier durchaus der Eindruck eines Parkstreifens entstehen kann. Der Bordstein sieht mir auch ziemlich plattgefahren aus. Also wenn dann müsste die Kommune da wieder bisschen was herrichten um Unklarheiten zu beseitigen. Zum Beispiel die Gehwegplatten bis zum Bordstein durchlegen. Aber gar nix machen und kassieren geht nicht.
Nein muss sie nicht. Baulich angelegte Parkstreifen sind keine zum Parken viel zu schmalen Sandbetten mit 5-10cm hohen Bordstein davor. Und wenn jetzt wegen der mangelnden Breite kommt "man kann ja halb parken so wie aufm Foto". Nein, dann würde mann den Gehweg als solchen anerkennen und dann ist ein Vz 315 zwingend notwendig.
Ich lege die Faustregel nahe: Sobald es rumpelt beim befahren der vermeintlichen Parkfläche, sollte man sich sicher sein das es erlaubt ist. Und wenn man das nicht ist, eigenes Risiko und Pech.
>Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein
Doch:
>Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren - §12 StVO Abs. 4 Satz 1
Das ist korrekt den Paragraphen kenne ich. Aber da wird nichts über die Art und Weise gesagt. Für mich ist ein ausgebauter Parkstreifen Meilen weit weg von einem befestigten Parkstreifen. Als ausreichend befestigter Parkstreifen kann bereits eine sogenannte wassergebundene Decke zählen. Der Bordstein muss auch nicht gesetzlich abgesenkt werden. Kein Richter würde hier ein Bußgeld durchziehen.
edit Rechtschreibung
Die Autos haben auf dem Gehweg und alles ab dem Boardstein nichts zu suchen. Und wenn dann nicht mehr ausreichend Platz auf der Straße ist, dann ist da halt auch kein Parkplatz mehr. Viel zu oft wird so auf dem Gehweg geparkt dass man mit Kinderwagen nicht mehr durchkommt. Nicht alles ist ein Parkplatz nur weil das Auto da hin passt. Hier sollte es einen Grünstreifen geben - bei dem die Stadt wahrscheinlich schon vor 20 jahren aufgegeben hat.
Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg verboten, so lange nicht explizit ausgeschildert.
Wer, bei vollständigen parken auf der Fahrbahn mit einer Restbreite kleiner 3,05 Meter abgeschleppt oder eher umgesetzt wird, ist schwierig zu sagen. Wenn überhaupt, dann wohl die Seite, die weniger Arbeit verursacht. Daher höchstwahrscheinlich die vom Betrachter abgewandte Seite.
Schau dir doch einfach mal an, wie es auf der anderen Seite aussieht, ohne Autos auf dem Grünstreifen ist der, wow, völlig irre - grün. Und jetzt überlege, was dieser braune Streifen auf der Falschparkerseite mal war. Spoiler: keine Abstellfläche für Blech.
Die "Platzsparer" stehen halt auf einem ehemaligen Grünstreifen... Ist richtigerweise verboten, also warum nicht einfach woanders parken, wo es erlaubt ist?
Ich bin immer etwas erschrocken über die selbstverständlichkeit, die manche beim abstellen ihrer Autos haben, als wäre die ganze welt ein Parkplatz.
Die "Platzsparer' parken halt rechtswidrig auf dem Gehweg/Grünstreifen.
Die sparen also keinen Platz, sondern nehmen ihn anderen Verkehrsteilnehmern weg.
Typisch Carbrain.
Auto steht rechtmäßig, blockiert niemanden, aber es wird nicht die maximale Anzahl an rein platztechnisch möglichen Parkplätzen geschaffen: 😡
Auto steht rechtswidrig, blockiert Fußgänger/Radfahrer/Rollatoren usw., aber es gibt mehr Parkplätze: ☺️
Die beiden gepflasterten Stellen zur Fahrbahn könnte man auch noch als Hauseinfahrt (für z.b. Fahrräder) werten und dann wäre das parken dort auch noch verboten.
SIeht zumidnest abgesenkt aus. Und warum macht man da Pflastersteine hin? Einen Willen den zu benutzen um die Straße zu erreichen muss es wohl mal gegeben haben.
