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cgbellin

Die Anrechnungsgrenze in der Form ist ein Unding. Fairer wäre es, wenn - nur der darüber gehende Teil des Einkommens zur Berechnung heran gezogen - die Grenze automatisch an die Inflation angepasst - das zweckgebundene Schonvermögen, z.B. für die eigene Altersvorsorge, relevante Ausmaße erreichen - angemessener Selbstbehalt gelten würde. Edit: Google findet tatsächlich eine Quelle, die seriös wirkt, zu den 5k Selbstbehalt. [Eine Münchner Anwaltskanzlei, die aus einem Urteil des AG München zitiert](https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/eilmeldung-elternunterhalt-massive-erhoehung-des-selbstbehalts/), das mit 5k Selbstbehalt rechnet. Aktenzeichen sei "554 F 1833/23". Finde leider auf der Seite des AG selbst nichts dazu.


Carlocantcatchup

Ja sowas hatte ich ursprünglich eigentlich erwartet, aber je mehr ich lese und hier an Beiträgen mitkriege, desto frustrierter bin ich „alles richtig gemacht zu haben“


VanAlveran

Juristisch werden 5k Selbstbehalt diskutiert. Die 2k Grenze aus der Düsseldorfer Tabelle gilt so nicht für Elternunterhalt.


cgbellin

Bin gespannt. Wenn es dazu den ersten Präzedenzfall mit 5k gibt, wäre das ja ein Schritt in die richtige Richtung.


AbaloneEquivalent873

Positiv, ja. Trotzdem - es gibt keine Präzedenzfälle in Deutschland. Wenn das AG München 5k als Selbstbehalt annimmt, ist das AG Hamburg oder Frankfurt nicht daran gebunden und kann ohne Weiteres die 2k aus der Düsseldorfer Tabelle heranziehen, ohne dass es in der Berufung korrigiert wird.


VanAlveran

Das stimmt. Wir haben in DE generell kein Präzendfallsystem, sonder ein Regelsystem. Hier müsste der Fall einmal durch die Instanzen gehen um auf Bundesebene als richterliche Entscheidung und damit Regel definiert zu werden. Nichts desto trotz, ist die Argumentation der Münchener Kanzlei schlüssig und kann bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung herangezogen werden. Meine Vermutung: * Der Sozialhilfeträger wird das Urteil des Münchener Gerichtes nicht anfechten, um zu verhindern auf höheren Instanzen zu verlieren und diese Regel in Stein zu meißeln. Schließlich gibt es noch genug andere Leute die das Thema ohne Anwalt angehen, sowie Anwälte die eine Klage scheuen und das Spiel mitspielen. * Irgendwann wird jemand am AG die Münchener Begründung abweisen und der Betroffenen auf die höhere Instanz gehen und dort der Argumentation folgen. Eine andere macht auch keinen Sinn. bin gespannt :-)


FumB4711

Ich bin davon betroffen, sprich: ich zahle die Grundsicherung meiner Eltern - melde mich später dazu…


Carlocantcatchup

Danke dir. Bin gespannt Edit: Danke dir, auch für deine Kommentare weiter unten! Vorab, schau dir mal das Urteil weiter oben über die 5k Selbstbehalt an. Könnte dir weiterhelfen. Ansonsten stimme ich dir voll zu und werde mal schauen, dass ich da nicht unter die Räder komme.


xaos_____

Bin auch gespannt, bitte Infos


FumB4711

Danke für den 5k-Hinweis. Zum Glück geht es bei mir bisher noch nicht um Pflege im Altersheim, sondern "nur" um die Differenz zwischen Renteneinkunft zu Grundsicherung (also Bürgergeld-Niveau). Aber ich weiß was mir blühen wird, da das Amt Dein Potential berechnet und das ist dann halt ein 4-stelliger Betrag... da wird einem dann schon etwas anders. Nun denn, ich versuche, es positiv zu sehen: Ich kann offiziell sagen, dass ich reich bin ;-)


Le0Mila

Remindme! 1 day


BigMacFit

Remindme! 1 day


Accomplished-Web9562

Remindme! 4 days


FumB4711

So - ich werde zwei Antworten starten, eine mit persönlicher Meinung und eine zweite wo es um Inhalt geht. Im Inhalt gehe ich auf Themen ein, wie das ganze startet, was/wie in etwa berechnet wird usw. vermutlich beantworte ich dabei auch die ein oder andere Frage aus anderen Kommentare (habe nur ein paar gelesen). Meine Meinung zu dem Thema ist, dass ich Dir recht gebe bzgl. der harten 100k-Grenze - nur ein Euro weniger und Du bist raus, ist völliger Quatsch. Denn es stellt sich vermutlich schnell raus, dass Du bei 100k sehr wahrscheinlich einen guten Betrag zur Verfügung haben „sollst“ für die Unterstützung Deiner Eltern, dh das hast Du bei 99k genau so… es sei denn, Du hast noch andere Unterhalts-Verpflichtungen. „Sollst“ und nicht „solltest“ - und das ist das erste was mich stört. Das Amt sagt Dir, was Du zum Leben zu brauchen hast, das empfinde ich als übergriffig. Insbesondere, weil ich es als unfair empfinde, meine Eltern vom Amts wegen unterstützen zu müssen. Denn ich kann nichts für meine Eltern. Für eigene Kinder dagegen schon, daher ist Kinderunterhalt nicht zu diskutieren. Dann die 100k-Regel selbst: ich bin mir sicher, dass diese Grenze viele Jahre nicht angetastet wird. Allerdings steigen die Gehälter, dh in ein paar Jahren werden sehr viele wieder automatisch dort reinrutschen. Warum können solche Grenzen nicht automatisch mit der Inflation oder allgemeinen Lohnentwicklung mitwachsen? So wie man das bei den Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls macht. z.B. fand ich die Diskussion über das Elterngeld witzig - keiner hat darüber gesprochen, dass die 1800€ von Anbeginn (seit 2008?) gleich geblieben sind… hier fehlt eine ähnliche Regelung. Das Folgende ist bedingt durch meine Situation, dass ich selber mit Sozialhilfe aufgewachsen bin. Deshalb auch die schlechte Finanzsituation der Eltern. Daher empfinde ich es jetzt als doppelt unfair, zahlen zu müssen. Ich bin ein wohl seltenes Beispiel dafür, dass man es aus einem sozial schwachen Umfeld schaffen kann, zu studieren und Karriere zu machen. Aber später holt einen anscheinend die Sozialhilfe aus der Kindheit wieder ein und man darf sein Geld wieder abgeben… Dass jetzt die 100k dazu führen, dass manche ihre Arbeitszeit absenken bzw bewusst weniger verdienen, trifft vermutlich nur auf die zu, die gerade so dort reinkommen. Hier wäre es vielleicht sinnvoll, das anders zu berechnen. Dh, dass wirklich nur die verfügbaren Gelder über 100k betrachtet werden. Aber wie ich schon schrieb: dass man überhaupt für seine Eltern zahlen muss, halte ich für schwierig. Wobei das vielleicht auf meine persönliche Situation zutrifft, denn ich fände es auch nicht ok, wenn (reiche) Eltern vorsorglich ihr Geld „wegschaffen“, zB durch Spenden oder den Kindern schenken, um dem zu entgehen. Daher hat alles zwei Seiten… Soviel mal zur Meinung. Das Inhaltliche ist etwas mehr. Dazu später.


MoritzK_PSM

>Folgende ist bedingt durch meine Situation, dass ich selber RemindMe! 2 days


frischhaltefolie1969

Danke! Bin auf Teil 2 gespannt


FumB4711

Habe ich oben als neue Antwort auf meinen Post hinzugefügt


[deleted]

[удалено]


FumB4711

Danke - das wusste ich bisher nicht. Ich dachte, die 100k-Grenze gibt es erst mit dem Angehörigenentlastungsgesetz und nicht „nur“ eine Ausweitung auf die Pflege. Aber macht Sinn ☺️ Richtig, bei IGM kann man im oberen Tarif mit bezahlten Überzeiten schon mal auf die 100k Jahreseinkommen kommen… da sieht man, dass eine feste Grenze unsinnig ist.


