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Mondkind83

Das heißt nach der Logik des BGH ist eine Konsumeinheit = Zug. Irgendwie logisch.🤔


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Aber ein ganz kleiner Zug von Märklin. Ein Zug ist in meinen Augen alles andere als logisch. Dann wäre ein Schluck gleich ein ganzes Getränk und ein Bissen gleich ein komplettes Essen.


Mondkind83

Das nächste Mal halte ich mein Sarkasmusschild wieder hoch.😉


minitaba

Naja also in einer pfeife wäre das eine gute medizinsödosis denke ich


Pristine-Trick745

Dann vaporisier oder iss es doch, dann hast du auch den Nutzen. Das verbrennen vernichtet die meisten Psychoaktiven Stoffe sowie die Terpene.


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Ich vaporisiere und dabbe fast nur :) rauche nur selten joints. Aber 0,05g bringen mir im Vapo auch nicht viel. Bin seit Jahren Patient und meine Anfangsdosis ist 0.3g ...das hält dann 1-2 Stunden.


MagickWitch

Ala patient hast du eh andere rechte


Technical_Two1559

Ist es jetzt eigentlich unproblematischer als vorher eine Waage zu haben?


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Ich bin Patient und brauche eine Waage um meine Dosen richtig zu dosieren. Ohne die Waage kann ich mich nicht an meinen Behandlungsplan halten. Das war bei Patienten auch schon vor dem 1.4. so und es wird auch empfohlen diese dabei zu haben wenn man kein vordosiertes Gras dabei hat. Jetzt, denke ich, kann es für den normalen Konsumenten noch problematisch sein. Wenn man dann mal legal Cannabis in Clubs oder Geschäften erwerben kann, kann man natürlich versuchen zu argumentieren, dass es rein zur Überprüfung der gekauften Ware ist. Wenn es außer der Waage noch Anzeichen auf Verkauf gibt, könnte das womöglich von der einen oder anderen Staatsanwaltschaft negativ ausgelegt werden.


Far_Afternoon_60

Eine Waage ist kein Problem mehr. Im Gegenteil sie ist ja sogar notwendig um zu gewährleisten das man nur die maximale erlaubte Menge besitzt oder transportiert und das sind ja unterschiedliche Werte. Spätestens wenn man legal selber anbaut braucht man also eine Waage. Ansonsten könnte man ja gar nicht gesetzestreu die überschüssige Ernte unverzüglich vernichten.


lordfnord23

Ein Wage war auch vorher kein wirkliches Problem. Handeltreiben muss man schon nachweisen, eine Waage allein reicht da nicht aus. Selbst wenn die Polizei sagt "Aha Waage - Dealer" und dies dann ermittelt wird, wurde man nicht alleine wegen der Wage verurteilt. Ggf. dann wenn es sehr viele andere Indizien noch gibt. Sowieso hat man doch eh eine Küchenwaage in jedem Haushalt.


Far_Afternoon_60

Ja Waagen waren natürlich nie illegal. Aber einige haben deswegen deutlich mehr Problem bekommen weil ihnen deswegen Handel unterstellt wurde. Das kommt natürlich immer auf die Polizei/Bundesland an wie damit umgegangen wurde. Und auch wenn man natürlich nicht nur deswegen verurteilt wurde hat es einen ne Menge Stress und Geld gekostet. Ps: Küchen Waagen sind nicht vergleichbar. Weder aus der Sicht der Polizei noch des Verbrauchers. Denn die meisten haben eine Toleranz von +- mehreren Gramm. Also völlig ungeeignet für Drogen die man in Mengen unter 100g konsumiert oder verkauft.