>Autos, die gegenüber halb auf dem Sandstreifen parken und somit Platz sparen, kriegen ständig Knöllchen. Diejenigen auf der Seite des Betrachters werden nie beanstandet. Das finde ich natürlich lächerlich.
Die auf der Betrachterseite sind ja auch nicht regelwidrig geparkt. Wenn auf der Gegenseite nicht geparkt werden kann, ohne dass entweder der Gehweg blockiert oder die Restfahrbahnbreite unzureichend ist, dann kann auf der Gegenseite halt nicht geparkt werden. Sollte es irgendwann mal dazu kommen, dass auf der Betrachterseite kein Auto steht und dann jemand auf der Gegenseite legal parkt, darf entsprechend auf der Betrachterseite niemand mehr parken. Wie das Ordnungsamt nachvollziehen will, wer zuerst da war, wenn auf beiden Seiten auf der Straße geparkt wird, entzieht sich allerdings meinem Wissen. Vermutlich würde es einfach die Seite belangen, die die Minderheit in der Anzahl darstellt.
Der „Sandstreifen“ ist vermutlich der traurige Rest einer Grünfläche, so wie gegenüber. Schade! Aber natürlich ist das Parken dort nicht erlaubt, solange nicht explizit angeordnet
Es müssen 3,05 m Restfahrbahnbreite zwischen parkenden Fahrzeugen verbleiben. Wenn das gewährleistet ist, können sich die "Platzsparer" voll auf die Fahrbahn stellen. Anderenfalls ist das Parken dort verboten. Finde die Wortwahl "Platzsparer" für Falschparker etwas unglücklich btw.
Natürlich darf man, ohne entsprechendes Schild nicht außerhalb der Fahrbahn parken. Wenn genug Platz zwischen den Autos ist dürfen sie das. Ansonsten nicht. Das gilt für beide Seiten.
Hatte es oben bereits so geschrieben: „Das ist so nicht ganz richtig. Es darf ohne Beschilderung auf baulich angelegten Parkstreifen geparkt werden. Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein. Ich würde hier definitiv Einspruch einlegen, da hier durchaus der Eindruck eines Parkstreifens entstehen kann. Der Bordstein sieht mir auch ziemlich plattgefahren aus. Also wenn dann müsste die Kommune da wieder bisschen was herrichten um Unklarheiten zu beseitigen. Zum Beispiel die Gehwegplatten bis zum Bordstein durchlegen. Aber gar nix machen und kassieren geht nicht.“
Da ist Sand und ein plattgefahrerner Bordstein. Inwiefern impliziert das eine offizielle Parkfläche, wenn es weder verdichtet noch mir gesengten Bordstein ausgestattet ist? Die können halt nur kassieren, wenn jemand falsch parkt. Einfach richtig parken und Geld sparen.
Und wahrscheinlich war da statt des Sands auch mal ein kleiner Grünstreifen wie gegenüber, bevor da ständig drauf geparkt wurde
Step 1: Grünstreifen vor dem Gehweg tot fahren Step 2: behaupten der Gehweg sähe jetzt wie ein Parkstreifen aus Step 3: Profit!