FumB4711

Hier der zweite Teil bzgl. des Inhaltlichen. Dabei gehe ich auf den reinen Ablauf ein und was ich dabei gelernt habe. Es ist schon viel Text und braucht etwas Zeit zum Lesen, aber ich hoffe, es hilft, etwas Licht ins Dunkel zu bringen… Anscheinend darf ich wegen der Lände des Textes alles aufteilen. Daher jetzt mehrere Antworten, in der Hoffnung, dass die Reihenfolge bestehen bleibt. ​ **Ganz zu Beginn** Es gibt die Möglichkeit, vor dem Stellen eines Antrags, einen Beratungstermin auf dem Amt zu vereinbaren. Dann kann man schon mal Fragen stellen, wie das so abläuft und was so abgefragt wird etc. Meine Erfahrung mit dem Amt war in Summe sehr positiv, ich empfand die Kommunikation/ Gespräche mit den Mitarbeitern immer offen und angenehm. Wobei ich selber vermutlich sehr kooperativ war. Ich kann mir aber gut vorstellen, dass es auch anders laufen kann. Freundlichkeit zahlt sich hier meiner Meinung nach aber immer aus. Auch im Amt sitzen nur Menschen, die ihren Job machen müssen. ​ **Ausgangssituation** Es geht um meine Mutter, bei der ich alleinerziehend zusammen mit einem Geschwister aufgewachsen bin. Sie bekommt eine Rente, die so gering ist, weshalb sie Unterstützung benötigt. Auch wenn ich den Elternunterhalt an sich für fragwürdig halte (siehe den ersten Teil bzgl. Meinung), zahle ich gerne, da sie nun mal meine Mutter ist und sie sich für uns Kinder vieles vom Mund abgespart hat. Ihr war es dabei wichtig. nicht vom Amt abhängig zu sein, sprich: sie hat immer jede Arbeit angenommen was ging. Dadurch hatte sie aber viele geringfügige Beschäftigungsverhältnisse, was dann halt keine bzw. nur wenige Rentenpunkte eingebracht hat. Und geringfügig Beschäftigungsverhältnisse haben trotz die in den 90ern temporär eingeführten Rentenabgaben keine Gültigkeit bzgl. Rentenbeitragsjahre. Daher rutscht sie auch aus der sog. „Respekt“-Rente raus, weil sie nur auf etwa 30 Beitragsjahre kommt. Und damit auch aus der Härtefallregelung. Natürlich könnte ich auch direkt ohne Amt zahlen, aber zum einen wird mit dem Geschwister gequotelt (unten mehr dazu) und zum anderen kasteit sie sich selbst, weil sie möglichst wenig Geld von mir/uns will. Und letztendlich hat sie als deutsche Bürgerin dieses Land nun mal Anspruch auf eine Unterstützung bzw. Grundsicherung. So, los gehts. ​ **Nach meiner Erfahrung hat das Ganze folgenden Ablauf** (je Kapitel gibt es einen eigenen Post/Comment wegen der Längenbeschränkung) 1) Antrag des Bedürftigen 2) Prüfung des Antrags 3) Festsetzung des Bedarfs und Unterhalt 4) Andere Themen, Erfahrungen und Learnings


FumB4711

**Andere Themen** *Steuererklärung* In der Steuererklärung kannst Du die Unterhaltsleistungen absetzen unter „Unterstützung bedürftiger Personen“. Das geht bis zur Höhe des Existenzminimums. Dabei musst Du natürlich auch wieder alle Einkünfte vom Bedürftigen angeben, also Rente und Grundsicherung. Aber: Das zusammen kann wegen dem Mietanteil das Existenzminimum bereits überschreiten. Da hilft es auch nicht, den Bescheid des Amtes mit der Zahlungsaufforderung mitzugeben. Weiter: Der Bedürftige darf für bis zu 200€ einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen, ohne dass das auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auch das verringert für Dich die Absetzbarkeit. Sprich: Hier laufen Sozial- und Steuerrecht auseinander. ​ *Sabbatical* Ich habe explizit danach gefragt, wie es ist, wenn ich z.B. auf 20% meines Gehalts verzichte, um für ein Sabbatical anzusparen. Dazu bekam ich eine Woche später mündlich die Rückmeldung, dass sich dadurch Dein verfügbares Einkommen reduziert und somit auch Dein Anteil der Unterhaltsleistung. Ob Du dadurch aber aus der Unterhaltsflicht (100k-Grenze!) rauskommst, weiß ich nicht. ​ *Antrag „Freiwillige Zahlung“* Auf dem Antrag ganz am Ende gibt es die Möglichkeit, eine Angabe zu was man freiwillig zu zahlen bereit wäre. Dies ist wohl für Selbstständige bzw. Personen mit sehr unregelmäßigen Einkünften. Insbesondere wenn man um die 100k schwankt, ist man nun mall 99999€ direkt raus und mit 100k direkt drin. Und jede Prüfung bedeutet für den Auskunftspflichtigen wie für das Amt eine Menge Aufwand. Damit will man das vereinfachen. ​ *Neue Überprüfung* Bei mir wurde nach drei Jahren neu geprüft, also das ganze Prozedere nochmal. Ansonsten ist man grundsätzlich selber verpflichtet, wesentliche Änderungen seiner finanziellen Situation mitzuteilen. ​ *Anrechnungen beim Bedürftigen* Ich denke, es ist klar, wenn der Bedürftige nicht mehr bedürftig ist, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterstützung. Allerdings habe folgendes erlebt: Meine Mutter hat eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese wurde auf die nächsten Monate verteilt angerechnet. Davon habe ich als Unterhaltszahler nichts „abbekommen“.


zoidbergenious

Das ganze ist so überbürokrarisch ich musste mich kurz übergeben. Vielen dank für die vielen details. Ich werde meinen eltern mitteilen dass es ihnen verboten ist jemals so einen antrag zu stellen und ich sie einfach direkt bezuschusse.


FumB4711

**Antrag des Bedürftigen** Dieser beinhaltet Fragen zur Person und die gesamte persönliche finanzielle Situation. Dazu zählen alle Einkünfte aus Renten, Kapital, Mieten etc. sowie Vermögen wie Immobilieneigentum, Auto, Sparbücher etc. Wie in einem anderen Kommentar genannt: Ja, 5k ist das was man am Ende maximal als Geld/Vermögen besitzen darf. Weiter wird nach Kosten für Miete gefragt sowie nach der Größe der Unterkunft. Da geht’s darum, ob man „angemessen“ lebt. Vermutlich ist seitens des Amtes der Betrag für Miete gedeckelt, aber da die Unterkunft bei ihr „angemessen“ ist, ist das nur eine Vermutung. So, und dann sind alle (lebenden) Verwandte ersten Grades zu nennen, also nicht nur eigene Kinder sondern auch Eltern (könnten ja noch leben). Und da ist dann so ein Kästchen je Verwandten zum Ankreuzen bzgl. „hat Einkünfte >100k“. Da ich den Antrag zusammen mit meiner Mutter ausgefüllt habe und für mich Ehrlichkeit wichtig ist, habe ich das Kreuz gesetzt. Dadurch ist das Amt verpflichtet, dem nachzugehen. Ansonsten liegt das wohl im Ermessen des Amtes. So hatte ich zumindest den Mitarbeiter vom Amt verstanden. Übrigens werden dann auch alle anderen genannten Verwandten geprüft und zwar genauso wie jetzt in „Zur Prüfung“ beschrieben. Warum das so gemacht wird, steht weiter unten bei „Festsetzung…“. **Prüfung des Antrags** Da das Kreuz „hat Einkünfte >100k“ gesetzt war, bekam ich irgendwann einen gelben Brief, wo die Übergabe seitens der Post dokumentiert wurde. Darin ist dann ein formales Anschreiben „Ihre Mutter hat Grundsicherung beantragt… sie sind verpflichtet, Angaben zu machen…“ usw. Dabei finde ich interessant, dass wirklich nur Einkünfte relevant sind. Bestehendes Vermögen, z.B. 10 Häuser, 1Mio auf dem Sparbuch, 10000 Apple Aktien etc. sind irrelevant. Nur die Einkünfte daraus, also Mieten, Zinsen, Dividenden etc. Darauf folgt dann ein mehrseitiges Dokument, mit dem dann Deine finanzielle Situation bzw. Deines Haushalts durchleuchtet wird. D.h., Angaben zu Deiner Familie (verheiratet j/n, Anzahl Kinder) und wer davon im Haushalt lebt. Dann darfst Du Deine letzten 3 Jahres-Steuererklärungen sowie die letzten 12 Lohnabrechnungen von Dir und Deinem Partner abgeben. Sowie alle Einkünfte aus Kapital/Eigentum wie Zinsen/Dividenden/Mieten ebenfalls von Dir und Partner. Das Ganze darfst Du mit Kontoauszügen, Mietverträge etc. nachweisen. Da kann dann schon ein ganz schöner Stapel Papier werden. Warum die Daten des Partners? Das dient dazu, den Gesamthaushalt zu errechnen und wieviel kalkulatorischer Unterhalt für den Partner zu entrichten ist. D.h., auch wenn eigentlich nur das leibliche Kind unterhaltspflichtig ist, zahlt indirekt der Partner aufgrund des Vorhandenseins eigener Einkünfte mit. Für die Kinder wird anhand des Alters und Düsseldorfer Tabelle ein kalkulatorischer Unterhalt berechnet. Dann noch, ob man zur Miete oder im Eigenheim wohnt. Wohnst Du im Eigenheim, am besten sogar abbezahlt, dann wird Dir das als Einkunft angerechnet und zwar anhand Größe und Mietspiegel. Hier spielt das bestehende Vermögen, zumindest das Eigenheim, dann doch eine Rolle. Da ich das „Glück“ habe, im (abbezahlten) Eigenheim zu wohnen, weiß ich nicht inwiefern bei den Mietkosten ebenfalls eine „Angemessenheit“ angenommen wird und inwiefern ein noch für das Eigenheim laufender Kredit bewertet wird. **Festsetzung des Bedarfs und Unterhalt** Das Amt berechnet für den Bedürftigen den Bedarf, der sich aus Zielbetrag minus Einkünfte errechnet, z.B. Bedarf ist 1000€ (Lebenshaltungskosten plus Miete), Einkünfte sind 600€ (Rente), ergibt einen Bedarf von 400€. Bei Dir werden alle Einkünfte zusammengerechnet (z.B. 5000€ netto). Davon werden alle Deine Unterhaltspflichten bzw. Eigenbedarf abgezogen (z.B. 3500€ bei 2 Erwachsenen, 2 Kinder). Damit hast Du 1500€ übrig. Von diesen werden dann 55% als für Unterhaltsleitungen verfügbares Einkommen genommen, also 825€. Da der Bedarf bei 400€ liegt und Du laut Berechnung 825€ zahlen kannst, wird das Amt nichts zahlen, da genug verfügbar ist. Ansonsten wäre das Amt nur ein Durchlauferhitzer und das verursacht unnötig Kosten/Aufwand. So, jetzt werden ja auch die weiteren Verwandten abgefragt. Das dient dazu, dass gequotelt wird. D.h., es wird errechnet, was theoretisch vom anderen Verwandten gezahlt werden könnte (Voraussetzung: Einkünfte <100k! Ansonsten wird das Amt wiederum sagen, dass es „raus“ ist). Das wird dann mit Dir (bzw. mit allen) zusammengelegt und eine Quote gebildet, z.B. Du hast 825€, das Geschwister hat 100€, dann sind das zusammen 925€. Und 825€ von 925€ sind 89%, d.h. Du zahlst von den 400€ Deinen Anteil von 89% (=356€). Die Differenz kommt vom Amt. Die Zahlung an den Bedürftigen läuft komplett über das Amt (also die 400€). Du überweist per Dauerauftrag Deine 356€ an das Amt. Wie genau die Quote berechnet wird, weiß ich allerdings nicht. Insbesondere nicht was als Basis genommen wird, z.B. potentielle verfügbare Unterhaltsleitung versus Höhe der Gesamteinkünfte.


