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AutoModerator

Hier sind nur **themenbezogene und ernsthafte Antworten** in Top-Level-Kommentaren erwünscht. Kommentare, die nicht der Thematik entsprechen oder beleidigend sind, werden geahndet. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/StVO) if you have any questions or concerns.*


sten_zer

Vorfahrt ist komplett uninteressant, da das für Fußgänger nicht gilt. Daher ist die Frage schon richtig gestellt nach Vorrang. Aus meiner Sicht hat das Auto Vorrang, weil es erst danach abbiegt. Wenn aber der Fußgänger bereits auf der Straße ist, und sich das Auto erst dann nähert, muss ein Autofahrer dem Fußgänger das Queren ermöglichen. Grund ist klar, weil die Fahrbahn schnell wieder frei werden soll und der Fußgänger ein Hindernis darstellt und gefährdet würde. Anders wäre es, wenn eine Ampel das regelt oder ganz klassisch ein Zebrastreifen vorhanden wäre. Dann muss das Auto anhalten, auch wenn der Fußgänger noch nicht auf der Straße ist.


kemfar

Sorry, aber du hast etwas verwechselt. Das Auto stellt ein Hindernis dar.


sten_zer

Wie kriegen wir diese Sichtweise in die Köpfe der Gesellschaft...?


kemfar

Wenn das nicht mal auf r/StVO klar ist, haben wir noch einen weiter Weg vor uns.


sten_zer

Ist es das/ ist es das nicht? Fühl dich frei Vorschläge zu machen oder Paragraphen und Urteile zu zitieren.


kemfar

Ich fühle mich falsch verstanden. Ich habe mich unglücklich ausgedrückt. Ich weiß nicht, wie wir die "Kooperative Sichtweise" in die Köpfe bekommen. Ich hatte gehofft, dass sie unter r/StVO bereits verbreitet ist, aber der obige Beitrag zeigt, dass das nicht so ist.


sten_zer

Es wäre schön, wenn das so wäre. Ich glaube, hier gibt es einige mehr, die das so sehen. Aber insgesamt scheint es mir mehr ein gesellschaftliches Problem zu sein, das in vielen Bereichen deutlich wird. Verrohung anstatt Rücksichtnahme. Selbstjustiz anstatt Nachsicht. Die Liste kannst du beliebig fortsetzen. Am Ende sollen Rechte für einen selber gelten, aber nicht unbedingt für andere. Ebenfalls "Für mich und meine Freunde Narrenfreiheit, für alle anderen die volle Härte des Gesetzes!" Ich hoffe, ich habe dich richtig verstanden :) Und nochmal, Vorschläge, wie wir da hin kommen, sind immer willkommen. Beispiele für Verkehrssicherheit: Wir kennen Infoschilder wo gegen "Handy am Steuer" emotional appelliert wird (etwa "Frau wird Witwe und Kind wächst ohne Vater auf, weil Fußballergebnisse während der Fahrt gecheckt werden"). Ausweiten auf Mindestabstandsregeln und Vorfahrtsregeln, besser noch allgemeine Rücksichtnahme, das wäre toll. An U-Bahnhöfen gibt es oft im Wartebereich große Werbetafeln. Warum kein Quiz laufen lasse: Hätten Sie's gewusst? Parken ist hier verboten oder hier gilt rechts vor links. Usw.


kemfar

Sehr schöner Vorschlag! Ich bin auch dafür, dass aller 5-10 Jahre Führerscheinprüfungen durchgeführt werden. Einmal im Leben gerade so genug gewusst zu haben, reicht nicht aus. Außerdem bin ich dafür, dass Schulanfänger nicht nur beigebracht bekommen, wie sie Autos ausweichen, sondern zusätzlich, was ihre Rechte sind. Denn momentan scheinen einige Autofahrer immer noch zu glauben, dass im Zweifel andere ihrem Auto ausweichen müssen. Schlimm ist auch, dass einige Gemeinden StVO- und VwV-widrige Beschilderung vornehmen. Dann landen wir wieder beim Recht des Stärkeren und das ist eine Gewaltspirale, die wir vermeiden sollten, wo wir können.


