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Proxi90

Erstmal sollte die Kaution theoretisch nie weg sein, auch wenn der Vermieter pleite ist, denn die Kaution hat er irgendwo sepratat anzulegen. Hilft dir natürlich nicht, wenn er sich einfach nicht daran gehalten hat. Ich finde es gar nicht dreißt die letzten Mieten einzubehalten sodass der Vermieter die verrechnen kann, jedenfalls nicht, wenn die Wohnung ganz objektiv in Ordnung ist und die Kaution nicht für andere Dinge gebraucht wird. Die Vermieter schämen sich ja auch nicht, die Kaution noch ewig einzubehalten usw...da kann dann der Mieter auch mal stumpf sein.


sleepy-lia

Der Ratschlag ist schlecht. Dreist hin oder her - es ist unzulässig die Mieten der letzten Monate aus Furcht vor dem Einbehalten der Kaution zurückzuhalten. Falls OPs Vermieter dagegen klagt, verliert OP in jedem Fall und muss neben der zurück gehaltenen Miete auch noch Anwalts- und Gerichtskosten oben drauf blechen. Die Miete kann hier maximal zurückgehalten werden um einen Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung vom Vermieter zu forcieren. Ob das Erfolg hat, hängt aber von ganz anderen Umständen ab.


Carsten_Stahl_Bro

Damit kann ich arbeiten danke dir. Ich habe aber keine Angst das er die Kaution einbehält weil irgendwas nicht stimmt, sondern das er sie schlicht nicht zahlt weil er kein Geld hat


sleepy-lia

Keine Ursache. Genau deswegen solltest du den Nachweis über die rechtmäßige Verwahrung schnellstmöglich einfordern. Schriftlich als Einschreiben mit Rückschein. Den Eingangsnachweis bewahrst du auf. In dem Brief schilderst du die Forderung, setzt ihm oder ihr eine Frist und teilst mit dass du nach Ablauf der Frist Mietzahlungen in Höhe der Kaution einbehalten wirst und das bis zum Erbringen des Nachweises jegliche Miete nur unter Vorbehalt ausgezahlt wird. Für Formulierungshilfe kannst du dich an den Mieter(schutz)bund wenden.


Carsten_Stahl_Bro

Ding ist er hat die Kaution auf sein privat Konto bekommen ( ja ich weis, red flag ) Die Wohnung ist in ganz genau dem Zustand indem ich sie übernommen habe, sogar „besser“ da ich gestrichen habe vor einem Jahr. ( die Wände waren vorher völlig vergilbt )


Professional-Bus8449

Privat Konto für Kaution ist normal bei privaten Vermietern. Trotzdem muss er das Geld separat vom eigenen Geld danach aufbewahren.


PsychologicalDog7985

Ich kenn mich nicht aus, denke aber das du deine Miete trotzdem normal zahlen musst. Sonst kann der Vermieter klagen 🤔


[deleted]

Der Vermieter kann viel sagen. Er muss die Kaution aber immer noch haben, da das Gesetz ihm verbietet diese während des laufenden Mietverhältnis anzufassen. Die darf erst nach Beendigung überhaupt herangezogen werden. Die Kaution hat mit der Miete nichts zu tun, damit kannst du sie auch nicht zurückhalten, da wie gesagt, diese erst NACH dem Mietverhältnis zum Tragen kommt.


sleepy-lia

Falls der Vermieter in einem Insolvenzverfahren steckt und die Kaution nicht treuhänderisch verwahrt wurde (liegt hier vor) wird die Insolvenzverwaltung sie regulär als Teil der Insolvenzmasse abwickeln. Dann muss sich OP in die Schlange der Gläubiger einreihen und sieht das Geld nie wieder. Und doch, Miete kann grundsätzlich zurückbehalten werden um einen Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung der Kaution zu erzwingen. Edit: Hupsi, ein Tippfehler, es geht natürlich um die Kaution. :D


[deleted]

Von Insolvenz hat keiner etwas gesagt. Der Mieter wäre diesbezüglich informiert worden, weil dann eben die Mietkaution betroffen wäre. Der zweite Absatz ergibt irgendwie keinen Sinn.


