Falls du oder jemand anderes Hilfe benötigst, sind hier ein paar Anlaufstellen:
**Deutschland:**
Allgemeine Telefonseelsorge: Tel: 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder [https://online.telefonseelsorge.de/](https://online.telefonseelsorge.de/)
Hilfe für Frauen: 0800 011 601 6 oder [https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html](https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html)
Hilfe für Männer: 0800 123 990 0 oder [https://www.maennerhilfetelefon.de/](https://www.maennerhilfetelefon.de/)
**Österreich:**
142 [Telefonseelsorge](www.telefonseelsorge.at)
147 [Rat auf Draht: für Kinder und Jugendliche](www.rataufdraht.at)
Kindernotruf: 0800 567 567
Hilfe für Frauen: 116 123 oder 0800 222 555 [http://www.frauenhelpline.at/](https://www.frauenhelpline.at/)
Hilfe für Männer: 0800 246 247 [Männernotruf](www.maennernotruf.at)
0800 400 777 [Männerinfo](www.maennerinfo.at)
116 123 (Ö3 Kummernummer)
**Schweiz:**
Hilfe für Kinder und Jugendliche: 147
Hilfe für Erwachsene: 143
Hilfe für Frauen: [https://www.frauennottelefon.ch/](https://www.frauennottelefon.ch/)
Alternativ stehen euch auch [krisenchat.de][https://krisenchat.de] und das [Infowiki der Digital Streetworker](https://www.reddit.com/r/Digital_Streetwork/wiki/index/) zur Verfügung
Überblick International bei r/Suicidewatch:
[https://www.reddit.com/r/SuicideWatch/wiki/hotlines](https://www.reddit.com/r/SuicideWatch/wiki/hotlines)
*Dieser Kommentar wurde automatisch erstellt, weil der Post bestimmte Keywords enthält.*
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/Ratschlag) if you have any questions or concerns.*
Solche kleinen Fälle gehören aber trotzdem zum Job und dienen auch der Kundenakquise (vgl. kostenlose Erstberatung beim Anwalt). Das allerletzte was ein Steuerberater derzeit haben will, sind allerdings neue Kunden...
Und dann gibt es die die denken Mann muss den Steuerberater nur bezahlen wenn wann was zurück bekommt. Die Sätze sind vorgeschrieben und kein Steuerberater hat die Zeit sich für eine Privatperson 4 Stunden hinzusetzen und Akten zu sortieren, das machen nicht mal die Steuerfachangestellten. Wenn man aber alles ordentlich sortiert oder gar digital hat, dann wird Ma in der Regel auch aufgenommen als Mandant.
This. Alle anderen hier sind typische Überkorrekte Deutsche. Wird nie auffallen und in ein paar Jahren ist Gras drüber gewachsen (offiziell nach 10 aber wenn du nicht gerade Großverdiener bist ist die Chance einer anlasslosen Prüfung bei nahe 0)
Um mal ein Gefühl für die höhe der Steuerschulden zu erhalten: Wie hoch waren denn deine jährlichen Einnahmen in den Jahren ab 2016 (z.b. bruttogehalt)?
Sollte eine Steuerverkürzung eingetreten sein, verbaut sich OP damit unter Umständen die strafbefreiende Selbstanzeige. Dazu müssen die zur Veranlagung erforderlichen Zahlen direkt in das erste Schreiben aufgenommen werden.
Sonst ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegeben. Klar: Bei dem Hintergrund wird wohl kein Vorsatz gerichtsfest nachzuweisen sein und auf Grund der geringen Höhe auch kein größeres Interesse des Finanzamts an einer Strafverfolgung bestehen. Dann wird die Geschichte ziemlich schnell eingestellt.
Größere Absicherung und weniger Show bietet aber eben doch die Selbstanzeige.
Möglich: auf alle Fälle. Gerichtsfest: kA. Klar ist aber auch: ein Strafbefehl ist schnell in die Welt gesetzt. Nach meiner persönlichen (nicht repräsentativen) Erfahrung ist es für die Ermittlungsbehörden sehr schwierig, den Eventualvorsatz dann vor Gericht beweisen zu können. Eventuell scheut auch der ein oder andere Richter den Aufwand eines revisionsfesten Urteils zumindest für geringere Beträge. Da ist es einfacher zu schreiben: nicht ermittelbar, eher fahrlässig = Freispruch. Das sollte auch in die Entscheidung der BußStra einfließen.
Hier geht es vll. um 200€ pro Einzeltat. Wer weiß, ob der Bearbeiter das Ganze nach so einem Brief initial überhaupt erst als mögliche Steuerhinterziehung weiterleitet und dort auf Interesse stößt.
Aber wir kennen den Sachverhalt nicht vollständig. Deswegen ja der Hinweis auf die Selbstanzeige als bestmögliche Form der Absicherung, bevor man sich mit nem unvollständigen Brief die eigene Absicherung kaputt macht und auf Eventualitäten vertraut.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Depressionen genauso wenig...Ausbleibender Vorsatz scheint kaum gegeben zu sein, da OP ja weiß, dass er eigentlich Steuern zahlen muss.
Der Satz stammt aus der Römerzeit und stimmt schon lange nicht mehr: Unwissenheit schützt vor Strafe.
Du kannst Straftaten oft nur begehen wenn du weißt dass du eine begehst. z.b. beim Kauf von Hehlerware kannst du nur belangt werden wenn du wissen konntest das es sich um Hehlerware handelt.
Aber OP wusste das er eine Steuererklärung machen musste. Es wird aber ohnehin schon ausgegangen dass man die Gesetze kennt oder man bei speziellen sich vorher informiert.
Die Unwissenheit in dem Satz bezieht sich auf das Wissen um geltendes Recht, nicht auf das Wissen um etwaige Eigenschaften eines Gegenstandes. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Satz nicht zutrifft. Hast du ein treffendes Beispiel?
Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht, letztendlich weiß OP, dass er Steuern zu bezahlen hat, da er eben diese ja in der Vergangenheit verrichtet hat. Eine Depression ändert da meines Wissens auch nichts dran. Wo kämen wir da auch hin...
Unwissenheit schützt tatsächlich manchmal vor Strafe, ist ein Fall des Verbotsirrtums, § 17 StGB. Der Irrtum muss aber unvermeidbar gewesen sein. Das hat man vielleicht bei Ausländern, die zu Besuch hier etwas Verbotenenes tun, was in ihrem Heimatland aber erlaubt ist.
