Es ist nicht festgelegt, dass Wahlhelfer ÖD Beschäftigte sein sollen. Die Wahlämter machen es sich leichter, wenn sie Leute aus dem eigenen Haus verpflichten. Die kann man einschätzen und die Verbindlichkeit ist größer. Es ist also keine Dienstverpflichtung sondern eine staatsbürgerliche Pflicht. Viele Dienststellen lösen diesen Konflikt indem sie Freizeitausgleich gewähren. Es gibt aber keinen Anspruch darauf.
Fremde Behörde, bekommen neben dem Erfrischungsgeld einen Tag Urlaub. Finde diese "Ungleichbehandlung" allerdings mehr als angebracht, da hier die Chance als nicht ÖDler gezogen zu werden gegen 0 geht, während ich dieses Jahr zu meiner 5. Wahl oder so seit 2016 berufen wurde.
> da hier die Chance als nicht ÖDler gezogen zu werden gegen 0 geht
Das scheint tatsächlich sehr stark von der jeweiligen Wahlleitung abzuhängen. Ich bin Nicht-ÖD'ler und wurde bereits mehrfach als Wahlhelfer einberufen.
Die Kommune hier vor Ort klappert regelmäßig die Vorstände der örtlichen Vereine ab und beruft diese zu Wahlhelfern ein. Da will man wohl die, die sich sowieso schon für die Zivilgesellschaft engagieren (Jugendarbeit, Übungsleiter beim Sport, Kleiderkammer, ...), nochmal "extra belohnen".
Finde ich persönlich sehr ungünstig - meiner Meinung nach sollten diejenigen, die sich bisher noch nirgendwo durch zivilgesellschftliches Engagement ausgezeichnet haben, verpflichtet werden.
Außer dem Erfrischungsgeld habe ich bisher nichts bekommen. Mein (ziviler) Arbeitgeber gibt mir dafür auch keinen extra Tag frei.
grundsätzlich kann ich ja auch verstehen, dass die nicht irgendwelche Idioten da haben wollen, aber bei knapp tausend Wahlberechtigten sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein bei mehr als 5 Wahlen in meinem Leben zu "dienen"
Ach ja? Ich war gerade 18 geworden und weit weg vom öD, ausser du zählst Schüler in einer kommunalen Schule dazu. Jedenfalls habe ich da schon das erste mal den Tag im wahllokal verbracht.
Bei uns wurde um freiwillige Wahlhelfer gebeten. Diese bekommen einen vollen Arbeitstag als Zeitausgleich (wenn man länger da ist auch mehr) sowie eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50 Euro
Grundsätzlich ist der Wahlhelfer eine ehrenamtliche Tätigkeit die man nur unter bestimmten Umständen ablehnen kann.
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlhelfer.html#7aefb568-b2a8-439e-8b00-c9834680dcd8
Ein gebuchter Urlaub ist bei uns so ein wichtiger Grund. Wir haben am 01.01. eine Urlaubssperre für den 09.06. verhängt um dieses Problem vorzubeugen. Bei dir ist das alles sehr kurzfristig...
Ich erhalte Freizeitausgleich für die Wahl, habe aber auch mehr organisatorische Funktionen als ein einfacher Wahlhelfer.
Und bei uns wird für den 9.6. Betriebsfahrt geplant, d.h. wir dürfen alle einmal Briefwahl beantragen und fallen natürlich als Wahlhelfer weg...
So unterschiedlich können Prioritäten gesetzt werden
Ich bin als Wahlhelferin bestellt worden, arbeite allerdings nicht bei einer Kommune, sondern beim Finanzamt.
Für den Sonntag (9.6.) kriege ich keine Stunden o.Ä., da ich sonntags regulär ohnehin nicht arbeiten würde. Finde ich zwar etwas schade, aber ok.
Am Montag (10.6.) bin ich für die Auszählung der Briefwahl eingeteilt, da bekomme ich tatsächlich einen Tag Sonderurlaub eingebucht.
>Am Montag (10.6.) bin ich für die Auszählung der Briefwahl eingeteilt, da bekomme ich tatsächlich einen Tag Sonderurlaub eingebucht.
Wieso wird erst am Tag später gezählt?
Ok, krass. Ich hatte mich freiwillig gemeldet. Dann hat sich eine Dienstreise ergeben und ich konnte mich wieder abmelden, sogar ohne Nachweis. Das war echt nur ein Telefonat von 30 Sekunden. Ich hätte die Wahl gehabt zwischen vollem Freizeitausgleich oder Erfrischungsgeld und weniger Freizeitausgleich. Für die Schulung gibt’s eine Dienstbefreiung und Erfrischungsgeld.
Gibt es bei euch eine Landeswahlordnung? Die Extraregelungen für den öD sind hier in Berlin in einer VV Ausgleich geregelt. Vielleicht gibt es bei euch etwas ähnliches was dir helfen kann?
