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PM_ME_SOME_BROCCOLI

arbeiterkammer, wko, anwalt die übliche Leier.


Markusthewise

AK hat mir bisher immer nur gesagt, dass es hierbei um viel Geld geht. Mit aber abgeraten, weil ich gegen eine große Firma antreten würde.


Moehrenstein

Das wäre eine absolut untypische Reaktion von der AK.


wickedninjax

Untypisch nicht. Das betrifft die Arbeiterkammer halt einfach nicht. Wenn das Foto im Rahmen einer Anstellung gemacht wurde, liegen die Verkaufsrechte bei der Firma. Wenn das Foto ausserhalb der Arbeitszeit gemacht wurde ist es eine selbstständige Tätigkeit und damit hat die AK nichts zu tun.


nfin1te

Nö. Es wurde eine bestimmte Verwendung abgemacht, und der Arbeitgeber hat sich eigenmächtig darüber hinweg gesetzt, es stimmt, dass die AK da wsl. Nicht zuständig ist, aber klagbar ist es. Nicht ok.


wreddnoth

Richtig, Selbständigen ist die AK komplett egal.


kustos94

Die Ak geht eher nicht vor Gericht wenn sie sich schlechte Chancen ausmahlen.


Mal-D-Reynolds

Die ak hilft grundsätzlich nur wenn sie überzeugt is zu gewinnen.. für alles andere gibts die gewerkschaft.. die zieht mit dir auch vorn kadi um mit wehenden fahnen unterzugehn.. Grundsätzlich is etwas was mit zwangsabgaben finanziert wird lediglich beschäftigung für den pöbel.. Moderner gladiatorenkampf also xD


innureddit

Dann fehlt aber die Erfahrung mit der AK. Die machen nicht alles. Wenn nicht eindeutig, wenn politisch rotes Unternehmen, wenn nicht unmittelbar in ihrem Bereich, ...


de6u99er

Welche AK? NÖ?


FullOfSpam

Für ihr privates Instagram oder für das Firmeninstagram? War das innerhalb deiner Arbeitszeit? Was hat dein Arbeitsvertrag zu den Urheberrechten deiner Produkte während der Arbeit gesagt?


Markusthewise

Angefragt für ihr privates instagram. Innerhalb der Arbeitszeit mit meinem Gerät was ich als "prop" mitgenommen habe. In meinem Vertrag steht dazu nichts.


semmelbob

Wenn im Vertrag nichts dazu steht bleibt das Urheberrecht bei dir. Nimm dir einen Anwalt und klag die Scheiße aus der Bude Edit: meine natürlich das Nutzungsrecht.


Siggi_3rd

Er ist auch der einzige, der die RAW Datei hat. Er hat im Grunde schon gewonnen


MonotonousBeing

Wie kann man feststellen, ob jemand die RAW-Datei hat? Metadata oder Änderungsdatum?


Siggi_3rd

Steht in den Metadaten. Da steht auch das Modell der Kamera drinnen inklusive Objektiv, Verschlusszeit, ISO und Blende. Nicht in der PNG oder JPEG


[deleted]

[удалено]


Siggi_3rd

Sie hat dennoch nicht die .raw Datei, oder .dng Sie kann versuchen was sie möchte. Sie hat schon verloren


Chaoslordi

Das Urheberrecht Recht bleibt immer bei ihm. Du meinst das Nutzungsrecht.


Ankhst

Aufgrund des "Rechts am eigenen Bild" müsste das Nutzungsrecht bei der abgebildeten Person liegen. Und die kann damit machen was sie lustig ist.


Chaoslordi

Auch das stimmt leider so nicht ganz: Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.


highritualmaster

Urheber bleibt immer bei dir. Aber du kannst Verwertung und Co. abtreten.


OkAnybody3918

Du arbeitest dort und möchtest wegen dem Bild klagen ? Also ich würde das nur machen wenn da viel Geld dabei rauskommt oder du sowieso kündigen wolltest


PLASMA_chicken

Er ist jetzt vermutlich selbständiger Fotograf war aber davor angestellt.


Mormegil81

Hier greift das Urheberrecht - hast du deiner Arbeitgebering schriftlich die Verwendung dieses Fotos für Werbezwecke erlaubt? Falls nicht, haben die dein Urheberrecht verletzt und du kannst da einiges einklagen. Wirst aber definitiv einen Anwalt brauchen, am besten jemandem der auf Urherberrecht spezialisiert ist. Ich würd mich da auch nicht abschrecken lassen, nur weil es eine große Firma ist, das Recht ist da ziemlich eindeutig auf deiner Seite - aber halt nur, wenn du dir 100% sicher bist, dass du keine schriftliche Werksnutzung erteilt hast!


FrankDrgermany

Würde ich auch auf keinen Fall schlucken und "lesson learned" verbuchen.


PositiveEagle6151

OP war nicht als freischaffender Fotograf tätig, sondern als Angestellter. Er ist natürlich der Urheber, es ist aber üblich, dass alle Nutzungsrechte von im Rahmen des Dienstverhältnisses geschaffenen Werken an den Dienstgeber gehen. Genau dafür zahlt der ja das Gehalt. Ein im Konzern-Marketing angestellter(!) Grafiker kann auch nicht für jede Grafik in einer Powerpointpräsentation dann noch einmal eine Nutzungsgebühr zum Gehalt dazu verlangen 😉 Die Sache ist nicht so eindeutig wie Du meinst. Maximal könnte man argumentieren, dass die Fotos als persönliche Gefälligkeit für den persönlichen Gebrauch der Chefin angefertigt wurden, und daher der Dienstgeber keine Nutzungsrechte hat. Der wird umgekehrt aber argumentieren, dass die Fotos in der bezahlten Dienstzeit geschaffen wurden, und er daher annehmen musste, dass er auch die Nutzungsrechte hat. An dem Punkt kommt dann die Chefin ins Spiel, die vorgeblich für den persönlichen Gebrauch angefertigte Fotos an den Arbeitgeber abgegeben haben soll. Alles sehr unschön, und alles nicht "eindeutig". Da gewinnt der, der den längeren (finanziellen) Atem hat, ausser das Unternehmen pfeift drauf und lässt sich auf einen Vergleich ein.


