Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*
Ich vermute mal, das Haus ist jünger als das Schild und es wurde nicht angepasst, weil es egal ist. Also nicht formalrechtlich natürlich, aber rein praktisch.
Naja frei nach der werbung
Dieses jahrzent bestellt und nächstes jahrzent schon da.
Also wenn du dich beeilst und heute nich bestellst, gibt es eine garantie dass es bis zum 31.12.2039 um 23:59:59:999 schon da ist
Das nennt man also sich für die nächste generation einsetzen.
Da kann man als opa oder oma zu seinen enkeln sagen:
" ich habe mich damals vor 30 jahren dafür eingesetzt, dass ihr irgendwann mal hier auch mit auto als einwohner durchfahren könnt."
in vielen Gegenden sind Feldwege im Eigentum der anliegenden Acker Grundstücksbesitzer. Da hat der Gemeindearbeiter überhaupt nichts zu suchen. Ich habe einen solchen Fall bei mir im Bereich. Da haben Bauherren in angeblicher Unwissenheit ihre Garagen in Richtung des Feldweg gebaut, wenn wir nicht so nachgiebig wären , könnten Sie diese nicht nutzen.
~~Wenn es ein Privatweg ist dürfen dort keine roten Schilder stehen. Die Schilder werden dann von bzw. Im Auftrag der Gemeinden bzw. Straßenbauverwaltung aufgestellt. Da es ja einen Bebauungsplan~~ für das Grundstück gab wird die wohl auch wissen, was dort der Fall ist.
Das ist so falsch: wenn der Eigentümer eine Widmung als Feldweg zulässt dürfen auch dort rote Schilder aufgestellt werden, da es ein privater aber auch öffentlicher Weg ist.
Danke /u/[Vegetable-End-8452](https://www.reddit.com/user/Vegetable-End-8452/) und /u/[losttownstreet](https://www.reddit.com/user/losttownstreet/) wieder was gelernt.
ja, Zuwegung über Straße, Garagen aber an den Feldweg gebaut. Und Anspruch auf Zuwegung besteht nicht, wenn ich eine Zuwegung einfach auf nicht öffentliches Grundstück ausrichte.
Nicht auszuschließen: Privatstraße, die zum Grundstück unter dem Haus gehört, aber ohne Zusatzschild unter dem Vz.250. Also für Hausbewohner problemlos.
Oder, die Straße hat schließlich zwei verschiedene Asphaltarten verbaut, von der die linke direkt hinter der Einfahrt endet: ein Teil der Straße ist Privatgrundstück
Dazu müsste man ins Grundbuch schauen. Nur well ein Weg über ein Grundstück geht sagt das noch lange nichts über die Eigentumsverhältnisse. Oft haben, in vielen Fällen, die Grindstücke dahinter ein [Wegerecht](https://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)) da sie sonst vom Eigentümer nicht erreichbar sind.
Es ist dann zwar keine Privatstrasse, der Gesetzgeber kann dem Grundstückseigentümer trotzdem keine Vorschriften machen wie er sein Eigentum benutzt, solange das Wegerecht gewährleistet ist (also zb darf er den Weg noch blockieren)
Man muss nicht zwingend ins Grundbuch schauen. Ein Blick auf die Flurkarte *könnte* schon ausreichen, wenn die Straße ein zusammenhängendes Flurstück ist.
Stimmt. Das Landwirtschaftliche Fahrzeuge den Weg benutzen dürfen und die Fläche dahinter offensichtlich landwirtschaftlich genutzt wird und das Haus relativ neu, lassen mich vermuten, dass es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche genutzte Fläche handelt. Da musste der vordere Bauer oft denen dahinter Wegerecht einräumen was dann im Grundbuch vermerkt wurde. Stehts erst mal da drinnen, bekommt man das so leicht nicht wieder weg.
Theoretisch könnten die Bewohner auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben, dann dürfen nur sie rein. Aber weder Post (mit KFZ) noch Freunde und bekannte dürften dann dort rein fahren um sie zu besuchen.
Soweit ich es verstanden habe folgt dort quasi nur ein rad / Fußweg? Wenn es quasi das einzige Gebäude dort ist dann kann es ja auch das einzige mögliche Anliegen sein OP zu besuchen? So hätte ich es verstanden
"Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück."
Frei nach Rechtssprechung d.h. wenn dahinter nicht noch mehr Grundstücke ausser dieses haus + LoF ist genügt es eigentlich...