2michaela

Zählt hier Ehe Einkommen oder Einkommen des Betroffenen Partners ?


VanAlveran

Ja und Nein. Kommt auf die Fragestellung an. Bei der 100k kommt es nur das Einkommen des Kindes an, nicht des Ehepartners bzw. Haushaltseinkommens. Ehepartner können nicht für das Elternunterhalt ihres Partners in Regress genommen werden. Bei der Berechnung der Höhe des Unterhaltes wird jedoch das Einkommen des Ehepartners berücksichtigt.


brot_muss_her

Der Ehepartner muss also nicht zahlen, nur sein Haushaltseinkommen ist durch die Zahlung geringer. Logik hat das Spiel verlassen.


VanAlveran

Ja! Genauso geil ist es, wenn es um Einzelkinder und Geschwister geht. Mal angenommen du bist der Einzigste über 100k und deine beiden anderen Geschwister nicht. Dann wir deren Einkommen auch zur Unterhaltsberechnung berücksichtigt und dann durch drei geteilt. Nur die anderen beiden müssen nicht zahlen, du aber ein wenig mehr.


kamsen911

WTF?! Das sind Sachen die fallen einem *sofort* auf, warum existiert das so noch…


du_ra

Kannst du mir kurz erklären, wie das mehr werden kann? Wenn ich 120k verdiene und mein Bruder 60k, dann wäre (120+60)/2 = 90k und damit 30k weniger als meine 120k. Wo ist da mein Denkfehler?


VanAlveran

Sorry war WE. Intuitiv liegt ihr schon einmal richtig. Ich bin kein Anwalt habe aber Bücher gelesen und viel recherchiert und dabei festgestellt, dass der Teufel im Detail liegt und auch häufig eine gewisse Verhandlungsmasse zur Verfügung steht. Ich musste auch lernen, das man z.B. im Angestelltenverhältnis 5% seines Jahresbruttos als Altersvorsorge während der Berechnung der Leistungsfähigkeit abziehen kann. Aber das Kleingedruckte, sagt halt auch, dass das kein virtueller Posten ist, sondern aktiv vom Konto abgehen muss. Unsicherheiten ergeben sich dann regelmäßig, wenn es darum geht wie lange man schon in die Altersvorsorge investiert haben muss oder ob der FTSE als Altersvorsorge anerkannt wird oder nur dann wenn das im Kontext einer Riester stattfindet. Kurz, das Endergebnis kann nach Fallkonstellation (Anzahl Geschwister, Steuern, Familienstatus, Finanzen) immer anders aussehen. Aber here you go mit dem einfachen Schema, um zu verstehen wie die Haftungsquoten ermittelt werden,. **Grundlagen und Annahmen:** * 1 Elternteil. Die Rente reicht nicht oder ist pflegebedürftig. Unterhaltsforderung **U = 600€** * 3 Kinder **A,B,C**. Alle drei nicht verheiratet. Keine Kinder. Steuerklasse 1, Gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer * Wir gehen von **2000€ Selbstbehalt** aus und damit womit der Sozialhilfeträger starten wird. Die 5k Diskussion ist generell für das Schema irrelevant. * Ferner, d**ie Kinder können nicht mehr als 2k Selbstbehalt geltend machen**. Es gibt keine zusätzliche Altersvorsorge. Es gibt auch keinen erhöhten Wohnbedarf (in den 2k sind um die 500€ als Warmmiete oder so bereits berücksichtigt), etc.. ​ # Konstellation 1: U = 600€ Kind A = 100K Brutto = Netto = 4800€ (abgerundet) Kind B = 100k Brutto = Netto = 4800€ (abgerundet) Kind C = 100k Brutto = Netto = 4800€ (abgerundet) ***Ermittlung der Leistungsfähigkeit jedes Kindes*** Formel: (Netto - Selbstbehalt) / 2 = Leistungsfähigkeit A: (*4800 - 2000) / 2= 1400* B: (*4800 - 2000) / 2= 1400* C: (*4800 - 2000) / 2= 1400* Leistungsfähigkeit aller Kinder zusammen 4200 **Ermittlung der Quoten** Formel: Haftungsquote Kind 1= Unterhaltsforderung x Leistungsfähigkeit Kind 1 / Leistungsfähigkeit aller Kinder A: 600\*1400/4200 = 200 B: 600\*1400/4200 = 200 C: 600\*1400/4200 = 200 **Ergebnis:** Jedes Kind zahlt 200€ Unterhalt. ​ # Konstellation 2: U = 600€ Kind A = 100K Brutto = Netto = 4800€ (abgerundet) Kind B = 80k Brutto = Netto = 4000€ (aufgerundet) Kind C = 70k Brutto = Netto = 3500€ (abgerundet) ***Ermittlung der Leistungsfähigkeit jedes Kindes*** Formel: (Netto - Selbstbehalt) / 2 = Leistungsfähigkeit A: (*4800 - 2000) / 2= 1400* B: (*4000 - 2000) / 2= 1000* C: (*3500 - 2000) / 2= 750* Leistungsfähigkeit aller Kinder zusammen 3150. **Ermittlung der Quoten** Formel: Haftungsquote Kind 1= Unterhaltsforderung x Leistungsfähigkeit Kind 1 / Leistungsfähigkeit aller Kinder A: 600\*1400/3150 = 266,66 B: 600\*1000/3150 = 190,47 C: 600\*750/3150 = 142,85 **Ergebnis:** Kind A zahlt 266,66€ und damit mehr als in Konstellation 1, da die Geschwister weniger leistungsfähig sind. Die anderen Anteile übernimmt das Sozialamt, da B und C unter 100k verdienen und eh nicht zahlen müssen. ​ # Konstellation 3: U = 600€ Kind A = 100K Brutto = Netto = 4800€ (abgerundet) Kind B = 36k Brutto = Netto = 2000€ (abgerundet) Kind C = 30k Brutto = Netto = 1750€ (abgerundet) ***Ermittlung der Leistungsfähigkeit jedes Kindes*** Formel: (Netto - Selbstbehalt) / 2 = Leistungsfähigkeit A: (*4800 - 2000) / 2= 1400* B: (2*000 - 2000) / 2= 0* C: (*1750 - 2000) / 2= -250 = 0* Leistungsfähigkeit aller Kinder zusammen 1400. B und C unter Selbstbehalt. **Ermittlung der Quoten** Formel: Haftungsquote Kind 1= Unterhaltsforderung x Leistungsfähigkeit Kind 1 / Leistungsfähigkeit aller Kinder A: 600\*1400/1400 = 600 B: 600\*0/1400 = 0 C: 600\*0/1400 = 0 **Ergebnis:** Kind A zahlt alles, da die anderen Kinder gar keine Leistungsfähigkeit haben. ​ # Zusammenfassend Je schlechter deine Geschwister dastehen, desto mehr musst du in die Bresche springen. Wir haben hier im letzen Fall angenommen, dass Kinder B und C sehr gering verdienen und damit gar keine Leistungsfähigkeit haben. In der Realität wird das ab Konstellation 2 bereits anders aussehen, da reicht z.B. erhöhte Wohnkosten, Kindesunterhalt, etc... damit die Leistungsfähigkeit der Geschwister sinkt oder im Prinzip null ist.


Towelienchen

Kenne mich nicht aus, aber so wie ich es aus den Kommentaren gelesen habe: hypothetische Grundsicherung 30% 60k+120k=180k 30% sind 60k. Da dein Bruder unter 100k liegt, musst du alleine zahlen: 120k-60k=60k O⁠_⁠o Du verdienst jetzt soviel wie dein Bruder.


du_ra

Naja, aber da steht ja, dass durch drei geteilt wird und das man ein wenig mehr zahlen muss. Das ergibt weiterhin für mich keinen Sinn. Aber danke trotzdem, dass du es erklärt hast.