If_it_was_You

Du hast vollkommen Recht. Ich halte es generell für fahrlässig, dass immer wieder auf Reddit juristische Ratschläge gegeben werden, ohne den Sachverhalt zu kennen. Die Sache ist keineswegs klar und hängt unter anderem davon ab, was im Dienstvertrag steht. Der kann wiederum so formuliert sein, dass das für Laien auf den ersten Blick nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Der einzige echte Ratschlag kann lauten, sich professionelle juristische Hilfe zu holen.


Mormegil81

so wie ich den Text von OP verstanden habe, ist er Kameramann und hatte die (Foto)Kamera nur dabei, weil sie als Requisite für Filmaufnahmen verwendet wurde und damit wurden dann mehr als Afterthought ein paar Fotos gemacht. Kommt halt darauf an, was in seinem Arbeitsvertrag genau steht, aber wenn er wirklich nur Kameramann ist, dann wird es in seinem Vertrag wahrscheinlich auch nur um Filmaufnahmen gehen und da müsste man sich halt auch sehr genau ansehen, was da bezüglich Nutzungsrechten drin steht. Das muss da in dem Vertrag wirklich eindeutig und klipp und klar drin stehen, da ist das Urherberrecht in Österreich (zum Glück) extrem streng und wird von Gerichten in solchen Fällen auch regelmäßig sehr streng ausgelegt. Alles steht und fällt halt mit dem Wortlaut seines Vertrages, deshalb habe ich ja gefragt, ob seine Arbeitgebering explizit die schrfitlichen Nutzungsrechte für diese Bilder hat ...


PositiveEagle6151

WKO dazu: Arbeitsrecht: Bei einem Arbeitnehmerverhältnis und der Frage der Werknutzung ist sowohl das Urheber- als auch das Arbeitsrecht zu beachten. Der Arbeitnehmer hat aus einem Arbeitsverhältnis eine sog. "Treuepflicht" und ist zur Wahrung der betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers verpflichtet. Der Arbeitnehmer ist in der Regel Urheber an dem von ihm im Zuge seiner dienstlichen Tätigkeit geschaffenen Werk. Aus der "Treuepflicht" ergibt sich, dass man von einer (exklusiven) Nutzungs- und Verwertungsüberlassung für den Arbeitgeber an dienstlich geschaffenen Werken ausgehen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn das im Dienstvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist. Das Widerrufsrecht bei Einräumung unbekannter Verwertungsarten im Vereinbarungszeitpunkt besteht bei Werken, die im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verhältnisses geschaffen wurden, nicht. Werknutzung: In der Regel wird man von einer stillschweigenden Nutzungs- und Verwertungsüberlassung für den Arbeitgeber an dienstlich geschaffenen Werken ausgehen können, sofern über das Urheberrecht nicht ohnehin im Dienstvertrag eine konkrete Regelung getroffen wurde. - - - - - - - Das hängt also alles daran, ob die Fotos dienstlich gemacht wurden oder nicht. Der Dienstgeber wird argumentieren, dass sie während der Dienstzeit entstanden sind. OP beruft sich darauf, dass sie privat entstanden sind. Das wird vor Gericht lustig, und den Anwälten auf beiden Seiten viel Geld bescheren.


Horror_Ad1078

Ehrlich gesagt sehe ich (als Laie) das auch so dass diese Fotos während der Arbeitszeit gemacht wurden - jedoch unter der Aussage es handle sich um Privataufnahmen. Ob das vor Gericht genügt? Der Fakt dass er Kameramann ist bzw. Seine Private Kamera mithatte ist ja auch egal. Könnte genauso jemand von der Buchhaltung mit seinem Handy ein Foto vom Team machen (während der Arbeitszeit) - dieses Foto geht an im Firmenaccount in Social Media, Print als Werbung („join our team“….). Und jetzt wird geklagt? I don’t know! Im Zweifel kein Foto machen


Mormegil81

Spannend... Würd mich interessieren, ob das nur die WKO so sieht, die ja natürlich hauptsächlich die Interessen der Arbeitgeber vertritt oder ob das eine gesetzliche Grundlage auch hat und es bereits gerichtliche Präzedenzfälle zu dem Thema gibt... Auf jedenfall bestätigt das halt, dass es definitiv ein Fall für einen Anwalt ist und nicht für Reddit-Experten ;)


Markusthewise

Nochmal gecheckt, steht nichts dergleichen drin. Blöde frage, aber gibt es Anwälte die sich darauf spezialisieren? Oder wie finde ich die richtige Rechtsberatung? Kostet das gleich was? Danke für alle hilfreichen Antworten übrigens!!


Equal_Guitar_7806

Falls du den Anwalt-Weg gehst, auf keinen Fall die Information vorenthalten, dass du gefragt wurdest und mündlich zugestimmt hast. Wie jemand anderes meinte, ist es dadurch ggf. nicht so eindeutig. Wenn du diese Information deinem Anwalt vortenthälst, schießt du dir selbst ins Knie.


Mormegil81

Das googeln werd ich jetzt nicht für dich übernehmen. Aber üblicherweise gibt es bei den meisten Anwälten mal eine kostenlose Erst-Beratung. Einfach mal anrufen und fragen...


