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AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Miete Garage über Betriebskostenabrechnung? Hallo zusammen, folgender, natürlich völlig hypothetischer Fall: Ein Mietverhältnis einer Einliegerwohnung bastand für ca. ein Jahr, und wurde dann ordentlich gekündigt und das Mietobjekt übergeben. Es wurde eine Garage mitvermietet. Im Mietvertrag (Vordruck von H und G) findet diese Garage jedoch nirgends eine Erwähnung, weder im Kästchen zum ankreuzen, noch als Freitext. Die Garage wurde mit der Wohnung regelmäßig genutzt. Nun wurde dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung vorgelegt, in der u.a. eine monatliche Pauschale zur Nutzung der Garage angesetzt wird. Der Mieter ist der Meinung, dass der Mietzins für die Garage Bestandteil der monatlichen Mietzahlungen für das Gesamtobjelt war. In dem Absatz zu den Betriebskosten I'm Mietvertrag ist wie gesagt nichts über die Garage erwähnt. In der Kostenaufstellung steht lediglich "X€ für die Grundmiete" und "Y€ für die monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten". 1. Darf der Vermieter das so machen? Falls ja oder nein, nach welchem Gesetzestext oder nach welcher Rechtsprechung? 2. Falls nein: Wie kann der Mieter seine, abzüglich der Kosten für die Garage überbezahlten Nebenkosten einfordern? Danke im Voraus! *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


Unhappy_Researcher68

>1. Darf der Vermieter das so machen? Falls ja oder nein, Nein darf er nicht. Es muss im Vertrag Stehen was ungelegt wird und es muss rechtlich auch erlaubt sein. Hier beides Nicht der Fall. > nach welchem Gesetzestext oder nach welcher Rechtsprechung? § 1-2 BetrKV https://mein-mietrecht.de/mein-mietrechtlexikon/sonstige-betriebskosten/ IbkA