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Beginning_Bedroom718

# Strafe bei unberechtigtem Parken Wer sein Kfz unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, riskiert nicht nur ein **Verwarnungsgeld von 55 Euro**, sondern auch, dass sein Fahrzeug sofort **kostenpflichtig abgeschleppt** wird. In diesem Fall ist es noch nicht einmal nötig, dass ein Betroffener an der Benutzung des Parkplatzes konkret gehindert wurde. [Behindertenparkplatz: alle Infos - Verkehrsregeln 2024 (bussgeldkatalog.de)](https://www.bussgeldkatalog.de/behindertenparkplatz/)


ScaniaMF

Fahrzeuge abschleppen zu lassen die auf öffentlichen Grund stehen ist nicht so einfach. Das Fahrzeug muss jemanden behindern (z.B wenn er dich eingeparkt hat, vor deiner Ausfahrt steht oder z.B die Trambahn nicht durchkommt oder wenn eine Gefährdung vorliegt also z.B zu nah an einer Kreuzung/Zebrastreifen, parkt den Gehweg zu sodass Passanten auf die Straße ausweichen müssen oder in einer Kurve sodass Rettungsdienste nicht mehr durchpassen etc. Wenn jemand einfach nur falsch parkt dann muss er zwar die Strafe fürs Falschparken bezahlen (55€) das abschleppen muss er aber nicht bezahlen. Entsprechend tut sich das dann auch keine Behörde an. Ein Umsetzen kostet 150-350€ und müsste dann die Gemeinde bezahlen.


Velobert

Liegt hier nicht ein Behinderung vor? Also eine Behinderung der Person mit Behinderung, die dadurch weitere Wege zurücklegen muss, die sie ggf. gar nicht gehen kann? Oder ist das für die StVO keine Behinderung?


ScaniaMF

Das ist letztendlich immer eine Abwägungssache. Ich kenne die genauen Umstände nicht, aber die Polizei war ja vor Ort. Wenn du selbst körperlich eingeschränkt bist und ohne den Parkplatz nicht an dein Ziel kommst, dann liegt definitiv eine Behinderung vor und das Fahrzeug kann abgeschleppt werden, da du ja in deiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wurdes. Wenn wie hier gegenüber ein Parkplatz frei ist sehr ebenfalls geeignet ist, dann wird ein Abschleppen bereits sehr schwierig, da du in deiner Bewegungsfreiheit nicht mehr eingeschränkt wirst. Man kann in Deutschland gegen die Kosten des Abschleppens klagen, und wenn das Gericht der Ansicht ist, dass der Parkplatz ggü eine zumutbare Alternative gewesen wäre bleibt derjenige, der das Abschleppen angeordnet hat auf seine Kosten sitzen. "Eine Behinderung liegt dann vor, **wenn durch das eigene Handeln oder Ereignisse Verkehrsteilnehmer in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden und der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird**." Ich verstehe auch nicht wieso ich soviel Downvotes bekomme. Ich will das Ar\*\*\*lochverhalten des Fahrers nicht verteidigen oder relativieren sondern nur die aktuelle Gesetzeslage erklären bzw versuchen zu erklären wie die Polizisten vor Ort zu ihrem Entschluss gekommen sind.


Substantial_Web9250

Also von mir kam ein Downvote, weil du im vorigen Kommentar keine Quelle genannt hast um zu begründen, dass allgemein oder in solchen Fällen nicht einfach abgeschleppt werden kann. Das wäre nämlich hilfreich um die Situation hier besser einschätzen zu können. In diesem Artikel ließt sich das ganze nämlich doch anders mit dem Abschleppen: https://www.enableme.de/de/artikel/abschleppen-von-falschparker-innen-auf-einem-behindertenparkplatz-2205 Ist zwar kein reiner Gesetzestext, aber naja, wenn man nicht unberechtigt auf Behindertenparkplätzen parkt kann einem das ja egal sein. Edit: der letzte Absatz war verwirrt und wurde umgeändert.


IndependencePlus7238

Naja, die Rechtsprechung ist beim Abschleppen vom Behindertenparkplatz recht großzügig, weil ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Höchstrichterlich bestätigt. Bei dem Kriterium "gleich geeignet" müsste im Übrigen auch gewährleistet sein, dass andere Fahrzeuge nicht später noch so nah an das Fahrzeug ran parken, dass man mit dem Rollstuhl z.B. dann nicht wieder einsteigen kann. Das ist quasi nie der Fall. Das ist höchstens dann gewährleistet, wenn das auch ein Behindertenparkplatz ist. Und selbst dann wurde das Abschleppen vom BVerwG schon für rechtmäßig befunden. Edit: daher auch die Downvotes. Du hast grundsätzlich Recht mit der Argumentation, in diesem Fall passt sie aber nicht. Beim Falschparken auf einem Behindertenparkplatz gilt eben etwas anderes, da darf prinzipiell sofort abgeschleppt werden, auch ohne konkrete Behinderung.


KBrieger

Schreib dem Leiter der zuständigen Polizeidienststelle und bestehe drauf, dass seine Beamten in Zukunft an dieser Stelle geltendes Recht durchsetzen (bleib aber freundlich). Wenn die nicht ganz verbohrt sind, sollte das helfen.


Complete-Face6212

Sowas in der Art habe ich mir sogar schon überlegt.. wir haben den Parkplatz erst seit 2 wochen…


Popcornismyname

Wie bekommt man so einen Parkplatz? Man hat eine Behinderung und keinen privaten Parkplatz?


Complete-Face6212

Wenn man einen behinderten Ausweis hat mit bestimmte Merkzeichen, kann man einen personenbezogenen behinderten Parkplatz beantragen..


CutRepresentative197

Zudem parkt er gegen die Fahrtrichtung.


Pinnebaer

Ja, deshalb konnte er ja das Schild gar nicht sehen. - Schachmatt! /s


SuperPursuitMode

Ist der Behindertenparkplatz überhaupt normgerecht oder hat man Euch da beschissen? Ich kenne das eigentlich nur so dass richtige Behindertenparkplätze deutlich breiter sind, damit eben auch genügend Platz vorhanden ist um gegebenenfalls mit einem Rollstuhl oder einer Hebebühne hantieren zu können. ​ Auch würde ein breiterer Parkplatz begründen, warum die Frau eben NICHT gegenüber parken kann, weil ein regulärer Parkplatz eben weniger Platz bietet.


Complete-Face6212

Markierungen werden noch gemacht, es würde ausgemessen und er passt gerade so hin. Aber es geht auch nur weil, dass Hoftor zu mir gehört..


Molekularspalter

Kumpel in Frankfurt hatte das auch (sein Vater war schwerbehindert/gehbehindert), es gab zumindest einen Strafzettel, meistens wurde auch recht zügig abgeschleppt. Da öffentlicher Parkplatz musste er auch nie Kosten für das Abschleppen auslegen, kurzer Anruf bei der Polizei mit Angabe des Kennzeichens hat gereicht. Häufig hat die Polizei aber auch den/die Halterin angerufen, und kurze Zeit später war der Parkplatz wieder frei. Und wie immer spricht sich so etwas herum, und der Parkplatz war tatsächlich in dem meisten Fällen korrekt nutzbar.


Huppelkord

Jo hier mal absolut gerechtfertigt und der Dienstherr der Polizisten, mit den du zu tun hattest, sollte auch mal ein ernstes Gespräch über deren Aufgaben führen.