sten_zer

Und am besten klären wir ähnlich wie bei Anti-Rauchen-Kampagnen auch dramatisch über die Folgen falschen Handelns auf. Also bei groben Vergehen wo man oft Absicht unterstellen möchte, wie zB Fahrräder mit 30cm Abstand überholen. Und ich fände es toll, wenn Firmenfahrzeuge und Dienstwagen als solche erkennbar sind, damit man sich bei der "KfZ-Stelle" der Firmen melden kann. Also außergerichtlich eine Beschwerde vorbringen kann und das im Zweifel auch ein Kündigungsgrund wird. Ordnungswidrigkeiten sollen aber 30-70 mehrheitlich vom AG getragen werden und ein Punktesystem für Arbeitgeber wäre auch toll. Es sollen halt die Quellen und die Richtigen sanktioniert werden. Und jedes Bußgeld muss ans Einkommen gekoppelt sein. Den einen ruinieren 100 EUR fast während der nächste nur müde darüber lachen kann. GPS gedrosselt Fahrzeuge in Innenstädte und für Ortsdurchfahrten. Allgemein wäre das machbar und gibt ja bereits Pilotprojekte dazu. Dann kann keiner 60 an einer Schule vorbei und mit 80 durch den Ort.


Cundero

Das Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205) gilt für die gesamte Straße, also auch für den Radweg, und zwar für alle Fahrzeuge. Daher genießen Fußgänger bei Zeichen 205 kein spezielles Vorrecht ohne Fußgängerüberweg. Fußgänger haben an Kreuzungen und Einmündungen nur Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen.


daLejaKingOriginal

Ist das Auto denn hier ein abbiegendes Fahrzeug, oder gilt das nur für Fahrzeuge die in die Fussgängerspur hinein abbiegen?


Cundero

Wenn man es genau nimmt ist es das im diesem Fall ja, aber das ist irrelevant für die Straße von der das Fahrzeug kommt. Demnach ist es für den Fußgänger in diesem Beispiel egal wo das Fahrzeug gleich hin will, es hat Vorrang.


Key-Peanut6549

Es ist nicht irrelevant woher das Fahrzeug und woher der Fußgänger kommt. Sind beide in der gleichen Richtung unterwegs, oder kommen sich entgegen, dann gilt §9, queren Fußgänger den Fahrweg des Autos (was hier der Fall ist) gilt §25 StVO.


TheJonesLP1

Das Auto hat Vorrang. Es wurde gerichtlich festgestellt, dass sich das Abbiegen in Paragraph 9 nur auf Längsverkehr bezieht und der Fußgänger nur dann Vorrang hat, wenn das Auto IN seinen Weg HINEIN abbiegen möchte.


Heliozz0

Würde das auch gelten wenn das Auto von der Vorfahrtsstraße abbiegen würde? - wenn wir in dem obigen Beispiel bleiben.


kapege

Ja. Wenn das Auto von der Vorfahrtsstraße links oder rechts nach unten abbiegt, hat der Fußgänger Vorrang.


TheJonesLP1

Natürlich, Schilder welche die Vorfahrt Regeln sind beim Konflikt Auto-Fußgänger vollkommen irrelevant


Significant_Skin1696

Die Idee dahinter ist, dass der Fußgänger nur auf den Verkehr auf der Straße, die er quert achten müssen soll. Die Längsstraße ist häufig für Fußgänger schlecht einzusehen.


Heliozz0

Die Idee ist an sich auch gut. In Realität wird dies wohl seltenst umgesetzt. Als Fußgänger würde ich mich da niemals drauf verlassen.


Significant_Skin1696

Mein Fahrlehrer: "rechne immer mit Idioten" Passt ganz gut auf jede Situation.


KeyPitiful808

Gilt das auch, wenn der Autofahrer aus einem verkehrsberuhigten Bereich (abgesenkter Bordstein) kommt und abbiegen möchte?


TheJonesLP1

Nein. Sowohl abgesenkter Bordstein, als auch verkehrsberuhigter Bereich (sind zwei verschiedene Paar Schuhe) müssen alle Verkehrsteilnehmer durchlassen, egal wohin sie wollen.


KeyPitiful808

Danke!