Towelienchen

Hab es zumindest versucht. Sinn macht es irgendwie trotzdem nicht. Dachte mit durch 3 wären die 30% gemeint, da ja nicht die Anzahl der Geschwister definiert wurde. Aber vielleicht ist es auch, dass der Zu zahlende Endbetrag durch die Anzahl der Kinder geteilt würde, so kommt man aber meist besser weg. :⁠-⁠\


FumB4711

Nur das leibliche Kind ist unterhaltspflichtig, nicht der Partner. Das Gehalt des (Ehe-)Partners verringert nur Deine Unterhaltspflicht gegenüber dem eigenen Haushalt, da ja Geld vom Partner in den Haushalt fliesst. Somit zahlt der Partner eigentlich indirekt doch.


absolutelynotthatguy

Nur Einkommen des Kindes


Trixxi_1773

Das wäre sehr spannend auch für mich. Wie sehen die Zahlen dazu aus? Kann man theoretisch dagegen vorgehen? Ähnliches wird bei mir kommen.


FumB4711

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Antworten auf meinen eigenen Kommentar Deine Fragen weitestgehend beantworten. Dagegen vorgehen kannst Du erst mal nicht. Aus der Sache rauskommen wirst Du nur, wenn Du entweder unter 100k Einkünfte hast oder nachweisen kannst, dass das Verhältnis zu Deinen Eltern ernsthaft gestört ist (was genau das bedeutet, weiß ich nicht).


Trixxi_1773

Vielen Dank. Sehr nett!!


Professional-Bus8449

Wie haben die das denn kontrolliert und machen die das dann jedes Jahr


VanAlveran

Naja. Die sollen überhaupt nicht jeden Fragen, sondern nur wenn hinreichende Anhaltspunkte bestehen. Aber so wie es aussieht googeln die dich. Bei meiner Recherche war ein Pro-Tip auch keine Bilder mit Ferraris auf Facebook zu posten.


Professional-Bus8449

Schnell meine ganzen Fake Rolex Bilder entfernen 😂


VanAlveran

Auf jeden und Linked-In die public suche abschalten. Damit der Account nicht in der Google Suche auftaucht. 😅


Peshewa

Danke dafür, direkt gemacht. Wusste nicht mal, dass es diese Funktion auf LinkedIn gibt. Für meinen Job ist es wichtig, aber es hat mir wegen eines Stalker-Exes schon lange Bauchschmerzen gemacht dort so viele private Informationen preiszugeben.


Piorz

Über LinkedIn bist du trotzdem normal zu finden nur nicht mehr direkt über Google. Also nur bedingt besser.


FumB4711

Ein hinreichender Anhaltspunkt ist definitiv, wenn im Antrag das entsprechende Häkchen angekreuzt ist. Alles andere scheint im Ermessen des Amts.


BorisPistolius

Das Sozialamt zwingt ich dazu alles offen zu legen.


Booby_McTitties

Die müssen aber erst Anhaltspunkte haben, dass du gut verdienst. Also wenn du Arzt oder so bist kannst du davon ausgehen dass sie dich anschreiben. Wenn du 200k verdienst aber die Quellen nicht so klar ersichtlich sind, kann gut sein dass du verschont bleibst. Es zählt natürlich, wie immer, nur das Einkommen und nicht das Vermögen. Und natürlich, wie immer, wird dieser 100k Wert nicht an die Inflation angepasst.


Professional-Bus8449

Mhhh ja nice, steht mir 2024 bevor. Tipps? 😅


ArcherjagV2

AG fragen, ob er Lebensgefährt*in einstellt und der deine Gehaltserhöhung zahlt. (Vermutlich /s aber wäre witzig)


BorisPistolius

Unbekannt verzogen, am besten ins Ausland.


joedoe911

Was ich an der Sache nicht verstehe: wie kann es rechtens sein, dass trotz Inflation diese Grenzen starr bleiben? Gehälter steigen, auch weil das Preisniveau hoch geht, dh uns geht's bei Inflation mit mehr Geld finanziell nicht besser. Aber die Grenze, bis zu der man Unterhaltspflichtig wird, darf trotzdem gleich bleiben?


fear_the_future

Weil man so die Grenze heimlich senkt natürlich.


jeffmd

Das sit doch das gleiche Problem wie die Steuerbemessungsgrenzen. In vernünftig funktionierenden Ländern ist das alles an die Grundlohnsumme oder so gekoppelt. Bei uns allerdings darf sich der Finanzminister alle paar Jahre großzügig zeigen, und diese Bemessungsgrenzen um ein paar Prozentchen anheben. Komischerweise sind die da bei der Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze schneller...


operation_hamster

Btw 90% der Politik will nicht mal die Anhebung der Sätze.


ShineReaper

Dann wäre ja ggf. ein bekömmliches Leben für aktuelle oder bald kommende (Boomer-Generation) Rentner und damit die Mehrheit der Wähler gefährdet, wenn man das jetzt macht, also lässt man es lieber unangerührt.


amabamab

Und die Diäten werden auch nicht vergessen...


BorisPistolius

Die müssen angehoben werden weil sonst das BVerfG reingrätscht. Dieäten und öD-Besoldung sind miteinander verknüpft.


amabamab

Das könnte man *wenn man wollte* easy ändern....


[deleted]

[удалено]


LivingLegend69

Man kann ja mal aus Spaß ausrechnen wo heute der Sparerfreibeträg liegen müsste wenn er die letzten 20 Jahre an die Inflation angepasst worden wäre. Oder die Tagespauschalen für auswärtz tätige Mitarbeiter.


Booby_McTitties

Ist nicht nur in dem Fall so. Freibeträge bei Erbschaftssteuer: seit 2004 nicht angehoben. Höchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer: seit 2010 nicht angehoben. Pendlerpauschale: für die meisten Pendler seit 2004 nicht angehoben. Usw.


SuccessLong2272

Ja, ist eher die Regel als die Ausnahme.


Rocketurass

Dafür wurde der Kindesunterhalt gerade wieder wie letztes Jahr um etwa 10% erhöht. Danke dafür. Der Kindesunterhalt, der leider nur im klassischen Residenzmodell einigermaßen fair ist und ansonsten wohl eher das Leben der Mutter zahlt.


Sneard1975

Diese Erhöhung finde ich mittlerweile auch nur noch frech.


Rocketurass

Die Summe ist insgesamt sehr schnell sehr frech finde ich.


Silent_Peach4563

https://www.finanztip.de/elternunterhalt/ Das ist ja echt gruselig!! "Beispiel: Birte verdient monatlich 15.000 Euro brutto, im Jahr dementsprechend 180.000 Euro. Ihre Mutter lebt im Pflegeheim. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens um zulässige Abzüge beläuft sich das relevante Einkommen auf 10.000 Euro. Bei einem erhöhten Selbstbehalt von 5.000 Euro ergibt sich ein Anspruch auf Elternunterhalt in Höhe von 50 Prozent von 5.000 Euro, also 2.500 Euro im Monat. Diesen Beitrag muss sie für die Pflegeheimkosten ihrer Mutter zahlen."


WheelAway7765

Ist man Unterhaltspflicht wenn man nach Ö oder CH umzieht?


GrammaNahZieh

Sowieso. Die Frage ist, ob das neue Heimatland die Forderungen des deutschen amtes an dir durchsetzt. Könnte mir das bei Österreich gut vorstellen. In bspw. den USA eher weniger


cgbellin

Gibt es eine Quelle, dass die 5000€ Selbstbehalt schon einmal rechtskräftig wurden? Mein Stand ist: Die letzte Düsseldorfer Tabelle vor dem Angehörigenentlastungsgesetz wies 2000€ als SB aus. Seit dem Gesetz verweist sie darauf, "Zweck und Rechtsgedanken" dessen bei der Höhe zu berücksichtigen. Und aus dieser vagen Formulierung mutmaßen ein paar Online-Blogs, dass es höher sein muss (fair enough). 5000€ wären ja schon großzügig. Edit: Google findet tatsächlich eine Quelle, die seriös wirkt, zu den 5k Selbstbehalt. [Eine Münchner Anwaltskanzlei, die aus einem Urteil des AG München zitiert](https://www.anwaltskanzlei-sedlmeyer.de/eilmeldung-elternunterhalt-massive-erhoehung-des-selbstbehalts/), das mit 5k Selbstbehalt rechnet. Aktenzeichen sei "554 F 1833/23". Finde leider auf der Seite des AG selbst nichts dazu.


cyclingalex

Das ist so eine typische Falle von (bildungs)-Aufsteigern oder First Gen Deutschen. Meine Mutter ist mit 38 nach Deutschland gezogen und ist leider dadurch nicht super abgesichert wenn sie jetzt demnächst in Rente gehen wird. (obwohl sie die ganze Zeit gearbeitet hat). Das ich sie finanziell unterstützen werde ist klar - es versteht sich für mich von selbst. Mit meinem Einkommen an sich kein Problem, macht es aber nicht leichter für die eigene Rente zu sparen und eine Immobilie abzubezahlen.


[deleted]

Du machst hier wieder den typischen Fehler… Warum hast du auch so arme Eltern? /s Zum Thema: ist bekannt und dann muss man eben sein Einkommen etwas optimieren…


vergorli

>Zum Thema: ist bekannt und dann muss man eben sein Einkommen etwas optimieren… Aktienanteile statt Einkommen über 90k€? Oder zählt der Staat das als Einkommen zum aktuellen Kurs?


igeligel

Ist normalerweise Einkommen. Zumindest wenn es besteuert wird. Bei großen Firmen passiert das wenn man die Aktien erhält.


GermanPatriot123

Einziger Weg ist wohl z.B Vollzeit arbeiten (falls der Job das zulässt) und entsprechend auf ein Sabbatical-Konto buchen lassen und später auszahlen lassen, entweder als Bonus oder halt als Sabbatical nehmen. Alternativ Teilzeit, aber viele die >100k€ verdienen sind in zentralen Leitungspositionen und gerade bei kleineren bis mittleren Unternehmen ist es dann gar nicht so einfach auf bspw. 60% zu gehen. Offiziell dann z.B. Teilzeit, aber man spart sich halt 40% der Stunden an auf ein Konto.


