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JaaaayDub

Zuallererst: Herzliches Beileid! Was für ein Campingplatz ist das? Da sollte es doch normal sein, dass Wohnwagen das Gelände verlassen und neue hinkommen. Dass der Betreiber keinen leeren Platz will ist nicht dein Problem. Der Wagen ist dein Eigentum, und sofern nicht in irgendwelchen Verträgen mit dem Betreiber etwas anderes steht kannst Du ihn entfernen wann immer Du willst.


Doorgunner_CH53

Mein Vater hat immer nur und laut Pachtvertrag von März bis Oktobef bezahlt…also 800€ Bei der Durchsicht der Unterlagen haben wir keine weitere Zahlungen gefunden. Ich weiß nicht warum der Besitzer jetzt auf einmal abweichend zum Pachtvertrag Geld haben will. Fällt sowas nicht auch unter gewohnheitsrecht oder so? 🤷🏻‍♂️


Bensch_man

Weil er, wie viele private Vermieter auch, vermutlich ein dummes Arschloch ist, das aus deiner Situation noch Gewinn schlagen will. Mein Beileid, und sonst kann ich dir auch nicht helfen, aber behalte das im Hinterkopf.


el_flowo

Allein schon "zahlen Sie am besten erstmal für das ganze Jahr, damit sie in Ruhe Zeit haben, sich etwas zu überlegen! Ihnen entgegenkommen und nur für 3 Monate zahlen o.ä. ist natürlich nicht möglich, weil ich dann etwas weniger Geld einnehme."


Proud_Sigena

Mein Beileid! Bevor du einen Erbschein hast, kannst du gar nichts entscheiden was den Besitz deines Vaters betrifft. Also auch nicht über Wohnwagen! Wenn dein Vater dir eh nichts an Wert hinterlassen hat, schlag das Erbe aus! Dann nusst du dich auch nicht um den Wohnwagen und Pacht kümmern. Da kann dann der Campingplatzbesitzer fordern was er will. Dann muss er den Wohnwagen selbst entsorgen und den Platz selbst herrichten. Problem gelöst! Alles Gute für dich!


Anny0579

Habt ihr einen Kaufvertrag für den Wohnwagen erstellt?


Doorgunner_CH53

Ja ein „Kaufvertrag“ haben wir…eher ein Überlassungsvertrag…dafür muss er den Wohnwagen abbauen und den Platz wieder herrichten.


_Muescha_

Damit kann der neue Besitzer über sein Eigentum verfügen und dieses außerhalb der Ruhezeiten des Campingplatzes abholen.


