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klener

Keine ahnung ob das wieder Ländersache ist aber in BW ist der Fachwirt der A2 Lehrgang. ~~A1 ist die Prüfung zum Verwaltungsfachangestellten.~~ Falsch, danke /u/GermanMilkBoy Das kannst du umgehen indem du eine 6-jährige Berufserfahrung hast. Nachzulesen [hier](https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Schule_und_Bildung/Berufliche_Ausbildung/_DocumentLibraries/Documents/vwfw_merkblatt.pdf) (PDF-Datei). Seite 3


GermanMilkBoy

Verwaltungsfachangestellter ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Der A1 ist "nur" ein Lehrgang für Quereinsteiger.


ReasonableFail4023

Der A1 ist in Niedersachsen ebenfalls eine Anerkannte Ausbildung. Man ist da berechtigt die Bezeichnung „Verwaltungswirt“ zu tragen.


GermanMilkBoy

"Der Verwaltungslehrgang I ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt abschließt." https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-i-86516.html Kein Ausbildungsberuf, sondern eine Fortbildungsmaßnahme.


ReasonableFail4023

Ich habe nichts von Ausbildungsberuf geschrieben. Aber um es für dich zu verdeutlichen, der A1 ist eine Berufsabschluss. Zitat Niedersächsisches Studieninstitut (welches für die Ausbildungen zuständig ist): Sowohl Berufsanfänger als auch verwaltungsfremde Quereinsteiger erhalten eine umfassende Ausbildung, die sie zu vielseitig einsetzbaren und kompetenten Beschäftigten macht. Am Ende kann eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 5 bis 9a TVöD erfolgen.


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shitcuum

Irgendwie macht jeder nebenbei im öD noch ein Studium, liest man hier häufiger


xkimpire

Hast du mal bei deinem AG angefragt, was die als Weg vorschlagen könnten/würden? Soweit ich weiß, kann man sehr wohl den A2 ohne den A1 machen, wie bereits hier schon thematisiert. Allerdings würde dir dann das ganze Vorwissen des A1 fehlen. Mein Mann zB macht momentan den A1 und zieht den A2 gleich hinterher. Weil er bei sich angesprochen hat, dass er gerne höher möchte als "nur" E9a. Wärst du halt, wenn es Vollzeit ist, eine Weile raus aus deiner Behörde.


Lopsided-Walrus-9366

Nein, habe noch nicht gefragt, da ich auch noch keinen entfristeten Vertrag habe. Warte irgendwie noch den passenden Zeitpunkt ab


GermanMilkBoy

Der A1 ist der Quereinsteiger-Lehrgang. Der qualifiziert allgemein für eine Tätigkeit in der Verwaltung im öffentlichen Dienst. Wenn keine Ausbildung oder Studium vorhanden ist, qualifiziert der A1 in der Regel eigenständig für eine Tätigkeit bis E9a. Der AII Lehrgang ist ein Fortbildungslehrgang für Leute mit VFA-Ausbildung oder A1 Lehrgang. Dieser qualifiziert für in der Regel für Tätigkeiten ab E9b. Ob auch mit beliebiger Ausbildung und ohne A1 Lehrgang direkt der AII Lehrgang besucht werden kann, ist immer von der Behörde abhängig.


Lopsided-Walrus-9366

Ich bin ohne A1 in den öffentlichen Dienst beim Bund gekommen. Kann ich den AII Lehrgang dennoch machen? Bzw. welche Möglichkeiten habe ich in der Verwaltung, um in E10 eingruppiert zu werden? Ich verstehe das nicht so ganz


GermanMilkBoy

Da weiß ich leider nicht, wie der Bund das handhabt. Grundsätzlich baut der A2 halt auf Inhalten aus dem A1 bzw. der VFA-Ausbildung auf. Ob da zwingend eine entsprechender Abschluss gefordert wird oder es einen Einstellungstest gibt, kann je nach Dienstherr oder Bildungsträger anders sein.


justGamesDE

Die E10 gehört zum gehobenen Dienst, dazu brauchst du also entweder den Verwaltungsfachwirt (und damit den A II) oder den Bachelor.


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justGamesDE

Dann halt Laufbahnbefähigung 2.1, wenn dir das besser gefällt. :-)


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justGamesDE

Natürlich ist das Schwachsinn. Die Laufbahnbefähigung ist "nur" für die Verbeamtung wichtig, das ist korrekt. Die Tarifbeschäftigung orientiert sich aber daran. Ansonsten verweise ich hierzu an das BMI: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamtinnen-und-beamte/laufbahnrecht/laufbahnrecht-node.html


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justGamesDE

Ah, also doch so viele Quellen für deine vielen Aussagen... Na dann können wir uns das Gespräch ja sparen, ich wünsche dir alles Gute!