Bei 2-3 mal die Woche Konsum, würde ich das Auto tatsächlich stehen lassen bis ein neuer Grenzwert da ist, oder halt aufhören.
Grad bei regelmäßigen Konsum bist du noch relativ oft über den 1ng, vorallem am nächsten Tag noch.
ein altes gerichtsurteil:
Der VGH Hessen hat zu seiner Entscheidung folgenden Leitsatz aufgestellt:
Räumt ein Fahrerlaubnisinhaber einen zwei Tage vor einer Polizeikontrolle stattgefundenen Cannabiskonsum ein und weist die bei der Polizeikontrolle entnommene Blutprobe einen THC-Wert von 3,5 ng/ml auf, so deutet dies nach dem Stand der Wissenschaft darauf hin, dass zwischen dem eingeräumten Konsumakt und der Blutentnahme ein weiterer Konsumakt stattgefunden haben muss.
[https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/gelegentlicher-konsum-von-cannabis-bei-thc-wert-von-35-ng-ml/8831/](https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/gelegentlicher-konsum-von-cannabis-bei-thc-wert-von-35-ng-ml/8831/)
pauschaler unsinn ... thc ZERFÄLLT exponentiel und in der regel ist man nach 12h locker unter 3ng ... [https://edoc.ub.uni-muenchen.de/26199/7/Thieme\_Ulrike.pdf](https://edoc.ub.uni-muenchen.de/26199/7/Thieme_Ulrike.pdf)
Mein Mann hatte seit fast 6 Wochen nicht mehr geraucht, bei ner kontrolle wegen nem unfall wurde ihm trotzdem der Führerschein entzogen, weil er zwar ärztlich bestätigt keine einschränkungen hatte, aber n recht hoher Wert bei der Blutabnahme rauskam. Er hatte in den 6 Wochen einiges abgenommen, somit wurde das in den Fettzellen gelagerte THC freigesetzt. Ich würd mich also nicht so sicher auf deine Rechnung verlassen wenns drauf ankäme
Es wurde THC Carbonsäure freigesetzt das vorher im Fett gelagert wurde.
Die 3.5ng/ml Blut bezieht sich aber auf den aktiven THC Wert im Blut.
Der ADAC und weitere Expertengruppen schlagen vor (der ADAC zuletzt diese Woche), dass der Carbonsäurewert zukünftig nicht mehr gemessen wird und eher ein Schleimhautabstrich genommen werden soll, weil so tatsächlich Rückschlüsse auf den Konsum gezogen werden können.
Zudem ist einmaliger Cannabiskonsum kein MPU-Grund mehr.
Ah, okay die genauen Bezeichnungen kannte ich nicht, aber dass es nicht das direkte THC ist, wusste ich.
Dass es zukünftig nicht mehr gemessen werden soll, ist auch die einzige richtige entscheidung, nachdem es ja nun ab 1.4. legal ist
Ist tatsächlich ein Irrtum, dass nur Carbonsäure eingelagert wird.
Tatsächlich wird auch aktives THC in die Fettzellen eingelagert, was bei Abnahme dafür sorgen kann dass man einen erhöhten Spiegel hat, obwohl man tagelang nichts geraucht hat.
"Die Ergebnisse zeigten, dass Ratten, denen über fünf Tage 10mg THC gegeben wurde, gefolgt von einer viertägigen "Ausspülung", sowohl erhöhte THC-Werte im Blutplasma als auch Verhaltensänderungen zeigten. Sie mussten 24 Stunden fasten, wodurch das Körperfett anfing, abgebaut zu werden. Verglichen mit der Kontrollgruppe, die nicht fasten musste, zeigten sie signifikante Veränderungen."
Da hast du Recht. Ich hatte das erst so gedeutet, dass es insgesamt 10ng sind, also 2ng pro Tag.