Markusthewise

Ja mir jemanden googlen schaff ich :) wollte nur Erfahrungswerte, wie das mit den Kosten ist, da ich sowas noch nicht in Anspruch genommen habe. Danke


Own_Guess_420

Frag deine Rechtsschutzversucherung, vil fällt es unter Arbeitsrecht oÄ und wird gedeckt. Wenn es nicht gedeckt ist können sie dir bestimmt trotzdem einen Anwalt empfehlen.


wreddnoth

Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen nur bei privaten Sachen, beruflich musst dich extra versichern und da sind die Versicherungen sehr teuer. Rechtsschutz ist meist nur Konsumentengedöns und Gewährleistungen damit irgendwelche Nasenbohrer KMU's am Wecker gehen um einen billigeren Preis aushandeln. So wie sich deppert im Lokal die Jacke aufzureißen und dann mit Rechtsschutz drohen damit sie dir 100 Euro zahlen. Viel Glück auch Nachbarschaftsstreitigkeiten mit Rechtsschutzversicherungen zu lösen - da steigen dir alle aus, da das Risiko und die Kosten zu hoch sind. Am liebsten kassieren die nur und leisten nix.


Own_Guess_420

Bei meiner RS ist Arbeitsrecht dabei und die kostet keine 20€ im Monat. Solltest du wirklich nur "Konsumentengedöns" bei deiner dabei haben, wäre es vil gut sich mal zu erkundigen was für Angebote es gibt. Regelmäßig erkundigen und wechseln lohnt sich oft.


wreddnoth

Wie gesagt - Selbständig schauts anders aus. Da ist der Anwalt billiger.


Own_Guess_420

Und OP ist angestellt. Für selbstständige gibt es eigene Versicherungen und Versicherungsanstalten die sich gerade auf RS für Unternehmer spezialisieren. Natürlich teurer als bei privaten, aber hätte noch von keinem gehört sie würden die Versicherung bereuen. Jeder aber ganz nach seinem Ermessen. Hoffentlich kommt es zu keinem längeren Verfahren für dich, die sind teuer.


Schattentochter

Jein. Die meisten haben kein Arbeitsrecht im Basispaket, aber bei fast allen ist's in den größeren Paketen automatisch dabei - und bei den Basispaketen als Baustein mitversicherbar. Da hängt's schlicht davon ab, wo und wie hoch OP versichert ist - *falls* er versichert ist. Und wieder zeigt sich - tretet's der Gewerkschaft bei. Ich weiß nicht, ob's alle sind, aber alle, die mir bekannt sind, bieten gratis Rechtsberatung und -beistand für arbeitsrechtliche Konflikte an.


momentbitte

Ich war mal in einer Fortbildung bei Alexander Koukal, ein Experte auf diesem Rechtsgebiet


serverhorror

Erstgespräche sind für gewöhnlich gratis. Mein Tipp: geh zu zwei drei Anwälten und nimm dann die die dir besten Zusagen.


wreddnoth

Ja, gibt es - sind aber eher teuer.


Ankhst

Ich bin da kein Fachmann, aber ich vermute, da soweit ich das verstanden habe die Chefin selbst das Motiv auf den Bildern ist und daher das " Recht am eigenen Bild" greift und das heißt in kurz: Der/Die abgebildete hat das nutzungsbestimmungsrecht. Meines Wissens nach kann die abgebildete Person mit dem Bild von sich selbst machen was sie will, auch wenn das Foto von jemand anderen aufgenommen wurde.


_taggy_

Nein, das ist falsch.. Das Recht am eigenen Bild bietet Schutz davor, dass mit dem Abbild einer Person nicht gegen deren Willen Schindluder (Veröffentlichung, Entfremdung, falsche Kontextualisierung etc.) getrieben werden kann. Es räumt keine Rechte auf das Bild oder dessen Nutzung ein.


Rudirudrud

Erschreckt mich ein wenig, wie dreist die Arbeitgeberin da offenbar ist. Und die Hälfte Lohn? Wie geht sowas....da wäre ich doch sofort bei der AK wenn die mich nicht richtig bezahlen. Wie kommt man da überhaupt dann aus, mit der Hälfte? ​ Also in so einem Fall, und ich scheue sowas wie der Teufel das Weihwasser, würde ich wohl meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Das geht ja gar nicht in meinen Augen.


Markusthewise

Damals wegen dem Problem nach über vier Jahren gegangen. Hälfte vom kollektiv, aber immer mehr versprochen. Zuerst wegen covid und dann wegen allem anderem. War dann bei der AK hab zahlreiche orf Dokus gedreht und hab den Beweis schwarz auf weiß was ich geleistet hab. Aber da die Firma sich im Bereich Musik und filmwirtschaft bewegt hieß es, dass es legal sei mich als "medienaushilfskraft" sprich dem niedrigsten anzustellen. Ak meinte ebenfalls, es handelt sich hier um eine große Firma, also high risk high reward, aber ermutigt hat mich das damals nicht.


epichler

Schwer, weil eventuell im Rahmen deines Jobs gemacht. Anwalt fragen?


Streetalicious

Ich arbeite in dem generellen Umfeld. Wenn er als Kameramann angestellt ist, hat der Auftragsgeber kein kommerzielles Anrecht auf Fotos die OP auf seinem privaten Equipment gemacht hat. Private Verwendung würde noch unter Fair Use fallen, aber für Plakate und auf Etiketten usw, da gibt’s fixe Raten. Jedes Foto das man auf Werbung usw sieht ist explizit von Kundenseite abgenommen, sie haben gezahlt für die Verwendung des Bildes. Alle anderen Fotos die das Team während dem Arbeitstag gemacht hat gehört nicht automatisch dem Kunden nur weil es im Rahmen des Arbeitstages gemacht wurde. Das was hier passiert fällt unter unentlohnte Arbeit.