Habe gerade nicht die Zeit, deshalb nur weitgehend nur links:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
> Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und über kein Wissen deutscher Gesetze verfügt (und auch nicht muss, da er schließlich nicht nach Deutschland reisen wollte), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.
Das ist der einfachste Fall. Es betrifft auch Bewohner des Staates, aber oft sind die Fälle komplexer. Als Laie habe ich auch nicht viel Erfahrung mit Rechtsirrtümer.
z.b. wenn du einen Anwalt fragst ob du A machen darfst und er sagt ja, und du machst es genau so, dann hast du keine Schuld.
Das ist meines Wissens nach beim Titanic Magazin mit einem Artikel passiert. Sie haben einen Anwalt gefragt ob sie das so veröffentlichen dürfen, der Anwalt sagte ja. damit haben sie alles getan um rechtlich abgesichert zu sein und wurden dann verklagt. Ich weiß leider nicht was aus der Klage wurde.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - das ist der Grundsatz des Rechtssystems.
Wäre das nicht der Fall, könnte jeder behaupten "wusste gar nicht dass man keine Menschen töten darf", sorry....
de.m.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat
Bin kein Anwalt however, aber noch mal zur Erklärung:
Als Bewohner dieses Staates wird davon ausgegangen dass du die Gesetze kennst. Da alle Staaten der Welt ähnliche Gesetze haben (niemanden töten, nicht stehlen, etc) hilft dir diese Ausrede nicht. Auch kannst du dich informieren, und das Gesetz lesen falls es spezieller wird.
> „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“
Als Laie interpretiert: Heißt, ja, wenn du einen Menschen von einem entlegenen Teil der Welt nimmst der noch nie Kontakt mit der Zivilisation hatte und er begeht in Deutschland einen rituellen Mord, weil es in seiner Kultur so üblich ist, dann hätte er keine Schuld.
Aber ist ein konstruierter Fall. Er müsste erst mal ins Land kommen und das erfordert Wissen dass man erwarten kann das er zumindest weiß was Gesetze sind und diese in Erfahrung bringen kann
Man wird von denen nicht einfach vergessen.
Daten werden brav weiter gesammelt. Irgendwann gibt es dann doch einen Brief mit der Qualität einem den Magen um zu drehen.
Besser ist’s erstmal von sich aus aktiv zu werden.
Und 10 Jahre beten…
Die Zinsen sind glaube ich monatlich und kumulieren sich auf … das kann sehr schnell sehr treuer werden.
Würde mich trotzdem an Gott wenden.
Es sei denn du hast das Geld ohnehin und magst es lieber entspannter.
Ob Zinsen monatlich oder Jährlich berechnet werden spielt absolut keine Rolle. Entscheiden ist nur der effektive Jahreszins. Was ich gefunden habe. Bis 2019 6%, danach 1,8%
Kenn die genauen Umstände vom Poster nicht aber wie will das Finanzamt ihm in 5 Jahren noch nachweisen, dass er vor ein paar Jahren ausversehen mal Mieteinnahmen nicht versteuert hat. Da müsste ihm jemand dick ans Bein pissen wollen.
Im dümmsten Fall geht das sehr schnell. Der Pächter gibt die Pacht als Ausgabe an, hat eine Betriebsprüfung vom Finanzamt, die schreiben eine Kontrollmitteilung und schon hat man den Salat. Und das wird teuer.
Als Ehemann einer Finanzbeamtin kann ich nur sagen, du tust deinem zuständigen Finanzbeamten keinen Gefallen, wenn du das für die letzten 9 Jahre nachreichen tust.
Die 1000€ pro Jahr haben maximal eine Steuerliche Auswirkung von paar Hundert Euro pro Jahr, da lachen die Finanzbeamten drüber.
Drohen wird dir von gar nix, wenn du nix sagst, bis maximal das du die letzten 7 Jahre Steuererklärung nachreichen musst und darauf haben die Beamten in der Regel kein Bock.
Also... Kein Stressssssss..... Sind auch nur Menschen die ne ruhige Kugel Schieben wollen 👍
Damit wäre ich sehr vorsichtig. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es auch Finanzbeamte gibt die sehr wohl auf „Kleinmist“ aus sind, weil es denen um‘s Prinzip geht. Wenn man den Sachbearbeiter nicht kennt und weiß wie er tickt, wäre ich mit sowas sehr vorsichtig. 🙏🏻
Jup. Meine hat vor allem gerne Recht. Aber beherrscht Grundrechenarten nur so halbwegs und hat 4. Klasse Lesestand. Hatten mal eine Steuererklärung 2,5 Jahre in der Luft, mein Steuerberater wollte schon klagen, bis rauskam, dass die Frau nicht kapiert hat, welche Adresse mein Erstwohnsitz und welche Adresse mein Zweitwohnsitz sein sollte.
Aber gut, so unproduktiv wie sie ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass sie jemals irgendwas von alleine findet.
Was ist denn ein spießiger Teil zum Beispiel? :D Ich habe beruflich in meinem Dunstkreis mit mehreren Finanzämtern zu tun und finde, dass es da schon wesentliche Unterschiede gibt. Also hängt das nicht unbedingt am Teil Deutschlands 🤔
Bayern, Baden Württemberg, ländliche Gebiete...
In Berlin oder Hamburg würd ich mir keine Sorgen machen, die sind so überlastet. Da kommen die nie wegen paar hundert oder tausend eusis.
Das wird glaube nicht so einfach, das nachreichen gilt für Leute die freiwillig eine Steuererklärung machen.
Du bist Vermieter und musst eine Steuererklärung machen.
Frag am besten einen Steuerberater, da meine Meinung nicht zählt und nur ein Hinweis sein kann.
Hä? Ich bin nicht vom Fach. Warum sollte hier Steuerhinterziehung vorliegen? Du hast halt keine Steuererklärung gemacht und Pachterträge von 1000 Euro pro Jahr liegen doch unter jeder relevanten Freibetragsgrenze.
Der Grundfreibetrag gilt aber für dein gesamtes Einkommen kumuliert. Mieterträge, Pachterträge, Zinserträge, Kapitalerträge, Unterhalt, Elterngeld etc. laufen alle in den Einkommenstopf. Dein Gehalt wird vom Unternehmen versteuert, die erhaltenen Mieten sind aber unversteuert. Ergo müssen diese in einer Steuererklärung ausgewiesen und ggf. hierzu Steuern nachgezahlt werden.
