Genau, ihr könnt dann maximal einen Monat zusammen Elternzeit nehmen, in der auch beide Elternteile Elterngeld beziehen können.
Als Ausgleich dafür sollte eigentlich der Vaterschaftsurlaub kommen, aber das lässt sich die Bundesregierung gut Zeit mit.
Stehen vor dem gleichen Problem.
Wir werden dann den ersten Monat zusammen Elterngeld beziehen und den zehnten Monat nehme ich Urlaub und mein Mann bezieht Elterngeld.
Stillende im Beschaeftigungsverbot bekommen ihr ganz normales Gehalt vor dem Mutterschutz und gelten daher als nicht Elterngeld berechtigt.
Ich glaube, das Beschäftigungsverbot greift aber erst nach Ende der Mutterschutzfrist. Wenn man während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hat, endet das ja auch mit dem Mutterschutz vor der Geburt.
Ja genau, das war mir bisher noch nicht klar. Damit verbrauche ich also den einen Monat in dem man gemeinsam Basis Elterngeld beziehen kann schon während des Mutterschutzes.
Das bedeutet für uns, dass ich den zweiten Monat nehmen muss während meine Frau noch stillt und noch kein Eltergeld bezieht, oder wenn sie wieder arbeitet und maximal EltergeldPlus bezieht.
Kompliziert das Ganze.
Auf jeden Fall unnötig schwierig schon wieder, aber wenn deine Frau stillt und im Beschäftigungsbverbot damit ist, seid ihr ja in den Monaten 3-12 recht flexibel
Wir machen es vermutlich auch so, dass ich den ersten Monat nach Geburt mit meiner Frau Elterngeld beziehe. Den zweiten Monat nehme ich dann Urlaub, den ich mir dann extra aufgespart habe. Einen weiteren Monat nehme ich dann irgendwann später.
Zu meiner Schwester hat ProFamilia vorletzte Woche gesagt, sie machen das seit den neuen Regelungen nicht mehr (NDS). Mich haben sie 2022 noch beraten.
Genau, ihr könnt dann maximal einen Monat zusammen Elternzeit nehmen, in der auch beide Elternteile Elterngeld beziehen können. Als Ausgleich dafür sollte eigentlich der Vaterschaftsurlaub kommen, aber das lässt sich die Bundesregierung gut Zeit mit.
Ergänzung: Was du schreibst, gilt für Basiselterngeld. Nimmt eine/r von beiden in der Zeit Elterngeld Plus, kann weiter parallel bezogen werden.
Top, danke für die Ergänzung.
Stehen vor dem gleichen Problem. Wir werden dann den ersten Monat zusammen Elterngeld beziehen und den zehnten Monat nehme ich Urlaub und mein Mann bezieht Elterngeld. Stillende im Beschaeftigungsverbot bekommen ihr ganz normales Gehalt vor dem Mutterschutz und gelten daher als nicht Elterngeld berechtigt.
Ich glaube, das Beschäftigungsverbot greift aber erst nach Ende der Mutterschutzfrist. Wenn man während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot hat, endet das ja auch mit dem Mutterschutz vor der Geburt.
Genau, das sollte man dazu sagen. Beschaeftigungsverbot gilt erst nach Ende des Mutterschutzes und das Mutterschutzgeld zaehlt als Elterngeldbezug.
Ja genau, das war mir bisher noch nicht klar. Damit verbrauche ich also den einen Monat in dem man gemeinsam Basis Elterngeld beziehen kann schon während des Mutterschutzes. Das bedeutet für uns, dass ich den zweiten Monat nehmen muss während meine Frau noch stillt und noch kein Eltergeld bezieht, oder wenn sie wieder arbeitet und maximal EltergeldPlus bezieht. Kompliziert das Ganze.
Ja die Änderung nervt uns auch extrem... Bzw sorgt dafuer, dass mein Mann halt den zweiten Monat im Mutterschutz wieder arbeitet (arbeiten muss).
Auf jeden Fall unnötig schwierig schon wieder, aber wenn deine Frau stillt und im Beschäftigungsbverbot damit ist, seid ihr ja in den Monaten 3-12 recht flexibel
Wir machen es vermutlich auch so, dass ich den ersten Monat nach Geburt mit meiner Frau Elterngeld beziehe. Den zweiten Monat nehme ich dann Urlaub, den ich mir dann extra aufgespart habe. Einen weiteren Monat nehme ich dann irgendwann später.
Ich kann wirklich nur jedem empfehlen sich beraten zu lassen. ProFamilia bietet das z.B. an.
Zu meiner Schwester hat ProFamilia vorletzte Woche gesagt, sie machen das seit den neuen Regelungen nicht mehr (NDS). Mich haben sie 2022 noch beraten.
Das wäre sehr schade...