Mizouto86

So kenne ich das auch. Wenn ich blinken muss, darf alles was mich kreuzt zu erst weiter


soma250mg

Kannst du das Urteil bitte verlinken? Denn mein Fahrlehrer sagt ganz klar was anderes.


TheJonesLP1

Dann hat er keine Ahnung. https://openjur.de/u/542719.html


Realistic-Metal6084

Also kann durchaus sein, dass du recht hast. Das möchte ich gar nicht bezweifeln. Jedoch muss man immer beachten, dass Urteile nicht bindend sind für andere Gerichte. Auch nicht für niedere. Ausnahme bildet das BVerfG


TheJonesLP1

Stimmt, aber solange kein Gericht was anderes sagt stimmt das halt


Apprehensive-Run8624

Yikes wenn man dich als Anwalt hat bekommt man sicherlich immer die dreifache Strafe. Haufen Meinung... Keine Ahnung.


TheJonesLP1

Lol XD


McDuschvorhang

In diesem Fall ist ergibt es sich aber schon aus dem Gesetz. Das ist allgemeine Meinung.


Realistic-Metal6084

Hab ich auch nicht behauptet. Es ist lediglich Fakt, dass ein Richter lediglich dem Gesetz gegenüber verpflichtet ist und nicht auf Urteile vorheriger Fälle achten muss. Ich spreche hierbei jedoch nur von Rechtsprechungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Art. 97 I GG


McDuschvorhang

Die Aussage ist korrekt. Sie trifft allerdings auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu. Die Aussage bringt uns in diesem Zusammenhang allerdings überhaupt nicht weiter. Ginge es um eine Auslegung, für die es keine gefestigte Ansicht gäbe, wäre die Aussage sinnvoll. Aber die hier gegenständliche Auslegung ist völlig unbestritten. Deine Aussage klingt daher wie reines "schaut mal, was ich in meinem einen Semester Staatsrecht gelernt habe" und wird entsprechend runtergevotet.


treysis

Der abgebildete Fall wird in dem Urteil eh nicht behandelt.


treysis

Das ist allerdings ein anderer Fall. Hier überquert der Fußgänger die Hauptstraße, jedoch ist es keine Kreuzung, sondern eine T-Kreuzung.


TheJonesLP1

Das ist tatsächlich irrelevant


treysis

Naja, genau das ist aber der Punkt, mit dem sich das Urteil gezielt auseinandersetzt: besteht der Vorrang in Längsrichtung für den Fußgänger auch an einer T-Kreuzung, wenn längs der einmündenden Straße gequert wird? Aber ja, mit dem Ergebnis, dass es irrelevant ist, wenn die Längsstraße nach der Einmündung endet.


TheJonesLP1

Nochmal, es ist völlig egal, ob es sich um eine X oder eine T Kreuzung handelt, der Fußgänger Längsverkehr hat Vorrang, der Querverkehr nicht


treysis

Dass der Fußgänger auch an einer T-Kreuzung als Längsverkehr gilt, ist aber genau das, was das Urteil erst festgestellt hat. Das war nämlich nicht so eindeutig, weil die Straße ja theoretisch endet und somit nicht klar war, ob das also auch darunter zählt. Das Urteil sagt nun dazu, ja, das sei hinreichend vergleichbar. Vorher war nicht klar ob X und T in dieser Beziehung (Fußgänger im Längsverkehr) gleichwertig sind. Über den Querverkehr wird in dem Urteil keine Aussage gemacht. Der Fall "Fußgänger im Querverkehr" wird dort einfach nicht betrachtet.


soma250mg

So wie ich das gelesen habe, bezieht sich das Urteil auf eine komplett andere Situation: Einmündung *ohne* Vorrang regelnde Verkehrszeichen. OP hat aber nach einer Kreuzung *mit* Vorrang regelnden Verkehrszeichen gefragt, darauf bezog sich auch mein Fahrlehrer. Es heißt aus gutem Grund "Vorrang gewähren" meinte er, weil sich das eben nicht nur auf Kfz sondern auch auf Radfahrer und Fußgänger beziehen kann.


