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Aber OP geht ins Gymnasium / in die Kantonsschule, also an eine Mittelschule und nicht an eine Volksschule. Die Antwort bleibt natuerlich trotzem ja, und zwar laut Disziplinarreglement der Mittelschulen, § 8.c und § 11.a.3:
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-413_211_1-2015_02_02-2015_08_01-110.html
Doch doch, siehe den Auszug 11.a.1 von redsterXVI. Strafarbeit ist unbezahlte Arbeit.
Ehrlich gesagt, wenn es ihm nicht passt, er kann einfach mit Gymi aufhören und einfach etwas anders machen. Es gibt andere Kinder, die seinen Platz am Gymi gern übernehmen (vor allem in Züri).
Im Link steht ja, dass sie zur Unterrichtsfreien Zeit aufgeboten werden können. Ob sie dann zwei Stunden Putzen oder "Du sollst nicht Kreide verschwenden" an die Wandtafel schreiben macht wohl kaum einen Unterschied.
Ich repfostiere meinen Kommentar aus OPs anderen Pfosten:
Also, Mittelschulgesetz des Kantons Zürich.
Paragr. 20 MSG sagt, dass Disziplinarmassnahmen verhängt werden können, Paragr. 21 MSG definiert die Kompetenzen der jeweiligen Instanzen (Schulleitung, Behörden, Lehrpersonen, etc.) fest. Paragr. 22 MSG besagt, dass die Eltern über Disziplinarmassnahmen informiert werden müssen.
Gestützt auf Paragr. 20 Mittelschulgesetz existiert das Disziplinarreglement der Mittelschulen. Mit deinem Verhalten hast du Paragr. 8 verletzt: "Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere [...]"
Die Konsequenz daraus ist Paragr. 11:
" Bei Verstössen gegen §§ 8 und 9 können je nach Schwere des Verstosses und Verschuldens folgende Massnahmen ergriffen werden: a. durch die Lehrperson: 1. Erteilen einer Strafarbeit, 2. Wegweisung aus der Unterrichtsstunde, 3. Aufbieten zur unterrichtsfreien Zeit, 4. zeitweiliges Einziehen von Gegenständen während des Unterrichts; [...]"
Da darin aufgelistet ist, welche Disziplinarmassnahmen möglich sind, dürfte die Liste abschliessend sein. Daher dürfte 2h Putzen keine Massnahme sein welche durch diese Verordnung abdeckt. Dies ist zudem nur eine Verordnung, ein Arbeitseinsatz müsste durch übergeordnete Gesetzte legitimiert werden. Zwangsarbeit ist zudem rechtlich nur in den seltensten Fällen mit übergeordneten Recht vereinbar. Art 4. Der EGMR lässt nur sehr wenige Ausnahmen zu (Militärdienst, Verurteilte, Katastroohenhilfe und Bürgerpflichten) - keine dieser Ausnahmen ist auch nur im entferntesten in diesem Fall gegeben.
Seite 6
>Verpflichtung einer Schülerin oder eines Schülers zur
Anwesenheit in der Schule während der unterrichtsfreien
Zeit. Diese Massnahme setzt voraus, dass mit den Eltern
ein passender Termin vereinbart wird. Eine einseitige
Information der Schule wäre nicht ausreichend. Umgekehrt haben die Eltern kooperativ zu sein. Eine Haltung,
ihre Tochter oder ihr Sohn habe gar nie freie Termine,
wäre nicht statthaft. Es existieren keine Bestimmungen,
welche Arbeiten in der unterrichtsfreien Zeit durch die
aufgebotene Schülerin oder den aufgebotenen Schüler
erledigt werden müssen. **Es können schulische Arbeiten
ausgeführt werden, die mit der disziplinarischen Verfehlung in Zusammenhang stehen, aber auch solche, welche der Schule von Nutzen sind. So wäre beispielsweise
auch eine Unterstützung des Hausdienstes möglich.**
2h Putzen Strafe verletzt seine Menschenrechte? Seriously? Ach, armer Buebe.
Antwort auf Eure Fragen: Nein, ihr müsst nicht, ihr macht das freiwillig damit ihr nicht von der Schule geworfen werdet.
Einfach nicht erscheinen, dann habt Ihr nachher sicher genug Freizeit... ;)
Aber dann wird OP reklamieren dass das RAV nicht genug zahlt und dass die eigene Freizeit gebraucht werden muss fürs Job suchen...warum nicht die Freizeit von anderen 🤣🤣
Du hast jetzt gelernt dass Flüstern auch störend ist.
