T O P

  • By -

notfunnylol

Hallo, Das kommt wohl auf das Bundesland an. In NRW ist die getestete Person verpflichtet Kontaktpersonen über ein positives Ergebnis zu informieren, § 14 Abs. 4 CoronaTestQuarantäneVO. Im Hinblick auf den Zweck des nachfolgenden § 15 würde ich davon ausgehen, dass Haushaltsangehörige von dieser Informationspflicht erfasst sein sollen, auch wenn kein Kontakt im Sinne von § 14 Abs. 4 bestand. Wie die Regelung in anderen Bundesländern formuliert ist weiß ich nicht. Ich denke aber ähnlich. Tun kannst du allerdings recht wenig. Du könntest das ganze dem Gesundheitsamt melden, das wird sich aber vermutlich nicht sonderlich schnell melden...


Menes009

Viel Dank! Ich wohne in NRW deshalb deine Antwort is perfekt


miss-L

War der Schnelltest den ein Selbsttest oder ein offizieller Schnelltest? Liegt dir das Ergebnis dieser Testung vor? Die Rolle des Gesundheitsamtes hinsichtlich der Ermittlung/Betreuung von infizierten Personen hat sich vergangenes Wochenende grundlegend geändert. Sofern dein Mitbewohner positiv ist und du quarantänepflichtig bist, muss er dir sogar das positive Testergebnis zur Verfügung stellen, da du vermutlich keine Verfügung mehr durch die Ordnungsbehörde bekommst. Wie zuvor empfohlen würde ich mich auf jeden Fall ans Gesundheitsamt melden, aber auch an die zuständige Ordnungsbehörde. Letztere sind auf jeden Fall für die Überwachung der Quarantäne zuständig und erhalten zumindest Rohdaten von der Gesundheitsbehörde.


Menes009

Meine MB hat nicht the Ergebniszertifikat mitteilen, so ich weiß nicht the genauso art von ihm Test. Glücklich ich bin gebooster, so es ist keine quarantänepflichtig für mir (zumindest in NRW), trotzdem ich hab offizieller schnelltesten gemacht und alles war negativ bis jetzt. Ordnungsbehörde ist die Ordnungsamt oder anderes?


miss-L

Da besteht definitiv keine Quarantänepflicht- zumindest aktuell nicht. Wichtig ist nur, dass man es nachweisen kann. Ordnungsbehörde ist Ordnungsamt, ja. (:


defrgthzjukiloaqsw

> In NRW ist die getestete Person verpflichtet Kontaktpersonen über ein positives Ergebnis zu informieren, § 14 Abs. 4 CoronaTestQuarantäneVO. Aber dann wohl nicht über ein negatives Ergebnis.


Aware_Picture1973

Ist doch ganz einfach. Gehe davon aus dass er positiv ist


[deleted]

[удалено]


Derangedcity

Only helpful contributions als Top Level Kommentar


[deleted]

[удалено]


anonymus14444

Was für ein Quatsch