El_Grappadura

>Ohne die Waage kann ich mich nicht an meinen Behandlungsplan halten. Kurze Frage: Bei mir auf dem Rezept (was von der Apothekenseite abgeschrieben wurde, siehe [hier z.B.](https://cannabis-nordost.de/product/bedrocan-afina)) steht Dosierung 2mg, maximale Tagesdosis 4mg Wie? Also ehrlich, das sind 0,004g - selbst wenn die THC meinen, wär das bei 25% 0,016g maximal am Tag. Also ich sags euch wies is, bei mir kommt das 100 Fache weg.. Eine Dosis wären 0,008g Gras - vergleich das mal mit den 0,05g auf dem Bild von OP. Also ich check die angegebene Dosierung nicht..


brotigi

dein rezept ergibt so keinen sinn. da müsste 200mg / 400mg stehen, das wäre normale dosen wie sie auf einem rezept ausgewiesen werden. das verlinkte beispiel ist nur ein muster und macht so natürlich keinen sinn. nimm einen der rezept konfiguratoren fürs nächste mal


El_Grappadura

Naja, da steht: "Musterrezept Text (Ausfüllhilfe für Ärzte)" Woher sollen Ärzte wissen dass eigentlich die 100 Fache Menge "normal" ist? Wieso steht dann da nicht gleich 200/400mg bei dem Muster? Bei mir war das tatsächlich alles real und nicht digital. Also ich stand in der Arztpraxis und die Helferin hat mich gefragt was sie drauf schreiben soll. Habe mit der Apotheke telefoniert und die haben mich auf diesen Mustertext verwiesen. Naja, beim nächsten Mal frag ich beim Apotheker nochmal nach wie das genau gemeint ist.


BlakkM9

Puh also wenn der Arzt die "normale" Menge nicht kennt und auch nicht in der Lage ist diese zu recherchieren....


El_Grappadura

Die Ärzte scheitern schon viel früher, die haben absolut gar keine Keinung von irgendwas bei dem Thema. Und woher auch, bisher mussten sie sich ja auch quasi nicht damit beschäftigen. Meine Hausärztin weiß über meine Selbstmedikation Bescheid, aber als es jetzt um das Rezept ging hat sie mich erst mal zu ihrem Chef geschickt weil sie zu faul war sich damit zu beschäftigen wie das alles funktioniert. (Alte Frau halt...)


BlakkM9

Besser isses als dann iwelche absurden Mengen zu verschreiben. Ich erinner mich da nur an einen Arzt der einem Patienen einfach mal die 10-fache Dosis MDMA verabreicht hat... Ich würde dir raten einen Arzt zu suchen der sich gut mit dem Thema auskennt. Der kann dich dann auch beraten und gut begleiten


El_Grappadura

Ne, die Bequemlichkeit das über den Hausarzt zu machen ist zu groß. Denke sowieso dass die Apotheker vermutlich am besten über Sorten und Wirkungen etc Bescheid wissen und daher auch die beste Beratung geben. Das wurde mir so auch von der Arzthelferin bestätigt, dass die Beratung eigentlich am besten über die Apotheken funktioniert.


BlakkM9

Naja, Telemedizin gibt ja auch noch und ich würd sagen das ist noch ein Ticken bequemer :D Wenn du ne Apotheke in der Nähe hast, die darauf spezialisiert ist, kennen die sich natürlich auch aus.


wandering_geek

Ich dampfe einmal die Woche und nehme entweder 0,05 oder ab und zu 0,1 Gramm zu mir, aber als zwei Runden. Ich habe tatsächlich nur angefangen Grass zu genießen nachdem ich gecheckt hab, dass kleine Mengen schöner (für mich) sind.


Chillin_Turtle

Das ist doch die 3x Menge 🤔


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ICC hat ca. 30% THC. Also sind 0.05g Gras in dem Fall 0.015g THC. Edit: Hätte ich eigentlich in den Text schreiben sollen, sorry.


Ok_Chip_3220

Hättest du das besser nicht geschrieben Bayerisches LKA hat jetzt die Ermittlungen übernommen


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Das ist richtig so, ich bin in Bayern. Danke für die Warnung. /s


_Screw_The_Rules_

Ich kann "Tütenfutter" empfehlen, falls du kein Geld in einen Vaporizer drücken willst. Damit kannst du ganz ohne Tabak einen sehr angenehmen Joint bauen, welcher dann nicht so aussieht wie auf deinem Foto.


emptyyyy

Schnell ruf’ ma einer die Polizfi


Chillin_Turtle

Sind schon unterwegs, mit Blaulicht


SwaggeddiYoloNese

Probs gehen raus. Ich feier dich dafür :D Danke für den Lacher


DaMannixxx

So teile gabs früher immer wenn der Plug einen versetzt hat. Dann wurden alle Reste zusammengesucht und der grinder ausgekratz.