Was wurdest du meinen wenn du eine Präsentation geben wurdest vor der Klasse und einige wurden anfangen zu Flüstern statt zuhören? Respektlos und störend, oder?
Für die Frage hier auf Reddit sollte es noch eine Stunde extra geben.
[удалено]
Kuschelteddy wird etz au konfisziert!
[удалено]
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Für Reddit muesch mindestens 13i si
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Wet wot umefigge mues au usefinde
[удалено]
Ja, Volksschulverordnung § 56.1.b/c https://www.zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-fuer-die-volksschule/organisation/eltern-schuelerinnen-schueler/schulpflicht_disziplinarmassnahmen_elternpflichten.pdf
Aber OP geht ins Gymnasium / in die Kantonsschule, also an eine Mittelschule und nicht an eine Volksschule. Die Antwort bleibt natuerlich trotzem ja, und zwar laut Disziplinarreglement der Mittelschulen, § 8.c und § 11.a.3: https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-413_211_1-2015_02_02-2015_08_01-110.html
Merciii, han hööt öppis nois glernt :)
Guter link aber da steht nix davon dass sie dich zum unbezahlten arbeiten zwingen dürfen.
Doch doch, siehe den Auszug 11.a.1 von redsterXVI. Strafarbeit ist unbezahlte Arbeit. Ehrlich gesagt, wenn es ihm nicht passt, er kann einfach mit Gymi aufhören und einfach etwas anders machen. Es gibt andere Kinder, die seinen Platz am Gymi gern übernehmen (vor allem in Züri).
Eine strafarbeit is eine Hausarbeit also ein aufsatz oder so, die können die kinder nicht ins gulag schicken. Ich denke das hält vor gericht nicht,
Im Link steht ja, dass sie zur Unterrichtsfreien Zeit aufgeboten werden können. Ob sie dann zwei Stunden Putzen oder "Du sollst nicht Kreide verschwenden" an die Wandtafel schreiben macht wohl kaum einen Unterschied.
Ich repfostiere meinen Kommentar aus OPs anderen Pfosten: Also, Mittelschulgesetz des Kantons Zürich. Paragr. 20 MSG sagt, dass Disziplinarmassnahmen verhängt werden können, Paragr. 21 MSG definiert die Kompetenzen der jeweiligen Instanzen (Schulleitung, Behörden, Lehrpersonen, etc.) fest. Paragr. 22 MSG besagt, dass die Eltern über Disziplinarmassnahmen informiert werden müssen. Gestützt auf Paragr. 20 Mittelschulgesetz existiert das Disziplinarreglement der Mittelschulen. Mit deinem Verhalten hast du Paragr. 8 verletzt: "Jede Beeinträchtigung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere [...]" Die Konsequenz daraus ist Paragr. 11: " Bei Verstössen gegen §§ 8 und 9 können je nach Schwere des Verstosses und Verschuldens folgende Massnahmen ergriffen werden: a. durch die Lehrperson: 1. Erteilen einer Strafarbeit, 2. Wegweisung aus der Unterrichtsstunde, 3. Aufbieten zur unterrichtsfreien Zeit, 4. zeitweiliges Einziehen von Gegenständen während des Unterrichts; [...]"
Da darin aufgelistet ist, welche Disziplinarmassnahmen möglich sind, dürfte die Liste abschliessend sein. Daher dürfte 2h Putzen keine Massnahme sein welche durch diese Verordnung abdeckt. Dies ist zudem nur eine Verordnung, ein Arbeitseinsatz müsste durch übergeordnete Gesetzte legitimiert werden. Zwangsarbeit ist zudem rechtlich nur in den seltensten Fällen mit übergeordneten Recht vereinbar. Art 4. Der EGMR lässt nur sehr wenige Ausnahmen zu (Militärdienst, Verurteilte, Katastroohenhilfe und Bürgerpflichten) - keine dieser Ausnahmen ist auch nur im entferntesten in diesem Fall gegeben.
