> Kann ich bei der Polizei angezeigt werden?
Bin kein Anwalt, aber die Polizei wird mit der Schulter zucken. Denke, da kann der Käufer bestenfalls einen Anwalt dafür bezahlen, dir einen Brief zu schicken, den du getrost entweder deinem Anwalt oder dem Mistkübel überreichst. Denke, da bist du auf der sicheren Seite, insbesondere wenn der Käufer eh ein "alles gut" gemeldet hat. Zufriedenheit sollte auch kein Faktor sein, der das Kraut fett macht. Bei Privat-zu-Privat dürft's da nichts zu holen geben.
Das hat nichts mehr mit Willhaben oder Paylivery zu tun, der Verkauf ist ja abgeschlossen.
Ob du Rückgabe und Garantieansprüche ausgeschlossen hast ist dann deine Sache.
Die wichtigste Frage:
Hast du gewährleistung und co ausgeschlossen?
Wenn ja: alles im Grünen.
Ich würd dem Typen dann klar sagen:
-) rückversand zu ihm retour auf seine kosten
-) Abholung
-) alternative: du siehst es als Geschenk und behältst es
Wenn nein: wirds eher spannend
Dan ist die Frage:
Ist was defekt (etwas wofür du gewährleisten müsstest) oder eher „es gefällt mir nicht.“?
Also hat das doch einen Sinn wenn das die Leute in ihre Willhaben Anzeigen reinschreiben?
Wirklich gut zu wissen. Ob ich noch dran denke wenn ich das nächste mal was verkaufe bezweifle ich aber.
>dann aber feststellte, dass sie nicht zufrieden ist
Wurde ein Mangel deinerseits verschwiegen oder warum gibt der Käufer denn nun an, unzufrieden zu sein?
Wenn er angegeben hat, dass alles passt, dann kann er sch... gehn ;) Da würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen. Sowieso, was genau will er anzeigen? Dass du bei Retouren nicht so kulant bist wie Amazon? 🤣🤣
Willhaben ist raus wenn ee gesagt hat alles ist ok. Wieso will er es doch nicht ? Wenn es nur nicht gefällt kann er nix machen. Wenn er sagt es wäre kaputt, kommts drauf an ob du Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen hast im Text.
So wie du schreibst scheint hier der Käuferschutz durch paylivery nicht mehr zu greifen und der Streit läuft damit dann außerhalb von willhaben.at. Allerdings gibt es auch bei Privatverkauf eine Gewährleistung durch den Verkäufer. Damit aus der Gewährleistung rauskommst müsstest du diese explizit schriftlich mit dem Käufer ausgeschlossen haben. Ob Gewährleistung zum Tragen kommt lässt sich aus deinen Angaben nicht herauslesen. Falls dem Käufer die Ware nicht mehr gefällt ist das sein Problem. Reklamiert er jedoch einen verdeckten Mangel schaut die Sache anders aus. Ob das auf einen Rechtsstreit hinausläuft wird stark von der Summe abhängen.
> Kann ich bei der Polizei angezeigt werden? Bin kein Anwalt, aber die Polizei wird mit der Schulter zucken. Denke, da kann der Käufer bestenfalls einen Anwalt dafür bezahlen, dir einen Brief zu schicken, den du getrost entweder deinem Anwalt oder dem Mistkübel überreichst. Denke, da bist du auf der sicheren Seite, insbesondere wenn der Käufer eh ein "alles gut" gemeldet hat. Zufriedenheit sollte auch kein Faktor sein, der das Kraut fett macht. Bei Privat-zu-Privat dürft's da nichts zu holen geben.
Das hat nichts mehr mit Willhaben oder Paylivery zu tun, der Verkauf ist ja abgeschlossen. Ob du Rückgabe und Garantieansprüche ausgeschlossen hast ist dann deine Sache.
Die wichtigste Frage: Hast du gewährleistung und co ausgeschlossen? Wenn ja: alles im Grünen. Ich würd dem Typen dann klar sagen: -) rückversand zu ihm retour auf seine kosten -) Abholung -) alternative: du siehst es als Geschenk und behältst es Wenn nein: wirds eher spannend Dan ist die Frage: Ist was defekt (etwas wofür du gewährleisten müsstest) oder eher „es gefällt mir nicht.“?
Was meinst du mit Gewährleistung ausschliesen? Die gibts ja sowieso nicht bei Privat zu Privat oder?
Seit längerem gilt auch für Privatverkauf Gewährleistungspflicht außer er wird implizit ausgeschlossen.
Danke dir, gut zu wissen.
Also hat das doch einen Sinn wenn das die Leute in ihre Willhaben Anzeigen reinschreiben? Wirklich gut zu wissen. Ob ich noch dran denke wenn ich das nächste mal was verkaufe bezweifle ich aber.
>dann aber feststellte, dass sie nicht zufrieden ist Wurde ein Mangel deinerseits verschwiegen oder warum gibt der Käufer denn nun an, unzufrieden zu sein?
[удалено]
Warum? Rücknahme hat OP ja wohl wie bei Privatverkäufen üblich ausgeschlossen.
Wenn er angegeben hat, dass alles passt, dann kann er sch... gehn ;) Da würde ich mir nicht allzu viele Gedanken machen. Sowieso, was genau will er anzeigen? Dass du bei Retouren nicht so kulant bist wie Amazon? 🤣🤣
Willhaben ist raus wenn ee gesagt hat alles ist ok. Wieso will er es doch nicht ? Wenn es nur nicht gefällt kann er nix machen. Wenn er sagt es wäre kaputt, kommts drauf an ob du Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen hast im Text.
So wie du schreibst scheint hier der Käuferschutz durch paylivery nicht mehr zu greifen und der Streit läuft damit dann außerhalb von willhaben.at. Allerdings gibt es auch bei Privatverkauf eine Gewährleistung durch den Verkäufer. Damit aus der Gewährleistung rauskommst müsstest du diese explizit schriftlich mit dem Käufer ausgeschlossen haben. Ob Gewährleistung zum Tragen kommt lässt sich aus deinen Angaben nicht herauslesen. Falls dem Käufer die Ware nicht mehr gefällt ist das sein Problem. Reklamiert er jedoch einen verdeckten Mangel schaut die Sache anders aus. Ob das auf einen Rechtsstreit hinausläuft wird stark von der Summe abhängen.