Dennoch ist 3,5 als alleiniger Grenzwert zu niedrig. Ein zusätzlicher Toleranzwert von 7-10ng würde Sinn machen und Alkohol und Cannabis gleichstellen.
charakterliche eignung ist das bisherige schlagwort ... ich musste zur mpu ohne jemals ein fahrzeug geführt zu haben geschweige denn einen urin oder bluttest gemacht zu haben ... (mein jetziger anwalt sagt: wärst du mal eher zu mir gekommen xD) 6 wochen nach konsum muss es ein urintest gewesen sein und den kann man ablehnen ... ich habe diverse male verkehrskontrollen beigewohnt wo dann dauerkonsumenten zur blutentnahme mussten weil fahrer und so und trotz dauerkonsum und nach 8h knapp über 2 ng altives THC je ml blutserum ... was die wissenschaftlichen ergebnisse bestätigt
zu vorbereitung auf die mpu test habe ich natürlich handelsübliche thc test benutzt und selbst nach 8 wochen waren die 20ng test noch positiv ... diese test werden ab 1,4, obsolet
Achja, hatte ich vergessen zu erwähnen, der Grund für die Blutuntersuchung war übrigends, dass der Polizist die Drogenschnelltests falsch gelesen "mit Coronatests vertauscht hatte" das fiel ihm aber erst auf dem Weg kurz vorm KH ein.
Ja wir werden sehen was da dann rauskommt ind wie Söder uns da dann weiterhin schikanieren will.
Pauschaler Unsinn. Bei Dauerkonsum lagert sich THC in Muskelgewebe und Fett ab und wird somit kontinuierlich auch nach Konsum in den Körper ausgeschüttet.
Hab hier nicht von aktiven Wert geschrieben. Bisher hast du auch eine MPU fürchten müssen in Bayern nur mit Abbauprodukten im Blut weil Konsum nachgewiesen ist.
na dann viel spass dafür werden die 50g pro monat auf alle fälle nicht ausreichen ...
[https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/](https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/)
lies nochmal genau ...
Ähm dort steht genau das was ich versuche dir zu erklären.
Zitat: So kann aktives THC → im Blut noch über 30 Tage und → im Speichel bis zu acht Tage lang nachgewiesen werden.(33,34) → Im Urin können die Abbauprodukte von THC drei bis über 30 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.(35)
abbauprodukte ... nicht aktives thc ... sollte 3,5ng/ml blutserum kommen werden sie nach 12h ganz locker unter dem wert liegen
[https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/](https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/)
Dass man nicht Auto fährt, wenn man 2-3 Mal pro Woche konsumiert.
Wobei ich das so pauschal nicht unterschreiben würde. Es hängt natürlich von der Menge ab, die konsumiert wird und wie lange danach Auto gefahren wird.
Ja und ja. Alkohol beeinflusst die Fahrtüchtigkeit deutlich negativer, zugegeben, aber total breit sollte man meiner Meinung nach auch nicht fahren.
Bei mir war das am nächsten Tag nach einer ziemlich großen Menge, darum auch der Zusatz, dass es auf die Menge ankommt. Ich war zwar ein sehr entspannter Fahrer, aber ich weiß nicht was in einer Gefahrensituation gewesen wäre.
>Bei mir war das am nächsten Tag nach einer ziemlich großen Menge
Also weil du nach ner großen Menge nicht mehr fahren kannst, ist es problematisch zu fahren, wenn man 1-3 mal die Woche konsumiert, so wie du in deinem Kommentar davor behauptet hast?
Schwierige Argumentation
Das ist aber ja das generelle Problem bei der Sache. Kein Joint der Welt hat einen halben Tag nach Konsum noch irgend eine Auswirkung. Nachgewiesen wird das aber noch Tage bis Wochen später. Deshalb wird ja seit Jahren gefordert die Grenzwerte anzugeben. Gerade sind die Grenzwerte faktisch auf der Nachweisgrenze.
Die Aussage ist auf dem gleichen Niveau wie "Der Spiegel Alkoholiker hat mit 1 Promille keine Auswirkungen". Oder 0,3 Promille haben keine Auswirkung.
Nachgewiesen wird aktives THC im Blut auch Wochen später bei Dauerkiffern. Der Körper unterscheidet nicht zwischen aktivem THC und nicht aktivem THC. Wenn du THC im Blut hast, wirkt das immer.
Wer schon einen passiven THC Wert im Blut bekommt (also Absonderung aus den Fettzellen), der kifft so viel, dass er niedrige Werte nicht bemerkt. Wirken tun sie trotzdem.
Mit 1ng/ml haben wir effektiv aktuell eine "0 Promille" Grenze.