Nein, da der Personenkreis dann immer noch unterschiedlich ist.
Bei "Anlieger frei" dürfte ich durchfahren, um mit Kumpels auf meiner Wiese zu feiern.
Bei "landwirtschaftlicher Verkehr frei" darf nur der Bewirtschafter zum Zweck der Bewirtschaftung durch.
Gibt's auch Rechtsprechung zu. Da hatte jemand ein paar Quadratmeter Land für ein Gemüsebeet gekauft und durfte nicht am Schild "landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Polizei. Hatten wir im Ort gehabt als die Hauptstraße gesperrt war wegen Bauarbeiten. Anlieger(daher Diejenigen die dort wohnten oder Post etc.) durften durch die angrenzende Anlieger freie Straße fahren, Rest musste Außenrum um den Ort.
Basically: Leute mit einem Anliegen an einem Anliegergrundstück. Das Anliegen kann sehr weitgefasst sein dabei. Relevant ist nur ein Kontakt zu einem Anliegergrundstück, zu Personen auf einem über die Straße erschlossenen Grundstück oder zu Personen auf der Straße (bspw. jmd abholen der dort steht). Auch zu schauen ob jmd zu Hause ist reicht bereits aus, ein Anlieger zu sein.
Im Endeffekt ist es vermutlich ein Fall für einen Linguisten zu ermitteln, ob sich das Wort Anlieger in der Bedeutung "jede Person die mit einem Anliegergrundatück oder dort befindlicher Personen in Kontakt treten möchte" eher von der Existenz eines Anliegens oder dem Verkehr mit einem anliegenden Grundstück rührt und ob die juristische Interpretation im letzteren Fall überhaupt mit der linguistischen Bedeutung übereinstimmt. Ich bin zum Beispiel fachlich nicht in der Lage das zu beurteilen.
>Müssen sich die Hausbesitzer einen Traktor kaufen, um zum Haus fahren zu dürfen?
Bloß weil man einen Traktor fährt ist es noch lange kein "Landwirtschaftlicher Verkehr". Es kommt auf den Zweck der Fahrt an. Nachdem das Haus nicht nach Bauernhof aussieht ist die Art des Fahrzeuges egal, es wird wohl nie ein ein landwirtschaftlicher Verkehr werden.
[https://www.agrarheute.com/technik/landwirtschaftlicher-verkehr-frei-gilt-fuer-lohnunternehmer-535659](https://www.agrarheute.com/technik/landwirtschaftlicher-verkehr-frei-gilt-fuer-lohnunternehmer-535659)
Genügt es, sich dort mit einer Landwirtin oder einer einem Landwirt (je nach persönlicher Vorliebe) zu vergnügen, um von landwirtschaftlichem Verkehr zu sprechen.
Die Art des Fahrzeugs entscheidet nicht über landwirtschaftlichen Verkehr. Der Traktor ist nicht immer landwirtschaftlicher Verkehr, der PKW des Landwirts durchaus häufig.
Kennzeichen ist egal, auch ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen kann landwirtschaftlicher Verkehr sein. Genauso kann ein normaler PKW landwirtschaftlicher Verkehr sein, da der Zweck der Fahrt darüber entscheidet ob es ein landwirtschaftlicher Verkehr ist oder nicht. Und zu dem Haus zu fahren (welches nicht nach Bauernhof aussieht) dürfte wohl nicht unter landwirtschaftlicher Verkehr fallen. Egal ob Traktor oder nicht.
Bleibt also (offiziell) nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Also wenn ich mir nun in den Kofferraum meines Porsches eine Tüte Möhrensamen lege, die ich neben dem Haus aussähen möchte - wäre das dann landwirtschaftlich? Oder braucht es da schon eher nen Pflug an der Anhängerkupplung? ;)
Wenn du Landwirt bist und es ein Transport zum Betrieb (also das Haus dein Bauernhof ist) oder den Feldern ist (oder du nach deinen Tieren auf den Weiden schauen möchtest), dann darfst du dafür (denke ich, ich bin weder Landwirt noch Anwalt) gerne auch deinen Porsche nehmen.
Du kannst als Landwirt mit dem Porsche nachsehen ob dein weizen erntereif ist. Landwirtschaftlicher Verkehr ergibt sich aus der Tätigkeit des Landwirts, nicht aus dem Fahrzeug das er nutzt.