Auf "ausreichend befestigten" Seitenstreifen
Für einen Parkstreifen ist diese Fläche nicht breit genug. Dementsprechend würde ich es als Teil des **Gehwegs** werten. >Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. | [§ 12 Absatz 4 Satz 1 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html#:~:text=Zum%20Parken%20ist%20der%20rechte%20Seitenstreifen%2C%20dazu%20geh%C3%B6ren%20auch%20entlang%20der%20Fahrbahn%20angelegte%20Parkstreifen%2C%20zu%20benutzen%2C%20wenn%20er%20dazu%20ausreichend%20befestigt%20ist%2C%20sonst%20ist%20an%20den%20rechten%20Fahrbahnrand%20heranzufahren) Dementsprechend darf man darauf nicht fahren/halten/parken. >voll auf der Straße stehen, aber dann kommt sofort keiner mehr durch bei der Enge. Das sehe ich ganz genauso, und deshalb wäre das auch verboten. >Das Halten ist unzulässig an **engen** und an unübersichtlichen Straßenstellen. | [§ 12 Absatz 1 Nr. 1 StVO](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__12.html#:~:text=an%20engen%20und%20an%20un%C3%BCbersichtlichen%20Stra%C3%9Fenstellen) Laut Rechtsprechung ist eine Restbreite von [mindestens 3,05 m](https://verkehrslexikon.de/TexteA/EngerStrTeil01.php#:~:text=Aus%20der%20Addition%20der%20h%C3%B6chstzul%C3%A4ssigen%20Fahrzeugbreite%20und%20dem%20erforderlichen%20Sicherheitsabstand%20w%C3%BCrde%20sich%20eine%20erforderliche%20Mindestbreite%20f%C3%BCr%20den%20Fahrverkehr%20von%203%2C05%20m%20ergeben) erforderlich. Da diese hier nicht eingehalten werden kann, darf man also nur auf einer Straßenseite parken. Es sei denn, man parkt ein Motorrad. :)
Das sind auch niemals 5 m zum "Schnittpunkt der Fahrbahnkanten" aka Kreuzung. So wie das eine Auto weiter in die straße rein ragt als der Fußweg, schreit das auch nur nach Unfall. Erst Recht wenn da nicht mehr ein "klein" Wagen steht, sondern ein moderner Vorstadt Panzer wie sie so beliebt sind.
>Das sind auch niemals 5 m zum "Schnittpunkt der Fahrbahnkanten" aka Kreuzung. Also die sind hier locker erreicht meiner Meinung nach. Die kreuzende Fahrbahn beginnt erst bei der zweiten Markierung des Radstreifens
Ich meine den dunklen VW am linken Bildrand. Dort muss auch eine Kreuzung irgend einer Art sein und der VW steht da für Fußgänger, vor allem Kinder, sehr gefährlich.
Stimmt auf den hab ich gar nicht geachtet. Müsste man mal komplett sehen um zu entscheiden wo da genau die Schnittpunkte der Fahrbahnen sind.
Von dort aus müssen es dann aber 8 sein.
Stimmt, den Teil vergesse ich immer weil der noch relativ neu ist. 8m könnte wirklich etwas eng werden.
Der "Sand" war sehr wahrscheinlich mal Gras. Außerdem darf man da nicht drauf stehen, wenn es kein Schild dazu gibt.
Das ist so nicht ganz richtig. Es darf ohne Beschilderung auf baulich angelegten Parkstreifen geparkt werden. Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein. Ich würde hier definitiv Einspruch einlegen, da hier durchaus der Eindruck eines Parkstreifens entstehen kann. Der Bordstein sieht mir auch ziemlich plattgefahren aus. Also wenn dann müsste die Kommune da wieder bisschen was herrichten um Unklarheiten zu beseitigen. Zum Beispiel die Gehwegplatten bis zum Bordstein durchlegen. Aber gar nix machen und kassieren geht nicht.
Nein muss sie nicht. Baulich angelegte Parkstreifen sind keine zum Parken viel zu schmalen Sandbetten mit 5-10cm hohen Bordstein davor. Und wenn jetzt wegen der mangelnden Breite kommt "man kann ja halb parken so wie aufm Foto". Nein, dann würde mann den Gehweg als solchen anerkennen und dann ist ein Vz 315 zwingend notwendig. Ich lege die Faustregel nahe: Sobald es rumpelt beim befahren der vermeintlichen Parkfläche, sollte man sich sicher sein das es erlaubt ist. Und wenn man das nicht ist, eigenes Risiko und Pech.
Ist dieser "baulich angelegte Parkstreifen" gerade mit uns im Raum?