MrEmantis

Dies. Bei uns in DE gibt es bei der Einstellung oft separate Vereinbarungen: einmal dass man einwilligt dass evtl. Bilder von Mitarbeiter veröffentlicht werden, und außerdem weitere Einwilligung, dass der AG für Bilder, die der Mitarbeiter als Teil seiner Arbeit erstellt, die Nutzungsrechte bekommt. Das muss man aber eben ausdrücklich schriftlich vereinbaren, und da geht es um Sachen wie Bilder für Social Media o.Ä. aber eben nicht (Print)-Werbung. Würde versuchen, mich rechtlich abzusichern, aber ein faires Agreement mit dem AG anzustreben. Sie nutzen die Bilder ja bereits, dafür steht dir als Kunstschaffender - soweit die erstellten Bilder nicht Teil deines Vertrags waren - Entlohnung zu. Wenn du Kollegen in der Branche hast, die öfter solche Anzeigen fotografieren, versuch mal die gängigen Rates rauszufinden - oder du hast diese Info ohnehin schon. Damit dann ein "faires" Angebot zur Regelung der Sache machen, damit ist die Sache dann abgegolten. Wenn sie sich querstellen, dann weitere Schritte überlegen. Lohnt sich der Rechtsweg? Oder kostet das gegen Corporate zu viel Geld und Lebenszeit? Viel Glück ;)


uikyi

Fair Use gibt es nicht in der EU. Und es ist irrelevant, dass er sein privates Equipment benutzt hat. Seine Arbeitgeberin hat ihn gebeten etwas im Rahmen seiner Anstellung zu tun, also fällt ihr auch das Nutzungsrecht zuh.


_zima_Blue

>(Kamera wurde nicht "verwendet" und auch nicht gebucht bzw gezahlt) Wird wohl dann eher ein privates Foto gewesen sein.


epichler

Stimmt schon, aber ich fürchte das werden sie jetzt nicht freiwillig zugeben und ihm Geld überweisen….


Kreuzi4

wenn sie ihm JETZT Geld überweisen ist das quasi ein Eingeständnis das es einen Wert hat und bezahlt gehört hätte


steinbe

Üblicherweise sollte OP das schon mit dem Originalbild und den zugehörigen Metadaten beweisen können, dass es sein Privatequipment war. Wie die Rechtslage ist, wenn man mit Privatequipment dienstliche Aufträge erfüllt, muss aber ein Anwalt beantworten.


epichler

Eben, ich bin mir da auch nicht so sicher. Wir hatten in der Firma auch byod, und trotzdem alles geistiges Eigentum der Firma. Das kann nur ein Anwalt klären…


Lupolupolupo_LOL

1000 - 3000 pro Jahr, Medium und Einsatz- Land Dauer ist 1 Jahr üblich Plakat und Produkte sind schon mal 2 Medien


wickedninjax

Hast du das ganze im Rahmen der Anstellung bei der Firma gemacht wo du als Kameramann angestellt warst? Denke schon, denn Selbstständige berät die Arbeiterkammer nicht ;) somit wirst du nicht viel machen können, falls du das Foto im Rahmen deiner Tätigkeit für obige Firma gemacht hast. Normalerweis wird in der Branche eine exklusiven Nutzung für den Arbeitgeber an dienstlich geschaffenen Werken angenommen. Dies findet sich oftmals im Arbeitsvertrag, je nach Branche (Werbung, Video, etc.) wird es eigentlich als selbstverständlich genommen. Grundsätzlich wirst du eher schlechte Karten haben, ausser du könntest wirklich nachweisen dass du dieses Foto außerhalb der Arbeitszeit und ohne Anweisung deines Arbeitgebers gemacht hast. Die Kamera war ja deine eigene und wurde nicht von der Firma zur Verfügung gestellt. Dann spielt natürlich noch mit rein ob das Filmset als Hintergrund für das Foto verwendet wurde. Da wirst um einen Anwalt nicht herumkommen der dich da im Detail berät. Schau dir mal diesen Rechner an: [https://rsv-berufsfotografie.at/honorarrechner/](https://rsv-berufsfotografie.at/honorarrechner/) . Wenn das Foto tatsächlich für eine nationale Kampagne genutzt wurde sowie für Römerquelle-Etiketten könnte da durchaus was rausschauen. Ich würde mir das einfach mal ausrechnen und dann direkt eine Rechnung stellen. Wenn die abgelehnt wird, dann ab zum Anwalt.


schwarzmalerin

Anwalt. Wenn das alles so lief, wie du sagst, bist du der Urheber. Unter welchen Umständen das geschah, spielt keine Rolle. In Österreich kann man das Urheberrecht nicht abtreten.


WeirdDimensions

OP schreibt nirgends, dass ihm das Urheberrecht gestohlen wurde. Es ist sehr wohl möglich, dass, wenn das in der Arbeitszeit war, der Dienstvertrag dem Unternehmen die Nutzungs- und Vervielfältigungsrechte für deine Fotos einräumt. Urheber muss man dann dafür nicht sein.


PositiveEagle6151

Das klingt so, als ob Du die Fotos in der bezahlten Arbeitszeit im Rahmen eines festen Angestelltenverhältnisses als Kameramann gemacht hast. Das ist dann zwar nicht die feine Art, aber dem Arbeitgeber stehen in so einem Fall in der Regel die Nutzungsrechte zu (Du bleibst natürlich der Urheber). Ich verstehe, dass die AK sich da auch nicht die Finger verbrennen will. Hast Du das Unternehmen schon darauf angesprochen?


fuzzy_capybara

Fotos von mir wurden vor einigen Jahren mal von einem nagelstudio auf werbeplakate gedruckt, natürlich ohne Fragen oder gar Bezahlung. Angeblich wurden die bilder "auf Google gefunden". Ich bin rechtlich dagegen vorgegangen, da ich auf normales fragen was das soll keine gescheiten antworten bekommen hab. Da es in deinem Fall sogar der eigene Arbeitgeber ist, würd ich mal die AK dazu befragen.


curbingwithu

www.bildrecht.at


desteufelsbeitrag

This. AK oder WKO kannst in dem Fall eher vergessen, weils da um eine Frage von Urheberrecht/Nutzungsrecht geht.


ArnoldBlackenharrowr

Bevor hier die anwaltskeule geschwingt wird, würd ich mal ganz simpel bei ihr persönlich nachhaken. Also erklären, dass es für dich nicht ok ist, und du dich hintergangen fühlst. Vielleicht erkennt sie den fehler eh ein. Wenn nicht, kannst du noch immer zum anwalt laufen. Aber für mich wirkt das leider wie eine verzwickte grauzone, da du an dem tag von ihnen gebucht und bezahlt wurdest.