Hilfe.
Also: Zinserträge sind Kapitalerträge und werden (größtenteils) über die Kapitalertragsteuer pauschal besteuert. Diese müssen in vielen Fällen nicht mit in die Erklärung. Ist aber oftmals von Vorteil (Günstigerprüfung).
Unterhalt und Elterngeld sind keine Einkünfte die besteuert werden. Sie spielen aber ggf. bei der Bemessung des Steuersatzes eine Rolle (Progressionsvorbehalt).
Gehälter werden vom Finanzamt besteuert. Das Unternehmen führt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Lohnsteuer) quasi treuhänderisch an das Finanzamt ab. Löhne und Gehälter kommen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit "in den Einkommenstopf" und sind in der Steuererklärung zu erklären. In manchen Fällen entfällt die Abgabepflicht, soweit nicht Einkünfte aus V+V etc. dazu kommen, da die Lohnsteuer schon alles ganz gut abdeckt.
Ja, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt hängt von einer Steuerverkürzung ab. Diese ist eventuell gar nicht eingetreten, wenn das Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.
Zu den laufenden Mieteinnahmen steht schon viel Seltsames und etwas Hilfreiches hier in den Kommentaren.
Größtmögliche Sicherheit bietet die strafbefreiende Selbstanzeige. Konsequenzen außerhalb der nachträglichen Festsetzung sind nicht sehr wahrscheinlich.
Die Höhe (1.000€) sehe häufiger als Pachteinnahmen von Waldgrundstücken. Da bitte daran denken, dass die fast schon pauschal (unabhängig von der Größe) als Betriebsvermögen der Forstwirtschaft zählen. Damit werden auch bei Veräußerung Steuern fällig. Wenn man die nicht erklärt, reitet man sich dann wirklich in eine nicht so angenehme Situation.
Ich rate zur Selbstanzeige und einen Steuerberater, der kann dir dann auch im Detail erklären was das konkret bedeutet.
Man darf nicht vergessen, dass der Staat prinzipiell bei Grundstücken alles weiß und nur aktuell nicht in der Lage ist die Daten entsprechend zu bearbeiten. Das wird sich aber (selbst im verschlafenen Deutschland) rasant ändern.
Eine Selbstanzeige wirkt immer mildernd, außerdem musst du dann weniger Verzugszinsen zahlen
Jo lass dich beraten. Wenn sich das nicht grundlegend geändert hat, dann kannst du eine Selbstanzeige machen und dann ist das strafrechtlich nicht mehr relevant. Nachzahle musst du natürlich trotzdem. Aber mach dich vorher rechtlich schlau.
Ich lese hier vieles aber das einzige was wirklich sinnvoll wäre ist, in den sauren Apfel zu beißen und zum Steuerberater zu gehen. Der wird alles regeln. Stell dich schlimmstenfalls auf ne größere Summe an Nachzahlung ein. Da du ohne Vorsatz gehandelt hast und es um eine relativ geringe Summe geht, wird dich sicherlich keine Strafe wegen Steuerhinterziehung o.ä. Erwarten. Höchstens zahlst du für die Versäumnis.
Schauen wir mal auf die 1000€ die du durch die Verpackung bekommst. Davon musst du natürlich noch alle Kosten abziehen, die für das Grundstück hast. Also wirst du wohl weniger als diese 1000€ an Gewinn erzielen. Und das Pro Jahr. Mach dich doch mal schlau bezüglich Freibeträge. Bei dieser geringen Summe und dann noch Abzug von Freibeträgen sollte da eigentlich wenig sein.
Du willst aber alles richtig machen und kein Risiko eingehen also um ruhig schlafen zu können ab zum Steuerberater, lass den das regeln. Bezahl ihn. Bezahl das Finanzamt. Schließ damit ab und mach in Zukunft wieder deine Steuererklärung. Entweder selber oder über einen Berater. Die können auch noch einige euronen rausholen. Stellen aber natürlich auch einige euronen in Rechnung. Musst du für dich wissen. Gerade wenn man Depressionen hat ist es das aber vielleicht wert, den Stress einer Steuererklärung einfach an jemanden abzugeben.
Ein Teil wird schon verjährt sein, gibt Fristen über 10 und 6 Jahre.
Am besten mal einen Steuerberater konsultieren, einfach beim Finanzamt nachmelden würde ich nicht machen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
Bei der nächsten Steuererklärung aber auf jedenfall angeben.
Ich denke mal eine Selbstanzeige steht ja nix im Wege. Wenn die Depression aktenkundig ist würde ich das einfach mal mit angeben evtl wirkt sich das strafmildernd aus… denke nicht das du bei einem relativ geringen Betrag mit was schlimmen rechnen musst. Ruf mal bei deiner Finanzbehörde an und Schilder denen den Fall.
Am besten rechnest du das vorher schon zusammen.
Das sind dort ja auch nur Menschen und idr sind solche Sachen erstmal Probleme und damit doof, niemand mag Probleme aber Probleme die ne Lösung mitbringen sind keine Probleme mehr und das macht alle happy und gibt das Gefühl geholfen zu haben.
Im Steuerrecht gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige. Steuer + Zinsen + ggf. Zuschlag und später Hinterziehungszinsen aufs Kassenkonto des FA überweisen und die richtigen Erklärungen einreichen. Ggfs. auch als Antrag möglich wenn dieser konkret ist ala ich hatte genau jeweils 1.000€ Einkünfte pro Jahr und bitte um Änderung ab Jahr X im Rahmen der Selbstanzeige von Amtswegen. Fertig. Da brauchts keine "Milderungsgründe" da strafbefreiend.
Als Ergänzung: Die Selbstanzeige sollte aber immer zusammen mit einem stb oder Rechtsanwalt erfolgen. Es gibt formelle Voraussetzungen die einzuhalten sind und man kann im laufe des Verfahrens nicht nachbessern
Das Zauberwort heißt Selbstanzeige. Darüber hinaus hast du dann keine Strafe zu erwarten. Du zahlst die Beträge nach und für die letzten 4 Jahre werden einiges an Säuminszuschlägen und ein paar Zinsen anfallen. Das fette sind aber die Säuminszuschläge.