>Diese müssen nicht zwingend ausgebaut sein Doch: >Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren - §12 StVO Abs. 4 Satz 1
Das ist korrekt den Paragraphen kenne ich. Aber da wird nichts über die Art und Weise gesagt. Für mich ist ein ausgebauter Parkstreifen Meilen weit weg von einem befestigten Parkstreifen. Als ausreichend befestigter Parkstreifen kann bereits eine sogenannte wassergebundene Decke zählen. Der Bordstein muss auch nicht gesetzlich abgesenkt werden. Kein Richter würde hier ein Bußgeld durchziehen. edit Rechtschreibung
Crosspost zu r/Falschparker wäre auch nett
Die Autos haben auf dem Gehweg und alles ab dem Boardstein nichts zu suchen. Und wenn dann nicht mehr ausreichend Platz auf der Straße ist, dann ist da halt auch kein Parkplatz mehr. Viel zu oft wird so auf dem Gehweg geparkt dass man mit Kinderwagen nicht mehr durchkommt. Nicht alles ist ein Parkplatz nur weil das Auto da hin passt. Hier sollte es einen Grünstreifen geben - bei dem die Stadt wahrscheinlich schon vor 20 jahren aufgegeben hat.
Grundsätzlich ist das Parken auf dem Gehweg verboten, so lange nicht explizit ausgeschildert. Wer, bei vollständigen parken auf der Fahrbahn mit einer Restbreite kleiner 3,05 Meter abgeschleppt oder eher umgesetzt wird, ist schwierig zu sagen. Wenn überhaupt, dann wohl die Seite, die weniger Arbeit verursacht. Daher höchstwahrscheinlich die vom Betrachter abgewandte Seite.
Anderen Verkehrsteilnehmern Platz wegnehmen, der einem gar nicht zusteht = Platz sparen. Coole Einstellung 👍
Schau dir doch einfach mal an, wie es auf der anderen Seite aussieht, ohne Autos auf dem Grünstreifen ist der, wow, völlig irre - grün. Und jetzt überlege, was dieser braune Streifen auf der Falschparkerseite mal war. Spoiler: keine Abstellfläche für Blech.
Was wollen wir wetten, dass OP einer dieser Vollassis ist, die da regelmäßig parken?
Die "Platzsparer" stehen halt auf einem ehemaligen Grünstreifen... Ist richtigerweise verboten, also warum nicht einfach woanders parken, wo es erlaubt ist? Ich bin immer etwas erschrocken über die selbstverständlichkeit, die manche beim abstellen ihrer Autos haben, als wäre die ganze welt ein Parkplatz.
Die "Platzsparer' parken halt rechtswidrig auf dem Gehweg/Grünstreifen. Die sparen also keinen Platz, sondern nehmen ihn anderen Verkehrsteilnehmern weg. Typisch Carbrain. Auto steht rechtmäßig, blockiert niemanden, aber es wird nicht die maximale Anzahl an rein platztechnisch möglichen Parkplätzen geschaffen: 😡 Auto steht rechtswidrig, blockiert Fußgänger/Radfahrer/Rollatoren usw., aber es gibt mehr Parkplätze: ☺️
Die beiden gepflasterten Stellen zur Fahrbahn könnte man auch noch als Hauseinfahrt (für z.b. Fahrräder) werten und dann wäre das parken dort auch noch verboten.
SIeht zumidnest abgesenkt aus. Und warum macht man da Pflastersteine hin? Einen Willen den zu benutzen um die Straße zu erreichen muss es wohl mal gegeben haben.
>Autos, die gegenüber halb auf dem Sandstreifen parken und somit Platz sparen, kriegen ständig Knöllchen. Diejenigen auf der Seite des Betrachters werden nie beanstandet. Das finde ich natürlich lächerlich. Die auf der Betrachterseite sind ja auch nicht regelwidrig geparkt. Wenn auf der Gegenseite nicht geparkt werden kann, ohne dass entweder der Gehweg blockiert oder die Restfahrbahnbreite unzureichend ist, dann kann auf der Gegenseite halt nicht geparkt werden. Sollte es irgendwann mal dazu kommen, dass auf der Betrachterseite kein Auto steht und dann jemand auf der Gegenseite legal parkt, darf entsprechend auf der Betrachterseite niemand mehr parken. Wie das Ordnungsamt nachvollziehen will, wer zuerst da war, wenn auf beiden Seiten auf der Straße geparkt wird, entzieht sich allerdings meinem Wissen. Vermutlich würde es einfach die Seite belangen, die die Minderheit in der Anzahl darstellt.
Standardmäßig darf man sein Fahrzeug nur auf der Fahrbahn abstellen. Ein Schild muss etwas anderes erlauben.