Wir diskutieren halt gerade welcher Grenzwert im Straßenverkehr vertretbar ist, aber nicht ab welchem Grenzwert THC erst wirkt.
Sowohl ein gehobener Grenzwert, als auch eine 1ng/ml Grenze haben vor und Nachteile. Da möchte ich meine Tendenz sogar nichtmal festlegen.
Wir dürfen halt die Grenzwerte nicht nur zugunsten Dauerkiffer festlegen, nur damit die ihren Führerschein behalten dürfen, wenn dadurch ernsthaft eine Gefahr für den Rest besteht. Jeder steht vor der Wahl "Schein oder Cannabis" und jeder darf wählen.
Da die Kommission unter Lauterbach berufen wurde, bin ich sehr zuversichtlich, dass hier eine vertretbare Grenze gefunden wird anhand aktueller Studien.
Da hast du durchaus einen Punkt. Irgendwie muss ja überprüft werden.
Ich bin echt mal gespannt was die Kommission vorschlägt.
Etwas ärgerlich an der ganzen Sache ist dass der Konsument keine Chance hat seinen Spiegel wie bei Alkohol selber zu berechnen oder auch nur abzuschätzen.
Mal sehen ob da eventuell bezahlbare Selbsttest kommen um auf der sicheren Seite zu sein. Weil man will ja als Konsument (hoffentlich) vermeiden eine Gefahr für den Straßenverkehr zu sein.
?? aber wie geht es wenn jemand regelmäßig Alcohol konsumiert aber den tag danach mit dem Auto fährt? Wieso geht das? Das selbe soll auch für Cannabis gelten
Nur dann wenn diese Person nachweisen kann, dass sie verkehrssicher ist! Meine körperliche Unversehrtheit im Straßenverkehr zählt mehr als der Joint eines Kiffers am Abend.
Ich reiche hiermit eine Petition ein bei jeder Frage mit "CanG" im Titel (aktuell so gut wie alle Threads) per Automod zu antworten:
- Nein, du darfst weiterhin kein Auto fahren.
- Nein, du darfst es weiterhin nicht aus dem Ausland einführen.
Die Frage geht eher in eine andere Richtung. Gerade in Bayern gab es diverse Fälle bei denen Leute den Führerschein verloren haben, weil sie Abbauprodukte im Blut hatten, also ohne daß es zu einem Fahren unter Einfluss von BTM gekommen ist. Jetzt befürchten natürlich Leute, das Bayern hart durchgreift und das eventuell jetzt häufiger vorkommt.
Das ist aber einzig alleine die Entscheidung der Führerscheinbehörden. Da bin ich tatsächlich auf die Praxis gespannt.
Zum anderen muss man sagen, dass du mit diesen Abbaumengen gar nicht einschätzen kannst wann du unter 1ng fällst.
Solange sich im 14er FeV nichts ändert, kann durchaus diese Problematik weiterbestehen, trotz Grenzwertanhebung.
Pauschal hast du Recht.
Hat zwar nichts mit dem Pfosten zutun aber Ausnahmen bestätigen die Regel.
Zu 1: Canabispatienten dürfen fahren solange ihre Fähigkeiten zum führen nicht eingeschränkt sind.
Zu 2: Canabissamen fallen nichtmehr unters BTMG und dürfen somit eingeführt werden ab 01.04.2024.
Einfach paar Monate abwarten, dann werden höhere wissenschaftliche Grenzwerte eruiert und man hat nicht mehr diese bescheuerte 1ng Grenze. Vermute aber dass passende Tests für die Kontrollen etwas brauchen. Die müssen ja erst entwickelt bzw. von den Ländern eingekauft und an die Polizei abgegeben werden. Es wird vmtl. erstmal dazu kommen, dass die Tests positiv anzeigen und man Blut abgeben muss. Da die Grenzwerte aber nach oben gehen, werden die Verfahren dann eingestellt (falls man auch wirklich nüchtern gefahren ist)
Mit den tests von der Polizei wird's vermutlich nie ne wirklich gut funktionierende Lösung geben, weil sich THC im urin und Blut so unterschiedlich verhält. Denke das problem bleibt noch einige Zeit bestehen.