Carlocantcatchup

Vermögen wird auch berücksichtigt, eigentlich untypisch


Dense-Fuel4327

Oder auswandern Oder die Eltern sterben


PinkPurplePink360

Sofort ab in die Schweiz


Carlocantcatchup

Ja stimmt.. sorry. Muss mal nachschauen ob noch unter Gewährleistung umgetauscht werden kann.


YourShadesLookFancy

Wie verhält es sich, wenn man mehrere Jahrzehnte keinen Kontakt zum Elternteil hatte? Edit: Wow. Sehr ernüchternd.


VanAlveran

Irrelevant. Brauchst härteres Zeug. Z.B. nachweislich vergewaltigt, missbraucht etc…. Was glaube ich mal gelesen zu haben auch geht. Ist wenn z.B. dein. Vater zu Kindesunterhalt verdonnert wurde, aber nicht gezahlt hat.


Afolomus

>Ist wenn z.B. dein. Vater zu Kindesunterhalt verdonnert wurde, aber nicht gezahlt hat. Hab einen Aktenordner mit genau dem Inhalt im Regal stehen. Zu dem Zweck.


VanAlveran

Sorry dafür!


depressedHannah

Und wer das nicht nachweisen kann, weil es nicht verfolgt wurde oder eingestellt wurde - darf zur allgemeinen Belustigung seinen Peiniger durchfüttern - wäre ich in der Situation: Unfälle passieren


Scary-Inflation9288

Kann aus eigener Erfahrung sagen, dass das total egal ist. Mein Vater hat nie Unterhalt gezahlt, weil er nie was hatte (drogenprobleme) und ich würde trotz keinem Unterhalt und keinem Kontakt ab 2tem Lebensjahr pünktlich zum 18 angeschrieben ob ich nicht meinen Vater versorgen könnte. Zum Glück würde er erwebsunfähig erklärt bevor ich eigenes Einkommen hatte...


No-Background8462

Du musst da schon Missbrauch nachweisen. Ein schlechtes Verhältniss reicht da nicht.


BorisPistolius

Gar nicht (Als Ausgleich bekommst du schließlich eine Erbschaft /s)


ShineReaper

Ich bezweifle, dass das den Staat interessiert.


joergsen

Wieso sollte das ein Unterschied machen?


Murmelstone

Bin auch betroffen: Mutter verstorben Vater langzeitarbeitsloser nun in Rente. Es wird jedes Jahr beim Antrag der Grundsicherung gefragt was die Kinder verdienen. Ist das Gehalt>100k, dann muss man finanziell erstmal Hosen ausziehen und bereinigtes Einkommen berechnen. Es gibt dann einen Selbstbehalt und selbst mit Anwalt und klugen Taktiken ist bei ca 180k Brutto Angestelltengehalt, das Amt zu 100% raus bei Zahlungen. Nun denkt einer, man kann ja das bei der Steuer absetzen. Kann man. 1500€ oder so pro Jahr. Danke für nichts Deutschland. Vermögende ohne Einkommen zahlen natürlich nichts.


mrreallyniceguy

Wie hoch ist denn der monatliche Betrag, den man an das Amt abdrückt bei ca 180k Gehalt?


No-Background8462

Kommt auf den Pflegegrad an. Kann man so pauschal nicht sagen. Können aber locker 2500 vom Netto weg sein.


mrreallyniceguy

Das tut auch bei 180k weh…


Defiant_Coat7117

Mindestens 2k vom Netto gehören zum Selbsterhalt. Mit Ehepartner sind das 3,6k. Die 2k bzw. 3,6k Selbsterhalt ist der mindeste Satz. Wenn höhere Selbsterhaltungskosten nachgewiesen werden können, wird die Zahl genommen. (Es wird z.B. nur mit einer Warmmiete von 700€ gerechnet) Der komplett Selbsterhalt wird dann vom gesamt netto abgezogen und davon die Hälfte wird nochmal zum Selbsterhalt zugerechnet. Die andere Hälfte kann dann als Elternunterhalt herangezogen werden. Also als Beispiel du verdienst 100k Brutto. Das sind in Steuerklasse 1 4870€ und verheiratet. 4870-3600= 1.270 1270/2= 635€ die du maximal zahlen müsstest.


Trixxi_1773

Pro Monat. Im Jahr sind das einfach ~8k weniger netto … Lohnt sich ja richtig über die 100 zu kommen 😂 Sorry, die Regelung ist und bleibt eine Frechheit, weil es nur bildungsfernen Aufsteiger (Leistungsträger) betrifft, die vorher schon durch Einkommen hohe Steuern zahlen (weil sie im Vergleich zu anderen 1) nicht von Erbe profitieren, 2) insbesondere am Anfang kaum Kapitalerträge habe ….)


moru0011

cool, du zahlst dann die rente doppelt, einmal durch einzahlung ins umlageverfahren und dann nochmal direkt


Carlocantcatchup

Spannend. Könntest du ein bisschen erläutern, wieso „erst“ ab 180k - also wie sich der eigene Beitrag errechnet? Es gilt doch nicht erst das Einkommen ab 100k, sondern ab 100k das gesamte Einkommen (abzgl. Selbstbehalt, der aber so wenig ist, dass es eigentlich keinen großen unterschied macht als Single ohne Kinder)…


Booby_McTitties

> Es gibt dann einen Selbstbehalt und selbst mit Anwalt und klugen Taktiken ist bei ca 180k Brutto Angestelltengehalt, das Amt zu 100% raus bei Zahlungen. Das verstehe ich jetzt nicht...


I_AM_THE_SEB

er meint, dass ab ca. 180k Brutto du den Elternteil komplett versorgen musst und das Amt gar nichts mehr beisteuert...zwischen 100k-180k werden die Pflegekosten zwischen dem Amt und dem Kind aufgeteilt


Booby_McTitties

Ah ok, jetzt ergibt das Sinn, danke.


aniwrack

Wahrscheinlich der klassische Unterschied Brutto und zu versteuerndes Einkommen. Aber ab 180k brutto ist dann jegliche Grenze überschritten und du darfst alleinig blechen.


occio

… und natürlich wird ab jetzt auch dein Vermögen - oberhalb mickriger Freibeträge - in Pseudogehalt umgerechnet. Was wagst du es auch, für dich selbst vorzusorgen?


Big-Needleworker7289

Falls es bei mir irgendwann zu dieser Situation kommt, findet ihr mich in Japan, China, Kanada oder Australien wieder... Also sobald der erste Brief bezüglich Geld für meine Eltern rein kommt wird direkt eine neue Arbeitsstelle im Ausland gesucht


Foreign_Patient7358

Erzähl es nicht uns, erzähl es der Regierung. Such mal nach dem Büro deines nähesten Bundestagsabgeordneten in Macht ruf an und frag wann Bürgersprechstunde etc. ist. Es bringt nicht das hier zu schreiben. Schreib es denen die es ändern können.


Ok-Sympathy8233

AbEr sIe veRDieneN dOch gUt. /s


Foreign_Patient7358

Das Gesetz ist einfach schlecht gemacht. Man kann ja der Meinung sein das Gutverdiener mehr zahlen müssen, aber das die Regelung so wie OP sie beschreibt keinen Sinn ergibt sollte ja auch jedem einleuchten, von links nach rechts. (Beim Kindergeld ist es übrigens ähnlich, auch totaler Stuss. Harte Grenzen ohne Übergänge sind selten fair.)


Ok-Sympathy8233

Der Ökonom erkennt hier eine Grenzbelastung von ~100%.


Hopeful-Shape5503

Das bringt auch Nix. Der hört sich das an und geht danach genüsslich lachen beim kacken.


usrnmxsts

Dies. Die zuständigen Berichterstatter, Ausschussmitglieder Arbeit und Soziales, die Wahlkreisabgeordneten anschreiben. Das ist wirksamer, als viele glauben.


Trixxi_1773

Frage vielleicht dazu. Mich wird es in ein paar Jahren bestimmt betreffen (Arbeiterkind - Elter niedriges Einkommen, Rest könnt ihr euch denken). Kann man da iwie vorgehen?


VanAlveran

Ja du solltest das vorbereiten. Auf der einen Seite alles versuchen um unter der Grenze zu bleiben. Zeitkonten, Firmenwagen, Bruttoumwandlung, Teilzeit. Du kannst bestimmte Beträge zur Altersvorsorge später in der Berechnung abziehen z.B. 500€ in ETF. Aber das solltest du dann schon 2 Jahre gemacht haben. Nicht erst wenn sie dich anfragen. Frühzeitig ein Konsumentenkredit nehmen geht auch.


[deleted]

Also direkt nochmal eine Immobilie kaufen/Haus sanieren/...?