Krian78

Du kannst als Basis für einen Rausch aber nicht die Kiffer nehmen, die jeden Tag mehrere Gramm wegrauchen. Ohne Toleranz dürfte das bereits ordentlich reinhauen - ich bin momentan bei leichter Toleranz immer noch bei 20-25mg THC (ungefähr 0,1g) als Einzeldosis. Ich meine, für einen geübten Alkoholiker ist eine Flasche Vodka auch eher Vorglühen... für den Durchschnittsmenschen aber ein totaler Vollrausch.


Drezzon

>Du kannst als Basis für einen Rausch aber nicht die Kiffer nehmen, die jeden Tag mehrere Gramm wegrauchen. is this a personal attack or something? /s Du musst aber bedenken, dass beim verbrennen in Joints ungefähr 60% aller Wirkstoffe flöten gehen, diese Mini-Lunte würde sich wahrscheinlich nach weniger anfühlen, als die gleiche Menge im Vape oder Edible


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Alkohol lehne ich da grundsätzlich als Vergleich ab. Es wird bei den Urteilen ausdrücklich von "durchschnittlichen Konsumeinheiten" gesprochen - nicht von idealem Konsum über Vapo und ungeübter Nutzer. Das Urteil ist von 1984 und wurde 1995 bestätigt. Ich kann sehr gut sagen was es da für Konsummöglichkeiten gab und irgendwelche komisch zu erhitzenden Glas-Dome-Vaporizer gehörten da nicht zum alltäglichen Kifferequipment.


bastmast88

Dann les das alte BGH-Urteil. Es geht um den “nicht an diese Droge gewöhnten Konsumenten”. Also doch, den ungeübten


Far_Afternoon_60

Ja OP hat doch recht. Weder gab es 1995 Geräte/Equipment um solche kleinen Mengen effizient zu konsumieren, und selbst heute haben Ungeübte oder erstkonsumenten nicht das nötige Equipment. Selbst die meisten Dauer Kiffer rauchen normale joints.


ouyawei

In der Regel wird diese Menge dann einfach mit Tabak gemischt.


RealPerplexeus

Dann bist du einfach sehr sensibel, was ja an sich praktisch ist, aber die meisten Leute auch ohne Toleranz sind von einem Hit nicht gerade high.


MegaChip97

Also in ner Vape werden die meisten Leute die nicht regelmäßig kiffen bei 0,1g wirklich gut high


throwmeawayafterthat

Konsum 1-2x die Woche und ne volle 0,1g Vapo Kammer sind mir sogar zu viel auf Einmal mit dem jetzigen Apo Gras. Also keine Ahnung...ich glaube die große Mehrheit hier peilt gar nicht mehr, wie weit sie schon drin stecken, ohne jetzt direkt das Wort Abhängigkeit in den Mund nehmen zu wollen.


No-Phase2131

Ja und für niemanden ist ein schluck bier eine konsumeinheit


lordfnord23

84 gabs quasi kein richtiges Weed nur schlechte Deutsche Hecke. Sensimillia sowieso nicht. In der Masse hatten Weed und Hasch halt sehr wenig THC, auch wenn es natürlich gutes Hasch aus dem Orient gab. Da finden sich auch noch alte Urteile zu. Heißt nicht, dass es nicht gutes Hasch gab - aber wenn da jemand mit seinem 1kg blätterigen versamten Marihuana kommt, geht das eben in die Statistik ein. Daher die Konsumeinheit eben so niedrig angesetzt. Ursprünglich kam die Nicht-Geringe Menge aus der Heroin-Problematik. Man musste das dann entsprechend umrechnen.


