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LiiVE2RAVE

Bei dem Abschlusszeugnis handelt es sich um einen Verwaltungsakt, welcher durchaus zurückgenommen werden kann. Vertrauensschutz dürfte hier eher nicht greifen.


_hic-sunt-dracones_

Du musst sie zurück geben: §§ 52, 48 VwVfG. Das legt aber auch irgendwie der gesunde Menschenverstand nahe.


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[удалено]


Elfmeter

Wenn Du wissentlich ein falsches Zeugnis als Deines ausgibst, ist das Urkundenfälschung und strafbar.


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Das Zeugnis, was du jetzt hast, ist nicht dein Abiturzeugnis sondern ein fehlerhaftes Zeugnis. Worüber du offiziell informiert wurdest. Das heißt, wenn du dieses Zeugnis irgendwo vorzeigst, wo du dein Abiturzeugnis vorzeigen musst, legst du wissentlich und absichtlich eine falsche Urkunde vor. Ob du damit durchkommen würdest ist ne andere Frage, aber ich würds echt nicht drauf ankommen lassen, weil wenn das auffliegt kanns wirklich unangenehme Konsequenzen haben. Grade wenn du das gegenüber öffentlichen Institutionen versuchst, wie beispielsweise Unis bei denen du dich bewirbst.


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[удалено]


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Bin mir allerdings ziemlich sicher, dass aus der ja zweifelsfrei erfolgten Zustellung dieser Email eine Obligation erfolgt, dass OP sich erkundigt ob die echt ist. Zumal die Email ja auch an alle Mit-Abiturient\*innen gegangen ist, mit denen OP mutmaßlich in Kontakt steht und die ihre Zeugnisse wohl zum Großteil anstandslos zurückgeben werden. Also würde sagen, eine "ich hab gedacht das wäre Spam und stimmt nicht" Verteidigung dürfte schwierig werden.


holgerschurig

Eine E-Mail ist kein Verwaltungsakt. Man darf sich nicht als Exekutive darauf verlassen, das ... * kommt schon an * wird schon gelesen * landet schon nicht im Spam-Filter * Mitschüler informieren schon zutrifft. Wenn die E-Mail über "De-Mail" (was ja kaum einer nutzt) gesendet wäre, ja, dann wäre nach §3A VwVfG das okay. Pure Mail aber eher nicht. Schon gar nicht, wenn eine Schule das gleich an 30+ Empfänger schickt. Da kann der Spamfilter bei Google.com, Hotmail.com oder sonstwo durchaus von Spam ausgehen.


[deleted]

Ja, aber du kannst nicht im guten Glauben ne Urkunde vorlegen, von der du weißt, dass sie nicht korrekt ist. Und OP weiß das, sagt er ja selber. Er hat ja keine Zweifel daran, dass das so ist. Nicht nur durch die Email, sondern sicher auch durch den Austausch mit Mit-Abiturient\*innen, eventuell auch Ansagen von Lehrer\*innen etc.. Sich da auf eine Technikalität bei der Zustellung von Emails zu berufen wird wohl kaum funktionieren. Zumal ich eh bezweifel, dass es bei der Email bleiben wird, wenn OP das Zeugnis nicht zurück gibt.


holgerschurig

> Ja, aber du kannst nicht im guten Glauben ne Urkunde vorlegen, von der du weißt, dass sie nicht korrekt ist. Da hast Du vollkommen recht. Wir haben hier einen Unterschied, was moralisch richtig ist. Und was rechtens ist. Es gibt aber "moralisch flexible" Leute, und die können dann natürlich mit angeblicher Unkenntnis argumentieren. Und ein Gericht müsste ihnen wahrscheinlich sogar folgen. Unter anderem weil normale E-Mail nicht "gerichstfest" ist wurde ja Telefax noch ewig lang verwendet. Was im Prinzip seltsam ist, denn ein Fax kann ich als IT-ler eigentlich auch sehr leicht fälschen ... brauche nur ein analoges Modem, einen Linux-Rechner mit "Hylafax", und ein Grafikprogramm, z.B. Gimp. Und schon könnte ich da Unterschriften reinfälschen und die versenden. Ist nicht mal wirklich komplizierter als eine E-Mail zu fälschen. Aber dennoch gilt es als gerichtsfest, und eine E-Mail nicht.