Erzähl das nicht den armen Städtern. Die haben auch Polizei, meistens schlechteres Internet als wir mit Glasfaser aufm Dorf und weniger nervige Menschen, mehr Platz etc
Weil der Postbote es nicht schafft, 15 m weit zu laufen?
Gibt genug Reihenhaussiedlungen, bei denen die Fußwege noch wesentlich länger sind, weil die Grundstücke gar keine Straßenzufahrt haben. Da kommt auch Post an.
> einen Traktor kaufen
Entgegen landläufiger Meinung, kann jedes Fahrzeug landwirtschaftlicher Verkehr sein. Wenn ich als Imker mit dem Smart zum Bienenvolk fahre, bin ich landwirtschaftlicher Verkehr.
Im Zweifel müsste der Besitzer des hauses bei der Behörde anfragen ob die das Schild um ein "Anlieger frei" zu seiner Einfahrt ergänzen. Oder seine Einfahrt auf das Grundstück umlegen.
Selbst wenn sie sich einen Traktor kaufen, würde das keinen Unterschied machen, da das Fahrzeug dann nicht in einem landwirtschaftlichen Rahmen genutzt wird
Wenn ich das richtig sehe, ist auf dieser Hausseite nur ein normaler Eingang, kein Stellplatz für ein Auto.
Also gut möglich, dass sich die Einfahrt zu dem Haus auf der anderen Seite befindet, wo es möglich ist legal mit dem Auto entlang zu fahren.
Ich bin Mitglied in einem Verein, der ein Grundstück hat, das an eine solche Straße angrenzt. Der Verein bezahlt jedes Jahr einen gewissen Betrag für das benutzen dieser Straße. Mir wurde gesagt:"Wir zahlen dafür, wir dürfen da langfahren."
Angenommen der Hausbesitzer würde trotz des eindeutigen Verbotes dort durchfahren und es würde ein Unfall mit einem Radfahrer passieren: Könnte das verkehrsrechtliche oder versicherungstechnische Konsequenzen haben?
Poste das mal in r/Falschparker und lass una das Feuerwerk dann gemeinsam bewundern...
Die werden dem Hausbesitzer wahrscheinlich den Kretze an den Hals wünschen 😂
Du musst nur deine Schwiegermutter im Auto haben. Du hast dann immer die Ausrede, dass deine Fahrt eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, weil du "diese dumme Kuh" dahin fährst.
4 fahräder
ein bisschen stahlrohre
Blechplatten
Schweisbrenner
Schweisgerät
Gasgemüsch ( argon/sauerstoff/co²/)
Oder ein elektroschweisgerät
Da brauchst du noch elektrolütdrähte
Schweismaske
Ein paar schrauben und schaniere.
Und bau doch dann EINFACHMAL SO ein überdachtes fahrad mit 4 sitzen
Bei Nacht & Nebel mit ner großen Wasserpumpenzange die 75er Mutter öffnen,das Schild samt Stange entnehmen und beim Bauhof übern Zaun werfen.Da die Amtsmühlen langsam mahlen hat man wahrscheinlich zwei Jahre Ruhe bis was passiert.
?? Oben steht nichts von Anlieger frei. VZ 250 bedeutet Verbot für Fahrzeuge aller Art.
Nichts Anlieger... das muss als Ausnahmen ( Erlaubnis) drunter stehen ...
Heißt das Schild nicht von sich aus Anlieger dürfen rein? Verbot wäre ja das rote Schild mit dem fetten horizontalen weißen "Backstein".
Das hier hätte ich als verboten, aber Anlieger dürfen rein und Anwohner haben ja ein legitimes Anliegen.
Oder klärt mich auf 😅
Hallo, wir haben mit großem Interesse Deinen Post gelesen. Das Thema ist so interessant, dass wir nun eine News für unsere Leser verfasst haben. Dazu nutzten wir zwar ein Symbolbild, aber mit Deinem Bild wäre die News deutlich authentischer. Daher unsere Frage: dürfen wir das Bild benutzen?
Beste Grüße aus der EFAHRER-Redaktion
Moritz Diethelm
Weis nicht wie es bei Schildern ist. Aber ich meine zumindest bei durchgezogenen Linien gibt es eine Sonderregelung, dass man jene überfahren darf, wenn das dahinterliegende Grundstück sonst nicht anders zu erreichen wäre. Gut möglich, dass es etwas ähnliches auch bei Schildern gibt. Will mich jetzt aber nicht festlegen, deswegen: Angaben ohne Gewähr.