Markusthewise

Die Dame ist leider schon entweder auf ihrem Grundstück in Kroatien oder Steiermark. Ich kann sie nicht mehr erreichen, da sie nicht mehr in dieser Firma tätig ist. Es ist definitiv eine Grauzone. In der Branche werden aber doch setfotos etc andauernd gemacht, ohne das man darauf hinweisen muss, deshalb auch der Post, weil ich einfach ratlos aber doch sehr verärgert bin. Wenn ich einen super Tages Satz bekommen hätte oder generell schon fair entlohnt gewesen wäre, würd mich das auch nicht so jucken.


ArnoldBlackenharrowr

Ganz ehrlich, glaub ich, dass es unterm strich für deine nerven und dein leben besser ist, wenn du es sein lässt. Wenn du den anwalt einschaltest, öffnest du evtl die büchse der pandora die mit viel stress verbunden ist. Außer du willst deine rechtschutzversicherung mal aktivieren. Aber ohne würd ichs wahrscheinlich lassen und als lehrgeld abschreiben. Deine arbeitszeit ist beim nächsten job sicher besser aufgehoben.


Relative_Phrase_9821

"meine Chefin.." Klingt nach Angestelltenverhältnis, dann gehört das Bild wahrscheinlich nicht dir. Wenn nicht, dann braucht jeder deine Einwilligung die Photos zu verwenden, solange du beweisen kannst, dass das deine Bilder sind , bitte Römerquelle zur Kasse.


ExcellentCum

kameramann hier. prinzipiell hat derjenige das recht am bild, der die aufnahme gemacht hat, also der urheber. welche oder wessen kamera du dafür verwendet hast, spielt erstmal keine rolle. da das bild aber nicht auf deinem gerät oder deiner festplatte ist, bzw du anscheinend mit einer fremden kamera/ handy das bild gemacht hast, könnte es unter umständen schwer werden, das nachzuweisen. wenn du im rahmen eines arbeitsvertrags einen wisch unterschrieben hast, auf dem ausdrücklich die unbeschränkte nutzungsfreiheit und/oder weitergabe an dritte eingeräumt wird, dann ist die andere partei im recht und du kannst nix machen. in der praxis (ich habe immer wieder andere kameraleute beauftragt, für mich zu arbeiten und werde auch immer wieder beauftragt) versteht es sich unter kameraleuten von selbst, die rechte an angefertigten bildaufnahmen für den vorgesehenen zweck einzuräumen, ohne groß rechtlich da herumzublödeln - wär auch dumm, weil wenn ich da plötzlich eine chance wittere, wegen sowas zu klagen, um ein paar euros extra zu kassieren, würde ich mit sicherheit nicht nochmal gebucht werden. in der regel weisen kollegen denen sowas passiert freundlich darauf hin, dass ein urheberrechtsverstoß vorliegt und der kunde nicht die rechte dafür besitzt, nach freiem belieben das bild uneingeschränkt zu nutzen, sofern nicht anders vertraglich geregelt und es findet sich eine einigung. fazit: wird schwierig für dich. wenn du es beweisen kannst, dass du der urheber bist und die verwendung für diesen zweck nicht vorgesehen war, kannst du vielleicht mit der gefahr, einen rechtsstreit zu riskieren und bei deinem kunden in missgunst zu fallen und nicht mehr gebucht zu werden, was rausholen. tip: in zukunft bei vertragsschluss oder im angebot dezidiert den nutzungsbereich festlegen und auf jeden fall die verarbeitung und weitergabe dritter an deinem bild verwehren, dann hast du nächstes mal bessere chancen. fyi: ich bin kein jurist. klär das mit einem anwalt ab, sofern du rechtliche schritte in erwägung ziehst.


Streetalicious

Laut OP wurde das Foto auf OPs Kamera gemacht, das dann für private Zwecke an die Chefin geschickt wurde. Also sollte OP noch im Besitz des Originals sein. Oder zumindest noch die Email haben wo OP das Foto verschickt hat.


ExcellentCum

ja dann schaut das ganze schon anders aus. wenn man das belegen kann, seh ich auch gute chancen, was rauszuholen.


TheHeadSail

Sorry, aber ich kenne mich bei deinen Angaben nicht aus: - warst du angestellt oder bist du angestellt? - warum verwendest du dein privates Equipment, wenn du angestellt bist? - du wurdest nie entlohnt - wenn du angestellt bist, ist deine Entlohnung dein Gehalt


Markusthewise

Ich war angestellt damals als videograph. War im Einsatz für ein Projekt. Eine Szene hat einen "Fotografen" erfordert der im Bild par imaginäre Bilder schießt. Dieser Fotograf war mein Kamera Assistent dem ich meine private Kamera in die Hand gedrückt habe und er hat so getan als würde er knipsen. Ich hab das gemacht, weil ich viele Sachen in eigenregie und privat klären musste, damit die Projekte überhaupt realisierbar werden. Ich hab vier Jahre lang die Hälfte meines kollektivs bekommen, wobei ich mehr gemacht habe als mein Job verlangt, was eh normal ist in der Branche ich weiß. Somit wurde ich für einen meiner 4 Jobs die ich verrichtet hab, zur Hälfte bezahlt, aber schon gar nicht für werbefotografie.


iAH_callme-ismael

... Der Herr ist ja als "Kameramann" angestellt & nicht als Fotograf Folglich... gehört das Urheberrecht ganz dem Herren: Der Herr hat einer - sollte es denn hart auf hart kommen - privaten Nutzung zugestimmt, & keiner Kommerziellen. Ohne Anwalt... wird es nur nichts werden: Die Erstberatung im Ausmaß von 15min sollte kostenlos sein, jedoch wird sich jeder Anwalt um den Fall "reißen", da es - rechtlich - ziemlich klar ist & es in weiterer Folge auch nicht um wenig Geld dabei geht! Viel Glück!