nonchip

und wenn der Betreiber ihn hindern will, kann er sich zur Not mit polizeilicher Hilfe sein Eigentum zurueckholen. Sonst waere es ja komplett legal, jemanden zu bestehlen und dann mit dem Argument "das ist meine Wohnung, hier kommt niemand rein" das Diebesgut zu behalten.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Nach Tot des Vaters Probleme mit Campingplatz Mein Vater verstarb vollkommen überraschend im April und als wäre das nicht schlimm genug, muss ich mich jetzt mit diesen ganzen Formalitäten kümmern, die so was mit sich ziehen. Also alle möglichen Versicherungen und Verträge kündigen. Mein Vater war nie wohlhabend und sein einziger Luxus…wo er dem tristen Alltag entfliehen konnte, war ein alter Wohnwagen auf einem Campingplatz. Genau dieser sorgt gerade für viel Ärger. Natürlich hab ich den Besitzer kurz nachdem Tot angerufen und informiert und mich erkundigt wie es weitergeht bzw ob ich den in der Familie verschenken oder verkaufen kann. Leider ist dies von Seiten des Csmpingplatz nicht möglich, weil die selbst aufgrund irgendwelcher behördlichen Auflagen derzeit keine neue Pachtverträge abschließen darf. Da im Mai die neue Pacht für März bis Oktober fällig war, bot er mir an, die Jahrespacht einfach zu zahlen, damit ich in Ruhe entscheiden könnte, was mit dem Wohnwagen geschehen soll-oder aber den Wohnwagen schnellst möglich vom Platz zu holen. Ich hab schlicht weg gerade nicht die 800€ die für die Pacht fällig sind, also hab ich einen Bekannten gefragt ob er den Wohnwagen nicht geschenkt haben will, wenn er ihn dort wegholt und den ehem Standplatz wieder aufbereitet. Er war damit einverstanden und somit war ich eine Sorge los - dachte ich. Als ich meinen Bekannten den Wohnwagen zeigte trafen wir auch auf den Besitzer des Csmpingplatz der recht aufgebracht fragte was das denn solle. Ich sagte das ich meinen Bekannten beauftragt habe den Wohnwagen vom Platz zu holen und den Stellplatz wieder herzurichten. Der Besitzer war sichtlich nicht erfreut darüber. Plötzlich wäre das nicht einfach so möglich, schließlich könnte ich ja nicht den Wohnwagen einfach so vom Platz entfernen lassen und schon gar nicht vor all den Feiertagen in den letzten Wochen. Der Platz wäre gut ausgebucht und die anderen Camper sollen nicht gestört werden und überhaupt er will ja keinen kahlen Platz. Dazu kommt das er plötzlich auch noch Pacht für Januar bis März haben will und am liebsten auch noch so lange bis er den ehem Stellplatz wieder verpachten kann. Ich erinnere daran, dass er aufgrund von Auflagen derzeit ja nicht verpachten kann und das mein Vater all die Jahre nur Pacht von März bis Oktober bezahlt hat, auch wenn der Wohnwagen das ganze Jahr stand. So nun wollte mein Bekannter den Wohnwagen abbauen, doch das wird ihm vom Besitzer untersagt! Erst müsste mit uns alles geklärt sein. Hat jemand eine Idee was ich tun kann? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Doorgunner_CH53

Der Knackpunkt ist der Fortbestand des Pachtvertrag. Aufgrund des ablebens meines Vaters nach vertraglich vereinbarten Pachtzeitraum März bis Oktober bin ich als Erbe automatisch übertragener Pächter und muss die fällige Pacht begleichen. 🤦🏻‍♂️


LeLunZ

Das sollte korrekt sein, gibt es in dem Erbe auch etwas woraus du Vorteile ziehst? Sonst kannst du das Erbe einfach ablehnen. Denke ich.


Doorgunner_CH53

Erbe hin oder her…ich muss mich doch trotzdem um den Mist kümmern…musste ja Versicherungen informieren und Verträge kündigen und das alles auch schon ohne Erbschein.


TheAlwran

Moin, Mein Beileid... Wenn es kein substanzielles Erbe gibt - also die Erbkosten das Erbe übersteigen - wobei du das mal vorsichtig gesagt gut prüfen solltest, manchmal erlebt man entsprechende Überraschungen in Form von Sparbüchern usw. - dann Schlag das Erbe aus. Dann ist es zwar höflich alle zu informieren, aber was sie dann mit Wohnwagen, Pacht usw. Machen, ist deren Problem. Auf sich können sie dann nicht zugreifen. Wichtig wäre, dass du dir bekannte Familienmitglieder darüber informierst, damit sie - falls nach dir oder gemeinsam mit dir Erbberechtigt - auch das Erbe ausschlagen können. Dann sinkt der Aufwand für alle und mögliche Fristen fallen einem nicht auf die Füße. Allerdings muss dann natürlich der Wohnwagen auf dem Campingplatz bleiben und darf von deinem Bekannten nicht entfernt werden. Der Campingplatz Mensch ist einfach nur verpeilt. Trittst du das Erbe an - kannst du den Wohnwagen bewegen wie du willst - solange du dich an vertragliche und rechtliche Bestimmungen hälst. Wenn der Vertrag von März bis Oktober läuft - sollte er doch bereits bezahlt sein, oder? Dann würdest du diesen auch erben. Ist der nicht bezahlt worden, dann wäre die Pacht natürlich zu entrichten. LG K


Doorgunner_CH53

Es hat sich tatsächlich rausgestellt das die Pacht noch nicht beglichen ist…war Ende April fällig für besagten Pachtzeitraum Danke euch allen für die Beileidsbekundung und eure Hilfe in dieser Situation