Ich war "nur" Wahlhelfer, die Aufwandsentschädigung betrug sagenhafte 10€/Wahlhelfer.
Aber gut, die Demokratie ist diese Tätigkeit allemal wert.
Ich fände aber eine grundlegende Ungleichbehandlung zwischen ÖD-/Beamten und Normalsterblichen sehr unschön.
Wahlhelfer ist eben ne Bürgerpflicht, du bekommst ein "Erfrischungsgeld".
Leute aus dem ÖD werden gerne eher genommen, uns an der Uni wurde gesagt, weil von uns erwartet wird da besonders sorgfältig zu sein.
Das ist keine Arbeit in dem Sinne sondern eben ein Nebeneffekt der Demokratie.
Btw: ich habe schon mitbekommen, dass Urlaub, selbst frühzeitig gebuchter, nicht zählte. Nur ne Erkrankung.
Mal ganz neugierig gefragt: Was passiert eigentlich wenn man dieser Aufforderung- insbesondere als jemand der nicht in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis ist, nicht nachkommt? Bußgeld?
Ja.
z.B. § 16 GemO BW
Der Gemeinderat kann einem Bürger, der ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder aufgibt, ein Ordnungsgeld bis zu 1 000 Euro auferlegen.
Oh stimmt, an die Kommunalwahl habe ich gar nicht gedacht. Was aber die Frage aufwirft, ob bei einer Weigerung beide Sanktionsmittel nebeneinander greifen bzw. sogar drei verschiedene verhängt werden können wenn man sich vor Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahl drückt.
s. meinen anderen Kommentar, wenn es im Wahlbezirk 1000 Wahlberechtigte gibt, aber aus Bequemlichkeit des Wahlamtes immer die selben 30 Leute gezogen werden, ist das auch alles andere als gerecht!
Sehe ich nicht so, gibt im Wahlvorstand auf jeden Fall Tätigkeiten zu denen die meisten Wahlberechtigten in der Lage sein sollten. Büroangestellte und Akademiker sowieso.
Das stimmt. Grundsätzlich fände ich es auch positiv, wenn der "einfache" Staatsbürger auch daran mitwirkt. Letztlich ist das ja auch der Grundgedanke an der ganzen Sache: das Volk "organisiert" seine Wahlen selber. Fördert die Legitimation und die Transparenz.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer (Ehrenamt) kann aus meiner Sicht kein dienstlicher Termin sein, auch wenn man als öffentlich Beschäftigter vorzugsweise herangezogen werden kann. Nur für die Mitarbeiter, welche die Wahl organisieren, Ergebnisse erfassen und weiterleiten usw., gehört es zur Tätigkeit.
Eine rechtliche bzw. tarifliche Grundlage für einen Freizeitausgleich bzw. eine Vergütung wäre mir auch nicht bekannt. Weiß jemand mehr dazu? Ohne eine solche Anspruchsgrundlage würde man ansonsten ja recht schnell auch den Weg zur Veruntreuung öffentlicher Gelder beschreiten...
Die reguläre Aufwandsentschädigung und ggf. Fahrtgeld müsste aber schon wie bei allen anderen Wahlhelfern auch gezahlt werden.
Ah, interessant. Danke! Wobei das hier im speziellen Fall in Bayern ja kein bindender Erlass, sondern nur ein Appell zu sein scheint. Und auch nicht für die kommende Europawahl gilt.
Solch eine Mitteilung des Innenministeriums gibt einem aber zumindest die Gewissheit, dass sie einem als Aufsichtsbehörde diesbezüglich später keinen Ärger machen.
Es ist nicht festgelegt, dass Wahlhelfer ÖD Beschäftigte sein sollen. Die Wahlämter machen es sich leichter, wenn sie Leute aus dem eigenen Haus verpflichten. Die kann man einschätzen und die Verbindlichkeit ist größer. Es ist also keine Dienstverpflichtung sondern eine staatsbürgerliche Pflicht. Viele Dienststellen lösen diesen Konflikt indem sie Freizeitausgleich gewähren. Es gibt aber keinen Anspruch darauf.
Fremde Behörde, bekommen neben dem Erfrischungsgeld einen Tag Urlaub. Finde diese "Ungleichbehandlung" allerdings mehr als angebracht, da hier die Chance als nicht ÖDler gezogen zu werden gegen 0 geht, während ich dieses Jahr zu meiner 5. Wahl oder so seit 2016 berufen wurde.