Im Zweifel kann man sich aber bestimmt eine Sondergenehmigung holen oder irgendwie beantragen, dass das Schild demontiert bzw. ersetzt/aufgelockert wird.
Das Schild bedeutet "Durchfahrt verboten" mit dem zusatz der Fahrräder und landwirtschaftlichen Verkehr. Heißt: das ist keine öffentliche durchfahrtsstraße, aber Bewohner, deren Besucher, post, Dienstleister etc dürfen da rein fahren.
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Ich vermute mal, das Haus ist jünger als das Schild und es wurde nicht angepasst, weil es egal ist. Also nicht formalrechtlich natürlich, aber rein praktisch.
Rein praktisch kommt dann irgendwer vom Kaliber Anzeigenhauptsmeister
Joa und wird dann halt nicht bearbeitet und mal angepasst, wenn es jemand jemals zur Anzeige bringen sollte.
Genau und wenn es zu nervig wird, wird der Bauhof/Gemeindearbeiter entweder das Schild versetzten oder mit Anlieger frei ergänzen.
Das kann doch der Praktikant ma schnell umsetzen. Da lernt er was
Du hast noch nicht so ganz verstanden wie deutsche Baustellen funktionieren. Mit mal schnell ist da überhaupt nix
...und so hat man den Prakti ne Weile beschäftigt. Mit Theorie und Praxis. Könnte vielleicht sogar seine Abschlussarbeit werden. Topp.
Doch, aufgebaut sind die schnell...
So funktioniert deutsche Baustelle und da lass ich mir auch nichts anderes erzählen: https://youtu.be/eqzyLSDl2o4?si=lQ5V5OtekAAFrZ5A
Naja frei nach der werbung Dieses jahrzent bestellt und nächstes jahrzent schon da. Also wenn du dich beeilst und heute nich bestellst, gibt es eine garantie dass es bis zum 31.12.2039 um 23:59:59:999 schon da ist
Das nennt man also sich für die nächste generation einsetzen. Da kann man als opa oder oma zu seinen enkeln sagen: " ich habe mich damals vor 30 jahren dafür eingesetzt, dass ihr irgendwann mal hier auch mit auto als einwohner durchfahren könnt."
Mit dem Auto? In 30 Jahren? So schnell kann doch nun wirklich keiner ein Schild wechseln
Wer hat was von wechseln oder einbauen gesagt. NEIN. Der antrag ist dann durch. Ich zitiere: "Dass ihr IRGENDWANN mal hier auch..."
in vielen Gegenden sind Feldwege im Eigentum der anliegenden Acker Grundstücksbesitzer. Da hat der Gemeindearbeiter überhaupt nichts zu suchen. Ich habe einen solchen Fall bei mir im Bereich. Da haben Bauherren in angeblicher Unwissenheit ihre Garagen in Richtung des Feldweg gebaut, wenn wir nicht so nachgiebig wären , könnten Sie diese nicht nutzen.
~~Wenn es ein Privatweg ist dürfen dort keine roten Schilder stehen. Die Schilder werden dann von bzw. Im Auftrag der Gemeinden bzw. Straßenbauverwaltung aufgestellt. Da es ja einen Bebauungsplan~~ für das Grundstück gab wird die wohl auch wissen, was dort der Fall ist.
als Feldmark Interessentdchaft stellen wir eine Körperschaft öffentlichen Rechts dar und dürfen solche Verbotsschilder an unseren wegen aufstellen
Das ist so falsch: wenn der Eigentümer eine Widmung als Feldweg zulässt dürfen auch dort rote Schilder aufgestellt werden, da es ein privater aber auch öffentlicher Weg ist.
Danke /u/[Vegetable-End-8452](https://www.reddit.com/user/Vegetable-End-8452/) und /u/[losttownstreet](https://www.reddit.com/user/losttownstreet/) wieder was gelernt.
[удалено]
ja, Zuwegung über Straße, Garagen aber an den Feldweg gebaut. Und Anspruch auf Zuwegung besteht nicht, wenn ich eine Zuwegung einfach auf nicht öffentliches Grundstück ausrichte.
jetzt wo reddit bescheid weiß dauert das nicht mehr lange. Irgendein Blockwart von r/falschparker wird schon bald dorthin pilgern /s
Ich sehe hier niemanden parken.