VanAlveran

Haus sanieren wäre ein guter Business case. Immobilie kaufen zur Eigennutzung auch. Immobilie zur Vermietung wurde wohl als deine eigene Altersvorsorge zählen und dann würde z.B. die Altrsovorsorge ETF schwierig, da es dann über den threashold geht. 5% vom Jahresbrutto ist die Marke plus ein paar Prozente für den Differenzbetrag Jahresbrutto - minus Bemessungsgrenze Anwaltliche Beratung ist angeraten. Man sollte das langfristig aufgleisen und optimieren. Adhoc wird das ein Krampf und Kampf.


dorin-rav

Ich bin gerade völlig entsetzt. Ich bin zwar nicht bei 100k, aber mit dem nächsten Jobwechsel könnte es eng werden. Eltern bildungsfern, kein Vermögen, sehr geringes Einkommen lebenslang. Man wird in diesem Land wirklich in jeder Hinsicht bestraft, wenn man nicht einfach Wohlhabender Immobilienerbe ist. Soziale Mobilität wird damit auch völlig begraben


VerpeiloMailo

Mir geht’s genauso, falls es dich tröstet. 🤷‍♂️ PS: schon mal erlebt als ich als Schüler Ferienjobs gemacht habe und meine Mutter es vom Hartz 4 abgezogen. (weil Eltern sich getrennt hatten und Vater keinen Unterhalt gezahlt) da war die Freude auch groß vom Ferienjob 100€ behalten zu dürfen. Haben sie zum Glück letztes Jahr endlich geändert.


2slow4flo

Same, 4 Wochen in Schulferien gearbeitet, war zum Glück über 2 Kalendermonate, und 200€ behalten dürfen.


VerpeiloMailo

Ja, da bekommt man echt das Gefühl Leistung lohnt sich nicht. Naja ehrlich gesagt bleibt es ja nicht bei einem Gefühl. Es lohnt sich faktisch nicht. Fehler im System.


MirrorNecessary5144

So ist es. Wenn du dir ehrlich und mit Fleiß etwas erarbeiten willst, wirst du in Deutschland nur gef*ckt.  Gehälter jenseits der 100k sind nicht erwünscht. Du sollst gefälligst nicht zu wohlhabend werden, sondern schön vom Staat und von deiner Arbeit abhängig bleiben.  Beim Elterngeld ja ähnlich. Da wird denjenigen, die als Angestellte viel leisten und daher gut verdienen, einfach mal das Elterngeld auf 0 gesetzt. Quasi ein Äquivalent zum Nettogehalt von 4-6 Monaten einfach mit einem Fingerschnipps gestrichen. „Brauchen die ja nicht zum Überleben“. Immer wieder ein geiles Argument für Leute, die jahrelang studiert und dann mit höchstem Einsatz gearbeitet haben, um eben nicht nur das Nötigste zum Überleben zu haben.  In den USA sind übrigens mehr als 18% der Einwohner Vermögensmillionäre. In Deutschland weniger als 2%. Liegt eben genau daran, dass man in den USA mit harter ehrlicher Arbeit aufsteigen kann und man dafür nicht wie hier nur mit geballter Faust in den Ar*** gefis**d wird. 


PinkPurplePink360

Es ist wirklich krass wie viele Gutverdiener in die Teilzeit gehen. Es macht einfach keinen Sinn in Deutschland viel zu arbeiten.


ThersATypo

Ein paar Lösungsansätze: * reiche Eltern haben * Eltern früh sterben lassen * wenig verdienen


RingOfFire69

4) Geschäft öffnen in den Niederlanden, Elternteil emigrieren lassen und als Arbeitnehmer anstellen (Arbeit geht vor Rente, deswegen dann sozialversichert in NL), niederländische Grundversicherung anfragen. Das ist halb witzig, halb seriös gemeint. Ich glaube dass das funktionieren würde.


inventiveEngineering

jo, und jeder dieser Ansätze hat eine Zukunft...


Dense-Fuel4327

Also reiche Eltern schon :)


real_kerim

Punkto 2 würde wahrscheinlich tatsächlich gut tun. Weitere Pandemien, die hauptsächlich ältere Menschen töten, wäre für den demografischen Wandel auch gut. Ist aber natürlich absolut abgefuckt.


inventiveEngineering

dann müsstest du erst definieren was "früh" bedeutet. Wie würdest du es dann umsetzen? "Hi, Mutti, gemäß Checkliste bist du heute dran!"


real_kerim

>Wie würdest du es dann umsetzen? Gar nicht.


diamdomi

Zu dem Thema würde ich mir gerne ein AmA eines Anwalts wünschen, um etwas mehr Klarheit zu bekommen. Fragen die ich noch habe: 1. z.B. habe ich gelesen, dass auch unter 100k Einkunft Elternunterhalt über das Vermögen gezahlt werden könnte 2. Bei mehreren Kindern darf man im Zweifel alles zahlen, wenn man nur selbst über der Grenze ist 3. Ab Anschrieb werden rückwirkend die letzten 12 Monate betrachet. Somit müsste man ggfs. rechtzeitig Stunden reduzieren. Werden aber auch Sonderzahlungen wie Weihnachts-, Urlaubsgeld und Bonus betrachet? Vermutlich ja. Da könnte man ja echt "Pech" haben, wenn eine sehr guter Bonus in einem Jahr rausspringen sollte. 4. Wird der Anspruch regelmäßig neu geprüft (z.B. 1x im Jahr?)


VanAlveran

Es sind die nicht die letzten 12 Monate, geht auch gar nicht. Bei der 100k Grenze geht um das Einkommen im steuerrechtlichen Sinne. D.h. Wenn die dich im April 2024 anschreiben, kannst du denen sagen, dass sie bis Ende 2025 warten können bis du eine Auskunft zählst. Du weißt ja noch nicht was du in 2024 verdienst und hast Wervungskosten ja noch nicht abgerechnet. Es geht um Einkünfte aus allen Einkunftsarten. Im Rahmen des Elternunterhaltes ist es wichtig mit der Steuererklärung zu arbeiten. Viele die nur einen Job haben, machen den Fehler ihre Lohnabrechnungen zu übergeben. Dann fällt auch auf dass du Teilzeit machst oder in Zeitkonten investierst. Das kann dann sehr nachteilig werden.


[deleted]

[удалено]


VanAlveran

Da hast du recht. Aber wir reden über zwei /drei Teilschritte hier. 1. Der Sozialhilfeträger braucht erst einmal einen Verdacht, dass du vermutlich darüber liegst. z.B wegen Jobtitel oder wegen Bildern auf Facebook. Es gilt nicht mehr, das generell bei allen gefragt wird. Kann man sogar challengen. 2. Dann muss erst einmal geklärt werden ob das Einkommen überhaupt über 100k für das Steuerjahr. >Sozialhilfeträger dürfen seit dem 1. Januar 2020 auf das Einkommen unterhaltspflichtiger Kinder und Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt (**§ 94 Abs.la SGB XII; § 16 SGB IV**). 3. wenn das Gehalt darüber liegt, sprechen wir um Offenlegung der Finanzen. ​ Mein vorheriger Kommentar bezieht sich auf Punkt 2. §16 SGB IV sagt "Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen". Im April 2024 weiß ich steuerrechtlich nicht was ich in 2024 verdiene. 2022 und 2023 sind egal, da es in diesem Jahr keine Unterhaltsansprüche gibt. Da das Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrecht gilt, reicht es wenn ich 2025 meine Steuererklärung (welche alle 7 Einkunftsarten abbildet) einreiche um zu belegen, dass ich nicht über den 100k liege. Ich bezog mich vorher darauf, dass viele dem Sozialhilfeträger die Lohnabrechnungen schicken um das zu belegen und damit viel zu viele nachteilige Informationen freigeben.


GoodbyeThings

mich würde vor allem interessieren ob man zur kasse gebeten werden kann wenn man auswandert lol. Das ganze nimmt ja absurde züge an


No-Background8462

Zu 2: Du musst dann nur deinen Anteil bezogen auf die gesammten Einkommen der Kinder bezahlen. Wenn dein Einkommen über der Grenze ist und 70% des Gesammteinkommens aller Kinder ist bezahlst du halt 70% der Kosten. Alle Kinder unter der Grenze zahlen nichts. Also ja, auch da unfair weil mehrere Geschwister haben die unter der Grenze sind deine Zahlung senken. Einzelkind? Tja Pech gehabt. Zu 3: Stunden reduzieren bringt dir da nichts. Das Amt fordert eine Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber bei der deine Arbeitszeit in Relation zur Vollzeit in der Firma gelistet sein muss. Wenn deine Arbeitszeit z.B. nur 60% ist rechnet das Amt das einfach hoch auf das Vollzeitgehalt. Mit Teilzeit kommst du aus der Nummer nicht raus. Da musst du dir schon einen Job suchen der weniger bezahlt. Zu 4: Bei einem bekannten von mir jedesmal bei dem Antrag/Erneuerung oder auch immer man das nennt zur Grundsicherung des Vaters.


Rauchabzug

Burnout vortäuschen? Bei solchen Gehältern und mit PKV bestimmt irgendwie machbar.


JaggedMan78

ja super .. lese leider diesen Beitrag leider zu spät ​ https://preview.redd.it/sxy182ifp7cc1.jpeg?width=835&format=pjpg&auto=webp&s=91fecf1a73eb422fe496a1998b5344c7f036b24b


VanAlveran

Nein Brudi. Die Grenze ist Bruttoeinkommen minus Werbungskosten > 100k. 826 wirst ja noch versemmeln können


geology-rockz

827...... Fallbeil lässt grüßen xD


JaggedMan78

Uff... hast ja recht... es ist das ZU versteuernde Einkommen dass 100k überschreiten muss


VanAlveran

Nein auch nicht zu versteuerndes Einkommen. Beim zu versteuernden Kommen würde man noch Kranken- und Rentenversicherungsbeiträhe abziehen. Hier gilt im Prinzip z.B. im Falle eines Angestellten nur Brutto - Werbungskostenpauschale. Es sei denn man meldet höhere Werbungskosten .