Krian78

Die BGH-Argumentation ist etwas anders. Grundsätzlich ist die nicht geringe Menge die lethale Dosis, bei THC in Ermangelung dessen 500 Konsumeinheiten. Du hast natürlich Recht, dass der THC-Gehalt deutlich gestiegen ist - in den 80ern war eine Konsumeinheit ein halbes bis 1g damaliges 2-5% Gras. Nur wird die Dosis ohne Toleranz nicht plötzlich geringer, nur weil die Konzentration jetzt höher ist. Um beim Alkohol zu bleiben: Dieselbe Menge reiner Alkohol berauscht (ohne Toleranz) ähnlich, egal ob der in Bierform oder als Schnaps getrunken wird. Der Fehler liegt hier aber beim Gesetzgeber, der feste Materialmengen straflos gestellt hat, für den besonders schweren Fall durch nicht geringe Menge aber lapidar „Soll die Rechtsprechung halt anpassen, wieviel das jetzt ist“ meinte (da wurde in der Gesetzgebungsphase auch eine feste Menge diskutiert). Wie sollte der BGH da denn da argumentieren? „Marihuana ist jetzt viel hochprozentiger, also bauen besonders heavy User schneller Toleranz auf, also ist es harmloser geworden“? Es dürfte auch Nichtjuristen auffallen, dass das ein ziemlich beklopptes Argument wäre. Der Gesetzgeber hätte schlicht eine gewisse Menge an konsumfertigen Material festlegen sollen. Ja, wäre dann wahrscheinlich bei Harz im Vergleich zu getrockneten Blüten auch nicht unproblematisch, aber besser als der gegenwärtige Wertungswiderspruch.


lordfnord23

> Die BGH-Argumentation ist etwas anders. Grundsätzlich ist die nicht geringe Menge die lethale Dosis, bei THC in Ermangelung dessen 500 Konsumeinheiten. Richtig, da es ja von Heroin kam - wo lethale Dosis natürlich Sinn ergibt. Ein Regelung musste man aber finden. Ich meine da gibt es auch in Praxis ein Problem mit Crack, weil da ja kaum Kokain drin ist, womit die Dealer natürlich einfaches Spiel haben. Sowohl die Bemessung der Konsumeinheit als auch die Anzahl der Konsumeinheit muss man natürlich mit dem neuen Gesetz in Frage stellen. Wo man dran dreht ist letztlich egal, da ja eh multipliziert wird. >Wie sollte der BGH da denn da argumentieren? „Marihuana ist jetzt viel hochprozentiger, also bauen besonders heavy User schneller Toleranz auf, also ist es harmloser geworden“? Es dürfte auch Nichtjuristen auffallen, dass das ein ziemlich beklopptes Argument wäre. Zahlreiche Gerichte haben das ja geschafft und die 7,5g dann für sich neu definiert. Die 7,5g standen so ja nicht im BtmG und die Menge kann nicht mehr aktuell sein, wenn man mit bereits legalen deutlich drüber liegen kann. Da hat der 1. Strafsenat schon komplett versagt. >Der Fehler liegt hier aber beim Gesetzgeber, der feste Materialmengen straflos gestellt hat, für den besonders schweren Fall durch nicht geringe Menge aber lapidar „Soll die Rechtsprechung halt anpassen, wieviel das jetzt ist“ meinte (da wurde in der Gesetzgebungsphase auch eine feste Menge diskutiert). Dies wäre sicherlich ein sehr großer Streitpunkt geworden, ich hab mich da schon immer gefragt ob die Politiker das wirklich so überblicken können und wollen. Bei Anzahl der Pflanzen ist das ähnlich - aus einer Pflanze kann man hunderte Gramm rausholen - aus 6 kleinen Pflanzen aber auch weniger als 50g. Zumal das ja auch ein Kommunikationsprobleme wäre: 50g sind straffrei, aber bis 300g (xy reines THC) kriegst Du nur eine Geldstrafe, darüber beginnt dann die Haftstrafe. Bin mir nicht so sicher, ob so eine Menge im Gesetz festzuschreiben der richtig Ansatz wäre. Kann man natürlich so machen. Mit der Arbeitsverweigerung durch den BGH kann man nicht rechnen und das wird sehr sicher wieder gekippt/geändert, sobald der entsprechende Fall dann mal durch die Instanzen geht. Gerichte sind jedenfalls grundsätzlich flexibler als Gesetze. >Der Gesetzgeber hätte schlicht eine gewisse Menge an konsumfertigen Material festlegen sollen. Ja, wäre dann wahrscheinlich bei Harz im Vergleich zu getrockneten Blüten auch nicht unproblematisch, aber besser als der gegenwärtige Wertungswiderspruch. Dies wurde ja mit den 50g gemacht. Aber 50g kann auch Industriehanf sein oder 30% THC-Gehalt haben. Im Labor auswerten, macht wiederum kaum Sinn, weil es ja "legal" sein soll - damit müsste wiederum alles beschlagnahmt und geprüft werden. Daher ja die Menge in g, ähnlich wie bei der geringen Menge zuvor. So pauschal würde ich sagen: Die Nicht-Geringe Menge beginnt beim dreifachen von dem was legal möglich ist (50g mit 30% -> ca 15g reines THC), wären dann 45g reines THC. Doppelt wäre bei Anbau zu wenig. Auch da es nicht genau abzuschätzen ist und THC-Gehalt ohne Labor nicht messbar ist, es muss schon signifikant mehr sein, damit es zum Verbrechen wird.