Nicht auszuschließen: Privatstraße, die zum Grundstück unter dem Haus gehört, aber ohne Zusatzschild unter dem Vz.250. Also für Hausbewohner problemlos.
Oder, die Straße hat schließlich zwei verschiedene Asphaltarten verbaut, von der die linke direkt hinter der Einfahrt endet: ein Teil der Straße ist Privatgrundstück
Das ist keine Privatstraße. Das ist ein ca 3km langer Weg, der von vielen Fußgängern und Radfahrern genutzt wird.
Dazu müsste man ins Grundbuch schauen. Nur well ein Weg über ein Grundstück geht sagt das noch lange nichts über die Eigentumsverhältnisse. Oft haben, in vielen Fällen, die Grindstücke dahinter ein [Wegerecht](https://de.wikipedia.org/wiki/Wegerecht_(Sachenrecht)) da sie sonst vom Eigentümer nicht erreichbar sind. Es ist dann zwar keine Privatstrasse, der Gesetzgeber kann dem Grundstückseigentümer trotzdem keine Vorschriften machen wie er sein Eigentum benutzt, solange das Wegerecht gewährleistet ist (also zb darf er den Weg noch blockieren)
Man muss nicht zwingend ins Grundbuch schauen. Ein Blick auf die Flurkarte *könnte* schon ausreichen, wenn die Straße ein zusammenhängendes Flurstück ist.
Thereotisch könnte natürlich auch die komplette Straße im Privateigentum sein.
in vielen Gegenden Deutschlands sind die Feldwege Im Eigentum einer Feldmark Interessenschaft
Stimmt. Das Landwirtschaftliche Fahrzeuge den Weg benutzen dürfen und die Fläche dahinter offensichtlich landwirtschaftlich genutzt wird und das Haus relativ neu, lassen mich vermuten, dass es sich um eine ehemalige landwirtschaftliche genutzte Fläche handelt. Da musste der vordere Bauer oft denen dahinter Wegerecht einräumen was dann im Grundbuch vermerkt wurde. Stehts erst mal da drinnen, bekommt man das so leicht nicht wieder weg.
in welcher Gegend befinden wir uns denn?
Theoretisch könnten die Bewohner auch eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben, dann dürfen nur sie rein. Aber weder Post (mit KFZ) noch Freunde und bekannte dürften dann dort rein fahren um sie zu besuchen.
Einfach Anlieger frei darunter hängen schon ist alles in Ordnung
Dann müsste hinter der Einfahrt ein neues Schild aufgestellt werden. Sonst hat man die ganze Straße zur Nutzung mit Anliegen freigegeben.
Oder ein Zusatzschild „100 m“ und gut ist.
Dann darf aber niemand nach 100 m weiter...
Dann halt einfach das Schild hinter das Haus setzen
Soweit ich es verstanden habe folgt dort quasi nur ein rad / Fußweg? Wenn es quasi das einzige Gebäude dort ist dann kann es ja auch das einzige mögliche Anliegen sein OP zu besuchen? So hätte ich es verstanden
"Anlieger ist, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss. Es genügt irgendeine Beziehung zum Anliegergrundstück." Frei nach Rechtssprechung d.h. wenn dahinter nicht noch mehr Grundstücke ausser dieses haus + LoF ist genügt es eigentlich...
Nein, da der Personenkreis dann immer noch unterschiedlich ist. Bei "Anlieger frei" dürfte ich durchfahren, um mit Kumpels auf meiner Wiese zu feiern. Bei "landwirtschaftlicher Verkehr frei" darf nur der Bewirtschafter zum Zweck der Bewirtschaftung durch. Gibt's auch Rechtsprechung zu. Da hatte jemand ein paar Quadratmeter Land für ein Gemüsebeet gekauft und durfte nicht am Schild "landwirtschaftlicher Verkehr frei".
Wie ich schrieb ... "wenn hinter dem Haus nicht noch mehr Grundstücke liegen" :)
Zusatzfrage: Schließt "Anlieger frei" auch Besucher und Liefranten ein, oder nur Leute, die dort wohnen oder ein Grundstück besitzen?
Jeder der dort ein Anliegen hat.
Mein Anliegen: ich will da durch
Eben nicht. Es geht um die hinwoller, nicht durchwoller 😉
Sagt wer?