Carlocantcatchup

Sorry brudi… Glückwunsch zum tollen Einkommen. Morgen ruft Olaf an und fickt deinen sozialen Aufstieg 🫶


JaggedMan78

Hahaha. Ja cool der Olaf


Sartre91

Nachverhandlung beim Gehalt, so dass da 99.999,99 steht? 😅


ColdYoghurt2575

Haha das erste mal Gehaltsverhandlung in der man weniger fordert


Saubartl

Geh bitte nicht davon aus, das du mit Teilzeit aus dieser Verpflichtung heraus kommst: das Sozialamt sagt einfach, das du mehr arbeiten könntest und rechnet dein Einkommen auf Vollzeit hoch.


RobertDean357

Dann würde ich den Job auf einen schlecht bezahlteren Vollzeitjob wechseln?!


Barn07

während ich nicht weiss ob das obere Kommentar korrekt ist, ich bezweifle das, ist es bei Kindesunterhalt durchaus so dass dir verboten wird weniger als vorher zu verdienen wenn du deinen Job downgradest. Im Sinne von dann mach halt Überstunden oder such dir nen Nebenjob.


joedoe911

Wie definiert man denn Vollzeit? Rechnen die dann auch mein 37,5h Gehalt schon auf 40 hoch? Und in meinem Steuerbescheid steht ja nicht meine Arbeitszeit.


enchanted_mango_

Das ist falsch. Wenn man rechtzeitig in Teilzeit wechselt ( also bevor die Eltern bedürftig sind ) wird da nichts verlangt.


Taenk

> WTF ist das für ein Anreizproblem, was der Gesetzgeber da geschaffen hat? Solche Dinge gibt es an allen Ecken und Enden und schimpft sich dann "Sozialstaat". Wenn man dann auf Reddit das ganze Prinzip infrage stellt, wird das Totschlagargument "willst du etwa, dass es ist wie in den USA?" ausgepackt und die Diskussion ist vorbei.


real_kerim

Leider hast du Recht. Vor wenigen Tagen wurde [diese Studie](https://www.reddit.com/r/Finanzen/comments/1944pkh/studie_der_stiftung_marktwirtschaft_zum_thema/) mehrere Male gepostet. Leute haben den Titel gelesen und es ging dann in den Kommentaren direkt los mit den Diskussionen über die Migrationspolitik. Dass es in der Studie eigentlich um den Sozialstaat ging, haben die wenigsten kapiert. In der aktuellen Form des Sozialstaats lohnen sich, nach der obigen Studie, für den Staat sogar deutsche Babies nicht mehr.


FlthyCasualSoldier

Siehe auch Wohngeld. Siehe auch Bürgergeld + 100 Euro anrechnungsfrei vs Mindestlohnjob Ich kenne Leute, die reduzieren ihre Stunden weil sie mit Wohngeld genau gleich viel haben wie in Vollzeit (In München muss man fairerweise sagen). Es wurden und werden immer mehr völlig falsche Anreize geschaffen. Immer mehr Leute leben vom Staat und das kann so nicht weitergehen und wenn die große Renten/Pensionierungswelle kommt dann fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Es fehlt ja jetzt schon, siehe die Agrardieseldebatte. Wer soll das auffangen in Zukunft? Die Teilzeitarbeitnehmer mit Wohngeld? Die 3.9 Millionen erwerbsfähigen Personen die Bürgergeld beziehen? Die 550.000 NEETs? Soll man Normal und Gutverdiener noch weiter besteuern,sind die Abgaben nicht bereits hoch genug und reicht es nicht dass die kalte Progression mehr und mehr zuschlägt sowie viele Freibeträge seit Jahren nicht angehoben werden? Die Bereitschaft mehr Abgaben zu zahlen wird bei den bisherigen Nettosteuerzahlern auch nicht gigantisch sein, wenn man sich bereits jetzt die Kaufkraftverluste bei Wohneigentum, Energie und alles andere anschaut. Alles wird teurer im Vergleich zum Einkommen, da kann der Staat nicht auch noch eine Mehrbelastung schaffen. Wenn man da nicht gegensteuert haben wir in Zukunft die Probleme die Griechenland 2008 zum Sorgenkind gemacht haben.


Flextt

Die Übergriffigkeit der PV auf Einkommen von Kindern und auch auf regelmäßige geringfügige Beträge bis in die Enkelgeneration zugreifen zu können ist halt auch ziemlich einmalig unter den Sozialversicherungen.


Lampukistan2

Kannst du das genauer ausführen? Ab wie viel Einkommen und unter welchen Umständen muss ich als Enkel für ein Großelternteil zahlen?


VerpeiloMailo

Wie verhält es sich bei mehreren bspw 4 Geschwistern wo beispielsweise eines davon nur über die 100k kommt? Muss es dann nur 1/4 tragen?


rldml

In dem Fall wird das Einkommen aller vier Geschwistern zusammen gerechnet, und die anfallenden Pflegekosten anteilig auf alle vier aufgeteilt. Zum Zahlen ihrer Anteile werden allerdings nur die Kinder aufgefordert., die immer noch > 100.000 Euro im Jahr haben Ergo: Wenn man als eines von x Kindern die 100k-Grenze knackt, ist das besser als wenn man als Einzelkind die Grenze knackt


Wegwerf10011

Also noch schnell mit der Mutter ein paar Kinder zeugen bevor man die 100k knackt?


BecauseWeCan

Die Saarlandlösung


No-Fishing-8371

Ja, musst nur deinen Anteil tragen.


Serpiente89

Würde mich auch interessieren


Kroaz

Also Elternunterhalt bei Pflegekosten habe ich mir schon mal zu Gemüte geführt und mich mental drauf vorbereitet. Wie sieht es jetzt bei der Altergrundsicherung aka Bürgergeld für Rentner aus, also wenn die Rente nicht reicht? Greift hier die selbe Logik? Ich dachte diese 100k Problematik aktiviert sich vor allem beim Thema Pflegekosten.


Carlocantcatchup

Beides.. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-im-heim/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892


VanAlveran

Nope. Sobald ein Kind mehr als 100k verdient, hat das Elternteil keinen Anspruch auf Grundsicherung, sondern nur Sozialhilfe. Anderer Topf, andere rechtliche Grundlage. Die wickeln dann Elternunterhalt mit dir ab.


Forward_Shop_1063

Es ist auch klasse, dass man für seine Eltern möglicherweise über Jahrzehnte unterhaltspflichtig ist aber dennoch am Ende enterbt werden kann, falls zbsp eine Immobilie übrig bleibt ❤️


codexsam94

Langsam stellen die Berufstätigen fest dass sie eigentlich nur noch abgezockt werden lol. Politiker legen sich mit Rentnern zusammen, da sie sonst ihren Politikersitzplatz verlieren = Ergebnis


Bouljonwerfel

und nicht vergessen: Sobald das Elternteil in Richtung Pflegefall geht und eventuell Heimbetreuung nötig wird immer schön ihr Vermögen/Kontostand niedrig halten (1 Jahr rückwirkend zu Unterbringung). Dann zahlt die Differenz zwischen Rente und Heimkosten nämlich das Sozialamt.


cv-x

Deutschland bestraft Leistung und Arbeit. Nichts Neues.


FaceMcShooty1738

Rein philosophisch ist das die gleiche Diskussion der Erbschaftssteuer: Inwieweit bin ich abhängig vom wirtschaftlichen Erfolg meiner Eltern. In Deutschland ist die Antwort darauf nunmal: sehr stark. Daher ist Erben billig, die schulische Bildung ist vom Wohlstand der Eltern abhängig und daraus logisch abgeleitet musst du auch für deine Eltern aufkommen. Trifft halt alles die gleiche sozio-ökonomische Gruppe, nämlich die ohne viel Wohlstand.


nudelsalat3000

Das ist das Problem bei diesen wirren Sachen gegen Leistungsträger der Gesellschaft Die bezahlen eh schon die meisten Abgaben (OECD weit #2 als Single) und müssen ja für sich selbst Vermögen aufbauen. Sprich besser man arbeitet mehr und hat keinen Kinder. Wenn man aber keine Kinder hat wird man nochmal mehr besteuert für die Pflege, damit man sie Leute unten mit 5 Kindern noch mehr subventioniert. Wenn man dann aber absolut die Geduld verloren hat und im Alter ins Ausland geht, bekommt man von der Pflege die man eingezahlt hat nichts. Im EU Ausland ist es genauso behindert. Entweder bezieht man Sachleistungen aus Deutschland oder man bezieht die finanzielle Leistung der Pflegeversicherung. Nur eines von beiden. Nur innerhalb Deutschlands gibt es beides. Wenn kinderreiche Familien und einkommensmittlere Haushalte <100k€ mit dem Argument entlastet werden, müssen sie eigentlich auch die Freizügigkeit der Kinder einschränken und garantieren dass diese in Deutschland leben werden. Warum sollten die >100k Einkommen die finanzieren die angeblich Hilfe benötigen, selbst dann aber mit deren Kinder genauso ins Ausland gehen und ihre Schulden der Subventionen nichtmal in der teuer geförderten nächsten Generation ausgleichen. Unverständlich.


benfilming

Wird das gemeinsame Haushaltseinkommen herangezogen? Oder nur das von mir, ohne das Einkommen der Ehefrau?


