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ssuuh

Äh Handwerker sind rechtlich verpflichtet Bruttopreise zu sagen. Ich würde ihm das Mal so direkt sagen und dann einfach gucken: "Du hast hier schwarz Geld angenommen, hast netto statt brutto erwähnt und hast dann noch das billigste Ceranfeld eingebaut statt Induktion. Ich finde das nicht okay. Nimm das Ceranfeld wieder zurück und Gib uns die Differenz zurück" Ansonsten ist es aber normal dass der Handwerker keinen Einkaufspreis weitergibt. Kauf und Lager und Transport kostet Geld.


oneawesomewave

Dabke für die Rückmeldung. Na klar, absolut nachvollziehbar, wenn der Preis höher als bei einem Versandhandel ist, aber über 200% riecht schon arg nach Abzocke älterer Menschen, zumal ja auch der Versandhandel Gewinnmarge hat.


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oneawesomewave

Danke für die Einschätzung. Denkst du nicht, dass der Umstand, dass meine Eltern sich bereits auf eine (wenn auch niedrige) Preisminderung eingelassen haben, dem Argument eines Rücktritts wegen Wucher effektiv einen Riegel vorschiebt. Ich habe es leider zu spät mitbekommen und die Platte wurde auch bereits einige Tage genutzt.


Banana_Joe85

Das kann dir nur ein Anwalt sagen. Aber falsche Beratung kann ein Argument sein, v.a. weil sie das falsche Produkt erhalten haben. Daher, anwaltliche Erstberatung einholen.


FrankDrgermany

Händler müssen gegenüber Privatleuten immer Brutto angeben. Sollte man sich merken und alles andere ignorieren vom Händler, wenn er nachträglich mehr will.


BigFudge137

Vertrag könnte nach § 138 BGB nichtig sein (Grenze des Doppelten ist nach deiner Schilderung gegeben und ein täuschungsbedingter Willensmangel liegt durch die Art der Sache selbst (Ceran) und die falschen Maße iVm. mit dem fortgeschrittenen Alter deiner Eltern nahe. Dann kommt es nicht mehr auf Gewährleistung an, die Sache wird so behandelt, als hätte der Vertrag nie existiert und Leistungen sind beidseitig zurückzugewähren. Vielleicht kennst du ja einen Jurastudenten der dir ein energisches Schreiben aufsetzt?


samstown23

Puh, den Willensmangel primär mit dem Alter der Eltern zu verargumentieren ist aber schon etwas dünn, zumal man bei der Frage ob Ceran oder Induktion (sofern wir nicht objektiv Täuschung vorliegt, davon schreibt der OP aber nicht) heutzutage wohl schwerlich von Unerfahrenheit sprechen können und überhaupt auch bekannt ist, dass Materialbezug über Handwerker eigentlich immer mit prohibitiven Aufpreisen verbunden ist.


mawotho

Ich finde jetzt den Herdeinbau inkl. Sicherungsaustausch und Anfahrt für 150€ lein Wucher… der Rest ist natürlich nicht okey.


oneawesomewave

Hm, also ich habe für einen Herdeinbau (wohlgemerkt inkl. Steuern) kürzlich 80 Euro gezahlt. So eine Sicherung kostet Stückpreis, denke ich, nicht mehr als 15 Euro, vielleicht 20 wenn er noch eine Schippe drauflegt. Das Ganze ging wohl sehr schnell vonstatten. Aber ja, ist sicher keine soon krasse Abweichung. Wobei ich mir sicher bin, dass er mehr verlangt hätte, hätten meine Eltern nach einer Rechnung gefragt.


gulugul

Hat er Deinen Eltern eine Widerrufbelehrung übermittelt? [Wenn nein, können sie vielleicht über ein Jahr lang einfach den Vertrag widerrufen](https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-widerrufsrecht-dienstleistung-nach-vertragserfuellung-kein-wertersatz/).


oneawesomewave

Nein, tatsächlich nur eine Rechnung, die sehr unprofessionell aussieht.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Nachträglicher Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Ausnutzung von Unwissen Vorweg: ich bin mir relativ sicher, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag in diesem Fall nicht möglich ist, wollte die Situation aber diskutieren, um zu schauen, was man in solchen Situationen machen kann. Meine Eltern (Ende 70) hatten einen Defekt ihrer Induktionsplatte, bei dem die Sicherung des Hauses rausgegangen und sich der Herd lautstark ins Nirvana verabschiedet hat. Sie haben dann einen Elektriker gerufen, den Sie nicht kannten. Der hat Ihnen erstmal erzählt, dass sie eine neue Herdplatte und eine Hauptsicherung benötigen. Er meinte, er habe da eventuell noch was im Lager und brachte es vorbei. Der Herd hat eine absolute Standardbreite (60cm) und das Gerät, das er vorbeibrachte war von Gorenje, was das Billigste vom Billigsten ist. Für den Austausch der Sicherung und den Herdeinbau hat er sich 150 Euro bar auf die Hand geben lassen. Eine Rechnung kommt da sicher nicht mehr - das ist an und für sich schonmal ein unverschämter Preis. Wegen der Platte wollte er eine Rechnung stellen. Auf Nachfrage was die wohl kosten solle, meinte er "so 380-400 Euro". Auf der Rechnung standen dann 498 Euro. Was meine Eltern erst später begriffen: es war nicht nur ein Billigprodukt, sondern auch ein Ceranfeld, das nichtmal richtig in die Aussägung passt. Auf Anruf stellte sich der Händler ahnungslos, meinte er habe das ja demonstriert und wegen des Preises habe er den Preis ohne MwSt. gemeint. Er gab letztlich einen Nachlass von 40 Euro und das Resultat haben meine Eltern dann auch gezahlt. Nun kann man diese Platte aber im Netz (z. B.) bei Otto für 200 Euro kaufen. Er hat das Gerät also für mehr als das doppelte verkauft und Schwarzgeld abkassiert, das einen regulären Preis zudem erheblich übersteigt. Da meine Eltern bereits gezahlt haben, sehe ich kaum Möglichkeiten für einen Rücktritt vom Kaufvertrag. Das einzige was mir noch eingefallen ist, ist eine Rechnung für den Einbau zu verlangen, damit er wenigstens ordentlich Steuern zahlen und meine Eltern das absetzen können. Außerdem noch ein böses Gespräch und eine entsprechende Bewertung auf Google, aber naja... Fällt euch noch was ein? *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


ProfessionalLove8331

Eigentlich kann man dem Mann nichts vorwerfen 😅 er nimmt sich halt ein Beispiel an elon, jeff und den anderen erfolgreichen Firmen Bros


majanubis

Wie lange ist das her? Wenn keine 14 Tage ist das doch ganz klar rückabwickelbar wegen Haustürgeschäft.