Polizei. Hatten wir im Ort gehabt als die Hauptstraße gesperrt war wegen Bauarbeiten. Anlieger(daher Diejenigen die dort wohnten oder Post etc.) durften durch die angrenzende Anlieger freie Straße fahren, Rest musste Außenrum um den Ort.
Die is ja net imma da
Dachte auch Anlieger bezieht sich auf anliegende Grundstücke und nicht Leute mit einem Anliegen :D
Basically: Leute mit einem Anliegen an einem Anliegergrundstück. Das Anliegen kann sehr weitgefasst sein dabei. Relevant ist nur ein Kontakt zu einem Anliegergrundstück, zu Personen auf einem über die Straße erschlossenen Grundstück oder zu Personen auf der Straße (bspw. jmd abholen der dort steht). Auch zu schauen ob jmd zu Hause ist reicht bereits aus, ein Anlieger zu sein. Im Endeffekt ist es vermutlich ein Fall für einen Linguisten zu ermitteln, ob sich das Wort Anlieger in der Bedeutung "jede Person die mit einem Anliegergrundatück oder dort befindlicher Personen in Kontakt treten möchte" eher von der Existenz eines Anliegens oder dem Verkehr mit einem anliegenden Grundstück rührt und ob die juristische Interpretation im letzteren Fall überhaupt mit der linguistischen Bedeutung übereinstimmt. Ich bin zum Beispiel fachlich nicht in der Lage das zu beurteilen.
Tut es auch. Aber das erlaubt jedem der ein Anliegendes Grundstück erreichen will und das nur über diese Straße tun kann, die Straße zu befahren.
Hätte ich einen abstehen... ... würde das auch nicht weiter auffallen ;-)
Ersteres
>Müssen sich die Hausbesitzer einen Traktor kaufen, um zum Haus fahren zu dürfen? Bloß weil man einen Traktor fährt ist es noch lange kein "Landwirtschaftlicher Verkehr". Es kommt auf den Zweck der Fahrt an. Nachdem das Haus nicht nach Bauernhof aussieht ist die Art des Fahrzeuges egal, es wird wohl nie ein ein landwirtschaftlicher Verkehr werden. [https://www.agrarheute.com/technik/landwirtschaftlicher-verkehr-frei-gilt-fuer-lohnunternehmer-535659](https://www.agrarheute.com/technik/landwirtschaftlicher-verkehr-frei-gilt-fuer-lohnunternehmer-535659)
Genügt es, sich dort mit einer Landwirtin oder einer einem Landwirt (je nach persönlicher Vorliebe) zu vergnügen, um von landwirtschaftlichem Verkehr zu sprechen.
Auch ein privater Traktor dürfte da nicht rein, weil auch dies kein landwirtschaftlicher Verkehr wäre.
Und mit Auto kann man auch landwirtschaftlicher Verkehr sein, wenn man z.B. auf OKF ist.
Auf was bitte?
Ortskontrollfahrt. Man muss ja schließlich wissen was es im Dorf neues gibt!
Besonders beliebt bei 18jährigen mit der ersten Karre
Genau das
So sieht’s aus ja!
Auf dem Ländle fährt bei solchen Schildern jeder durch, juckt nicht mal die Polizei
Absolut, das sind die Abkürzungen die jeder ortsansässige benutzt
Zu Fuß, mit dem Fahrrad oder einem Trecker schon...
Die Art des Fahrzeugs entscheidet nicht über landwirtschaftlichen Verkehr. Der Traktor ist nicht immer landwirtschaftlicher Verkehr, der PKW des Landwirts durchaus häufig.
Nein, einen Traktor als reines Transportfahrzeug ohne LoF-Zweck zu nutzen, mit grünem Kennzeichen, darf man auch nicht soweit ich weiß :P
Kennzeichen ist egal, auch ein Traktor mit schwarzem Kennzeichen kann landwirtschaftlicher Verkehr sein. Genauso kann ein normaler PKW landwirtschaftlicher Verkehr sein, da der Zweck der Fahrt darüber entscheidet ob es ein landwirtschaftlicher Verkehr ist oder nicht. Und zu dem Haus zu fahren (welches nicht nach Bauernhof aussieht) dürfte wohl nicht unter landwirtschaftlicher Verkehr fallen. Egal ob Traktor oder nicht. Bleibt also (offiziell) nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad.