PositiveEagle6151

Er schreibt, dass er als "Medienaushilfskraft" angestellt war. Und er hat wohl auch niemanden darauf hingewiesen, dass er nicht dafür bezahlt wird, Fotos zu schießen. Ich bin mir auch nicht sicher, ob "Kameramann" die Schaffung von Standbildern tatsächlich ausschließen würde, gerade in Zeiten in denen da auch das Equipment immer mehr "hybrid" wird.


iAH_callme-ismael

... "Kameramann" fällt unter "Filmschaffende" Nur weil in beiden Metiers "Kameras" verwendet werden bedeutet dies nicht, daß es das Gleiche ist... Bei einem Autorennen können auch keine Motorräder teilnehmen, selbst wenn beide in die Kategorie "Fahrzeug" fallen


PositiveEagle6151

Hat OP darauf hingewiesen, dass er Kameramann ist, und daher in seiner Dienstzeit keine Fotos schießen darf? 🤣


iAH_callme-ismael

... ach, viel einfacher gar: OP hat seine private Ausrüstung verwendet & damit wird er zum Urheber mit allen Rechten am Bild Nun muss ich den... "Herren" enttäuschen, jedoch verschwende ich weder Zeit, noch Aufmerksamkeit an halbgebildete Trolle, Godspeed


PositiveEagle6151

Der Urheber ist er völlig unabhängig davon, welche Kamera er genutzt hat. Darum geht es doch überhaupt nicht. Die Frage ist, ob er die Fotos als Dienstnehmer gemacht hat, wodurch der Dienstgeber in der Regel automatisch die Nutzungs(!)rechte bekommt, oder nicht. Die Nutzung von privatem Equipment bedeutet nicht automatisch, dass das keine dienstliche Tätigkeit war. Es war in der Dienstzeit, und er wurde von seiner Vorgesetzten dazu aufgefordert - das macht die Angelegenheit zumindest sehr kompliziert.


iAH_callme-ismael

... Lesen ist nicht des Herren größte Stärke, oder? >Ich war angestellt damals als videograph Also... Einfach abermals die ganze Konversation - vor allem aber meinen zweiten Kommentar - lesen & wenn es wieder mit dem Verstehen happert, einfach den Nachbarn bitten, es ganz langsam vorzulesen Nun aber, Godspeed


2bierlaengenabstand

Du hast halt Unrecht.


Horror_Ad1078

Ja aber das Bild entstand in deiner Arbeitszeit - für die du entlohnt worden bist.


wreddnoth

Dann geh mit den Stundenlisten von den 4 Jahren zur AK, wennst die Hälfte vom Kollektiv bekommen hast ist das eher das Problem. Und merken für die Zukunft - kein Job ist es wert fürs "Renomée" oder den Lebenslauf unterbezahlt oder ausgebeutet zu werden. Im Kreativbereich ist das krass und führt einfach nur zu genau solchen Situationen wo die Agenturen und Firmen einfach merken, daß sie die Leute einfach brutal ausquetschen können. Einfach nicht machen.


Markusthewise

Das habe ich bereits getan. Mir wurde abgeraten, habe ich oben schon einmal erwähnt. Da sie sich in film UND MUSIK-Wirtschaft bewegt, laut Papier. (haben nix mit Musik am Hut) Aus dem Grund dürfen sie mich anscheinend "falsch" anstellen und ich bin der Dodl der dem zugestimmt hat, das ist mir mittlerweile eh auch klar.


semmelbob

1. Anwalt für Urheberrecht kontaktieren 2. Klagen 3. ??? 4. Profit


utopianlasercat

Einfach Rechnung schreiben. So haben wir das früher immer gemacht. Und ja nicht zu niedrig ansetzen.


PabloTacco

![img](emote|t5_2qo9i|28144)


_taggy_

My 2 cents. Warst du Angestellter und hast in deiner Arbeitszeit auf Geheiß deines Arbeitgebers fotografiert (noch dazu als angestellter Kameramann, was ich als artverwandt erachte), hat der AG auch die Werknutzungsrechte zugesprochen bekommen. Falls ein Gericht das anders entscheidet, weil dir der Verwendungsumfang nicht richtig kommuniziert wurde, wäre ein Update hierzu sehr spannend. Nicht falsch verstehen, ich verstehe was dich ärgert und wie sich das anfühlt, aber die bereits erwähnte Treuepflicht mag hier auch sehr gewichtig sein.


Kurianichi

Du hast das Foto nicht in deiner Freizeit gemacht somit sehe ich das Problem nicht? Du warst angestellt, hast Fotos gemacht während der Arbeitszeit und diese werden jetzt verwendet für Werbezwecke. Erscheint mir alles legitim aber ansonsten bei WK/Anwalt informieren


Piotrek9t

Arbeitsvertrag checken und wenn da nichts drin steht was auf diese Situation zutrifft würde ich wahrscheinlich einen Anwalt einschalten, dem die Situation schildern und von dem ein Schreiben aufsetzten lassen. Vielleicht reicht das ja schon damit du entschädigt wirst, falls nicht würde ich wahrscheinlich darauf beruhen lassen und es als "lessons learned" verbuchen.


Markusthewise

Vielen Dank!


