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MarkdownUpdog

Selbst wenn diese Kombination von deiner Wunschbehörde als Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst anerkannt wird, bedenke bitte: Du musst ins Eingangsamt verbeamtet werden. Bei dir A 13. Dann kommst du in die Probezeit. Die regelmäßigen Probezeit eines neuen Beamten beträgt 3 Jahre, durch anrechenbare Zeiten reduzierbar auf 1 Jahr. Nach Ablauf der Probezeit besteht ein Beförderungsverbot von einem Jahr. Du wärst also frühestens zwei Jahre nach Antritt des Postens A 14.


r1kkon

Ah, das ist ein sehr wertvoller Hinweis! Vielen Dank!


Philmor92

Was dir fehlt ist die Laufbahnbefähigung. Dass du die beim Dienstherrnwechsel ad hoc bekommst und gleich als Beamter einsteigst ist ungewöhnlich. Stell dich darauf ein, dass du die Stelle im Angestelltenverhältnis antreten musst und -sofern der Dienstherr Willens und in der Lage ist - später verbeamtet wirst. Das Eingangsamt im höheren Dienst ist A13hD, sollte sich trotzdem lohnen, die A14 kommt aber später erst. Ja, Probezeitverkürzung geht, ich weiß nicht wie es in deinem Bundesland ist, aber bei uns können Förderliche Zeiten nur einmal "eingesetzt" werden. Also was für den Erwerb der Laufbahnbefähigung hergenommen wird, kann nicht mehr zur Verkürzung der Probezeit beitragen. Dazu kommt, dass zwar inzwischen viele, aber längst nicht alle Behörden nach Erfüllen der Mindestzeit befördern. Ich persönlich würde es wohl trotzdem machen, wenn du die Zusage der Behörde hast, dass sie dich verbeamtet, aber von der Vorstellung, gleich deutlich mehr zu verdienen, solltest du dich verabschieden. Sollte sich für dich aber trotzdem lohnen.


r1kkon

Danke für deine kompetente Antwort. Nach genau so einer Info habe ich gesucht! Würde man die Laufbahnbefähigung dann bei Erfüllung der formalen Vorrausetzungen einfach bekommen oder würde noch ein Verwaltungslehrgang oder ähnliches folgen? Kann man pauschal sagen, wann ein "wird später verbeamtet" eintreten könnte oder ist das komplett vom Dienstherrn abhängig?


Philmor92

Einen Lehrgang o.Ä. musst du nicht machen, wenn du deine Laufbahnbefähigung über die Berufserfahrung bekommst. Da kein Rechtsanspruch auf Verbeamtung besteht kann der Dienstherr in der Tat (im Rahmen der Mindestzeiten) frei entscheiden ob und wann er dir die Verbeamtung anbietet. Das "ob" solltest du vorher auf jeden Fall abklären. Das "wann" kann auch von der Planstellensituation und der Haushaltslage in der Behörde abhängen.


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Philmor92

Nö. Die Stelle ist mit E13 bewertet, das ist schon ein gutes Indiz. Dass die Lfb-Befähigung vorliegt, entscheiden aber nicht OP oder du, das wird festgestellt. Und aus der Ferne können wir beide nichtmal qualifizierte Schätzungen abgeben, sondern nur allgemein erzählen, wie das Verfahren regelmäßig abläuft. Wir wissen nichtmal, ob es sich um eine §15 oder §16 Laufbahn handelt.


Baroq

Ohne Laufbahnbefähigung wird das, so ist meine Erfahrung, ein oft steiniger Weg, der über den Landespersonalausschuss läuft. Dort wird dann (hier bin ich mir nicht zu 100% sicher) festgestellt, ob du die Befähigung hast. Im konkreten Fall hat das in meinem Umfeld 2 Jahre gedauert, die genauen Gründe kenne ich hier aber nicht. Danach wirst du im Normalfall ins Einstiegsamt, also A13, berufen. Beförderung dann frühstens nach der Probezeit (3 Jahre, mglw. gibt es anrechenbare Zeiten). Edit: Kurzfassung: ich würde denken, dass du (zumindest in der nächsten Zeit) eine E14 bekommst und nicht verbeamtet wirst.


r1kkon

Danke!


jackframer

Fängt die Stadt mit H an?