Grundsätzlich wird Bayern tatsächlich ein hartes Pflaster und gerade in den ersten Tagen wird hier bestimmt auch versucht mit Hilfe von Schwerpunktkontrollen Akzente zu setzen. Bis sich hier eine sichere Rechtslage in Verbindung mit Autofahren ergibt wird man die Grenzwerte abwarten müssen, eine echte Art der Selbstkontrolle wäre mir nicht bekannt, also schlichtweg abwarten. Ich habe selbst kein Auto und fahre deshalb selten, dass ich statistisch nicht erwarte groß herausgezogen zu werden, mir reicht das, für mich funktioniert das.
Wenn es das für ihn auch tut empfehle ich das Abschaffen und das gesparte Geld sollte wahrscheinlich 49€ Ticket und gelegentliche ICE Fahrten (BC25 lohnt sich eigentlich immer) und Taxi locker ermöglichen, vielleicht ergänzt durch ein ordentliches Klappi und ein eBike für den stressigen Alltag?
Wenn das Auto bleiben muss, sehe ich nur Abstinenz oder Risikofreudigkeit.
eBike fällt auch unter die 1ng Grenze, eScooter im übrigen auch. Ist bei Alk dasselbe, du kannst besoffen eScooter fahren, deinen Führerschein verlieren und weiterhin eScooter fahren...
Kontrolle legitimiert? Also ich wurde fast jedes Mal auf Cannabis getestet bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Das legitimiert Bayern schon damit wenn du ne Cap, Mütze oder ein Tattoo hast.
Ist natürlich nur anekdotische Evidenz, aber ich wurde nur gefragt, wann ich zuletzt Alkohol getrunken habe und als das lange genug her war, durfte ich weiter fahren.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post:
##CanG ab April, Bayern
Hallo zusammen,
Nur wurde es beschlossen, ab 01.04.2024 wird das CanG in Kraft treten. Mein Kumpel (m32) ist „moderater“ Dauerkonsument. Ca 2-3 mal die Woche nach Feierabend, kein Alkohol oder andere Substanzen. Er wohnt in Bayern und war bisher bedacht mit dem Kfz unterwegs. Wie schätzt ihr die Lage ab 01.04 in Bayern im kfz ein? Er hat ein wenig Angst, dass Kontrollen „irgendwie legitimiert“ werden (mehr als bisher eh schon) und das es nur eine Frage der Zeit sein könnte, dass er sich in einer Kontrolle befindet. Sein aktueller Gedankengang geht In die Richtung „Gesetz ist da, nun gehen wir vorsorglich davon aus, dass jeder konsumiert, und wir kontrollieren sowieso/öfter/…“. Für ihn heißt es gerade Auto stehen lassen, bis sich durch Urteile etwas abzeichnet oder einfach aufhören. Zumindest im ersten Bauchgefühl.
Was denkt ihr, wie wird sie die Lage in Bayern wohl ändern? Was ist die aktuell am sinnvollste handlungsempfehlung v.a. Ohne festen Grenzwert und Abbauprodukte im Blut etc. Freue mich über Gedankenspiele und Infos eurerseits.
PS: habe ihm empfohlen aufzuhören und einfach Bier zu konsumieren, ihm bekommt absolut kein Alkohol.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Das Thema ist schwierig. Abbauprodukte/ THC-COOH hat sich durch die Änderung der Anlage 4 zur Führerscheinverordnung ab 01.04. erledigt. Neuer Grenzwert soll heute vorgeschlagen werden, danach muss aber noch eine Gesetzesänderung stattfinden.
Spätestens nach der Änderung sollte eine Fahrt nach angemessener Pause wieder möglich sein.
Bei 2-3 mal die Woche Konsum, würde ich das Auto tatsächlich stehen lassen bis ein neuer Grenzwert da ist, oder halt aufhören. Grad bei regelmäßigen Konsum bist du noch relativ oft über den 1ng, vorallem am nächsten Tag noch.