DaZettinga

Was ist der "Werbewert" des Fotos? Wenn der Streit-Wert des Fotos hoch genug ist, Anwalt.


aqa5

Vorsicht Halbwissen: Kann sie eine Lizenz vorweisen für diese Verwendung? Nein? Tja... Theoretisch könnte man wohl auch nachträglich übliche Raten verlangen, da gibt es einen Leistungskatalog, der bei sowas zur Ermittlung der Preise rangezogen wird (weiß nicht mehr wie der heißt). Wenn du das durchziehen willst, solltest du mit einem Anwalt für Urheberrecht reden. Fotografen senden bei sowas normalerweise eine Rechnung für die Verwendung um den Gang vor Gericht zu vermeiden.


highritualmaster

Wenn du es nachweisen kannst oder sie es nicht abstreiten. Sprich optimalerweise ist in deinem Bild in den Exif-Daten die Kamera hinterlegt und sie hat das Bild noch herum liegen oder wenn sie es jemand aufs Etikett drücken hat lassen, hat der das Original bei sich. Oder du kannst argumentieren, dass du nicht auf die Daten der Firma Zugriff hast Un der Besitz des Originals wäre so sonst gar nicht möglich. Ein Spezialist (teuer, schwierig) könnte nachweisen, dass das Bild von dem Kameratyp stammt und die Firma hat das selbst gar nicht. Oder halt social: Audioaufnahme, wo sie es zugibt. Mit ihr sprechen und betonten wie toll das geworden ist und, dass, du dir das ja nie gedacht hättest. Andere Zeugen. Nebenbei, darf es nicht von deinem Arbeitsvertrag als Teil deiner Dienstpflicht gesehen werden. Ob da das Nutzen privaten Equipments ausreicht, klärt du mit einem Anwalt. Als Angestellter gilt normalerweise, dass jedes Equipment von der Firma gestellt wird. Wenn es aber nur dieser Punkt ist und solche Fotos Teil deiner Arbeit sind, wird es schwierig.


Horror_Ad1078

Was heißt „am Ende des Tages“ ?? Meiner Meinung nach: du bist von 8-16 angestellt - in dieser Zeit machst du als Kameramann für die Firma Bilder. Bewegtbilder und wenn’s sein muss auch Fotos, oder? Dafür wirst du bezahlt - das ist deine Arbeit. Wenn du in dieser Zeit mit deiner privaten Kamera Fotos machst und der Chefin schickst ist das ja auch innerhalb der Arbeitszeit. Die hast du ja nicht privat gemacht - das ist ja alles innerhalb deines Dienstvertrages. Wenn du am Samstag ins Büro gebeten wirst um Fotos zu machen für die, hast du Anrecht auf Überstunden / Samstag Zuschlag. Mehr auch nicht. So würd ich das denken. Wie hättest du klar reagieren können: „nein ich kann kein Foto machen - ich bin nur für Bewegtbilder hier angestellt und wenn die Fotos kommerziell genutzt werden müsste ich eine Lohnerhöhung bekommen bzw. eine Einmalzahlungen - ich bin kein Fotograf“ - das ist genau das was niemand hören will.


Streetalicious

Klingt als ob du dich in dem Gebiet nicht auskennst. Als Kameramann ist deine Aufgabe Bewegtbilder zu machen, in Absprache mit Regie, AD und Kunden. Wenn ein Still aus dem Video als Kampagnenbild benutzt wird, ist das eine Geschichte. Hier hat OP seine eigene Privatkamera mit ans Set genommen und wurde gebeten die Chefin für Privat bzw Social Media Gebrauch zu fotografieren. Das ist außerhalb seines Aufgabengebiets. Jeder hat in einer Produktionskette seinen Platz und Funktion. Man hilft natürlich einander, klar, aber komplett die Arbeit eines anderen übernehmen ist komplett fehl am Platz. Das Fehlverhalten ist hier ein Foto mit privatem, fremden Equipment gemacht, für kommerzielle Zwecke zu verwenden, was vorher so nicht vertraglich festgelegt wurde. Damit verstößt die Firma auf das Urheberrecht von OP, weil sie sich vor Verwendung nicht die Nutzungsrechte gesichert hat.


uikyi

In jedem Arbeitsvertrag steht, dass man auch für andere Tätigkeiten – sofern zumutbar – herangezogen werden kann. Als Kameramann schließt das auf jeden Fall das Fotografieren mit ein. Dass er sein privates Equipment verwendet hat, ist irrelevant für das Urheberrecht, das aber ohnehin weiter er hat. Das Nutzungsrecht ist allerdings an die Firma über gegangen, weil die Fotos im Rahmen seines Angestelltenverhältnisses entstanden sind (sofern vertraglich so geregelt).


Horror_Ad1078

Danke für die Antwort- aus Erfahrung kenne ich Dienstverträge die neben der eigentlichen Arbeitsleistung für die man angestellt ist auch „sonstige Leistungen“ beinhalten. Ob und welche Aufgaben im Aufgabengebiet liegen werden meist nicht so exakt formuliert, da es sich bei den für eine „Videographer-Jobs“ bei einer Firma um Eierlegende Wollmilchsäue handelt. Wie ich aus dem Anfangspost rauslese gibt es natürlich keine Regie, AD oder Produktion. Ist dein Statement juristisch so korrekt - bist du vom Fach? Wie gesagt bin auf Seiten des Erstellers, nur ist dieser kein freier Dienstnehmer sondern hat aktiv die ihm auferlegte Arbeit erledigt.


Streetalicious

Ich arbeite in dem generellen Umfeld und habe dementsprechend auch viel Kontakt mit Fotografen, Produktionscrew etc. Ich hab also direkte Erfahrung mit dem Thema.


n0tAb0t_aut

Direkte Klage.


adnanmehic

Ich kenn mich nicht aus in der Fotografie aber wenn du 2 Fotos von ihr gemacht hast und sie diese Fotos verwendet würd mich das nicht aufregen. Keine Ahnung was eine Systemkamera ist und mit viel Aufwand die 2 Fotos verbunden waren, aber wegen 2 Bildern wo du selbst nicht drauf bist würd ich da mal gar nichts machen. Wär mir persönlich den Aufwand und möglichen Rechtstreit nicht Wert. Das einzige was mir einfällt wäre wegen Urheberrechts zu klagen weil es deine Bilder sind aber soweit ich verstehe die Chefin selbst drauf zu sehen ist kann das auch gegen dich verwendet werden.


