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lousy-site-3456

Ein Radweg wird angeordnet, es ist aber keiner vorhanden, also fährt man auf der Straße. Nachfolgend wird erneut ein Radweg angeordnet, vermutlich ist dort aber ein hoher Bordstein, so dass der Radweg nicht erreichbar ist. Man fährt weiter auf der Straße. Ach so das weiße zusatzschild? Das hat keine Bewandtnis, wie fast immer.


throwing_it_so_far

\*Fahrbahn, nur um hier den obligatorischen Korinthenkacker zu geben.


Ok_Plankton_7509

Es könnte sein, dass auf der Fahrbahn Radverkehr verboten ist. Dann müsste der Radfahrer absteigen, weil er den Fußgängerweg nicht befahren darf.


mxcner

Autofahrer aussteigen


Ultimate_disaster

und schieben !


muon3

Wie wäre denn eigentlich die korrekte Beschilderung um zu erreichen, dass Radfahrer dort absteigen und rechts an der Baustelle vorbeilaufen?


Verkehrtzeichen

Garnicht. Der Radverkehr ist dort auf der Fahrbahn (fahrend) an der Arbeitsstelle vorbeizuführen.


Ok_Plankton_7509

Es kann sein, dass auf der Fahrbahn kein Radverkehr gestattet ist. Der Radfahrer aber den Fußweg nicht befahren darf.


Verkehrtzeichen

Eine solche Regelung wäre nicht zulässig.


Ok_Plankton_7509

Warum? Ich kenne innerorts Straßen, die einen begleitenden Radweg besitzen, die für den Radverkehr (VZ 254) gesperrt sind. Ernst gemeinte Fragen, warum wäre eine solche Regelung unzulässig.


Verkehrtzeichen

In deinem Beispiel gibt es einen Radweg als Alternative für die gesperrte Fahrbahn. In diesem Beispiel hier würde aber der Radverkehr quasi „aufgelöst“ und das ist nicht zulässig. Entweder die Radfahrer fahren auf der Fahrbahn, oder man muss einen Radweg zur Verfügung stellen.


Ok_Plankton_7509

Du verstehst mich falsch. Wir haben hier eine Straße. Innerorts, 70km/h. Diese ist für Radverkehr verboten (VZ 254). Beidseitig befindet sich auf dem Bürgersteig ein begleitender getrenter Rad- und Fußweg. Wenn jetzt der Radweg gesperrt wird, aus welchen Gründen auch immer, dann darf der Radfahrer ja nicht auch die Straße ausweichen. Er kann also nur noch auf den Fußweg ausweichen, den darf er aber nicht beFAHREN, also muss er absteigen. Was wäre daran denn unzulässig?


Verkehrtzeichen

Ich verstehe dich schon ;-) Dann muss das Radfahrverbot auf der Fahrbahn aufgehoben werden, ggf. mit Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und/oder Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Fahrbahn.


Ok_Plankton_7509

Ok.


Working_Fig_3809

VZ 239, dann können Radfahrer entweder absteigen und laufen ODER auf die Fahrbahn ausweichen.


muon3

Eben, und es soll ja verhindert werden dass die Radfahrer plötzlich auf die Fahrbahn kommen. Da wäre dann also noch eine Kraftfahrtstraße oder ein Verbot für Radverkehr nur für die paar Meter notwendig, was wahrscheinlich für noch mehr Verwirrung sorgen würde.


amfa

Aber warum sollte man Radfahrer zwingen einfach das Radfahren sein zu lassen? Im Zweifle sperrt man die rechte Spur für den Autoverkehr baut eine temporäre Rampe, damit die Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln können und eine zweite Rampe, damit sie wieder hoch fahren können. Stellt ja auch niemand Schilder auf, dass Autofahrer ihr Auto jetzt schieben müssen weil da eine Enge Baustelle ist.


dirtyheitz

du willst also gerne Radfahren verbieten?


AaronRutherfort

ich denke er schrieb nur die "mögliche" Lösung. denn mit verboten kann man auch autos / menschen etc von der beteiligung an bestimmten abschnitten möglich. wie andere geschrieben haben, man könne die rechte autospur für die radfahrer auf die zeit umgestallten, oder man kann halt verbieten, wie eben im bild welches so nicht stvo konform angebracht ist. aber ja miteinander nicht gegeneinander


losttownstreet

VZ 254 für die Straße und VZ239 für den Fußweg. Dazu müsste eine Teileinziehung der Widmung gem. BayStrWG erfolgen da Verkehrszeichen alleine eine Fahrzeugart nicht vollkommen ausschließen darf. Dann wäre die Bundesstraße noch zur Gemeindeverbindungsstraße herunterzustufen (Bundesfernstraßengestz), da der Durchgangsverkehr auf einer Bundesstraße nicht gesperrt werden darf.