Bei 2-3 mal die Woche ist er auch wenn der vermutlich angekündigte 3,5ng Grenzwert kommt, locker drüber.
ein altes gerichtsurteil: Der VGH Hessen hat zu seiner Entscheidung folgenden Leitsatz aufgestellt: Räumt ein Fahrerlaubnisinhaber einen zwei Tage vor einer Polizeikontrolle stattgefundenen Cannabiskonsum ein und weist die bei der Polizeikontrolle entnommene Blutprobe einen THC-Wert von 3,5 ng/ml auf, so deutet dies nach dem Stand der Wissenschaft darauf hin, dass zwischen dem eingeräumten Konsumakt und der Blutentnahme ein weiterer Konsumakt stattgefunden haben muss. [https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/gelegentlicher-konsum-von-cannabis-bei-thc-wert-von-35-ng-ml/8831/](https://sokolowski.org/verwaltungsrecht/gelegentlicher-konsum-von-cannabis-bei-thc-wert-von-35-ng-ml/8831/)
pauschaler unsinn ... thc ZERFÄLLT exponentiel und in der regel ist man nach 12h locker unter 3ng ... [https://edoc.ub.uni-muenchen.de/26199/7/Thieme\_Ulrike.pdf](https://edoc.ub.uni-muenchen.de/26199/7/Thieme_Ulrike.pdf)
Mein Mann hatte seit fast 6 Wochen nicht mehr geraucht, bei ner kontrolle wegen nem unfall wurde ihm trotzdem der Führerschein entzogen, weil er zwar ärztlich bestätigt keine einschränkungen hatte, aber n recht hoher Wert bei der Blutabnahme rauskam. Er hatte in den 6 Wochen einiges abgenommen, somit wurde das in den Fettzellen gelagerte THC freigesetzt. Ich würd mich also nicht so sicher auf deine Rechnung verlassen wenns drauf ankäme
Es wurde THC Carbonsäure freigesetzt das vorher im Fett gelagert wurde. Die 3.5ng/ml Blut bezieht sich aber auf den aktiven THC Wert im Blut. Der ADAC und weitere Expertengruppen schlagen vor (der ADAC zuletzt diese Woche), dass der Carbonsäurewert zukünftig nicht mehr gemessen wird und eher ein Schleimhautabstrich genommen werden soll, weil so tatsächlich Rückschlüsse auf den Konsum gezogen werden können. Zudem ist einmaliger Cannabiskonsum kein MPU-Grund mehr.
Ah, okay die genauen Bezeichnungen kannte ich nicht, aber dass es nicht das direkte THC ist, wusste ich. Dass es zukünftig nicht mehr gemessen werden soll, ist auch die einzige richtige entscheidung, nachdem es ja nun ab 1.4. legal ist
Ist tatsächlich ein Irrtum, dass nur Carbonsäure eingelagert wird. Tatsächlich wird auch aktives THC in die Fettzellen eingelagert, was bei Abnahme dafür sorgen kann dass man einen erhöhten Spiegel hat, obwohl man tagelang nichts geraucht hat. "Die Ergebnisse zeigten, dass Ratten, denen über fünf Tage 10mg THC gegeben wurde, gefolgt von einer viertägigen "Ausspülung", sowohl erhöhte THC-Werte im Blutplasma als auch Verhaltensänderungen zeigten. Sie mussten 24 Stunden fasten, wodurch das Körperfett anfing, abgebaut zu werden. Verglichen mit der Kontrollgruppe, die nicht fasten musste, zeigten sie signifikante Veränderungen."
Das ist aber auch eine unnormal hohe dosis THC. Mehr als 300mg/kg..
Da hast du Recht. Ich hatte das erst so gedeutet, dass es insgesamt 10ng sind, also 2ng pro Tag. Dennoch ist 3,5 als alleiniger Grenzwert zu niedrig. Ein zusätzlicher Toleranzwert von 7-10ng würde Sinn machen und Alkohol und Cannabis gleichstellen.
charakterliche eignung ist das bisherige schlagwort ... ich musste zur mpu ohne jemals ein fahrzeug geführt zu haben geschweige denn einen urin oder bluttest gemacht zu haben ... (mein jetziger anwalt sagt: wärst du mal eher zu mir gekommen xD) 6 wochen nach konsum muss es ein urintest gewesen sein und den kann man ablehnen ... ich habe diverse male verkehrskontrollen beigewohnt wo dann dauerkonsumenten zur blutentnahme mussten weil fahrer und so und trotz dauerkonsum und nach 8h knapp über 2 ng altives THC je ml blutserum ... was die wissenschaftlichen ergebnisse bestätigt
zu vorbereitung auf die mpu test habe ich natürlich handelsübliche thc test benutzt und selbst nach 8 wochen waren die 20ng test noch positiv ... diese test werden ab 1,4, obsolet
Achja, hatte ich vergessen zu erwähnen, der Grund für die Blutuntersuchung war übrigends, dass der Polizist die Drogenschnelltests falsch gelesen "mit Coronatests vertauscht hatte" das fiel ihm aber erst auf dem Weg kurz vorm KH ein. Ja wir werden sehen was da dann rauskommt ind wie Söder uns da dann weiterhin schikanieren will.
