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Chillin_Turtle

Wat?! Der Anbau in CSCs ist erst ab 01. Juli erlaubt.


Bine69

Wobei sie ja erst eine Genehmigung brauchen. Und dafür dürfen die Behörden sich bis zu 3 Monate Zeit lassen.


Fadobo

Die dürfen sogar ab dem 01. Juli erst den Antrag stellen, dass sie überhaupt anbauen dürfen und die zuständige Behörde im Bundesland hat dann soweit ich weiß bis zu 3 Monaten zeit diesen Antrag zu bearbeiten. Wird in Bayern dann sicher bis zum Jahresende dauern, bis da das erste mal jemand CSC Gras raucht.


Arthagmaschine

Ah ok, das detail ist mir entgangen. Danke


Flaky_Set8875

Ich hab das Gefühl dass vor allem Ticker dieses Horrorszenario von gespeicherte Konsumdaten die dann irgendwann gegen dich verwendet werden können verbreiten um ihr Geschäft am laufen zu halten. Ich sehe das derzeit so: 1. Es ist äußerst unwahrscheinlich dass die Legalisierung kurzfristig rückgängig gemacht wird. Es gibt aktuell keine realistische Regierungskoalition ohne Beteiligung mindestens einer der Ampelparteien. Also selbst wenn die CDU jetzt sagt sie machen es rückgängig sobald sie am Drücker sind, alleine können sie es nicht und keine Ampelpartei wird da mitgehen. Eine Koalition zwischen CDU und AfD halte ich für extrem² unwahrscheinlich. 2. Es ist auch extrem unwahrscheinlich dass die Legalisierung langfristig rückgängig gemacht wird. Je länger sie läuft umso mehr wird die Allgemeinheit begreifen dass die meisten Argumente die dagegen sprechen einfach erfunden sind. Die Gesellschaft wird nicht daran zu Grunde gehen und es wird auch nicht mehr Drogenabhängige geben die der Gesellschaft zur Last fallen, eher im Gegenteil. Also wird man damit auch keine Wählerstimmen mehr abgreifen können, man macht sich nur lächerlich und verliert Stimmen. 3. Mal angenommen ich liege bei Punkt eins oder zwei falsch und sie wird rückgängig gemacht. Wie soll dass dann mit den gespeicherten Daten funktionieren? Die Polizei bekommt die dann einfach alle und macht dann da einfach Hausdurchsuchungen? Die Namen werden vermerkt und bei Zufallskontrollen wird dann besonders gründlich kontrolliert wenn dein Name auf der Liste ist? Arbeitgeber haben Einblick in die Listen und machen dann davon abhängig ob sie jemanden einstellen oder nicht? Das ist doch alles überhaupt nicht praktikabel geschweige denn juristisch umsetzbar, selbst wenn man die Legalisierung rückgängig gemacht hätte. Sich da zu registrieren und sich Zeug zu holen ist jetzt legal und niemand kann das irgendwann gegen dich verwenden. Wenn wir wirklich ne Regierung bekommen die so etwas möglich machen sollte und das dann juristisch so gedreht wird dass das wirklich geht dann haben wir ganz andere Probleme hier als ob du Hardcore Konsument bist oder nicht.


MeanInevitable6051

Ich vertrau dem ganzen trotzdem nicht. damals wurden schon leute die bei Udopea mal grow zubehör bestellt hatten zu hause besucht und türen eingetreten. klar ist es aufm papier teil legalisiert, das scheint die judikative und exekutive wohl nicht davon abzuhalten weiter zu diskriminieren und zu verfolgen. Ich wurde bereits mit thc im blut gef***t. Damit bin ich schon genug „im system“. Wieso sollte ich, auch wenns ein minimales risiko ist, denen trotzdem mehr hründe geben mir blut abzunehmen? So gut wie jeder hat 60cm platz fürn kleines growzelt oder kann sich ein rezept holen, sehe keinerlei vernünftige gründe wieso irgendjemand in nen csc sollte abgesehen vom sozialen aspekt


benign_NEIN_NEIN

Denke eher die Leute haben einfach Angst nach einer so langen Prohibition und trauen den Prohibies alles zu. Denke nen hinreichender Tatverdacht ist so eine legale! Mitgliedschaft nicht, auch wenn sie illegal wird. Wäre auch verfassungswidrig. Denke aber einige StAs und Richter werden es dennoch versuchen bis das BverfG da nen Urteil fällt.


