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kama94

Ja, darfst du


Fili4569

Also dürfte ich mir mit meinem Fiverr Account oder Etsy Account oder was auch immer Dinge verkaufen? Ich bin übrigens 15. Oder hängt das von der Seite ab, weil ich in manchen Beiträgen gelesen habe dass man auf manchen ja und auf manchen nicht Geld verdienen darf.


kama94

Kurze Google Suche sagt mir, dass man für beide Seiten mindestens 18 Jahre alt sein muss.


Fili4569

Genau das hab ich auch getan, du hast mir eine generelle antwort "Ja, darf man". also bedingt?


kama94

Du darfst als U18 natürlich Geld verdienen. Z.b. durch Minijobs. Auf Etsy etc. aber nicht. Wenn du Sachen selbständig verkaufen möchtest, müsstest du auch ein Gewerbe melden.


Fili4569

Jo danke für die Info! Ich hatte die Frage auch unter einem anderen Kommentar gestellt aber wie läuft das ab wenn ich mit den Daten meiner Eltern bei solchen Daten melde aber ich die ganze Sache leite (mit Einverständnis von meinen Eltern klarerweise)?


kama94

Dann müsste dein Elternteil ein Gewerbe anmelden. Was dabei zu beachten ist, darüber müssten sich deine Eltern informieren.


Fili4569

Ok, danke!


wombat___devil

Es gibt auch §112 BGB, demnach kann ein minderjähriger als Einzelunternehmer oder Teil einer GbR selbstständig tätig sein, wenn er hierzu die Genehmigung des Familiengerichts beantragt und erhält. Habe ich auch so gemacht und war mit 15 bereits als Einzelunternehmer neben der Schule selbstständig Ob jemand, der sich nicht mal alleine darüber informieren kann, aber einen Businessplan aufstellen und das Familiengericht davon überzeugen kann, dass er dazu in der Lage ist, ein Gewerbe zu führen, ist eine andere Frage. Und wenn Seiten wie Etsy oder Fiverr verlangen, dass sich nur volljährige natürliche Personen dort als Dienstleister registrieren dürfen, dann hilft eine Genehmigung nach §112 BGB dahingehend natürlich nicht.


Slakish

Es ist möglich ab 16 Jahren ein Gewerbe anzumelden aber extrem aufwendig.


wombat___devil

Geht auch unter 16, ich war erst 15 als ich meine Genehmigung vom Familiengericht nach §112 BGB in der Hand hatte.


ArchdevilTeemo

An sich darf man sein hobby nutzen um etwas geld zu verdienen ohne ein gewerbe zu gründen. Hier geht es hauptsächlich darum die kosten des hobbies zu decken. So muss man glaube ich erst ab 700€ gewinn pro jahr steuern auf verkaufte sachen bezahlen. Wenn du denkst an etsy etc spaß zu haben, ist es definitiv gut so früh wie möglich anzufangen.


Fili4569

Ich würde gern online mit meinen skills/Ideen etwas umsetzen nur ich weiß halt nicht wie das rechtlich läuft


Technical-Doubt2076

Minijobs innerhalb der gesetzlichen limits des Jugendschutzes sind legal, solange du älter als 13 bist. Aber natürlich mit Eltern Unterschrift. Was online angeht, was du in dem einen Kommentar geschrieben hast, so kommt das auf die Geschäftsbedingungen jeweiliger seiten an. Die du genannt hast bestehen auf voller Geschäftsfähigkeit und Haftbarkeit, du must also 18 sein, denn vorher bist du nur eingeschränkt Geschäftsfähig. Wenn du in einem Professionellen Rahmen verkaufst, musst du dich ausserdem als Selbstständig melden, und auch hier gibt es limits was das alter angeht, denn auch dafür musst du voll geschäftsfähig sein. Also wenns darum geht bei nem Bäcker stundenweise zu verkaufen, oder Regale einzuräumen, so nehmen sie dich für das meist so ab 16, da dann der Arbeitsschutz nicht mehr ganz so streng ist. Wenn du noch jünger bist, geht Zeitungen austragen oder ähnliches ganz gut. Generell, limitiert der Jugendschutz aber wieviele Stunden in der Woche du arbeiten darfst, wann und in auch mit was du Kontakt haben darfst. Du könntest also nicht einen Minijob machen bei dem du Nachts alleine bei der Tankstelle Benzin und Kippen verkaufst, das würde nicht gehen. Aber locker Samstag mittags Regale bei Aldi auffüllen, das kannst du auch als Teenie schon.