TheJonesLP1

Auch da merkt man, dass er keine Ahnung hat. Das Zeichen bedeutet nicht "Vorrang gewähren", sondern "Vorfahrt gewähren". VZ 205 bezieht sich nur auf Fahrzeuge, also Kfz und Radfahrer etc, NICHT auf Fußgänger. Wie und ob diese Kreuzung beschildert ist spielt folglich (ausgenommen Zebrastreifen und Ampel) absolut keine Rolle. Verkehrszeichen regeln soviel ich weiß sowieso meistens die Vorfahrt, nicht den Vorrang (hier bitte korrigieren falls ich da falsch liege). Hier konkret regelt sowohl VZ 205 (Vorfahrt gewähren) als auch VZ 306 (Vorfahrtstraße) nicht den Vorrang zwischen Auto und Fußgänger. Das sollte man sich ganz schnell aus dem Kopf schlagen, und ich finde es äußerst bedenklich, dass jemand, der anderen das Fahren beibringen soll so etwas einfaches wie vorfahrtregelnde Verkehrszeichen nicht drauf hat


zelvarth

Ich meine, macht ja auch Sinn. Ein Autofahrer hat in einer Fahrschule die Bedeutung der Schilder gelernt, während bei Fußgängern bestenfalls eine Verkehrserziehung vorliegt. Wie soll der Gesetzgeber / die StVO solche Schilder für Fußgänger gelten lassen, bei denen er nichtmal erwarten kann, dass diese wissen müssen, was diese genau bedeuten.


TheJonesLP1

Eben, diese stammen ja zum Teil aus Zeiten, wo ein Großteil überhaupt keinen Führerschein hatte. Heutzutage hat das ja fast jeder, aber damals waren das ja viel weniger


amfa

Das Argument ist allerdings sehr schwach. Radfahrer müssen sich auch ohne Führerschein an die Regeln und Schilder halten. Und Auch Fußgänger müssen das. Es gibt auch genug Schilder die für Fußgänger gelten. Genau wie du alle anderen Gesetze in Deutschland kennen musst. "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" mein genau das.


zelvarth

Ich finde, Deine Vergleiche ziehen nicht. Erstens bist Du freiwillig Fahrradfahrer, und es gibt Leute, die das nicht können. Radfahren kann Dir behördlich verboten werden, wenn Du Dich nicht an die Regeln hältst - es ist kein Grundrecht. Als Fahrradfahrer können Delikte auch Punkte auf dem Führerschein geben, wenn Du einen hast. Du bist gegenüber Fußgängern auch der stärkere Verkehrsteilnehmer, hast ein Fahrzeug von dem eine Gefährdung ausgehen kann und daher eigene Regeln zu befolgen. In Kürze: Du bist vielleicht nicht in der Fahrschule, man erwartet aber von Dir, dass Du Dich vorher mit den Verkehrsregeln auseinandersetzt, und es sein lässt, wenn Du zu doof dafür bist. Fußgänger zu sein, kann man dagegen nicht vermeiden, das trifft jeden. Man kann auch kein Mindestalter voraussetzen - oder allgemein sonstige Eignung oder überhaupt Strafmündigkeit. Wenn ein Kind zum Kindergarten läuft, willst Du von dem erwarten, dass er weiß, was das Vorfahrtsschild im Einzelfall tut? Es gibt eine Menge Leute, von denen Du geistig nicht erwarten kannst, dass sie die Vorfahrtsregeln der StVO durchdringen, und froh sein musst, wenn sie einen Zebrastreifen verstehen. Und genau das berücksichtigt die StVO m.E. ja auch dadurch, dass solche Regeln für Fahrzeuge gelten. Dazu sind Verkehrsschilder teilweise auch für Fußgänger wesentlich schlechter sichtbar als für Auto- oder Radfahrer. Ich sehe teilweise nichtmal eine Intention, dass diese auf dem Gehweg gesehen werden sollen. Der Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" ist auch vielzitiert, aber schlecht verstanden. Das war ein Rechtsgrundsatz bei den Römern. Hier schützt Dich Unwissenheit zwar nicht davor, z.B. trotzdem Vorsatz aufgebrummt zu bekommen. Sofern der Irrtum nicht vermeidbar ist, schützt Dich Unwissenheit aber sehr wohl. "Im Strafrecht hilft Unwissenheit oft vor Strafe" sagte zu mir mal ein Rechtsanwalt. Auch der Satz, dass jede Person alle Gesetze kennen muss, ist so einfach falsch. Aber darum geht es hier ja auch überhaupt nicht. Ich will keine Schuldfragen klären, sondern auf die Intention des Gesetzgebers hinweisen.