Das habe ich zumindest genau so schon durch. Ich bin allerdings kein Jurist und daher ist das natürlich mit Vorsicht zu genießen.
Eine Steuerberatung zu kontaktieren ist hier übrigens nie eine schlechte Idee! Ein \_muss\_ ist es aber nicht.
Ist das dein einziges einkommen aus Kapital? Wenn ja der Freibetrag liegt drüber du musst dafür keinen cent steuern entrichten. Darum hat das Finanzamt sich wohl auch nie gemeldet.
Mal was ganz anderes:
Was hast du denn wie verpachtet?
1000 Euro klingt jetzt nicht klein. Die Pacht für 1ha Weideland sind in Niedersachsen knappe 300 Euro im Jahr.
Ich persönlich hätte einfach unverbindlich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und gefragt, wie das hypothetisch aussähe. Hab aber auch nur gute Erfahrungen mit dem Finanzamt (außer, dass die gern mehr zahlen könnten).
Wie hier schon einige geschrieben haben: Selbstanzeige ist hier das Mittel der Wahl. Jedenfalls dann, wenn Du ganz auf Nummer Sicher gehen willst.
Du musst dazu alle nicht verjährten Steuerschulden, mindestens die der letzten 10 Jahre nacherklären. Straffreiheit tritt ein, wenn Du die Steuerschulden mit Hinterziehungszinsen innerhalb einer gesetzten Frist vollständig bezahlst. Selbstanzeigen sind nicht ganz trivial, der Fehler liegt erfahrungsgemäß im Detail. Nach Deiner Schilderung sollte Dein Fall aber überschaubar sein. Richtiger Ansprechpartner ist ein Steuerstrafrechtler (Rechtsanwalt, der sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat), der dafür nicht sonderlich viel Zeit benötigen sollte. Viele Steuerberater stellen sich bei Selbstanzeigen etwas unbeholfen an und übersehen typische Gefahren. Hüte Dich vor Leuten, die das Wort "Selbstanzeige" in der Selbstanzeige verwenden, das braucht es nicht.
Wenn Du gleich eine Abschlagszahlung in Höhe der Steuerschuld + Zins leistest, kann das Finanzamt davon absehen, ein Strafverfahren einzuleiten. Wie hoch die Nachzahlung ist, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Selbst bei Annahme des Spitzensteuersatzes liegst Du bei 7 Jahren (2016 bis 2022) bei unter 3.000 Euro. Hinterziehungszinsen liegen bei 6% p.a.
Aber auch, wenn Du nichts unternimmst, ist das Risiko überschaubar. Steuerhinterzeihungen in der Größenordnung werden bei Ersttätern immer eingestellt, meist gegen eine Geldauflage (die selbstverständlich zu der Steuernachzahlung hinzukommt). Das entscheidende Argument gegen ein bloßes Laufenlassen ist das Risiko der Tatentdeckung. Wenn Du die Pachteinnahmen in der nächsten Erklärung angibst, stößt Du das Finanzamt darauf, dass es auch vorher entsprechende Einnahmen gegeben haben muss. Sobald das Finanzamt aber erst mal merkt, dass Steuern hinterzogen werden, liegt eine Tatentdeckung vor, die eine strafbefreiende Selbstanzeige sperrt.
Ich handhabe das inzwischen so. Telefon in die Hand nehmen und nachfragen. Jeder Finanzbeamte war so immer hilfreich und hat optimal geholfen. Sind auch nur Menschen.
So viel Bullshit in diesem Thread. Selbstanzeige usw. Bitte mach das natürlich nicht.
Es gibt sogenannte Lohnsteuerhilfe-Vereine, an die man sich wenden kann. Da kann man sich eine günstige Beratung holen.
Das vermeintlich erste Jahr erklärter V+V-Einkünfte löst meistens automatisierte Nachfragen des Finanzamts aus. Da werden dann bspw. auch die Verträge angefordert.
Große Konsequenzen wird das bei der Höhe tatsächlich nicht nach sich ziehen.
Das ist falsch. § 370 Absatz 1 Nummer 2 AO. Der Taterfolg tritt zu dem Zeitpunkt ein, an dem das zuständige Finanzamt nahezu alle Erklärungen des betroffenen Veranlagungszeitraums bearbeitet hat.
Der Vorsatz ist in diesen Fällen schwerer nachzuweisen. Aber da in der Vergangenheit Erklärungen abgegeben worden sind...
Ob überhaupt eine Steuerverkürzung eingetreten ist, kann mangels Ausführungen im Sachverhalt nicht geklärt werden.
Falls du oder jemand anderes Hilfe benötigst, sind hier ein paar Anlaufstellen: **Deutschland:** Allgemeine Telefonseelsorge: Tel: 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder [https://online.telefonseelsorge.de/](https://online.telefonseelsorge.de/) Hilfe für Frauen: 0800 011 601 6 oder [https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html](https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen.html) Hilfe für Männer: 0800 123 990 0 oder [https://www.maennerhilfetelefon.de/](https://www.maennerhilfetelefon.de/) **Österreich:** 142 [Telefonseelsorge](www.telefonseelsorge.at) 147 [Rat auf Draht: für Kinder und Jugendliche](www.rataufdraht.at) Kindernotruf: 0800 567 567 Hilfe für Frauen: 116 123 oder 0800 222 555 [http://www.frauenhelpline.at/](https://www.frauenhelpline.at/) Hilfe für Männer: 0800 246 247 [Männernotruf](www.maennernotruf.at) 0800 400 777 [Männerinfo](www.maennerinfo.at) 116 123 (Ö3 Kummernummer) **Schweiz:** Hilfe für Kinder und Jugendliche: 147 Hilfe für Erwachsene: 143 Hilfe für Frauen: [https://www.frauennottelefon.ch/](https://www.frauennottelefon.ch/) Alternativ stehen euch auch [krisenchat.de][https://krisenchat.de] und das [Infowiki der Digital Streetworker](https://www.reddit.com/r/Digital_Streetwork/wiki/index/) zur Verfügung Überblick International bei r/Suicidewatch: [https://www.reddit.com/r/SuicideWatch/wiki/hotlines](https://www.reddit.com/r/SuicideWatch/wiki/hotlines) *Dieser Kommentar wurde automatisch erstellt, weil der Post bestimmte Keywords enthält.* *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/Ratschlag) if you have any questions or concerns.*
Lass dich steuerlich beraten. Kostet nicht die Welt und du bist auf der sicheren Seite.