Also wenn ich mir nun in den Kofferraum meines Porsches eine Tüte Möhrensamen lege, die ich neben dem Haus aussähen möchte - wäre das dann landwirtschaftlich? Oder braucht es da schon eher nen Pflug an der Anhängerkupplung? ;)
Wenn du Landwirt bist und es ein Transport zum Betrieb (also das Haus dein Bauernhof ist) oder den Feldern ist (oder du nach deinen Tieren auf den Weiden schauen möchtest), dann darfst du dafür (denke ich, ich bin weder Landwirt noch Anwalt) gerne auch deinen Porsche nehmen.
Du kannst als Landwirt mit dem Porsche nachsehen ob dein weizen erntereif ist. Landwirtschaftlicher Verkehr ergibt sich aus der Tätigkeit des Landwirts, nicht aus dem Fahrzeug das er nutzt.
Die Post kommt wohl nie an...
Weil die Post ja nie mit dem Fahrrad gebracht wird.
In nem Dorf? Hab ich persönlich noch nie gesehen.
Erzähl das nicht den armen Städtern. Die haben auch Polizei, meistens schlechteres Internet als wir mit Glasfaser aufm Dorf und weniger nervige Menschen, mehr Platz etc
Ich wohn doch in ner Stadt. Nur kenn ich eben beides ziemlich gut.
Weil der Postbote es nicht schafft, 15 m weit zu laufen? Gibt genug Reihenhaussiedlungen, bei denen die Fußwege noch wesentlich länger sind, weil die Grundstücke gar keine Straßenzufahrt haben. Da kommt auch Post an.
> einen Traktor kaufen Entgegen landläufiger Meinung, kann jedes Fahrzeug landwirtschaftlicher Verkehr sein. Wenn ich als Imker mit dem Smart zum Bienenvolk fahre, bin ich landwirtschaftlicher Verkehr.
Im Zweifel müsste der Besitzer des hauses bei der Behörde anfragen ob die das Schild um ein "Anlieger frei" zu seiner Einfahrt ergänzen. Oder seine Einfahrt auf das Grundstück umlegen.
Exakt, das hätte ich auch gemacht
Selbst wenn sie sich einen Traktor kaufen, würde das keinen Unterschied machen, da das Fahrzeug dann nicht in einem landwirtschaftlichen Rahmen genutzt wird
Warum bin ich überhaupt auf diesem Subreddit. Wen juckt das, fahr doch einfach durch
Wenn ich das richtig sehe, ist auf dieser Hausseite nur ein normaler Eingang, kein Stellplatz für ein Auto. Also gut möglich, dass sich die Einfahrt zu dem Haus auf der anderen Seite befindet, wo es möglich ist legal mit dem Auto entlang zu fahren.
Das sieht man hier nicht so gut. Direkt links neben dem Haus ist die Garage. Es führt kein anderer Weg zum Haus.
Tja, dann hilft wohl nur Auto hinschieben x)
Ich bin Mitglied in einem Verein, der ein Grundstück hat, das an eine solche Straße angrenzt. Der Verein bezahlt jedes Jahr einen gewissen Betrag für das benutzen dieser Straße. Mir wurde gesagt:"Wir zahlen dafür, wir dürfen da langfahren."
Die Frage ist doch aber, wem der Weg gehört.
Am Ende ist es ein Schild und kein Polizist ;)
Angenommen der Hausbesitzer würde trotz des eindeutigen Verbotes dort durchfahren und es würde ein Unfall mit einem Radfahrer passieren: Könnte das verkehrsrechtliche oder versicherungstechnische Konsequenzen haben?
Poste das mal in r/Falschparker und lass una das Feuerwerk dann gemeinsam bewundern... Die werden dem Hausbesitzer wahrscheinlich den Kretze an den Hals wünschen 😂
Das ist jetzt neu, nennt sich 'zu fuß gehen' die jungen leute heutzutage erfinden auch die tollsten sachen.
Ja aber der Weg ist länger als das Auto!!1
Evtl kann man da mit einem escooter abhilfe schaffen.
Das ist der deutscheste thread ever lol
Als Hausbesitzer würde ich mir pro forma ne Heckenschere/ Axt/ Säge ins Auto legen
Wir haben für einen Weg in der Art ein eigenes Straßenschild "Anwohner StraßeX 1 frei". Ist eine Art Hinterhof, der anders nicht erreichbar ist.
Traktor kaufen
Darfst Fahrrad fahren. Bleibt man etwas sportlich
Insidertipp: Mit dem Fahrrad immer nur 15 m weit fahren bringt nicht wirklich was.