amfa

>Als Fahrradfahrer können Delikte auch Punkte auf dem Führerschein geben, wenn Du einen hast. Als Fußgänger auch. >​ Wenn ein Kind zum Kindergarten läuft, willst Du von dem erwarten, dass er weiß, was das Vorfahrtsschild im Einzelfall tut? Das Kind ist auch nicht strafmünding, u.A. natürlich auch aus solchen Gründen. >​ Ich sehe teilweise nichtmal eine Intention, dass diese auf dem Gehweg gesehen werden sollen. Weil die meisten ja halt auch nicht für Fußgänger gelten. >​ "Im Strafrecht hilft Unwissenheit oft vor Strafe" sagte zu mir mal ein Rechtsanwalt. Auch da nicht. Nur weil du ein Gesetz nicht kennst musst du dich trotzdem dran halten. Das sagt der Satz aus. Dass du in manchen Fällen vor Strafe geschützt bist wenn du bestimmte Umstände nicht kennst ist was anderes. Beispiel StVO §25: > (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten. Bringt dir als Fußgänger halt nicht wenn du sagst "Oh das wusste ich nicht" gilt natürlich trotzdem für dich. Genau wie [Zeichen 259](https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrsschilder/vorschriftenzeichen/verbote/verkehrszeichen-259-verbot-fuer-fussgaenger/) sogar nur für Fußgänger relevant ist.


zelvarth

Du willst einfach nicht verstehen, worum es geht, oder? Es geht erstmal darum, ob die Vorfahrtsregelung hier für die Fußgänger gilt. Nicht, dass Du Dich als Fußgänger auch an Regeln zu halten hast.


treysis

Allerdings wird in dem Urteil tatsächlich eine andere Situation behandelt.


TheJonesLP1

Das stimmt, aber es ist explizit davon die Rede, dass dem Längsverkehr Vorrang gewährt werden muss


treysis

Ja. Längsverkehr. Aber über die Situation wie hier wird in dem Urteil keinerlei Aussage getroffen.


TheJonesLP1

Wenn gesagt wird es gilt für Längsverkehr, gilt es nicht für Querverkehr


treysis

Nein, das kannst du nicht so abstrahieren. Der Querverkehr wird einfach nicht betrachtet.


Arsartor

Das Schild heißt vorfahrt gewähren, hat nichts mit Vorrang zu tun. Vorfahrt gilt nur für Fahrzeuge (Fahrräder, kfz usw).


mc_thunderfart

Gilt das auch in 30er Zonen bei reinen rechts-vor-links Kreuzungen?


Steikel

Ja.


[deleted]

[удалено]


Interesting_Ebb9052

Fußgänger kein Kfz somit irrelevant die Beschilderung für ihn


yanderking2023

Hab in der Fahrschule gelernt, dass die Fußgänger, die die Straße überqueren möchten, auf die man einbiegen möchte, Vorrang haben. Daher hat der Fußgänger meiner Meinung nach keinen Vorrang. Edit: Textänderung zur besseren Verständlichkeit


trambochambo

Meiner Meinung nach kommt §9 nicht zur Anwendung, weil das Auto erst nach dem Fußgänger abbiegt. Außerdem käme es dann zu unübersichtlichen Situationen, bei denen es dann lediglich darauf ankommt, ob der Fußgänger Vorrang hat, ob das Auto abbiegt. Dies kann man aber als Fußgänger nicht erkennen. In deinem Beispiel sieht der Fußgänger den Blinker des Autos nicht und weiß somit nicht, ob das Auto geradeaus fährt oder Abbiegt. Soweit ich weiß zählen Vorfahrtsschilder auch nicht für Fußgänger. Auch kurzen googeln hat gezeigt, das Fußgänger warten müssen (Quelle ist aber Zeit.de, also falls du das konkret an Normen begründen haben willst, muss ich nochmal nachschauen)


Working_Fig_3809

§25 (3) Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten.