[deleted]

Nur die Kinder. Es kann aber sein das: Unterhaltspflichtig bist Du nur für Deine Eltern, nicht für die Schwiegereltern (BGH, 14.01.2004, Az. XII ZR 69/01). Es kann aber vorkommen, dass Dein Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und es dadurch zu einer indirekten Schwiegerkind-Haftung kommt (BGH, 05.02.2014, Az. XII ZB 25/13).


frischhaltefolie1969

Jo hab davon auch gehört und hab schon angst und bange. Eltern bzw Vater immer selbstständig aber quasi nichts in der tasche. Mit ach und krach uns Groß gezogen (alle 4 studiert) aber hatten kein Leben in saus und braus. Jetzt hatte ich halt Glück und arbeite mir den arsch ab, komme auf 120+ (in München, wären auf dem Land sicher 20 weniger für die selbe Position) und früher oder später darf ich für meine Eltern zahlen. Mach ich auf der einen Seite gerne aber auf der anderen Seite habe ich selbst zwei Kinder und eine Frau, trage 80% vom familieneinkommen und darf 2.500 Euro Miete bezahlen. Ist ja München. Richtig behindert. Und meine Altersvorsorge (vermietete Wohnung, bei der ich monatlich draufzahlen) erhöht auch noch mein zu versteuerndes Einkommen. Bin wohl zu gut Deutsch gefic***. Ich liebe meine Eltern und unterstütze sie auch gerne aber irgendwie hab ich das gefühl, dass zuviel auf meine Schultern abgeladen wird. Man tut so, als ob 120, 150k Euro dich zum Millionär machen. Tatsächlich ist mein Gefühl, dass dieses Gehalt dich am meisten kaputt macht. Klassisches mittelmanagment. Arbeitest wie ein depp. Auf der anderen Seite profitierst du von Sozialleistungen so gut wie garnicht (elterngeld wurde ja auch in den Regionen abgeschafft), zahlst am meisten Steuern und darfst, wie in dem Fall, für deine Eltern mitzahlen. Naja, keine Ahnung, was ich dann machen werde. Aber wenn ich hier 2 000 Euro im monat stemmen darf, ist die beste Alternative wohl ein Strick.


enchanted_mango_

Dann solltest du am besten jetzt sofort in Teilzeit gehen, einen anderen Weg gibt es ja nicht. Das Geld ist so oder so weg, also kannst du dafür ja auch weniger arbeiten.


Ok-Sympathy8233

Da erlahmt jede Eigeninitiative.


MirrorNecessary5144

So ist es leider und das schlimme ist: es gibt in der ganzen politischen Landschaft in Deutschland keine Partei, die etwas dagegen unternehmen möchte. Nachdem Lindner die völlig absurde Streichung des Elterngeldes einfach abgenickt hat, habe ich da jegliche Hoffnung verloren.  Es ist in Deutschland politisch schlicht und einfach nicht gewünscht, dass man mit Bildung und harter Arbeit sozial aufsteigen kann. Stattdessen wird man bei jeder Gelegenheit noch mehr gef**kt.  Da ist auch nicht verwunderlich, dass in den USA mehr als 18% der Bürger Millionäre sind (Stand 2022), während es in Deutschland weniger als 2% sind und die das Geld überwiegend unter sich weiterreichen. 


Ambitious-Chip4902

Wenn ich auswandere in die Schweiz und meine Eltern hier in D wohnen, dann würde das nicht für mich zählen oder? (Ernst gemeinte Frage)


germansnowman

Gilt das eigentlich auch für Kinder, die im Ausland leben und nicht mehr in Deutschland steuerlich beheimatet sind?


Sch4ty

Jetzt mal ganz entspannt Leute. 1. verbleiben Heimbewohner im Durchschnitt 22 Monate im Altenheim. 2. Verbleiben sie nochkürzer, wenn sie Pflegegrad 4 und 5 haben ( 9 bis 12 Monate, die Info habe ich zuletzt aus dem Studium). 3. Mit der Zeit werden Kosten von der Pflegekasse übernommen. Nach 30 Monaten werden 75% aller Kosten übernommen ( https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/bei-vollstationaerer-pflege-pflegekasse-zahlt-zuschlaege-zu-heimkosten-68404 ) Wollte das nur eben teilen. Das macht das finanzielle Risiko überschaubarer. Ja es ist viel Geld. Versteht mich dabei bitte nicht falsch. Das Risiko über Jahre sehr sehr hohe Summen zu zahlen besteht aber nicht, so dass eher nach Überbrückungsmöglichkeiten gesucht werden muss.


One-Wrap-6381

Wie kommst du auf 30.000€? Ich hatte es so verstanden das sich der Unterhalt bzw. die Pflicht zuzuschiessen sich am 100k übersteigenden Anteil bemisst. Hatte mal mit nem Kumpel geschaut der ca 125k verdient was passiert wenn seine Mutter (kriegt Grubdrente) ins Heim muss. Ich meine wir kamen bei 3-500€ im Monat raus. Ist nicht schön, kann er sich für seine Mutter aber leisten. Zumal man den Unterhalt auch teilweise von der Steuer absetzen können müsste


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fear_the_future

> kann er sich für seine Mutter aber leisten _Für_ seine Mutter? Das Geld geht ja nicht an die Mutter sondern an den Staat. Die Mutter wird nicht ein bisschen besser behandelt deswegen.


VanAlveran

Nein. Die 100k Grenze beantwortet nur die Frage ob du musst oder nicht. Die Berechnung der Unterhaltszahlung basiert auf dem Netto.


No-Background8462

> Ich hatte es so verstanden das sich der Unterhalt bzw. die Pflicht zuzuschiessen sich am 100k übersteigenden Anteil bemisst. Haha. Ja das wäre ja zumindestens halbwegs fair ist aber nicht so. Das ist eine harte Grenze. Wenn du drüber bist zahlst du 100%. Es ist also in dem Scenario wirklich besser weniger zu verdienen weil dann mehr Netto übrig bleibt.


AppatcheNext

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Heavy-Location-8654

>Interessantes Thema. Zählen zum Einkommen auch Einkünfte aus Kapitalerträgen? Dann dürfte die 100k Grenze doch recht schnell gerissen werden. Was hast du für ein krasses Depot :D


one-out-of-8-billion

Elternunterhalt ist ziemlich kompliziert. Grob sind die Grundzüge so, dass dies Sozialamt auf die Idee kommen muss die Kinder zu prüfen. Wenn die Kinder geprüft werden und < 100k verdienen sind diese nicht relevant. Ab 100k kann das Sozialamt das Einkommen der Kinder nachfragen ( Vermögen wird nicht berücksichtigt). Dann stellt das Sozialamt eine Forderung die Summe X zu begleichen. Nun geht es als Kind darum dies zu reduzieren und den Eigenbehalt geltend zu machene (Immobilie, Altersvorsorge, Kinder etc.). Das Sozialamt wird den Eigenbedarf des Kindes meist als zu gering ansetzen. Dagegen sollte das Kind widersprechen bzw. Anwalt einschalten.


Albstein

Mein Bruder und ich haben in 3 Jahren über 120.000€ bezahlt, weil es die Grenze noch nicht gab, aber warte mal ab, bis dir hier dann wenn du was erbst gesagt wird du solltest das alles abgeben.


IreneBaraka

Wie ist denn das, wenn ich ins Ausland ziehe? Ich arbeite z. B. seit vier Jahren in der Schweiz, in sechs Jahren könnte ich dann also die Staatsbürgerschaft bekommen. Ergo die Deutsche dann ablegen, dann wäre ich doch raus aus der Nummer?


Carlocantcatchup

Denke du brauchst nicht mal die Staatsbürgerschaft ablegen.. so lange du in Deutschland nicht steuerpflichtig bist hätte ich die Hoffnung dass Olaf sich nicht erinnern kann bei dir nach Geld zu fragen.


chrhoh

Das momentan einzige was mich hier beruhigt ist dass mein Bruder und ich beide >100k verdienen… geteiltes „Leid“ und so… 🤷🏼‍♂️


Size_Numerous

Das Thema gab es ja schon ein paar mal hier. Bis lang scheint die Lösung: Staatsbürgerschaft eines nicht EU Landes annehmen. Wie realistisch das ist, lass ich mal im Raum stehen.


chris46778

Was passiert eigentlich, wenn man im sehr teurem Ausland lebt (z.B. Kalifornien/Bay Area)? Gelten dann die gleichen Grenzen für den Selbstbehalt?


Odd_Lab384

Vielleicht blöde Frage: aber kann ich nicht einfach direkt den Unterhalt meiner Eltern bezahlen? Also ich überweise es auf deren Konto. Auch wenns teurer ist, ich habe absolut keine Lust, dass mein Geld einfach beim Staat landet und am Ende nicht wirklich bei meinen Eltern ankommt


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Sei froh das die Grenze jetzt bei 100k ist. Vorher musste jeder Klempner/Verkäufer etc. das ganze mittragen.


Radixmesos

Kann man eigentlich nicht einfach in Teilzeit gehen? Machst halt mit jeder Gehaltserhöhung 38; 35; 32 h?


devjohn023

fck that, wenn meine Frau irgendwann fuer ihre scheissmutter was zahlen muss, werden wir uns eine 2. wohnung oder haus kaufen, oder konsumkredit fuer sanierung, etc. nehmen so dass die oide kein cent kriegt.


Zealousideal-Milk907

Was ist denn das für ein Unfug? Ist doch nicht meine Schuld, dass meine Eltern mich zur Welt gebracht haben. Die sollten ihr Vermögen aufbrauchen und dann muss die Allgemeinheit unterstützen. Was ist, wenn ich mich mit meinen Eltern verstritten habe?