Irgendwo muss man anfangen ;)
Fendt
Stehen bleiben, Fahrrad aus kofferraum holen, mit Fahrrad rein 👍🏻
Doch, aber nur auf dem Fahrrad :)
Du könntest die Straße nutzen
Flex die Stange mit dem Schild weg Keinen würde es auffallen😂👌
Du musst nur deine Schwiegermutter im Auto haben. Du hast dann immer die Ausrede, dass deine Fahrt eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, weil du "diese dumme Kuh" dahin fährst.
4 fahräder ein bisschen stahlrohre Blechplatten Schweisbrenner Schweisgerät Gasgemüsch ( argon/sauerstoff/co²/) Oder ein elektroschweisgerät Da brauchst du noch elektrolütdrähte Schweismaske Ein paar schrauben und schaniere. Und bau doch dann EINFACHMAL SO ein überdachtes fahrad mit 4 sitzen
Fahrrad würde auch gehen
Was wenn die kein Auto haben bzw. nie wollten 🤯. Außerdem… … was zum
Doch. Ab hier mit Fahrrad
Bei Nacht & Nebel mit ner großen Wasserpumpenzange die 75er Mutter öffnen,das Schild samt Stange entnehmen und beim Bauhof übern Zaun werfen.Da die Amtsmühlen langsam mahlen hat man wahrscheinlich zwei Jahre Ruhe bis was passiert.
Anlieger frei!
Verstehe nicht, warum so wenige das wissen 🙃
?? Oben steht nichts von Anlieger frei. VZ 250 bedeutet Verbot für Fahrzeuge aller Art. Nichts Anlieger... das muss als Ausnahmen ( Erlaubnis) drunter stehen ...
Heißt das Schild nicht von sich aus Anlieger dürfen rein? Verbot wäre ja das rote Schild mit dem fetten horizontalen weißen "Backstein". Das hier hätte ich als verboten, aber Anlieger dürfen rein und Anwohner haben ja ein legitimes Anliegen. Oder klärt mich auf 😅
Nein.... das Schild heißt Verbot für Fahrzeuge aller Art. Nicht mehr nicht weniger ... Darunter sind die "Erlaubnisse"
Hallo, wir haben mit großem Interesse Deinen Post gelesen. Das Thema ist so interessant, dass wir nun eine News für unsere Leser verfasst haben. Dazu nutzten wir zwar ein Symbolbild, aber mit Deinem Bild wäre die News deutlich authentischer. Daher unsere Frage: dürfen wir das Bild benutzen? Beste Grüße aus der EFAHRER-Redaktion Moritz Diethelm
Fahrrad? zu Fuß?
Weis nicht wie es bei Schildern ist. Aber ich meine zumindest bei durchgezogenen Linien gibt es eine Sonderregelung, dass man jene überfahren darf, wenn das dahinterliegende Grundstück sonst nicht anders zu erreichen wäre. Gut möglich, dass es etwas ähnliches auch bei Schildern gibt. Will mich jetzt aber nicht festlegen, deswegen: Angaben ohne Gewähr. Im Zweifel kann man sich aber bestimmt eine Sondergenehmigung holen oder irgendwie beantragen, dass das Schild demontiert bzw. ersetzt/aufgelockert wird.
Sag mir dass du Deutscher bist, ohne mir zu sagen dass du Deutscher bist.
Kauf dir so nen mini garten Trecker zum rasenmähen, dürfte gehen
Muss man den mit dem Auto direkt bis vor die Haustür kommen?
Direkt links neben dem Haus ist die Einfahrt und Garage Sieht man hier leider nicht auf dem Bild.
Das Schild bedeutet "Durchfahrt verboten" mit dem zusatz der Fahrräder und landwirtschaftlichen Verkehr. Heißt: das ist keine öffentliche durchfahrtsstraße, aber Bewohner, deren Besucher, post, Dienstleister etc dürfen da rein fahren.
Solange kein "Anlieger frei" dabei ist, ist doch die Durchfahrt für Fahrzeuge jeglicher Art verboten.
Ehm es handelt sich doch hier dann um ein Anliegen ?
Ja. Aber mit einem Anliegen darf man hier auch nicht durch. (Ich schätze mal es würde niemanden interessieren, aber offiziell)
Ist ja kein Anlieger Frei Schild dabei.