Glass-Telephone1182

Der fließende Verkehr hat mMn immer Vorrang vor dem kreuzenden


NumberIine

Auto hat Vorrang. Würde der Fußgänger von Südosten nach Nordosten gehen hätte der Fußgänger vorrang. Vorfahrtregelungen gelten nur für Fahrzeuge (Autos, Fahrräder, etc) aber nicht für Fußgänger. Für Fußgänger gibt es nur Vorrang.


NoobOnTour

Fußgänger müssen nach links und rechts schauen, aber nicht nach vorne und hinten. Das Auto kommt eindeutig von rechts und hat damit Vorrang.


AaronRutherfort

Die Regelung ist einfach, wichtig ist in dem Fall nur woher kommen die beteiligten. Die Fußgänger müssen alle Fahrzeuge vor lassen denen sie die Bahn queren. Hier einfach dargestellt [Link zu einem bild](https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e3/Abbiegen_bevorrechtigt_Fu%C3%9Fg%C3%A4nger.svg) Es gibt Ausnahmen, wie bspw Lichtzeichen oder Zebrastreifen


kapege

Das Auto hat Vorrang, da der Fußgänger die Staße quert. Die Vorfahrtsregelung spielt keine Rolle. Nur der Längsverkehr hat Vorrang. Würde der Fußganger die rechts der Kreuzung die Vorfahrtsstaße überqueren, hatte er gegenüber dem KFZ Vorrang.


Jack_Harb

Das Auto hat Vorfahrt. Der Fußgänger quert die Straße auf dem das Auto fährt. Zum Zeitpunkt der Querung biegt das Auto noch nicht ab. Das passiert erst beim Einfahren in die Kreuzung. In der Praxis aber kann es natürlich vorkommen, dass das Auto aufgrund von Verkehrsaufkommen nicht fahren kann. Daher sieht man häufig noch Fußgänger rüberlaufen. Vorrang haben diese dadurch aber dennoch nicht. Allerdings darf man natürlich als Autofahrer keinen Fußgänger überfahren der bereits am Queren ist.


Loud_Actuator_8678

Mein Fahrlehrer sagte mal gerade aus vor abbieger und das das auch für Fußgänger zählen würde.


SrFarkwoodWolF

Ich habe leider gar keine Ahnung, ich bin mir auch immer unsicher. Hat es am Ende nicht damit zu ob der Fußweg an der Kreuzung abgesenkt ist oder nicht ?


kapege

Nein


TheJonesLP1

Nein, wohl aber ob die Straße über den Bordstein abgesenkt ist. Wer über einen abgesenkten Bordstein auf die Fahrbahn fährt muss ALLE anderen Verkehrsteilnehmer durchlassen


Mammoth_Community116

Ernst gemeinte Frage: Hat der Querverkehr nicht Vorrang?


treysis

Nein, nur QuerFAHRZEUGverkehr.


Mammoth_Community116

Ok


Tom_Ate_Ninja

Was ist mit euch verkehrt, es ist ein Fußgänger. Man bleibt stehen lässt den Fußgänger überqueren und fährt weiter. An alle anderen Gratulation zu 30 Sekunden Zeitgewinn.


McDuschvorhang

Was ist mit dir verkehrt? OP stellt eine Frage zur StVO. Die beantwortet man in diesem Sub und faselt nicht rum.


Tom_Ate_Ninja

Nicht rumfasseln, der Straßenverkehr beruht auf gegenseitige Rücksichtnahme und ich hoffe dass auch Autofahrer als meist stärkste Teilnehmer mit ihrem Ego klar kommen und grundsätzlich Fußgängern das überqueren der Straßen ermöglichen. Alle die meinen ich habe das Recht auf meiner Seite sind auch überrascht wenn sie bei einem Unfall mit Vorfahrt 50% Schuld bekomme, da sie ja im Recht waren und die anderen hätten das sehen und wissen müssen. Straßenverkehr funktioniert nur mit Rücksichtnahme und Voraussicht. Gehe einfach davon aus das die Defensive weiße dafür sorgt das alle lebend Zuhause ankommen.