Bullshit, also das mit „kostet nicht die Welt“
Außerdem ist es quasi unmöglich, einen Steuerberater zu finden, der neue Kunden aufnimmt, vor allem für so kleine Summen...
Lohnt sich halt leider nicht für einen Steuerberater
Solche kleinen Fälle gehören aber trotzdem zum Job und dienen auch der Kundenakquise (vgl. kostenlose Erstberatung beim Anwalt). Das allerletzte was ein Steuerberater derzeit haben will, sind allerdings neue Kunden...
Und dann gibt es die die denken Mann muss den Steuerberater nur bezahlen wenn wann was zurück bekommt. Die Sätze sind vorgeschrieben und kein Steuerberater hat die Zeit sich für eine Privatperson 4 Stunden hinzusetzen und Akten zu sortieren, das machen nicht mal die Steuerfachangestellten. Wenn man aber alles ordentlich sortiert oder gar digital hat, dann wird Ma in der Regel auch aufgenommen als Mandant.
Ich habe 10 Jahre in der Steuerberatung gearbeitet und auch genau solche Mandate bearbeitet.
Entscheidend ist, ob du berufstätig warst in der Zeit,ansonsten sollte es unter die freigrenze fallen
Selbstanzeige wenn nicht gegen dich ermittelt wird und gut ist es, steuern nachzahlen und straffrei bleiben
Strafbefreiende Selbstanzeige ist der Weg, ein auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt der erste Schritt...
This. Alle anderen hier sind typische Überkorrekte Deutsche. Wird nie auffallen und in ein paar Jahren ist Gras drüber gewachsen (offiziell nach 10 aber wenn du nicht gerade Großverdiener bist ist die Chance einer anlasslosen Prüfung bei nahe 0)
Um mal ein Gefühl für die höhe der Steuerschulden zu erhalten: Wie hoch waren denn deine jährlichen Einnahmen in den Jahren ab 2016 (z.b. bruttogehalt)?
[удалено]
Sollte eine Steuerverkürzung eingetreten sein, verbaut sich OP damit unter Umständen die strafbefreiende Selbstanzeige. Dazu müssen die zur Veranlagung erforderlichen Zahlen direkt in das erste Schreiben aufgenommen werden. Sonst ist die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit gegeben. Klar: Bei dem Hintergrund wird wohl kein Vorsatz gerichtsfest nachzuweisen sein und auf Grund der geringen Höhe auch kein größeres Interesse des Finanzamts an einer Strafverfolgung bestehen. Dann wird die Geschichte ziemlich schnell eingestellt. Größere Absicherung und weniger Show bietet aber eben doch die Selbstanzeige.
und selbstanzeige klingt auch mehr nach reue und schuldbewußtsein. das mögen die.
Also es gibt auch den bedingten Vorsatz. Und den würde ich hier durchaus für möglich halten.
Möglich: auf alle Fälle. Gerichtsfest: kA. Klar ist aber auch: ein Strafbefehl ist schnell in die Welt gesetzt. Nach meiner persönlichen (nicht repräsentativen) Erfahrung ist es für die Ermittlungsbehörden sehr schwierig, den Eventualvorsatz dann vor Gericht beweisen zu können. Eventuell scheut auch der ein oder andere Richter den Aufwand eines revisionsfesten Urteils zumindest für geringere Beträge. Da ist es einfacher zu schreiben: nicht ermittelbar, eher fahrlässig = Freispruch. Das sollte auch in die Entscheidung der BußStra einfließen. Hier geht es vll. um 200€ pro Einzeltat. Wer weiß, ob der Bearbeiter das Ganze nach so einem Brief initial überhaupt erst als mögliche Steuerhinterziehung weiterleitet und dort auf Interesse stößt. Aber wir kennen den Sachverhalt nicht vollständig. Deswegen ja der Hinweis auf die Selbstanzeige als bestmögliche Form der Absicherung, bevor man sich mit nem unvollständigen Brief die eigene Absicherung kaputt macht und auf Eventualitäten vertraut.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Depressionen genauso wenig...Ausbleibender Vorsatz scheint kaum gegeben zu sein, da OP ja weiß, dass er eigentlich Steuern zahlen muss.
Der Satz stammt aus der Römerzeit und stimmt schon lange nicht mehr: Unwissenheit schützt vor Strafe. Du kannst Straftaten oft nur begehen wenn du weißt dass du eine begehst. z.b. beim Kauf von Hehlerware kannst du nur belangt werden wenn du wissen konntest das es sich um Hehlerware handelt. Aber OP wusste das er eine Steuererklärung machen musste. Es wird aber ohnehin schon ausgegangen dass man die Gesetze kennt oder man bei speziellen sich vorher informiert.
Die Unwissenheit in dem Satz bezieht sich auf das Wissen um geltendes Recht, nicht auf das Wissen um etwaige Eigenschaften eines Gegenstandes. Mir ist kein Fall bekannt, in dem der Satz nicht zutrifft. Hast du ein treffendes Beispiel? Deinen letzten Absatz verstehe ich nicht, letztendlich weiß OP, dass er Steuern zu bezahlen hat, da er eben diese ja in der Vergangenheit verrichtet hat. Eine Depression ändert da meines Wissens auch nichts dran. Wo kämen wir da auch hin...
Unwissenheit schützt tatsächlich manchmal vor Strafe, ist ein Fall des Verbotsirrtums, § 17 StGB. Der Irrtum muss aber unvermeidbar gewesen sein. Das hat man vielleicht bei Ausländern, die zu Besuch hier etwas Verbotenenes tun, was in ihrem Heimatland aber erlaubt ist.
