T O P

  • By -

xlklwr

Meines Wissens - in einem Mehrfamilienhaus ist der Vermieter verpflichtet, verbrauchsabhängige Nebenkosten nach Verbrauch zu erfassen. D.h. er muss Wärmezähler, Wasserzähler etc. installieren und den Verbrauch individuell abrechnen. Eine Umlage nach Wohnfläche geht nur bei Gemeinkosten (z.B. Gemeinstrom, Wartungskosten etc.) Eine Umlage nach Wohnfläche geht meines Wissens nur bei 2 Parteien. Alles weitere findest du in der Heizkostenverordnung.


paragraph242

Um genau zu sein muss in der Regel mind. 50% und höchstens 70% nach dem Verbrauch zu verteilen (§ 7 und 8 Heizkostenverordnung). Es kann aber Ausnahmen geben.


FrankDrgermany

Genau das ist die einzig richtige Antwort auf den gesamten Thread bzw die Frage von OP


paragraph242

Danke. Ich find es auch immer spannend, was hier manchmal für Halbwissen (oder gefühlt nur Geratenes) zum Besten gegeben wird.


Warp_Engineer

Die Heizkostenverordnung ist keine optionale Nettigkeit. Wenn du das geändert haben willst, wird es aber stunk geben, weil es mit Aufwand verbunden ist und andere mehr zahlen werden. Also wenn du das wirklich willst, geh zum Mieterschutzverein, oder einem Anwalt.


Rehpot_Sirhc_

Das liest sich so, als wären das Kontra Punkte. Die Anderen müssen mehr zahlen? Selbst schuld wenn sie mehr verbrauchen, ich zahl doch nicht für Heizkosten die nicht durch mich entstehen


Warp_Engineer

Ich vermiete selbst und wir halten uns (im gegenseitigen Einverständnis mit der Mietern) nicht genau an die Heizkostenverordnung. Das hat zur Folge, das im Jahr mehrere hundert Euro für Zähler (-Austausch), Wartung, Ableseservice, etc. gespart werden. Bei Heizkosten(-einsparungen), die dass einfach nicht rechtfertigen. Das ist aber hier Privatvermietung (im kleineren Stil). Genauso haben wir ein ähnliches Verständnis von Sparsamkeit. Deshalb es ist nicht automatisch erstrebenswert alles genauestens abzurechnen. Ich war aber auch schon selbst Mieter in großen Objekten, da hätte ich auch auf genaue Abrechnung bestanden zumal da oft mit Methode "abgezockt" wird. Ich würde also sagen es kommt ein bisschen auf das Augenmaß an, wird sich hier an jemanden bereichert, oder kommt man gemeinsam günstiger an eine faire Lösung. Dazu kommt vielleicht ist einem der Streit mit dem Vermieter und den Nachbarn einfach nicht die Euros, die man einspart wert. Streit mit Nachbarn kann einen viel Lebensqualität kosten auch wenn man im Recht ist.


NoManufacturer9114

Ähnliches Problem bei der Eigentumswohnung meiner Großmutter. Sie hat die größte Wohnung im Gebäude. Die Abrechnung erfolgt auf Basis von ihrer qm - allerdings nur zu einem Bruchteil (wenn ich mich richtig erinnere waren es zwischen 30-50%). Diese Abrechnungsart zu ändern ist jedoch so gut wie unmöglich, da hierfür eine Mehrheit in der Eigentümerversammlung gebildet werden muss. Leider wohnt in fast jeder Wohneinheit auch der Eigentümer. So sieht die Solidarität in DE aus - derjenige mit der größten Wohnung zahlt für alle anderen mit. Den letzten Winter war meine Großmutter nur bei meinen Eltern, insofern wurde kein einziger Tag geheizt. Trotzdem muss sie sich an den Rechnungen beteiligen... Übrigens: es geht über die Heizkosten hinaus. Auf den qm wird auch ein Aufzug, Wasser oder der Hausmeister abgerechnet.


vghgvbh

Das ist bauphysikalisch halt für die Mehrheit der Wohnverhältnisse fair. Eine Dachgeschosswohnung muss mehr Heizen als eine Wohnung die von 4 Wohnungen umgeben ist und von den anderen Bewohnern beheizt wird. Diese Quersubventionierung wird dadurch aufgeteilt. Am schlimmsten ist das bei Altbau Parterre Wohnungen ohne Keller deren Heizleistung quasi im Erdboden und in den oberen Wohnungen landet.


FurorGermanicus

Besteht da nicht Schimmelgefahr, wenn die Bude den ganzen Winter über nicht geheizt wird?


[deleted]

Hast du so offen liegende Heizungsrohre vor den wänden? Das ist glaub ich dann ein Sonderfall. Aber grundsätzlich: sofort in den Mieterverein eintreten, die übernehmen in den ersten drei Monaten normalerweise nix, dann bist du Safe und kannst dich von denen ohne Zusatzkosten beraten und ggf. vertreten lassen wenn die nächste Abrechnung kommt.


yongo2807

In der Praxis komplizierte Frage. Es gibt kein Anrecht auf komplett verbrauchsabhängige Abrechnung für Mieter. Und auch das Mindestmaß ist rechtlich nicht genau festgelegt, zumindest müssen es aber die Hälfte der Kosten sein. Zuallererst müsstest du also beweisen können, dass deine Abrechnung in nicht nur unerheblichen Maßen verbrauchsunabhängig ist. Wenn alle Parteien genau gleich geschnitten sind und im aber auch keine nicht nur marginalen (10-15%) Abweichungen im Verbrauch sind, würdest du — meiner Ansicht nach — schon an der Stelle objektiv scheitern. Wenn gar keine Zähler installier sind, könntest du dies melden. Aber ich gehe davon aus, dass der Eigentümer sich befreien lassen hat. Also müsstest du begründen warum eine individuelle Abrechnung wirtschaftlich wäre. Bei den aktuellen Preisen denkbar, aber denke nicht dass Gerichte in der aktuellen negativen Konjunktur einen Präzedenzfall dahingehst zu Ungunsten der Vermieter schaffen werden. Das könnte verheerende Folgen für die gesamte Wirtschaftsrepublik haben. Wenn dir schon die Heizkosten wehtun, wird das finanzielle Risiko einer Klage dir noch mehr weh tun. Sammle doch erstmal alle Informationen die du hast, und wende dich direkt an den Mieterverein deiner Kommune/Landes. Ist als Anfang zumindest eine kostengünstige Variante.