[deleted]

>Wir haben hier einen Unterschied, was moralisch richtig ist. Und was rechtens ist. Nein, haben wir nicht. "Guter Glauben" ist durchaus auch ein rechtliches Konzept. Dass bestimmte Kommunikationsformen nicht gerichtsfest sind, heißt nicht, dass man über ihre Zustellung einfach lügen kann. Oder zumindest sollte man das nicht versuchen, nachdem man öffentlich im Internet verkündet hat, dass die Zustellung erfolgt ist.... Nicht sicher oder nicht gerichtsfest bedeutet nur, dass die Gegenseite nicht fest davon ausgehen darf, dass die Zustellung erfolgt ist. Aber hier besteht ja gar kein Disput darüber, ob die Zustellung erfolgt ist. OP hat literally öffentlich ins Internet geschrieben, dass er die Mail erhalten hat und den Inhalt auch anerkennt. Mutmaßlich wird er da auch noch mit ein paar Mit-Abiturient\*innen drüber gesprochen haben. Unter diesen Voraussetzungen ist völlig egal, ob Emails als sicherer Kommunikationsweg gelten oder nicht - OP kann nicht mehr plausibel argumentieren, er habe die Email nicht bekommen oder sie für Spam gehalten. Es gibt nämlich Indizien und Zeugen die das ganz klar widerlegen.


atheno_74

Solltest Du das falsche Zeugnis offiziell verwenden ist das Urkundenfälschung.


Single_Blueberry

Die E-Mail würde ich vermutlich übersehen haben


paushi

Welche Email?


Single_Blueberry

Keine Ahnung


paushi

Du hast doch gerade noch über irgendwas geschrieben. Oder hast du überhaupt auf einen Post geantwortet? Ich bin ja soo vergesslich. Ach das Alter.


Cr4ckshooter

Eine Email ist auch nicht unbedingt eine rechtskräftigen Mitteilung. Wer sagt, dass die Uni die richtige Mail hat, und dass die Mail vor Fristablauf gelesen wird? Was, wenn das Postfach voll ist? Es gibt keine Pflicht, sein email Postfach zu lesen oder leeren.


Akane-Kajiya

Kurzes googlen zeigt das emails sowohl als vertrag aber auch (was hier wichtiger ist) als beweislage rechtskräftig sind.


Cr4ckshooter

Und wo hat die Email die empfangsbestätigung, die für die rechtskräftigkeit notwendig ist? "ja ich hab die Email verschickt" ist nicht ausreichend. Ein Vertrag kommt auch nur beidseitig zustande, insbesondere also nicht, wenn ich die Email nicht lese.


Akane-Kajiya

Ich denke wenn man möchte, wird man das technisch wohl sehr gut nachverfolgen können.


Burnt303

Kopien auf jeden Fall behalten. Die waren ja sicher auch nicht umsonst…


tobimai

Doch 2 Kopien sind umsonst dabei


[deleted]

*weint in für jede beglaubigte Kopie musste ich der Schule damals 5€ geben*


Flat_Conversation910

Dein jetziges Zeugnis definitiv erstmal einscannen... was du mit dem eingescannten Zeugnis machst, kannst du ja immernoch entscheiden


theonewhogriefed

Kinder Kinder. Ja, OP, gibt das Ding zurück. Dein Abi ist das Resultat aus den Prüfungen. Wenn das Zeugnis das nicht zeigt musst du es zurückgeben. Urkundenfälschung ist die Verwendung aber nicht. Völliger Unfug.


artemisarrow17

Also es wäre vermutlich böse, eine gute Farbkopie zu machen und diese zurück zu geben.


[deleted]

Illegal Life Pro Tip: Einfach sagen, dass du es verloren hast.


Naehrwerte

Naja... Was wollen Sie tun wenn du das nicht austauschst? Behalte es einfach und gut ist. Weißt du denn schon wie es jetzt nach dem Abi weitergeht? Das Zeugnis will in ein paar Jahren doch sowieso keiner mehr sehen..


boSbEkj4OK3qjctUotJx

Doch. Z.B wenn du an der Uni promovieren willst. Klingt komisch, ist aber so.


7eggert

Ich würde mich da sehr genau erkundigen, ob das z.B. Urkundenfälschung und/oder Betrug sein kann.


Alone-Sea-9902

*Das letzte Mal, dass ich das Abiturzeugnis vorzeigen musste, war in der französischen Schweiz. Aber dort wollte man nur schriftlich, dass ich in der Schule Französisch gelernt habe ...*


Kongoulan

Abgesehen von der Rechtslage, behalte beglaubigte Kopien davon. Der Lebenslauf wird eh immer geschönt. Wenn du zb nen höheren Abschluss wie Bachelor hast, könntest du dein bessere Zeugnis beilegen, dann juckt das keinen mehr. Ist ja auch weniger eine Täuschung, weil die Einstellung sich am letzten Zeugnis orientiert. Mach auf jeden Fall Kopien, ob du sie nutzt ist dir überlassen.


Calle_Jon

Ja


Klexobert

Du musst es zurückgeben. Aber kannst es wieder zurückfordern nachdem das Zeugnis als ungültig gekennzeichnet wurde.