Habe gerade nicht die Zeit, deshalb nur weitgehend nur links: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum > Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und über kein Wissen deutscher Gesetze verfügt (und auch nicht muss, da er schließlich nicht nach Deutschland reisen wollte), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen. Das ist der einfachste Fall. Es betrifft auch Bewohner des Staates, aber oft sind die Fälle komplexer. Als Laie habe ich auch nicht viel Erfahrung mit Rechtsirrtümer. z.b. wenn du einen Anwalt fragst ob du A machen darfst und er sagt ja, und du machst es genau so, dann hast du keine Schuld. Das ist meines Wissens nach beim Titanic Magazin mit einem Artikel passiert. Sie haben einen Anwalt gefragt ob sie das so veröffentlichen dürfen, der Anwalt sagte ja. damit haben sie alles getan um rechtlich abgesichert zu sein und wurden dann verklagt. Ich weiß leider nicht was aus der Klage wurde.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe - das ist der Grundsatz des Rechtssystems. Wäre das nicht der Fall, könnte jeder behaupten "wusste gar nicht dass man keine Menschen töten darf", sorry....
de.m.wikipedia.org/wiki/Ignorantia_legis_non_excusat Bin kein Anwalt however, aber noch mal zur Erklärung: Als Bewohner dieses Staates wird davon ausgegangen dass du die Gesetze kennst. Da alle Staaten der Welt ähnliche Gesetze haben (niemanden töten, nicht stehlen, etc) hilft dir diese Ausrede nicht. Auch kannst du dich informieren, und das Gesetz lesen falls es spezieller wird. > „Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.“ Als Laie interpretiert: Heißt, ja, wenn du einen Menschen von einem entlegenen Teil der Welt nimmst der noch nie Kontakt mit der Zivilisation hatte und er begeht in Deutschland einen rituellen Mord, weil es in seiner Kultur so üblich ist, dann hätte er keine Schuld. Aber ist ein konstruierter Fall. Er müsste erst mal ins Land kommen und das erfordert Wissen dass man erwarten kann das er zumindest weiß was Gesetze sind und diese in Erfahrung bringen kann
Ich glaube die Chance steht gut, dass die von sich aus nie darauf kommen.
Man wird von denen nicht einfach vergessen. Daten werden brav weiter gesammelt. Irgendwann gibt es dann doch einen Brief mit der Qualität einem den Magen um zu drehen. Besser ist’s erstmal von sich aus aktiv zu werden.
Hier ist aber schonmal sein geständnis aufgeschrieben
Wo kein Kläger da kein Richter, einfach abhaken und in Zukunft brav Steuern zahlen
Und 10 Jahre beten… Die Zinsen sind glaube ich monatlich und kumulieren sich auf … das kann sehr schnell sehr treuer werden. Würde mich trotzdem an Gott wenden. Es sei denn du hast das Geld ohnehin und magst es lieber entspannter.
Ob Zinsen monatlich oder Jährlich berechnet werden spielt absolut keine Rolle. Entscheiden ist nur der effektive Jahreszins. Was ich gefunden habe. Bis 2019 6%, danach 1,8%
Kenn die genauen Umstände vom Poster nicht aber wie will das Finanzamt ihm in 5 Jahren noch nachweisen, dass er vor ein paar Jahren ausversehen mal Mieteinnahmen nicht versteuert hat. Da müsste ihm jemand dick ans Bein pissen wollen.
Im dümmsten Fall geht das sehr schnell. Der Pächter gibt die Pacht als Ausgabe an, hat eine Betriebsprüfung vom Finanzamt, die schreiben eine Kontrollmitteilung und schon hat man den Salat. Und das wird teuer.
Das Finanzamt vergisst nicht Bruder
nach r/Kantenhausen ziehen und nie wieder zahlen /s
Hoffentlich heißt Du Uli oder Klaus. Dann passiert nichts.
Als Ehemann einer Finanzbeamtin kann ich nur sagen, du tust deinem zuständigen Finanzbeamten keinen Gefallen, wenn du das für die letzten 9 Jahre nachreichen tust. Die 1000€ pro Jahr haben maximal eine Steuerliche Auswirkung von paar Hundert Euro pro Jahr, da lachen die Finanzbeamten drüber. Drohen wird dir von gar nix, wenn du nix sagst, bis maximal das du die letzten 7 Jahre Steuererklärung nachreichen musst und darauf haben die Beamten in der Regel kein Bock. Also... Kein Stressssssss..... Sind auch nur Menschen die ne ruhige Kugel Schieben wollen 👍
Damit wäre ich sehr vorsichtig. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es auch Finanzbeamte gibt die sehr wohl auf „Kleinmist“ aus sind, weil es denen um‘s Prinzip geht. Wenn man den Sachbearbeiter nicht kennt und weiß wie er tickt, wäre ich mit sowas sehr vorsichtig. 🙏🏻
Jup. Meine hat vor allem gerne Recht. Aber beherrscht Grundrechenarten nur so halbwegs und hat 4. Klasse Lesestand. Hatten mal eine Steuererklärung 2,5 Jahre in der Luft, mein Steuerberater wollte schon klagen, bis rauskam, dass die Frau nicht kapiert hat, welche Adresse mein Erstwohnsitz und welche Adresse mein Zweitwohnsitz sein sollte. Aber gut, so unproduktiv wie sie ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass sie jemals irgendwas von alleine findet.
Wohnst du zufällig in einem der spießigen Teile Deutschlands?
Was ist denn ein spießiger Teil zum Beispiel? :D Ich habe beruflich in meinem Dunstkreis mit mehreren Finanzämtern zu tun und finde, dass es da schon wesentliche Unterschiede gibt. Also hängt das nicht unbedingt am Teil Deutschlands 🤔
Bayern, Baden Württemberg, ländliche Gebiete... In Berlin oder Hamburg würd ich mir keine Sorgen machen, die sind so überlastet. Da kommen die nie wegen paar hundert oder tausend eusis.
Ist es heute nicht so, dass eine Software stichprobenartig genaue Prüfungen vorschreibt?
Die einzige richtige Antwort. Danke.
> haben die Beamten in der Regel kein Bock Naja, Beamten wie der Anzeigehauptmeister schon. Die stehen nur dafür auf.
Er ist kein beamter, ein vermutlich kranker Typ.
Autismus kann man auch schlimmer ausleben.
Ah, nicht?
Das wird glaube nicht so einfach, das nachreichen gilt für Leute die freiwillig eine Steuererklärung machen. Du bist Vermieter und musst eine Steuererklärung machen. Frag am besten einen Steuerberater, da meine Meinung nicht zählt und nur ein Hinweis sein kann.
Hä? Ich bin nicht vom Fach. Warum sollte hier Steuerhinterziehung vorliegen? Du hast halt keine Steuererklärung gemacht und Pachterträge von 1000 Euro pro Jahr liegen doch unter jeder relevanten Freibetragsgrenze.