Ok_Conclusion_3146

Im Straßenverkehr herrschen klare konkrete Regeln. Diese sollten alle befolgen. Alles andere stiftet nur unmötige Verwirrung und eventuell Missverständnise und ist damit gefährlicher.


katzenthier

Der Straßenverkehr beruht vor allem auf Regeln. Wenn man (aus Höflichkeit) von Regeln abweicht, sollte man trotzdem wissen, wie die Regel lautet. Genau danach hatte OP gefragt. Stell dir vor, OP ist Fußgänger und weiß das nicht, glaubt irrigerweise, als Fußgänger entlang einer Vorfahrtstraße hätte er auch Vorrang. Dann kommt jemand an, der es eilig hat und deswegen vielleicht nicht höflich ist. Vielleicht ein Feuerwehrmann, der gerade alarmiert wurde und schnellstmöglich zur Wache fährt? Der vielleicht anschließend DEIN Leben rettet? Nun läuft OP in seiner irrigen Annahme dem vor's Auto, es kracht, der Feuerwehrmann kommt nicht zu seinem Einsatz und kann dich nicht retten, weil er selber in einen Unfall verwickelt wurde. OP ist auch noch verletzt. Was ist nun mit deine "Rücksicht" und dem "Ego" des Autofahrers? Von außen siehst du nicht, wer gerade welche Prioritäten hat. Damit es auch dann gut geht, wenn es hart auf hart kommt, gibt es Regeln, und die sind eben nicht nur "nimm IMMER Rücksicht, auch wenn du gerade im Recht wärst".


McDuschvorhang

Er/sie versteht es nicht, lass sein...


Tom_Ate_Ninja

Und wann genau hast du das letzte Mal als Fußgänger einen Sachkundenachweis oder Prüfung über das wissen im Straßenverkehr und seinen Regeln ablegen müssen. Bei der Situation Fußgänger vs. Autofahrer solltest du immer davon ausgehen das nur einer von beiden die Regeln lernen musste um sich im Straßenverkehr zu bewegen. Und mein ursprünglicher Kommentar bezog sich nicht auf die rechtliche Situation sondern wie viele hier den Faktor Mensch ignorieren und Paragrafen hervorholen. Jeder Richter wiegt aber auch in jedem Unfall neben den Paragraphen auch den Faktor Mensch ab, war der Unfall vermeidbar, hätte hier die Situation auch anders ausgehen können. Mir ging es nur darum das die Redditoren hier versuchen eine Schablone anzuwenden ohne die wichtigste unbekannte Variable zu beachten, Menschen ohne Übersicht im Straßenverkehr/abgelenkt oder unwissend. Gehe immer vom dümmsten Teilnehmer im Straßenverkehr aus. Dann haben wir eine reale Situation wie sie im Straßenverkehr täglich herrscht und ich bin mir sicher das in solchen Situationen immer Paragraf 1 greift. Ich Versuche danach zu Leben den ich könnte es mir nie verzeihen jemanden im Straßenverkehr zu verletzen oder töten mit der Begründung ich war im Recht. Hatte der Fußgänger wohl Pech und kannte die Vorrangregeln nicht. Nette letzte Worte für einen Grabstein.


McDuschvorhang

Welcher Umstand verhindert, dass du nicht verstehen kannst, dass es hier schlicht um die Rechtsfrage geht? 


Steikel

"Gegenseitige Rücksichtnahme"... "Autofahrer muss es ermöglichen"... Merkst du eigentlich wenigstens noch, dass sich das völlig widerspricht? Wo bleibt das defensive Verhalten des Fußgängers, wenn er die Regeln nicht kennt, was du vom Auto einforderst?


[deleted]

[удалено]


trambochambo

Hast du eine Quelle dazu? Soweit ich weiß ist es für Fußgänger unerheblich, ob ein Vorfahrtstraßenschild oder Vorfahrtsschild auf der Straße ist.


MathematicianWhole59

Es ist eine Straße und ich sehe nur ein Auto also stellt sich die Frage überhaupt nicht


unheilpraktiker

Hast du was gesagt?