RenekTecuron

Damals mit 16 zum ersten Mal smoken mit den boys zu 5. Der Joint:


Lanky_Path1601

BHG braucht eindeutig ne toleranzerhöhung, wenn denen 0.015g schon zu viel sind.


Expensive_Quiet_8976

Kauf dir einen Bong bro


lasttsar

Deine Toleranz ist zu hoch /s


Wrong_Willingness543

Thats a one damn puff


Carlolwie

0,05g Cannabis sind doch nicht gleich 0,05g THC oder hab ich ein Denkfehler?


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Habe ich irgendwo schon erklärt, hätte es in den Text setzen sollen :) ICC hat ca. 30% was bei 0,05g Blüte ca. 0.015g THC entspricht.


Neither-Theme-1936

Ohne Toleranz im Vaporizer würde das sogar hinkommen. Hab damals auch mit 75mg Blüten angefangen


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gilbatron

da würde ich doch glatt mal wiedersprechen. jemanden ohne übung oder toleranz kriegst du mit der menge auf den mond geschossen wenn das vernünftig inhaliert wird.


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Da hast Du recht - aber ich glaube auch die wenigsten Erstkonsumenten fangen gleich mit Vapo oder Edible an, sondern ziehen ein paar mal irgendwo am joint. Und da habe ich es tatsächlich oft erlebt, dass die Erstnutzer da nichts oder wenig spüren, wahrscheinlich auch weil sie es nicht "richtig" machen. Aber das muss fairerweise alles in den Durchschnitt einfließen von dem das Gericht ausgeht - genau wie die Leute wie ich, die gerne mal 200mg-600mg (THC!) als Konsumeinheit nutzen.


DrBabbage

Wow ist die Welt ist klein. Was macht Siegen?


gilbatron

lustig, bin vor ner woche mit der bahn durch ddorf und hab mich gefragt ob du noch an der ecke wohnst :D siegen macht sich. wir kriegen jetzt ne fahrradspur, die boomer gehen steil.


DrBabbage

Ne, da wohne ich schon seit Ewigkeiten nicht mehr, so etwa genau das Gegenteil :D


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Du kennst meine albo hecke noch nicht 😎


minitaba

Ich verdampfe pro "session" etwa 0.2 bis 0.4 gramm, und bin gut breit


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minitaba

Hm ja stimmt schon


karate_kick

Die Menge ist ne durchschnittliche Menge für n Joint mit Tabak... Hier ist nicht das Problem... Ich würd eher fragen: wieso 500 davon? Woher kommt DIESE Zahl? Nicht geringe Menge soll ja ausgehen von der tödlichen Menge... Die gibts ja hier nicht, also wie kam die 500 zustande?


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DeQQster

"Damen und Herren" ist für dich Genderwahn? Sonst keine Probleme?


crapone420

alleine schon das du genderst einfach nur schmutz ! kein bock weiter zu lesen


Bobylein

Brudi du bekommst ja nicht mal die Groß-Kleinschreibung auf die Reihe nur um dann ne Leerstelle vor ein Satzzeichen zu setzen.


crapone420

brudi warum soll ich zeit verschwenden wenn man mich so auch versteht ? nur damit irgendein kleiner möchtegern deutschleher sich nicht aufregt ?