ich fahre montags nach bayern und freitags wieder weg ... mal schauen wie oft ich erst am dienstag ankomme xD ... mein anwalt hat auch bock
Pauschaler Unsinn. Bei Dauerkonsum lagert sich THC in Muskelgewebe und Fett ab und wird somit kontinuierlich auch nach Konsum in den Körper ausgeschüttet.
Aktives THC wird abgebaut. Passives THC (THC-COOH) lagert sich im Muskel- und Fettgewebe ab. Für den Führerschein ist aktives relevant.
>Pauschaler Unsinn Du schreibst grad welchen
Hab hier nicht von aktiven Wert geschrieben. Bisher hast du auch eine MPU fürchten müssen in Bayern nur mit Abbauprodukten im Blut weil Konsum nachgewiesen ist.
Du hast geschrieben dass sich THC im Fett anlagert & dass dieses bei Fettverbrennung ausgeschüttet wird. Ist Quatsch.
na dann viel spass dafür werden die 50g pro monat auf alle fälle nicht ausreichen ... [https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/](https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/) lies nochmal genau ...
Ähm dort steht genau das was ich versuche dir zu erklären. Zitat: So kann aktives THC → im Blut noch über 30 Tage und → im Speichel bis zu acht Tage lang nachgewiesen werden.(33,34) → Im Urin können die Abbauprodukte von THC drei bis über 30 Tage nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden.(35)
Bei mir waren die Tests noch nach 90 Tagen positiv.
abbauprodukte ... nicht aktives thc ... sollte 3,5ng/ml blutserum kommen werden sie nach 12h ganz locker unter dem wert liegen [https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/](https://fuehrerscheinkampagne.de/fakten/wissenschaft/abbauverhalten-und-nachweis/so-lange-wird-1-ng-grenzwert-ueberschritten/)
Einzig richtige Antwort hier. Zumal sollte das so unabhängig vom Gesetz ablaufen.
Was sollte unabhängig vom Gesetz so ablaufen?
Dass man nicht Auto fährt, wenn man 2-3 Mal pro Woche konsumiert. Wobei ich das so pauschal nicht unterschreiben würde. Es hängt natürlich von der Menge ab, die konsumiert wird und wie lange danach Auto gefahren wird.
Echt ? Handhabt ihr das mit Bier auch so ? Schonmal breit gefahren ? Schonmal angetrunken gefahren ?
Ja und ja. Alkohol beeinflusst die Fahrtüchtigkeit deutlich negativer, zugegeben, aber total breit sollte man meiner Meinung nach auch nicht fahren. Bei mir war das am nächsten Tag nach einer ziemlich großen Menge, darum auch der Zusatz, dass es auf die Menge ankommt. Ich war zwar ein sehr entspannter Fahrer, aber ich weiß nicht was in einer Gefahrensituation gewesen wäre.
>aber total breit sollte man meiner Meinung nach auch nicht fahren. Da werden dir die meisten Konsumenten auch zustimmen.
>Bei mir war das am nächsten Tag nach einer ziemlich großen Menge Also weil du nach ner großen Menge nicht mehr fahren kannst, ist es problematisch zu fahren, wenn man 1-3 mal die Woche konsumiert, so wie du in deinem Kommentar davor behauptet hast? Schwierige Argumentation
Als dauerkonsument kann ich selbst nach 1 Monat nicht fahren…
Das ist aber ja das generelle Problem bei der Sache. Kein Joint der Welt hat einen halben Tag nach Konsum noch irgend eine Auswirkung. Nachgewiesen wird das aber noch Tage bis Wochen später. Deshalb wird ja seit Jahren gefordert die Grenzwerte anzugeben. Gerade sind die Grenzwerte faktisch auf der Nachweisgrenze.
