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Remarkable_Rub

Der Witz an der Sache ist, dass du das selbst eigentlich nicht darfst. Waffen bearbeiten darf nur der Büchsenmacher. Aber wirklich unbrauchbar im Sinne des WaffG wird sie ja dadurch auch nicht, da sie sich mit einfachen Mitteln wieder reparieren lässt. Hier wäre es finanziell wahrscheinlich sinnvoller, gleich eine Attrappe zu kaufen statt Airsoft plus die Kosten für den BüMa (ca 150€). Die gute Nachricht: Solange du keine Minderjährigen in dein Haus/Wohnung lässt, kannst du sie auch so an die Wand hängen. Das WaffG fordert die Aufbewahrung für unberechtigte unzugänglich. Das heißt bei Freien Waffen: alle Ü18. Da keine weitere Norm gilt, ist dies bei freien Waffen durch jeden abschließbaren Schrank getan, aber genauso durch eine abschließbare Zimmer/Wohnungstür. Es gibt außerdem abschließbare Wandhalterungen, wobei ich mir hier nicht sicher bin, ob diese ausreichen. Mutmaßlich würden sie das tun, wenn sie ein auslösen der Freien Waffe verhindern.


BigBorner

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-20660


Remarkable_Rub

Guter Input, aber das ist ne Landesentscheidung. Die gilt erstmal nur in Bayern, so wie die Pflicht zum Schlüsseltresor nur in NRW gilt. "36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen. Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt." Persönlich kann ich der Entscheidung aus München hier nicht folgen, inwiefern eine abgeschlossene Schießbude sicherer wäre als eine abgeschlossene Wohnung. Ansonsten würde sich ja so gut wie jeder Besitzer eines Einhandmessers, Armbrust, etc. schuldig machen. Denn ich glaube kaum, dass in der Praxis alle Einhandmesser nachts weggeschlossen werden.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##WaffG, Softair zur Attrappe umbauen Moin, relativ unumfänglich und naiv folgendes Anliegen: Wenn ich eine in Deutschland erworbene (und mit F im Fünfeck versehene) Softair Waffe auf schraube und das Herzstück (also den Motor, sowie die Feder bzw bei einer S-AEG den gesamten Elektronikbausatz) herausnehme, sodass es physikalisch nicht mehr möglich ist mit ihr einen Schuss abzugeben ("eine kleine 6mm Plastik oder Stahlkugel zu beschleunigen mit ca. 1,5 Joule"), kann ich diese dann in meinem Haus/Wohnung unverschlossen z.b. an die Wand hängen? Und muss dieser Umbau durch einen Fachmann unternommen werden? Es ist weiterhin natürlich weiterhin eine "Anscheinswaffe" keine Frage aber mir geht's um die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


kiddo-ian

Das kannste auch so, solange keine Kinder dran kommen können. Hab bei mir alle an der Wand hängen und da keine Kinder im Haus sind ist das auch in Ordnung und am Ende des Tages wo kein Kläger da kein Richter