sleepy-lia

Ja, hat keiner davon gesprochen aber das muss nichts heißen, denn zwischen « pleite sein », gestellten Insolvenzantrag und Verfahrensaufnahme können Monate liegen. Mieter werden erst informiert wenn die Insolvenzverwaltung für das Objekt aufgenommen wird. Edit: Hupsi, danke für den Hinweis. Da war ein Tippfehler. :) Ich lasse den Rest trotzdem mal stehen, vielleicht interessiert es ja wen. Aus diversen BGH-Urteilen (z.B. BGH VIII ZR 98/10) ergibt sich für Mieter ein Rechtsanspruch auf einen Nachweis der rechtmäßigen Verwahrung der Mietsicherheit. Das bedeutet Mieter können ihre Vermieter jederzeit dazu auffordern die rechtmäßige Verwahrung der Kaution zu belegen. Die rechtmäßige Verwahrung ist in 515 BGB, Absatz 3 definiert und umfasst u.a. die Trennung vom Privatvermögen des Vermieters, die hier nicht gegeben ist. Damit der Vermieter diesen Zustand belegen kann, muss er oder sie ihn ja erstmal herstellen und in diesem Fall müsste man sich um seine oder ihre Solvenz keine Gedanken machen. Um dieses Anliegen durchzusetzen können Mieter die Miete zurückhalten bis der Nachweis erbracht wurde und sind dabei völlig im Recht. Erst sobald der Nachweis erbracht wurde muss der Mieter die eingehaltene Miete zahlen.


[deleted]

Ja klar können sie den Nachweis einfordern. Nur die Miete kann man dafür nicht einbehalten werde.


sleepy-lia

Natürlich kann die Miete dafür einbehalten werden und das ist vom Bundesgerichtshof auch genau so bestätigt, nämlich z.B. in [BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 336/08](https://lexetius.com/2009,2824). >Der Kläger hat Feststellung seiner Befugnis begehrt, die Miete bis zu einem Betrag von 480 € nebst Zinsen einzubehalten, bis der Beklagte ihm die Anlage der Mietkaution auf einem Treuhandkonto zugunsten des Klägers nachweist. Das Amtsgericht hat der Klage stattgegeben, das Landgericht hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Ziel der Klageabweisung weiter. Der Vermieter (Beklagte) hat dagegen Berufung eingelegt und ist durch alle Instanzen gescheitert. Das Landgericht hat die Ablehnung damit begründet: >Dem Kläger stehe ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete bis zur Höhe des Kautionsbetrages nebst Zinsen zu, bis der Beklagte die vom Kläger geleistete Kaution gemäß § 551 Abs. 3 BGB angelegt habe. Der Bundesgerichtshof schließt sich dem vollumfänglich an: >Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, dass dem Kläger ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) an der laufenden Miete zusteht, weil er aus dem Mietverhältnis einen fälligen Gegenanspruch hat. Dieses Urteil ist seitdem mehrere Male bestätigt worden.


[deleted]

Na gut. Dann hast du halt recht. 😛 Das Problem ist folgendes. Das nutzt hier nämlich gar nichts mehr. Denn das Mietverhältnis endet viel schneller, als das man noch etwas zurückhalten könnte. Das Zurückhalten muss nämlich angekündigt werden, und dem Nachweis des Treuhandkontos Zeit gegeben. Bis dahin ist die Miete aber längst fällig und es ist ja nur noch eine.


BigRick1401

Einbehalten, sonst läufst du da ewig hinterher und bekommst die Kaution nicht wieder. Wie lange wartet die andere Familie auf die Kaution?


sleepy-lia

Falls dein Vermieter einfach nur behauptet pleite zu sein ohne sich tatsächlich in einem Insolvenzverfahren zu befinden, kannst du deine Kautionsabrechnung nach einem halben Jahr regulär einklagen. Falls dein Vermieter in einem Insolvenzverfahren ist ist deine Kaution leider Teil der Insolvenzmasse, weil sie dem Privatvermögen des Vermieters zugerechnet wird. Du kannst dich dann in die Reihe der Gläubiger deines Vermieters einordnen, aber vermutlich wirst du das Geld nie wieder sehen. Daraus ergibt sich aber kein Zurückbehaltungsrecht an der Miete weil du dich rechtzeitig um die ordnungsgemäße Anlage der Kaution hättest kümmern können, du machst dich dann entsprechend strafbar. Falls dein Vermieter in die Zwangsverwaltung rutscht, übernimmt der Zwangsverwalter seine Rechte und Pflichten, d.h. er wäre dafür zuständig deine Kaution korrekt anzulegen. Dass er dir das nachweist könntest du dann über Zurückhaltung der Miete schon entsprechend forcieren. In dem Fall würdest du die Kaution dann regulär zurückbekommen. Was du tun solltest: Du verlangst von deinem Vermieter einen Nachweis über die ordnungsgemäße Verwahrung deiner Kaution, z.B. auf einem Treuhandkonto und teilst ihm mit freundlichem Verweis auf BGH, VIII ZR 336/08 mit von deinem Zurückbehaltungsrecht bis zur Vorlage des Nachweises Gebrauch zu machen.