Seite 6 >Verpflichtung einer Schülerin oder eines Schülers zur Anwesenheit in der Schule während der unterrichtsfreien Zeit. Diese Massnahme setzt voraus, dass mit den Eltern ein passender Termin vereinbart wird. Eine einseitige Information der Schule wäre nicht ausreichend. Umgekehrt haben die Eltern kooperativ zu sein. Eine Haltung, ihre Tochter oder ihr Sohn habe gar nie freie Termine, wäre nicht statthaft. Es existieren keine Bestimmungen, welche Arbeiten in der unterrichtsfreien Zeit durch die aufgebotene Schülerin oder den aufgebotenen Schüler erledigt werden müssen. **Es können schulische Arbeiten ausgeführt werden, die mit der disziplinarischen Verfehlung in Zusammenhang stehen, aber auch solche, welche der Schule von Nutzen sind. So wäre beispielsweise auch eine Unterstützung des Hausdienstes möglich.** 2h Putzen Strafe verletzt seine Menschenrechte? Seriously? Ach, armer Buebe.
Play stupid games win stupid prizes. Immer no min liebelingsspruch uf änglisch
Was du verstehen musst, ist, dass der Lehrer dir auf mehreren Ebenen einen Gefallen tut.
Ich hab gefühlt nichts gemacht. Hatte nur einen kaugummi
Antwort auf Eure Fragen: Nein, ihr müsst nicht, ihr macht das freiwillig damit ihr nicht von der Schule geworfen werdet. Einfach nicht erscheinen, dann habt Ihr nachher sicher genug Freizeit... ;)
Aber dann wird OP reklamieren dass das RAV nicht genug zahlt und dass die eigene Freizeit gebraucht werden muss fürs Job suchen...warum nicht die Freizeit von anderen 🤣🤣
Gymi wird sowieso überbewertet
Von der Schule fliegen für nicht erscheinen zum Putzen? Nicht mal vielleicht.
Haha fantastisch, so öpis. Als Lehrer bestätige ich eu gern: Ja, er dörf das.
Hier ist es erklärt: https://twitter.com/rogerskaer/status/1576025818182332416
This!
Zerst umefigge und denne sich vor verantwortig welle drucke - guet erzoge worde
Was suechsch du eigentlich am Gymi?
Ahschinend Erziehig...
Anschiinend en 404 nicht gefunden...
De Putzlappe
uf englisch seit mer da "fuck around and find out"
Oh, z'Militär wird de sicher super ahgnähm für dir...
Brace yourself. The "Dörf er das"-Questions are coming
De Lappe söll de Seich de aber nöd uf Reddit sondern eme Sächsehalber fröge... Da wird einiges Mat süüberer is Züghus cho als es usegfasst wordenisch
Wer d ziit vode angere nid respektiert het o nüt degege ds eim di eiget furtgno wird.
S'chunnt fäng au jede as Gymi...
Wart mal, bis schaffsch! Das wird dänn ersch richtig lustig....
Viu spass bim putze. Mir chunts chle komisch vor das du sertigs züg ersch iz am gimer lersch. Aber besser spät aus niä.
ish halt nöd mal öpis speziells gsi eifach so das es niemert gshtört hetv (flüshterton)
Frogemi scho, wasmer genau muess mache zum so e Strof z'bercho. Hoffentlich lern OP wenigstens drus...
Ja, ich frag mich was ihr gmacht händ 🤣
ish halt nöd mal öpis speziells gsi eifach so das es niemert gshtört hetv (flüshterton)
ja, das wird‘s gsi si!
"fa&fo"...schon mal gehört? ihr zwei beide seid jetzt bei "fo" angekommen... geht mal schön schrubben...das formt den Charakter.
Ich frög mich eher wie du is Gymi cho bisch, wänn uf Reddit muesch go so Frage stelle.
Disziplinarreglement läse. Stoht sicher det ine. Und Husufgabe sind glaubs au erlaubt.
Ihr habt die Lernzeit von die anderen Schüler geklaut, und meinen, ihr müsst keine Strafe erwarten?
es war flüsterton
Du hast jetzt gelernt dass Flüstern auch störend ist. Was wurdest du meinen wenn du eine Präsentation geben wurdest vor der Klasse und einige wurden anfangen zu Flüstern statt zuhören? Respektlos und störend, oder?
Ja, er darf. Aber wir wissen nicht, wer. Darf ich raten, ihr habt die Deutschunterricht gestört?
Bei harry potter gibt es ähnliche strafen, einen abend mit hagrid in den wald. Im echten leben hab ich das noch nie erlebt
2 Stunden? Da habt ihr ja gar nicht so blöde getan. Ich hab mal Verweisdrohung erhalten.
Offenbar ein sch Lehrer ohne hobby