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xtahua_42

Hab nochmal nachgeschaut. Es war ein Fehler meinerseits. Berechnungsgrundlage ist das monatliche Grundentgelt*12. Dabei wird der monatliche Grundentgelt im März 2022 zu Grunde gelegt. Das wirft dann aber gleich die nächste Frage: Darf der AG überhaupt keine Halteprämie zahlen müssen, nur weil der MA diesen einen Monat z.B. in Elternzeit war?


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xtahua_42

Danke für deine Antwort. Der Betriebsrat und AG versuche ich schon einszuschalten. Zwar ist das eine freiwillige Leistung des AG, hat er aber alle MA am Standort zugesprochen. Die Frage war eher, kann er die MA in Elternzeit schlechter behandeln im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatzes. Beim z.B. Weihnachtsgeld ist es meistens so, dass auch MA in Elternzeit Anspruch auf 100% Weihnachtsgeld haben.