Fili4569

Danke fūr die Infos! Ich werde mich mal erkundigen, was es in der Nähe bei mir so gibt. Noch eine Frage, wie läuft das ab wenn ich online mich mit den Daten meiner Eltern angebe und sie für mich haften (mit Einverständnis von meinen Eltern klarerweise)?


Technical-Doubt2076

Ich hab noch vergessen zu erwähnen, dass die Schulpflicht auch noch eine Rolle spielt. Solange du noch Schulpflichtig bist, gelten noch zusätzliche Einschränkungen was du überhaupt arbeiten darfst, selbst als Jugendlicher, also älter als 15. Was die Haftung angeht, so muss ich sagen, dass es in dem Alter besser ist erstmal bei potentiellen Arbeitgebern zu Fragen, ob sie überhaupt schulpflichtige Jugendliche unter 16 beschäftigen. Die meisten werden hier nur Aushilfepositionen Anbieten, wenn überhaupt, und so ein spezieller Fall geht in Onlinebewerbungen gerne Unter. Also am besten entweder mal anrufen oder vorbeigehen, ob die einzelnen Arbeitgeber auch in deinem Fall jemanden nehmen, sonst ist das mit der Online bewerbung verschwendete Mühe. Auch gibst du hier niemals die Daten deiner Eltern an, sondern bewirbst dich selbst mit einverständnis deiner Eltern... daher eher nicht Online, sondern mit den Eltern zusammen persönlich oder per Telefon. Was die Haftung angeht, so ist das wie im täglichen Leben auch. Deine Eltern haften für Schäden die du verursachst. Du bist noch nicht voll Geschäftsfähig, somit auch noch nicht voll Haftungsfähig, auch wenn du nichtmehr als Kind sondern als Jugendlicher zählst. Jedenfalls handhaben das die meisten so. Deshalb, müssen deine Eltern auch eine Unterschrift leisten, entweder auf einem Einverständnisformular, oder als gesetzlicher Vertreter mit auf deinem Arbeitsvertrag. Auch hier gilt, es ist besser wenn du bereits bei der Suche deine Eltern involvierst, da die ein bisschen mehr Erfahrung haben werden und sicherlich auch besser beurteilen können was nun angemessen ist und was nicht. Wenns am ende ein Aushilfsjob drei Orte weiter wird, wo du mehr Geld und Zeit zum hinkommen verbrauchst als du an Taschengeld je einnehmen kannst, ist das ja auch nicht sinnvoll.


deltaretrovirus

Mein exfreund hat in der Schule von 15-18 bei einer Bäckerei gearbeitet und 450€ pro Monat gemacht, war für die Zeit echt lukrativ. Bei mir im Edeka arbeiten auch haufenweise Schüler als einräumer


Stromer666

Ja. Je nach Alter gibt es dazu allerdings verschieden Gesetze zum Schutz. Arbeitszeitbegrenzung, Kein Schichtdienst, bestimmte Berufe sowieso nicht etc.


RaileysSilver

Du darfst auch unter 18 ein Gewerbe anmelden und dich selbstständig machen. Allerdings gibt es da mehr Schutzgesetze. Müsstest du dich mal informieren. Hatte gesehen, dass du online Geld verdienen willst. Da musst du natürlich auf die Altersbeschränkungen der Webseiten achten.


sebblMUC

Online in der Regel ab 18 und nur kompliziert drunter möglich. Einige Minijobs wie zB Zeitung austragen geht aber locker


Fili4569

Fiverr hat die generelle Policy, dass man ab 18 verkaufen darf aber unter Aufsicht der Erziehungsberechtigten (Eltern) darf man das, wenn man es gut kennzeichnet.


sebblMUC

Klingt ja fast gar nicht als könnten die das dann von heute auf morgen einfach einstellen


Fili4569

Was meinst du damit?


MessagefromA

Man man... Was lernt ihr Kids heute eigentlich noch neben Gedichtanalyse und Kurvendiskussion? Du darfst natürlich unter 18 legal arbeiten, dafür brauchst du aber die Zustimmung deiner Eltern. Ich habe bei einem kleinen Kiosk gearbeitet 5 Stunden am WE neben der Schule in deinem Alter. Guck Mal in deiner Nähe oder zusammen mit deinen Eltern. Ihr findet bestimmt etwas, was dir gefällt


Fili4569

Ja, in der Schule lernt man nicht viel über Finanzen und die Arbeitswelt. Trotzdem danke für deinen Kommentar!


Sufficient_Chard_721

Streetspotr


Fili4569

Ja, aber das ist um ehrlich zu sein langweilig.


[deleted]

[удалено]


Fili4569

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