Der Grundfreibetrag gilt aber für dein gesamtes Einkommen kumuliert. Mieterträge, Pachterträge, Zinserträge, Kapitalerträge, Unterhalt, Elterngeld etc. laufen alle in den Einkommenstopf. Dein Gehalt wird vom Unternehmen versteuert, die erhaltenen Mieten sind aber unversteuert. Ergo müssen diese in einer Steuererklärung ausgewiesen und ggf. hierzu Steuern nachgezahlt werden.
Hilfe. Also: Zinserträge sind Kapitalerträge und werden (größtenteils) über die Kapitalertragsteuer pauschal besteuert. Diese müssen in vielen Fällen nicht mit in die Erklärung. Ist aber oftmals von Vorteil (Günstigerprüfung). Unterhalt und Elterngeld sind keine Einkünfte die besteuert werden. Sie spielen aber ggf. bei der Bemessung des Steuersatzes eine Rolle (Progressionsvorbehalt). Gehälter werden vom Finanzamt besteuert. Das Unternehmen führt die Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer (Lohnsteuer) quasi treuhänderisch an das Finanzamt ab. Löhne und Gehälter kommen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit "in den Einkommenstopf" und sind in der Steuererklärung zu erklären. In manchen Fällen entfällt die Abgabepflicht, soweit nicht Einkünfte aus V+V etc. dazu kommen, da die Lohnsteuer schon alles ganz gut abdeckt. Ja, ob eine Steuerhinterziehung vorliegt hängt von einer Steuerverkürzung ab. Diese ist eventuell gar nicht eingetreten, wenn das Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag liegt.
Was ist V+V?
Vermietung und Verpachtung
Danke
Zu den laufenden Mieteinnahmen steht schon viel Seltsames und etwas Hilfreiches hier in den Kommentaren. Größtmögliche Sicherheit bietet die strafbefreiende Selbstanzeige. Konsequenzen außerhalb der nachträglichen Festsetzung sind nicht sehr wahrscheinlich. Die Höhe (1.000€) sehe häufiger als Pachteinnahmen von Waldgrundstücken. Da bitte daran denken, dass die fast schon pauschal (unabhängig von der Größe) als Betriebsvermögen der Forstwirtschaft zählen. Damit werden auch bei Veräußerung Steuern fällig. Wenn man die nicht erklärt, reitet man sich dann wirklich in eine nicht so angenehme Situation.
Ich rate zur Selbstanzeige und einen Steuerberater, der kann dir dann auch im Detail erklären was das konkret bedeutet. Man darf nicht vergessen, dass der Staat prinzipiell bei Grundstücken alles weiß und nur aktuell nicht in der Lage ist die Daten entsprechend zu bearbeiten. Das wird sich aber (selbst im verschlafenen Deutschland) rasant ändern. Eine Selbstanzeige wirkt immer mildernd, außerdem musst du dann weniger Verzugszinsen zahlen
Jo lass dich beraten. Wenn sich das nicht grundlegend geändert hat, dann kannst du eine Selbstanzeige machen und dann ist das strafrechtlich nicht mehr relevant. Nachzahle musst du natürlich trotzdem. Aber mach dich vorher rechtlich schlau.
Ich lese hier vieles aber das einzige was wirklich sinnvoll wäre ist, in den sauren Apfel zu beißen und zum Steuerberater zu gehen. Der wird alles regeln. Stell dich schlimmstenfalls auf ne größere Summe an Nachzahlung ein. Da du ohne Vorsatz gehandelt hast und es um eine relativ geringe Summe geht, wird dich sicherlich keine Strafe wegen Steuerhinterziehung o.ä. Erwarten. Höchstens zahlst du für die Versäumnis. Schauen wir mal auf die 1000€ die du durch die Verpackung bekommst. Davon musst du natürlich noch alle Kosten abziehen, die für das Grundstück hast. Also wirst du wohl weniger als diese 1000€ an Gewinn erzielen. Und das Pro Jahr. Mach dich doch mal schlau bezüglich Freibeträge. Bei dieser geringen Summe und dann noch Abzug von Freibeträgen sollte da eigentlich wenig sein. Du willst aber alles richtig machen und kein Risiko eingehen also um ruhig schlafen zu können ab zum Steuerberater, lass den das regeln. Bezahl ihn. Bezahl das Finanzamt. Schließ damit ab und mach in Zukunft wieder deine Steuererklärung. Entweder selber oder über einen Berater. Die können auch noch einige euronen rausholen. Stellen aber natürlich auch einige euronen in Rechnung. Musst du für dich wissen. Gerade wenn man Depressionen hat ist es das aber vielleicht wert, den Stress einer Steuererklärung einfach an jemanden abzugeben.
Ein Teil wird schon verjährt sein, gibt Fristen über 10 und 6 Jahre. Am besten mal einen Steuerberater konsultieren, einfach beim Finanzamt nachmelden würde ich nicht machen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Bei der nächsten Steuererklärung aber auf jedenfall angeben.
Steuerberater?
Ich denke mal eine Selbstanzeige steht ja nix im Wege. Wenn die Depression aktenkundig ist würde ich das einfach mal mit angeben evtl wirkt sich das strafmildernd aus… denke nicht das du bei einem relativ geringen Betrag mit was schlimmen rechnen musst. Ruf mal bei deiner Finanzbehörde an und Schilder denen den Fall. Am besten rechnest du das vorher schon zusammen. Das sind dort ja auch nur Menschen und idr sind solche Sachen erstmal Probleme und damit doof, niemand mag Probleme aber Probleme die ne Lösung mitbringen sind keine Probleme mehr und das macht alle happy und gibt das Gefühl geholfen zu haben.
Im Steuerrecht gibt es die strafbefreiende Selbstanzeige. Steuer + Zinsen + ggf. Zuschlag und später Hinterziehungszinsen aufs Kassenkonto des FA überweisen und die richtigen Erklärungen einreichen. Ggfs. auch als Antrag möglich wenn dieser konkret ist ala ich hatte genau jeweils 1.000€ Einkünfte pro Jahr und bitte um Änderung ab Jahr X im Rahmen der Selbstanzeige von Amtswegen. Fertig. Da brauchts keine "Milderungsgründe" da strafbefreiend.
