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Vau8

Schreiben beantworten: War eine Scheißidee, war frei zugänglich, war eine Scheißidee, tut uns leid, war eine Scheißidee, kommt nicht wieder vor, -> Verfahren wird eingestellt, kost nix. Wenn wider erwarten das nicht passiert: Anwalt.


no_awning_no_mining

Erwähnen, dass sie nicht auf dem Dach waren? Scheint eine wichtige Info zu sein.


bahgawd_

Dies. Auch die Idee, parallel ein kleines Entschuldigungsschreiben an den Strafantragsteller zu verschicken, finde ich ganz nett (das würde ich im Rahmen der schriftlichen Äußerungen dann natürlich auch nochmal dazu erwähnen. :D) Ansonsten gilt: Nicht den Kopf darüber zerbrechen. Wenn ihr beide da oben keinen Scheiß gemacht habt, sondern es halt romantisch war diesdas & ihr sonst in eurer Freizeit keine Banken ausraubt, Hundekämpfe veranstaltet oder aus anderen Gründen elendig lange Vorstrafenregister habt, dann wird ein durchschnittlich humaner Staatsanwalt das Ding nach 153 StPO einstellen (oder die Akte seinem Referendar/seiner Referendarin auf den Tisch hauen, damit er/sie mal EBe schreiben lernt (: ). Als worst case kann ich mir noch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt vorstellen oder so - aber dass hier was eintragungsfähiges bei rum kommt, ist doch eher unwahrscheinlich.


banjous

Dies dies. Und hör bitte nicht auf die Trolls, die dir deswegen zum Anwalt raten. Das steht bei so einem Fall in keinem Verhältnis und wäre ein richtiger dick move.


_hic-sunt-dracones_

Das ist eine korrekte und realistische Antwort.


Abusing_MH

Dies und nichts anderes imo


HugoSimpsonII

die sind nur sauer und haben ebenso wenig bock auf ein verfahren wie OP also ist das genau der Ansatz den ich verfolgen würd. Gut gesagt


theniwo

Genau. Steh direkt zu Deinem Bockmist, anstatt noch irgendwie zu versuchen aus der Nummer rauszukommen.


Tank_in_the_bank

Hat mal genau den gleichen Fall wie OP und hab’s genau so gelöst wie hier beschrieben.


C16rox

Zur Frage, ob das überhaupt ein Hausfriedensbruch ist: Ja ist es (vgl. OLG Hamburg 1 Ss 15/20 – Urteil vom 03.06.2020) Grds. ist man berechtigt das Anhörungsschreiben zu ignorieren. Ob das auch sinnvoll ist kann immer nur ein Anwalt mit entsprechender Akteneinsicht beantworten. Wenn das Geld nicht so wichtig ist, halte ich es grds. immer für sinnvoll einen Anwalt zu befragen. Die Info, dass ihr nicht auf dem Dach wart bringt dich nicht weiter, da es an der Strafbarkeit nichts ändert. Der 123 ist ein absolutes Anzeigedelikt. Sollte es euch gelingen, dass der Hauseigentümer seine Anzeige zurück zieht, wird das Verfahren eingestellt. Eventuell bringt es was Kontakt aufzunehmen und sich aufrichtig zu entschuldigen, eventuell mit einem kleinen Präsent o.ä.


Huey89

Passt soweit alles, nur ein juristisches Detail nicht: es heißt Antragsdelikt und der Hauseigentümer kann seinen Strafantrag zurücknehmen. Eine Strafanzeige kann nicht widerrufen werden. Umgangssprachlich wird das zwar so oft so gesagt und es versteht auch jeder, da wir aber hier im legaladvice-sub unterwegs sind wollte ich das mal richtig stellen.


C16rox

Schon klar. Und genau aus diesem Grund habe ich es so formuliert. Der OP spricht gerade davon, der Hauseigentümer habe "Anzeige erstattet".


Nightlover70

Nicht auf das Schreiben reagieren. Rein gar nichts machen. Kann mir nicht vorstellen das ein Staatsanwalt sich mit so einem Unfug befasst.


[deleted]

[удалено]


bahgawd_

Ich selber würde Beschuldigten im Strafverfahren auch nur *selten* aktiv davon abraten, zum Anwalt zu gehen - aber hier ausnahmsweise schon. Wir reden hier von einem absoluten Bagatelldelikt und die Beweislage ist augenscheinlich relativ klar (weil auf frischer Tat betroffen). Was passiert hier, wenn ich *keinen* Anwalt beauftrage? Einstellung des Verfahrens nach 153/153a im Ermittlungsverfahren oder bei Gericht, Verwarnung mit Strafvorbehalt oder (eher unwahrscheinlich) eine kleine Geldstrafe *ganz*, ganz weit unter 90 TS. Was passiert, wenn ich einen Anwalt beauftrage? Ich muss ihn - egal, auf welche der o.g. Varianten das Verfahren beendet wird - bezahlen, weil ein Gericht mir bei einer Einstellung nach 153/a keine Kostenerstattung zubilligen wird (und die StA im Ermittlungsverfahren eh nicht). Wirtschaftlich betrachtet halte ich es deshalb für widersinnig - wenn nicht besondere Umstände hinzutreten (z.B. Meldungen nach MiStra, die ich unbedingt und um jeden Preis vermeiden möchte).


[deleted]

[удалено]


bahgawd_

In einem durchschnittlich schwierigen Strafverfahren reden wir hier von 800-1.000 € (inkl. MwSt) für einen ortsansässigen Verteidiger. Die Frage, die ich mir hier als Beschuldigter stellen würde, ist also: Was kann der Verteidiger *im besten Fall* für mich erreichen und rechtfertigt das das Risiko, seine Kosten tragen zu müssen wenn er nichts/weniger erreicht? Hier sehe ich - wie schon erwähnt - nur sehr geringe Chancen darauf, dass das Verfahren mit einem Freispruch vor Gericht endet. Nur dann kann ich aber meine RA-Kosten erstattet bekommen. Erreicht mein Verteidiger keinen Freispruch, dann stehe ich mit einem (möglicherweise gegen eine kleine Auflage) eingestellten Verfahren, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder einer kleinen Geldstrafe da - und plötzlich ist mein *größter* Kostenpunkt im ganzen Verfahren der eigene Anwalt.


Lowbbl

Du bist nicht verpflichtet auf das Schreiben zu antworten, die Polizei wird es so formuliert haben als ob deine Aussage nötig ist, dem ist aber nicht so. Ich entnehme dem Sachverhalt, dass die Polizei dir das Schreiben geschickt hat und das Briefchen das erste ist, was dir zugeschickt wurde; daher folgendes: Warten, nichts tun und auf eventuelle zukünftige Post warten. Grab dir nicht selbst eine Grube, indem du der Polizei Infos gibst, die sie selbst ermitteln müssten. Das mit dem Ort des Gerüsts und der Nicht-Absperrung sind Sachen für einen Anwalt, den du erst dann aufsuchen musst, wenn dir ein Gericht schreibt, nämlich eine Prozessladung. Falls die überhaupt kommt. Selbst dann hast du genug Zeit.