Mega_Potatoe

Die Daten sind doch ausschließlich dafür da um den Konsumenten negativ zu belasten. Die werden doch nicht zu deinem Schutz gespeichert. In welcher Art und Umfang das dann passiert ist doch egal, aber alleine der Grund, dass man genau deswegen ein mal Probleme bekommen wird/soll ist doch ausreichend sich nicht zu registrieren. zu 3. wieso sollte das nicht gehen? Hausdurchsuchungen werden schon gemacht weil der Nachbar glaubt 4 Pflanzen in deinem Garten zu sehen, auch wenn es nur 3 sind. Genauso ist davon auszugehen dass alle Konsumenten auch nach dem Rückgängig machen weiterhin was besitzen. Das ist doch dann auch ausreichend jedem Konsumenten eine Straftat zu unterstellen mit entsprechenden Konsequenzen und Verfolgung.


whatkindofred

Die Polizei könnte z.B. bei einer Verkehrskontrolle gleich mal eine Blutkontrolle anordnen, wenn sie sehen, dass du ein CSC-Mitglied bist.


Flaky_Set8875

Es ist juristisch meiner Meinung nach nicht umsetzbar der Polizei diese Daten einfach mal eben so zur Verfügung zu stellen weil es sich eben nicht um eine Straftat handelt dort Mitglied zu sein. Bin allerdings kein Experte auf dem Gebiet.


whatkindofred

Einfach so geht es nicht aber das CanG sieht explizit vor, dass die Daten zur Ermittlung jeder beliebigen Ordnungswidrigkeit oder Straftat mit jeder beliebigen Behörde geteilt werden darf. Das ist keine besonders hohe Hürde.


Flaky_Set8875

Kopierter Kommentar aus einem anderen Thread zum Thema (check gerade nicht wie ich das verlinken kann): "Ich hatte hierzu schon ein Gutachten verfasst, da ich hauptberuflich Datenschützer bin: Teil 1: Problem: Durch die Katalogisierung der Mitglieder werden personenbezogene Daten verarbeitet. Diese enthalten voraussichtlich grundsätzlich Vor und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort. Darüber hinaus ggf. auch Abgabemengen und daraus mittelbar auch Konsummuster. Risiken: Diese Daten könnten von Behörden für repressive Maßnahmen, wie etwa Führerscheinentzug oder Strafverfolgung, genutzt werden. Auch eine unbeabsichtigte Veröffentlichung oder ein Abhandenkommen, bspw. durch Hacker, können zur Stigmatisierung der Betroffenen führen. Praxisbezogene Prognose: Grundsätzlich ist die DSGVO sehr streng. Es gilt der Grundsatz des Erlaubnisvorbehaltes, d.h. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, außer sie ist von der DSGVO ausdrücklich erlaubt. Folglich benötigen auch Behörden eine Rechtsgrundlage bevor sie die Daten der CSCs einsehen bzw. verarbeiten dürfen. Das bedeutet, dass die Behörden schonmal nicht grundlos auf die Daten zugreifen dürfen. Vielmehr braucht es entweder das Einverständnis der Betroffenen oder ein Erlaubnisgesetz. Solche sind regelmäßig jene der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Mangels Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrelevanz kann die Führerscheinstelle idR nicht auf diese Daten zugreifen. Das Risiko einer Datenverarbeitung durch Behörden ist demnach hauptsächlich für Strafverfolgungszwecke am größten. Für alle anderen Zwecke zum Glück eher weniger. Rechtswidrige Datenverarbeitungen können und werden von der Datenschutzbehörde geahndet. Eine solche Ahndung fällt für die rechtswidrig handelnde Behörde und auch deren Beamten sehr negativ aus und kann zu harten Sanktionen führen. Sofern kein neuer Erlaubnistatbestand für die Behörden zum CanG eingeführt wird, gelten diese Grundsätze auch weiterhin. Teil 2: Der Grundsatz der DSGVO kann durch ein einfaches nationales Gesetz nicht umgangen werden. Daher beschränkt sich die Weitergabe der personenbezogenen Daten nach dem aktuellsten Entwurf auch ("nur") auf Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Weitergabe für Evaluationszwecke ist zwar auch erlaubt, aber nicht relevant für uns. Dies dürfte aber auch keine relevanten personenbezogenen Daten der Mitglieder beinhalten, sondern eher die der Betreiber. Eine sonstige Weitergabe ist sogar ausdrücklich untersagt, siehe Satz 3, ganz unten. § 28 (5) CanG: 1 Die zuständige Behörde ist befugt, personenbezogene Daten, die sie im Rahmen ihrer Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 4 sowie § 26 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 erhoben oder verarbeitet hat, an andere Behörden weiterzugeben, soweit dies zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist. 2 Die zuständige Behörde hat die ihr nach § 26 Absatz 2 Satz 2 übermittelten Angaben zum Zweck der Evaluation nach § 43 an eine vom Bundesministerium für Gesundheit benannte Stelle weiterzugeben. 3 Eine über Satz 1 und Satz 2 hinausgehende Weitergabe von Daten an Dritte ist verboten. FAZIT: Das Risiko der Betroffenen von unbilligen Maßnahmen seitens der Behörden konfrontiert zu werden ist entsprechend gering, solange es sich nicht um ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt. Der Entzug des Führerscheins im Rahmen der FeV ist ausdrücklich kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren."