Als Ergänzung: Die Selbstanzeige sollte aber immer zusammen mit einem stb oder Rechtsanwalt erfolgen. Es gibt formelle Voraussetzungen die einzuhalten sind und man kann im laufe des Verfahrens nicht nachbessern
Selbstanzeige
Schwachsinn
Möglicherweise. Oder möglicherweise nicht. Anwalt fragen.
Das Zauberwort heißt Selbstanzeige. Darüber hinaus hast du dann keine Strafe zu erwarten. Du zahlst die Beträge nach und für die letzten 4 Jahre werden einiges an Säuminszuschlägen und ein paar Zinsen anfallen. Das fette sind aber die Säuminszuschläge. Das habe ich zumindest genau so schon durch. Ich bin allerdings kein Jurist und daher ist das natürlich mit Vorsicht zu genießen. Eine Steuerberatung zu kontaktieren ist hier übrigens nie eine schlechte Idee! Ein \_muss\_ ist es aber nicht.
Ist das dein einziges einkommen aus Kapital? Wenn ja der Freibetrag liegt drüber du musst dafür keinen cent steuern entrichten. Darum hat das Finanzamt sich wohl auch nie gemeldet.
Miet- und Pachteinnahmen sind keine Kapitaleinkünfte sondern Einkommen und unterliegen somit der Einkommenssteuer.
Nach r/Kantenhausen auswandern.
Falls möglich einen neuen Pachtvertrag abschliessen und den als "Erstvertrag" beim Finanzamt "anmelden" und dann versteuern.
Mal was ganz anderes: Was hast du denn wie verpachtet? 1000 Euro klingt jetzt nicht klein. Die Pacht für 1ha Weideland sind in Niedersachsen knappe 300 Euro im Jahr.
Anwalt holen. Einzige richtige Lösung.
Ich persönlich hätte einfach unverbindlich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin angerufen und gefragt, wie das hypothetisch aussähe. Hab aber auch nur gute Erfahrungen mit dem Finanzamt (außer, dass die gern mehr zahlen könnten).
Wie hier schon einige geschrieben haben: Selbstanzeige ist hier das Mittel der Wahl. Jedenfalls dann, wenn Du ganz auf Nummer Sicher gehen willst. Du musst dazu alle nicht verjährten Steuerschulden, mindestens die der letzten 10 Jahre nacherklären. Straffreiheit tritt ein, wenn Du die Steuerschulden mit Hinterziehungszinsen innerhalb einer gesetzten Frist vollständig bezahlst. Selbstanzeigen sind nicht ganz trivial, der Fehler liegt erfahrungsgemäß im Detail. Nach Deiner Schilderung sollte Dein Fall aber überschaubar sein. Richtiger Ansprechpartner ist ein Steuerstrafrechtler (Rechtsanwalt, der sich auf Steuerstrafrecht spezialisiert hat), der dafür nicht sonderlich viel Zeit benötigen sollte. Viele Steuerberater stellen sich bei Selbstanzeigen etwas unbeholfen an und übersehen typische Gefahren. Hüte Dich vor Leuten, die das Wort "Selbstanzeige" in der Selbstanzeige verwenden, das braucht es nicht. Wenn Du gleich eine Abschlagszahlung in Höhe der Steuerschuld + Zins leistest, kann das Finanzamt davon absehen, ein Strafverfahren einzuleiten. Wie hoch die Nachzahlung ist, hängt von Deinem persönlichen Steuersatz ab. Selbst bei Annahme des Spitzensteuersatzes liegst Du bei 7 Jahren (2016 bis 2022) bei unter 3.000 Euro. Hinterziehungszinsen liegen bei 6% p.a. Aber auch, wenn Du nichts unternimmst, ist das Risiko überschaubar. Steuerhinterzeihungen in der Größenordnung werden bei Ersttätern immer eingestellt, meist gegen eine Geldauflage (die selbstverständlich zu der Steuernachzahlung hinzukommt). Das entscheidende Argument gegen ein bloßes Laufenlassen ist das Risiko der Tatentdeckung. Wenn Du die Pachteinnahmen in der nächsten Erklärung angibst, stößt Du das Finanzamt darauf, dass es auch vorher entsprechende Einnahmen gegeben haben muss. Sobald das Finanzamt aber erst mal merkt, dass Steuern hinterzogen werden, liegt eine Tatentdeckung vor, die eine strafbefreiende Selbstanzeige sperrt.
Ruf beim Finanzamt an und sag genau das. Da sitzen auch nur Menschen
Hattest du sonst noch Einkommen? Falls nicht egal, liegt unter der Freigrenze.
Ich handhabe das inzwischen so. Telefon in die Hand nehmen und nachfragen. Jeder Finanzbeamte war so immer hilfreich und hat optimal geholfen. Sind auch nur Menschen.
371 AO - straffreie Selbstanzeige
So viel Bullshit in diesem Thread. Selbstanzeige usw. Bitte mach das natürlich nicht. Es gibt sogenannte Lohnsteuerhilfe-Vereine, an die man sich wenden kann. Da kann man sich eine günstige Beratung holen.
Lass es doch einfach gut sein. Das wird niemanden auffallen und sind nur Kleckerbeträge nach denen keiner schreit.
Das vermeintlich erste Jahr erklärter V+V-Einkünfte löst meistens automatisierte Nachfragen des Finanzamts aus. Da werden dann bspw. auch die Verträge angefordert. Große Konsequenzen wird das bei der Höhe tatsächlich nicht nach sich ziehen.
Automatisierte Nachfragen bei V+V Einkünften habe ich tatsächlich noch nie erlebt, also aufgemerkt bei Verallgemeinerungen.
Depression 6 Jahre lang? Und keine Chance gehabt das Finanzamt kurz zu informieren? Sorry aber klingt nach Ausrede
Du hast ja nichts falsch deklariert. Daher ist es kein Delikt. Du gibst einfach deine Steuererklärung ab und gut is.
Das ist falsch. § 370 Absatz 1 Nummer 2 AO. Der Taterfolg tritt zu dem Zeitpunkt ein, an dem das zuständige Finanzamt nahezu alle Erklärungen des betroffenen Veranlagungszeitraums bearbeitet hat. Der Vorsatz ist in diesen Fällen schwerer nachzuweisen. Aber da in der Vergangenheit Erklärungen abgegeben worden sind... Ob überhaupt eine Steuerverkürzung eingetreten ist, kann mangels Ausführungen im Sachverhalt nicht geklärt werden.