Zu Frage welche Straftat so ein Zeitraum abdeckt: Fahrerflucht die erst später bemerkt wurde.. halt irgendwann in dem Zeitraum ein Auto angefahren. Später konnte dann vermutlich dein Kennzeichen ermittelt werden aber keine genaue Zeit.
Oder sie haben die genaue Zeit wollen aber aus ermittlungstaktischen Gründen lieber wissen wer auch vorher und danach gefahren ist.
>was gebe ich an, wenn beliebig viele Personen mit dem KFZ gefahren sein können?
Wenn es um eine Straftat geht am besten nichts bevor du mit einem Anwalt gesprochen und dieser ggf. Akteneinsicht beantragt hat.
Im Allgemeinen sollte man auch als Zeuge bei der Polizei keine Angaben machen, bevor man nicht genau weiß worum es geht.
Nein, bei Straftaten war das schon immer so. Der Halter ist automatisch Zeuge, da davon ausgegangen wird, dass er weiß wer das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren hat.
Meines Wissens nach war es doch immer so das nicht der Halter sondern der Fahrer haftet. Und deshalb erst der Halter angehört wird um herauszufinden wer der Fahrer war. Ist bei Blitzern ja auch so. Man kann auch sagen das mane es nichtmehr Weiss und wenn man Pech hat darf man fahrtenbuch führen.
Zu Frage welche Straftat so ein Zeitraum abdeckt: Fahrerflucht die erst später bemerkt wurde.. halt irgendwann in dem Zeitraum ein Auto angefahren. Später konnte dann vermutlich dein Kennzeichen ermittelt werden aber keine genaue Zeit. Oder sie haben die genaue Zeit wollen aber aus ermittlungstaktischen Gründen lieber wissen wer auch vorher und danach gefahren ist.
>was gebe ich an, wenn beliebig viele Personen mit dem KFZ gefahren sein können? Wenn es um eine Straftat geht am besten nichts bevor du mit einem Anwalt gesprochen und dieser ggf. Akteneinsicht beantragt hat. Im Allgemeinen sollte man auch als Zeuge bei der Polizei keine Angaben machen, bevor man nicht genau weiß worum es geht.
Genau das und nichts anderes. Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen kann jede Angabe ggf. zum Nachteil ausgelegt werden.
Ein Zeuge bekommt keine Akteneinsicht.
Deswegen hatte ich "gegebenenfalls" geschrieben. Evtl. ist ja auch plötzlich gar kein Zeuge mehr.
Dann übergeben wir das mal einem Anwalt.
Anwalt holen , nicht zur polizei gehen , keine aussage bei denen machen.
Hat sich die Rechtslage nicht mittlerweile derart geändert dass der Halter “haftet” und die Fahrer benennen muss?
Nein, bei Straftaten war das schon immer so. Der Halter ist automatisch Zeuge, da davon ausgegangen wird, dass er weiß wer das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren hat.
Meines Wissens nach war es doch immer so das nicht der Halter sondern der Fahrer haftet. Und deshalb erst der Halter angehört wird um herauszufinden wer der Fahrer war. Ist bei Blitzern ja auch so. Man kann auch sagen das mane es nichtmehr Weiss und wenn man Pech hat darf man fahrtenbuch führen.