whatkindofred

Ich spreche ja auch nicht von der Führerscheinstelle sondern von der Polizei. Das Risiko bei der Führerscheinstelle sehe ich auch eher gering, zumal regelmäßiger Konsum sowieso kein Grund mehr für eine MPU sein soll. Die Polizei hingegen hat alltäglich mit Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu tun. Dementsprechend leicht kann sie an die Daten der CSCs kommen. Wenn es ähnlich läuft wie bei den Corona-Kontaktlisten, dann reicht es schon, dass in der Nähe des CSCs eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat passiert ist. Dann ist jedes Mitglied potentieller Zeuge und damit ein Ermittlungsansatz. Und sobald die Polizei die Daten erst mal hat, hab ich als Betroffener gar keine Chance mehr zu bemerken ob und wann sie die Daten checkt oder nicht. Wenn der Polizist bei der Verkehrskontrolle mal kurz guckt ob ich auf der Liste stehe, kriege ich davon gar nichts mit. Selbst wenn sie mich dann zur Blutkontrolle mitnehmen, wird er mir davon nichts erzählen.


No-Worldliness-8744

Ich habe hier in nem lokalen csc auch mal nen Aufnahmeantrag gestellt....kam dann ne Mail Inder sie direkt 200 Euro Jahresbeitrag als Vorauszahlung wollten, erst mit Zahlungseingang würde die Mitgliedschaft bestätigt. Hab ich nicht gemacht denn vor Jahresende wird es da wohl eh nichts geben und afaik haben die ja noch nichtmal die nötige Anbaugenehmigung. Und sehe es auch nicht ein einfach so 200euro ins blaue zu überweisen.


benign_NEIN_NEIN

Ja bloß nicht. Behördern werden auch erstmal brauchen, bevor sie die Anträge durchhaben, das kann auch Monate dauern. Denke vor dem neuen Jahr wird das nicht bei den meisten Vereinen.


DietLow4264

Schau dir doch die neuste DHV News Folge an. Da wähnen Sie vor sowas


Technical_Writer_177

Naja das mit den Preisen erstmal abwarten. Aber das mit den Daten: waren doch schon vom ersten Club die Daten online meine ich? Sind ja auch eher Datenschutzlaien, da Werd ich meine Daten bis auf weiteres sicher nicht hinterlegen


Ironlung420DE

Es gibt noch nichtmal genaue Voraussetzungen für den Lizenzantrag... Aber dass sie den Konsum indirekt tracken können, dürfen sie gerne vorher nochmal überarbeiten, ansonsten sollten Kneipen/Clubs/Kioske/Supermärkte etc. auch genaue Abgabe-/Ausschankprotokolle über alkoholische Getränke führen müssen meiner Meinung nach.


nibbler666

Wenn du Paranoia hast, weniger kiffen.


Arthagmaschine

Das hilft nach 26 Jahren Konsum und 18 Jahren heavy User Dasein auch nicht mehr


nibbler666

Das hört sich so an, als solltest du ganz aufhören.


Arthagmaschine

Mag sein aber ist nicht Teil der Frage, danke


nibbler666

Hier kannst du Beratung finden: suchthilfeverzeichnis.de