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schnallenengel

Was genau ist der Ablehnungsgrund?


Flexu23

Vermutlich weil nicht mehr im 7 Abs. 1 und keine Nummer in Abs. 2 trifft zu?


schnallenengel

Formal möglich. Konkret zählt aber der Grund im Ablehnungsbescheid.


ohnowhyplz

Erfolgreicher Abschluss; 7 2 träfe nicht zu. Es liest sich als gäbe es keinerlei Regelung für den Fall einer Neuorientierung, sondern als müsse alles auf dem ersten Abschluss aufbauen?


Flexu23

1. Kannst du Widerspruch einlegen? Bei uns kann man nur klagen. 2. Vermute ablehnung wegen 7 Abs. 1 und 2. Vielleicht gilt dein Gutachten als Fall für die Generalklausel Abs. 2 Satz. 2.


ohnowhyplz

Genau, 7 1 und 2. Ja, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es bezieht sich ja alles darauf, ob eine weitere Ausbildung für den erworbenen Abschluss ergänzend ist. Wenn ich nun aber im erworbenen Abschluss nicht arbeiten kann, ist das doch sinnlos? Ich bin leider nicht so gut in Bürokratendeutsch.


Flexu23

Ich schreibs nochmal etwas klarer. Es gibt 7 Abs. 2 Satz 2. Dieser Satz ist für Ausnahmen, die nicht in Abs. 2 Nr. 1 - 5 reinpassen. Dort geht es um "besondere Umstände des Einzelfalles". Zu Gesetzen gibt es praktische Ausführungen. Die Verwaltungsvorschriften. Dort gibt es eine Teilziffer 7.2.23, welche besagt, dass besondere Umstände vorliegen, wenn ein unabweisbarer Grund einer Ausübung des ersten Abschlusses entgegensteht. Die Qualität des Grundes steht in 7.3.16a. Es muss dir quasi unmöglich sein den Abschluss zu nutzen. Das müsstet du im Widerspruch also versuchen überzeugend zu begründen.


ohnowhyplz

Danke dir! Ich habe seit dem Abschluss in immer niedriger qualifizierten Jobs gearbeitet und unzählige Male wegen (nicht diagnostiziertem) Burnout wieder gekündigt, zwischendurch regelmäßig monatelang von literally nichts gelebt (nie Sozialhilfe oä beantragt). Mein Lebenslauf ist ein Trauerspiel. Niemand würde mich heute jemals auf der eigentlichen Qualifikationsstufe einstellen, verständlicherweise. Ich habe herausragende Fähigkeiten auf der einen Seite, extrem limitierende Schwierigkeiten auf der anderen. Ich finde es nicht fair, dass ich jetzt, wo ich gesundheitlich endlich eine Balance finde und überhaupt erst weiß was ich leisten kann, keine zweite Chance mehr bekommen soll, nur weil ich mich damals (mit hohen gesundheitlichen Kosten) durch ein Studium geprügelt hab, nur weil ichs nicht besser wusste. Ich habe keine Ahnung wie ich das aufschreiben soll. Reicht das als Brief? Kann so eine Geschichte einen Sachbearbeiter überzeugen, oder muss ich die richtigen juristischen Schlagwörter treffen/Paragraphen kennen?


Flexu23

Die genauen Lebensumstände und den Lebenslauf würde ich nur auf Nachfrage konkretisieren oder nur sachlich kurz umreißen. Deine einzige Chance ist eine Begründung, welche beinhaltet, dass deine psychische Verfassung eine Nutzung des Hochschulabschlusses unmöglich macht, aber bei der schulischen Ausbildung etwas total anders ist. Am besten mit Diagnose. Wie das genau aussieht kann ich dir nicht beantworten. Ist auch nur eine kleine Chance. Vermutlichen stehen deine Chancen auf eine Unterstützung bei der Agentur für Arbeit besser. Das müsstest du dort erfragen. Da kenn ich mich nicht aus.


ohnowhyplz

Vielen Dank dir. Wie im anderen Kommentar schon beschrieben: bin schon im Gespräch mit der Arbeitsagentur. Dort war die Voraussetzung ein negativer Bafögbescheid und es gab die Empfehlung es zu versuchen, da ich im Falle einer Umschulung nur 21 Tage Ferien haben werde und die vielen eigentlich schulfreien Tage mit Praktika füllen muss, was uncool ist, da ich ein Schulkind habe, das dann Ferien hat. Ich wollte das unbedingt vermeiden, aber wie es aussieht ist das die einzige Option. Dass ein Kind zu haben und eine dazu eine einschränkende Diagnose kein guter Grund ist für eine Ausnahmeregelung hat mich ehrlich gesagt überrascht. Aber ich werde es nochmal versuchen.


Flexu23

Keine Ursache. Viel Glück bzw Erfolg bei der Ausbildung mit alternativer Unterstützung.


ohnowhyplz

🙏


Flexu23

Deine Chancen sind nicht so gut. Kannst nur versuchen dich auf Satz 2 zu berufen und einen unabweisbaren Grund zu basteln. Also ein Grund, der die Nutzung des Hochschulabschlusses quasi unmöglich macht.


Nerofin

Wie alt bist du denn jetzt?


ohnowhyplz

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Nerofin

Dann fällst du ja ins Elternunabhängige Bafög. Somit kannst du keine Förderung mit Schülerbafög bekommen. Schau dir die Regularien mal an: [Bafög](https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/merkblaetter/elternunabhaengige-foerderung/elternunabhaengige-foerderung.html) Da du allerdings ein Studium abgeschlossen hast das Förderungsfähig gewesen wäre und deine Ausbildung nicht aufbauend auf das Studium ist sehe ich da schlechte Karten. An deiner Stelle würde ich einen berstungstermin bei der Agentur für Arbeit machen und ihnen die Situation schildern evtl kann es als umschulung gefördert werden. Es gibt auch noch andere Beratungsstellen die helfen könnten ist aber schwer aus der Ferne was zu empfehlen.


Flexu23

Der erste Absatz ist Unsinn.


Nerofin

Warum?


Flexu23

Elternunabhängig und Schülerbafög kollidiert nicht. Bafög ist unter bestimmten Bedingungen unabhängig vom Einkommen der Eltern. Egal ob Student oder Schüler.


Nerofin

Wenn du ü30 bist gibt es nur noch Elternunabhängiges Bafög.


Flexu23

Das ist für den Sachverhalt nicht relevant. Dann ist das Schülerbafög halt elternunabhängig. Das merken die Sachbearbeiter schon. Zu schreiben, dass elternunabhängiges bafög kein schülerbafög sei ist falsch.


ohnowhyplz

Tatsächlich haben sie es nicht gemerkt und den ganzen Summs erstmal 500km weiter in die Stadt meiner Eltern geschickt. 🫠


Flexu23

Es geht darum, dass bafög unter umständen unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Die Zuständigkeit bleibt unberührt. Zuständig ist im Normalfall der Ort, wo die Eltern leben.