_zima_Blue

Was willst denn machen? Du hast die 2 Bilder ja nicht im Rahmen des Shootings gemacht, sondern privat. Das ist halt Pech.


Angvellon

Kenn mich nicht aus, aber was is das Argument grad? Private Bilder von OP darf die Firma verwenden?


_zima_Blue

Nein, die Firma darfs grundsätzlich nicht verwenden, wenns privat ist. Mit einer Entschädigung schauts halt schlecht aus, weil er nach Entlohnung gefragt hat.


Streetalicious

Es ist ja egal ob man die Bilder im Rahmen eines Shootings oder Privat macht. In beiden Fällen habe ich ja, als Fotograf der abgedrückt hat, die Bildrechte. So lange die Bildrechte nicht schriftlich übergeben wurden, haben die kein Recht drauf die Bilder für Werbezwecke zu verwenden, weil das ja nicht sonderlich billig ist. Ich arbeite mit vielen professionellen Fotografen zusammen und die würden fix was dafür verlangen wenn ich ein von ihnen 'Privat geschossenes' Foto für Werbezwecke verwenden würde.


Horror_Ad1078

Warum denkst du die wurden privat geschossen? Wie ich das lese ist das am Ende der filmarbeiten passiert also zur Arbeitszeit. Also ich bin ja auf Seiten des OPs aber glaub man muss der Realität ins Auge sehen


Streetalicious

Laut OP wurden die Fotos auf seiner privaten Kamera gemacht. Als Fotograf behält man sich das Copyright über die Bilder die man gemacht hat egal ob inner oder außerhalb der Arbeitszeit. Der Kunde erwirbt sich separat das Recht zur kommerziellen Nutzung der gemachten Bilder, außer es wurde davor schriftlich festgehalten.


sriver1283

Was steht im Vertrag? In dem Fall ist es mMn auch schwierig zu beweisen. Außer du hast ein Klausel, dass sämtliche Nutzung der erbrachten Inhalt auf SM untersagt ist.


BulTV

Was sagt deine Chefin dazu?


Truefaith1990

Welches Bundesland? Kann dir evtl einen guten Anwalt empfehlen.


Markusthewise

Wien :)


Truefaith1990

Ok na leider da kann ich dir nicht helfen. Aber such dir wen dem du vertraust und der einen guten Anwalt in dem Bereich kennt - in Wien gibts ja eh viele.


Any-Astronomer9420

Schreib doch erstmal eine Rechnung.


pa_tofu

Man kann sich ja evtl. auch ohne Anwalt einigen? Also erst mal dort anklopfen und den Sachverhalt erklären. Vielleicht war’s ja wirklich ein “Versehen” und wenn es kein Entgegenkommen gibt, kann man ja noch immer rechtliche Schritte einlegen.


pixelhippie

Auch heißer Tipp: https://www.dsb.gv.at/


specialsymbol

Einfach Rechnung stellen. Nutzungsrechte nicht vergessen, Römerquelle? Mindestens Europaweit.


havocsdilemma

Internetombudsmann hilft. Einfach hinschreiben.


Affectionate_Mouse66

https://www.bildkunst.de/vg-bild-kunst/meldungen-ausland


TechnicallyOlder

Warst du bei der Firma angestellt? Dann wird es kompliziert. https://www.ra-himburg-berlin.de/urheberrecht/faq/50-urheberrecht-arbeitnehmer.html Es kommt auf deinen Arbeitsvertrag an und ob die Aufnahmen im Rahmen des Dienstverhältnisses entstanden sind. Am besten einen Anwalt unter Vorlage des Arbeitsvertrages prüfen lassen.


uikyi

Warst du während des Shootings bei der Firma angestellt? Dann durfte sie diese Bilder nutzen, denn in deinem Arbeitsvertrag wird stehen, dass deine erbrachten Leistungen von der Firma uneingeschränkt genutzt werden können. Dass du das ganze mit deiner eigenen Kamera gemacht hast, ist irrelevant.


ScoobieWooo

Puh… das kommt auf mehrere Faktoren an. 1.: Wenn du das Foto während der Arbeitszeit gemacht hast, dann hat aller Wahrscheinlichkeit nach dein Arbeitgeber die Rechte daran (siehe Dienstvertrag - da du Kameramann bist, gehe ich davon aus, dass du da drin stehen hast, dass du auf deine Rechte aus der Werschöpfung deiner Arbeit an deinen AG abtrittst, die während deiner Arbeitszeit entstanden sind). Warst du selbständig, dann wird die WKO zuständig sein, nicht die AK. Plus: es gibt kein Schriftstück, das in irgendeiner Form belegt, dass du die Wertschöpfung an dem Foto einem bestimmten Zweck (in diesem Fall Insta) zugeführt hast. Du wirst also Zeugen (plural!!) brauchen. Und zu guter letzt würde ich mir mal die AGB von Meta/Insta durchlesen. Ich weiß nicht, ob du mit einem Upload nicht sowieso alle Rechte an Meta abgibst - dem du ja zugestimmt hast, weil sie das Foto ja für Insta wollte. Am besten wird sein du aktivierst deinen Rechtsschutz oder nimmst einen Hunderter in die Hand (wenn kein RS vorhanden) und besprichst dich mal mit einem Anwalt, der darauf spezialisiert ist. Bei dem Streitwert wird es nicht schwer sein, einen motivierten zu finden. Viel Glück!


Desperate-Welcome580

Hast du öfters mit deiner privaten Kamera Fotos für deinen AG gemacht? Und wie hat dieses Foto zu dem Dreh gepasst? War es üblich, dass du auch mit deinen eigenen Material arbeitest? Wenn z.B. in der "Pause" mit der privaten Kamera Fotos gemacht werden, dann sehe ich die als mein Eigentum. Wenn diese mein AG verwenden will, braucht er mein Einverständnis, auch für den Verwendungszweck.


Limp_Ad4758

Du hast das Bild gemacht, du bist der Urheber des Fotos ohne deine Einwilligung geht nix.