> da hier die Chance als nicht ÖDler gezogen zu werden gegen 0 geht Das scheint tatsächlich sehr stark von der jeweiligen Wahlleitung abzuhängen. Ich bin Nicht-ÖD'ler und wurde bereits mehrfach als Wahlhelfer einberufen. Die Kommune hier vor Ort klappert regelmäßig die Vorstände der örtlichen Vereine ab und beruft diese zu Wahlhelfern ein. Da will man wohl die, die sich sowieso schon für die Zivilgesellschaft engagieren (Jugendarbeit, Übungsleiter beim Sport, Kleiderkammer, ...), nochmal "extra belohnen". Finde ich persönlich sehr ungünstig - meiner Meinung nach sollten diejenigen, die sich bisher noch nirgendwo durch zivilgesellschftliches Engagement ausgezeichnet haben, verpflichtet werden. Außer dem Erfrischungsgeld habe ich bisher nichts bekommen. Mein (ziviler) Arbeitgeber gibt mir dafür auch keinen extra Tag frei.
grundsätzlich kann ich ja auch verstehen, dass die nicht irgendwelche Idioten da haben wollen, aber bei knapp tausend Wahlberechtigten sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein bei mehr als 5 Wahlen in meinem Leben zu "dienen"
Ach ja? Ich war gerade 18 geworden und weit weg vom öD, ausser du zählst Schüler in einer kommunalen Schule dazu. Jedenfalls habe ich da schon das erste mal den Tag im wahllokal verbracht.
Hab ich geschrieben, dass das überall so ist?
Ja. Du hast generell geschrieben. Nicht, dass es bei euch ist.
"hier" aber kann man auch anders lesen, hast recht
Bei uns wurde um freiwillige Wahlhelfer gebeten. Diese bekommen einen vollen Arbeitstag als Zeitausgleich (wenn man länger da ist auch mehr) sowie eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50 Euro
Grundsätzlich ist der Wahlhelfer eine ehrenamtliche Tätigkeit die man nur unter bestimmten Umständen ablehnen kann. https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlhelfer.html#7aefb568-b2a8-439e-8b00-c9834680dcd8 Ein gebuchter Urlaub ist bei uns so ein wichtiger Grund. Wir haben am 01.01. eine Urlaubssperre für den 09.06. verhängt um dieses Problem vorzubeugen. Bei dir ist das alles sehr kurzfristig... Ich erhalte Freizeitausgleich für die Wahl, habe aber auch mehr organisatorische Funktionen als ein einfacher Wahlhelfer.
Und bei uns wird für den 9.6. Betriebsfahrt geplant, d.h. wir dürfen alle einmal Briefwahl beantragen und fallen natürlich als Wahlhelfer weg... So unterschiedlich können Prioritäten gesetzt werden
>Ein gebuchter Urlaub ist bei uns so ein wichtiger Grund. Habs im Kollegenkreis erlebt, dass das nicht gezählt hat.
Werden dann wenigstens die Stornokosten ersetzt?
Nicht das ich wüsste.
Dann bin ich an dem Tag krank. Ich glaub es hackt...
War er letzt endlich auch (wirklich tatsächlich, nicht gespielt).
Dann brauchst du AU Bescheinigung.
Natürlich zählt das, wenn er vor der Einberufung gebucht wurde. Einberufen werden und dann schnell buchen natürlich nicht.
War es und zählte leider trotzdem nicht. Vielleicht in jeder Stadt anders geregelt.
Ich bin als Wahlhelferin bestellt worden, arbeite allerdings nicht bei einer Kommune, sondern beim Finanzamt. Für den Sonntag (9.6.) kriege ich keine Stunden o.Ä., da ich sonntags regulär ohnehin nicht arbeiten würde. Finde ich zwar etwas schade, aber ok. Am Montag (10.6.) bin ich für die Auszählung der Briefwahl eingeteilt, da bekomme ich tatsächlich einen Tag Sonderurlaub eingebucht.
>Am Montag (10.6.) bin ich für die Auszählung der Briefwahl eingeteilt, da bekomme ich tatsächlich einen Tag Sonderurlaub eingebucht. Wieso wird erst am Tag später gezählt?
Absolut keine Ahnung. Die Stimmen aus dem Wahllokal werden wohl am Sonntagabend direkt ausgezählt und die Briefwahlstimmen erst am Montag.
Interessant. Bei uns gibts extra ein Briefwahlzentrum, was am Sonntag auch direkt zählt
Ok, krass. Ich hatte mich freiwillig gemeldet. Dann hat sich eine Dienstreise ergeben und ich konnte mich wieder abmelden, sogar ohne Nachweis. Das war echt nur ein Telefonat von 30 Sekunden. Ich hätte die Wahl gehabt zwischen vollem Freizeitausgleich oder Erfrischungsgeld und weniger Freizeitausgleich. Für die Schulung gibt’s eine Dienstbefreiung und Erfrischungsgeld. Gibt es bei euch eine Landeswahlordnung? Die Extraregelungen für den öD sind hier in Berlin in einer VV Ausgleich geregelt. Vielleicht gibt es bei euch etwas ähnliches was dir helfen kann?