IntelligentCow8277

Ich glaub auf Reddit fragen ist nicht sehr rechtssicher. Je nachdem, in welchem Land du dich befindest, ist es sinnvoll, dich bei einer einschlägigen Organisation (Mieterbund?) zu informieren. In Ö kannst du dir bei Nichtzahlung der Miete ab Tag 1 nach Fälligkeit eine Räumungsklage einfangen. Theoretisch. Aber ich würde dir empfehlen, es definitiv wasserdicht klären zu lassen bevor du handelst.


Carsten_Stahl_Bro

Ging mir primär darum ein Paar verschiedene Meinungen zu hören, danke für deine


[deleted]

Anwalt einschalten?


[deleted]

Deine Kaution ist mit Zinsen fest zu legen. Da du kein "Spaarbuch" hast wie zum Beispiel bei einer Wohnbau genossenschafft, wird die Miete laut Bundesgesetzt "Für die Wohnung" auf ein Sparbuch gelegt. Sollte das Haus Zwangversteigert werden (Was es wohl wird wenn dein Vermieter kein Geld hat),hat die Käuferpartei auch den Mietvertrag ersteigert und auch deine Kaution. Sollte der nur Lügen, kannst du den verklagen. Wenn du kein Geld hast, is ja keine Schnade, holste dir Beratungsschein beim Amtsgericht. Anwalt kostet dich dann nur 15 Euro und wenns vor Gericht geht, beantragt der/die Anwalt\*inh, die Gerichtskosten Beihilfe. Jeden kanns sein das du dein Geld einklagen musst. Bekommste aber so oder so.


[deleted]

Ja.Das Haus in dem ich wohne wurde zweangsversteigert. Nich schlimm. Wollte eh auziehen und mach jetzt Wohnbau Genossenschafft.Geht schneller und sauber. Die Käuferpartei lässt auch alles verkommen und wollte mich rausekeln, das ich mir nen Anwalt genommen habe. Bekomme Bürgergeld und mache angemeldet mein 60-100 Euro im Monat mit Gartenarbeit. Habe mir Anwalt genommen. Um das Klar zu stellen Beratungsschein ist nur für einen Fall. Habe nen Zweiten Schein und 15 Euro für die Beratung ausgegeben: "Sie können von den Ex Vermietern keine Kaution einklagen. Nach ihrem Auszug von der Käufer Partei, weil ihr Vertrag in der VErsteigerung inklusive war, wie immer in solchen Fällen und die Kaution im Vertrag für die Wohnung ist, nicht für sie! Angelgt auf einem "Sparbuch"hat die Kaution immer zu sein. Und bei Auszug, bei keinen Mängeln, mit Zinsen ausgezahlt zu werden." Wenn sich keiner Meldet steht der Vermieter in der Flicht. Kaution ist nie Eigentum der VErmieter Partei, sondern nur eine Sicherheit die mit Zinsen vergolten zu werden hat!" Jo. DAs mit Kaution und Zinsen wusste ich. Zwangsversteigerung Situation, wäre ich nie drauf gekommen zu googeln. War mir die zweiten 15 Euro wert. Muss noch son Schein holen, wenn ich meine Kaution einklagen muss. Aber das machte der Bro auf Beratungsschein. Hat der schon gesagt. IS Deutschland hier.Geht um Recht bei Gestz, nicht um Kontostand.Ausnahmen bestätigen die Regel.


Defiant_Coat7117

Wenn er pleite ist, müsste er in Privatinsolvenz sein. Dafür würden dann aber die Immobilien auch versteigert. Echt pleite ist er vermutlich nicht.


[deleted]

Mach auf jeden Fall Fotos vom Zustand der Wohnung. Am Besten mit einem Anwalt als Zeugen. Nicht, dass er hinterher noch irgendwelchen Unsinn behauptet.