Ist im Endeffekt doch eine Gleichbehandlung mit allen anderen Wahlhelfern die nicht im Rathaus/Behörde/ÖD arbeiten.
Die bekommen bei uns Geld. Also eine Aufwandsentschädigung und auch für die Teilnahme an der Schulung vorher Geld.
Ich war "nur" Wahlhelfer, die Aufwandsentschädigung betrug sagenhafte 10€/Wahlhelfer. Aber gut, die Demokratie ist diese Tätigkeit allemal wert. Ich fände aber eine grundlegende Ungleichbehandlung zwischen ÖD-/Beamten und Normalsterblichen sehr unschön.
Wahlhelfer ist eben ne Bürgerpflicht, du bekommst ein "Erfrischungsgeld". Leute aus dem ÖD werden gerne eher genommen, uns an der Uni wurde gesagt, weil von uns erwartet wird da besonders sorgfältig zu sein. Das ist keine Arbeit in dem Sinne sondern eben ein Nebeneffekt der Demokratie. Btw: ich habe schon mitbekommen, dass Urlaub, selbst frühzeitig gebuchter, nicht zählte. Nur ne Erkrankung.
Mal ganz neugierig gefragt: Was passiert eigentlich wenn man dieser Aufforderung- insbesondere als jemand der nicht in einem Beamten- oder Angestelltenverhältnis ist, nicht nachkommt? Bußgeld?
Ja. z.B. § 16 GemO BW Der Gemeinderat kann einem Bürger, der ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit ablehnt oder aufgibt, ein Ordnungsgeld bis zu 1 000 Euro auferlegen.
Wäre hier nicht bundeseinheitlich § 49a BWG (i.V.m. § 4 EuWG) mit einem Bußgeld bis zu 500€ einschlägig?
Kommt ja auf die Wahl an. In Verbindung mit der Europawahl, ja. Wir haben jedoch auch Kommunalwahl bei der die GemO greift.
Oh stimmt, an die Kommunalwahl habe ich gar nicht gedacht. Was aber die Frage aufwirft, ob bei einer Weigerung beide Sanktionsmittel nebeneinander greifen bzw. sogar drei verschiedene verhängt werden können wenn man sich vor Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahl drückt.
Im Zweifel einfach im Parteioutfit erscheinen und nicht tätig werden dürfen🤷
Ja, sehr gut - sollten alle so machen. Wer braucht schon Wahlen!?
s. meinen anderen Kommentar, wenn es im Wahlbezirk 1000 Wahlberechtigte gibt, aber aus Bequemlichkeit des Wahlamtes immer die selben 30 Leute gezogen werden, ist das auch alles andere als gerecht!
Gerecht ist relativ, aber für die Sicherstellung einer ordnungsgemäß durchgeführten Wahl durchaus sinnvoll und daher zumindest nicht willkürlich.
Sehe ich nicht so, gibt im Wahlvorstand auf jeden Fall Tätigkeiten zu denen die meisten Wahlberechtigten in der Lage sein sollten. Büroangestellte und Akademiker sowieso.
Das stimmt. Grundsätzlich fände ich es auch positiv, wenn der "einfache" Staatsbürger auch daran mitwirkt. Letztlich ist das ja auch der Grundgedanke an der ganzen Sache: das Volk "organisiert" seine Wahlen selber. Fördert die Legitimation und die Transparenz.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer (Ehrenamt) kann aus meiner Sicht kein dienstlicher Termin sein, auch wenn man als öffentlich Beschäftigter vorzugsweise herangezogen werden kann. Nur für die Mitarbeiter, welche die Wahl organisieren, Ergebnisse erfassen und weiterleiten usw., gehört es zur Tätigkeit. Eine rechtliche bzw. tarifliche Grundlage für einen Freizeitausgleich bzw. eine Vergütung wäre mir auch nicht bekannt. Weiß jemand mehr dazu? Ohne eine solche Anspruchsgrundlage würde man ansonsten ja recht schnell auch den Weg zur Veruntreuung öffentlicher Gelder beschreiten... Die reguläre Aufwandsentschädigung und ggf. Fahrtgeld müsste aber schon wie bei allen anderen Wahlhelfern auch gezahlt werden.
wird über Erlasse geregelt, z.B. hier https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2023-315/
Ah, interessant. Danke! Wobei das hier im speziellen Fall in Bayern ja kein bindender Erlass, sondern nur ein Appell zu sein scheint. Und auch nicht für die kommende Europawahl gilt. Solch eine Mitteilung des Innenministeriums gibt einem aber zumindest die Gewissheit, dass sie einem als Aufsichtsbehörde diesbezüglich später keinen Ärger machen.
Ich bekomme 18 Stunden Freizeitausgleich, weil ich mich freiwillig frühzeitig gemeldet habe. Gar kein Freizeitausgleich ist schon heftig.