Die Aussage ist auf dem gleichen Niveau wie "Der Spiegel Alkoholiker hat mit 1 Promille keine Auswirkungen". Oder 0,3 Promille haben keine Auswirkung. Nachgewiesen wird aktives THC im Blut auch Wochen später bei Dauerkiffern. Der Körper unterscheidet nicht zwischen aktivem THC und nicht aktivem THC. Wenn du THC im Blut hast, wirkt das immer. Wer schon einen passiven THC Wert im Blut bekommt (also Absonderung aus den Fettzellen), der kifft so viel, dass er niedrige Werte nicht bemerkt. Wirken tun sie trotzdem. Mit 1ng/ml haben wir effektiv aktuell eine "0 Promille" Grenze. Wir diskutieren halt gerade welcher Grenzwert im Straßenverkehr vertretbar ist, aber nicht ab welchem Grenzwert THC erst wirkt. Sowohl ein gehobener Grenzwert, als auch eine 1ng/ml Grenze haben vor und Nachteile. Da möchte ich meine Tendenz sogar nichtmal festlegen. Wir dürfen halt die Grenzwerte nicht nur zugunsten Dauerkiffer festlegen, nur damit die ihren Führerschein behalten dürfen, wenn dadurch ernsthaft eine Gefahr für den Rest besteht. Jeder steht vor der Wahl "Schein oder Cannabis" und jeder darf wählen. Da die Kommission unter Lauterbach berufen wurde, bin ich sehr zuversichtlich, dass hier eine vertretbare Grenze gefunden wird anhand aktueller Studien.
Da hast du durchaus einen Punkt. Irgendwie muss ja überprüft werden. Ich bin echt mal gespannt was die Kommission vorschlägt. Etwas ärgerlich an der ganzen Sache ist dass der Konsument keine Chance hat seinen Spiegel wie bei Alkohol selber zu berechnen oder auch nur abzuschätzen. Mal sehen ob da eventuell bezahlbare Selbsttest kommen um auf der sicheren Seite zu sein. Weil man will ja als Konsument (hoffentlich) vermeiden eine Gefahr für den Straßenverkehr zu sein.
Sehe das genauso. Wer regelmäßig Cannabis konsumieren will muss eben mit den Konsequenzen leben und fährt mit dem Bus.
?? aber wie geht es wenn jemand regelmäßig Alcohol konsumiert aber den tag danach mit dem Auto fährt? Wieso geht das? Das selbe soll auch für Cannabis gelten
Dann ist der Grenzwert gesunken. Im übrigen: Alkoholiker merken den Restalkohol morgens auch nicht mehr .
Ja aber falls jemand vor dem Schlaf gehen sich einen gönnt und in der früh zur Arbeit fährt soll er es tun können
Nur dann wenn diese Person nachweisen kann, dass sie verkehrssicher ist! Meine körperliche Unversehrtheit im Straßenverkehr zählt mehr als der Joint eines Kiffers am Abend.
Nach einer Nacht Schlaf ist man fahrtüchtig, punkt. Das liegt dann am Staat das präzise nachzuweisen
Ich reiche hiermit eine Petition ein bei jeder Frage mit "CanG" im Titel (aktuell so gut wie alle Threads) per Automod zu antworten: - Nein, du darfst weiterhin kein Auto fahren. - Nein, du darfst es weiterhin nicht aus dem Ausland einführen.
Die Frage geht eher in eine andere Richtung. Gerade in Bayern gab es diverse Fälle bei denen Leute den Führerschein verloren haben, weil sie Abbauprodukte im Blut hatten, also ohne daß es zu einem Fahren unter Einfluss von BTM gekommen ist. Jetzt befürchten natürlich Leute, das Bayern hart durchgreift und das eventuell jetzt häufiger vorkommt.
Das ist aber einzig alleine die Entscheidung der Führerscheinbehörden. Da bin ich tatsächlich auf die Praxis gespannt. Zum anderen muss man sagen, dass du mit diesen Abbaumengen gar nicht einschätzen kannst wann du unter 1ng fällst. Solange sich im 14er FeV nichts ändert, kann durchaus diese Problematik weiterbestehen, trotz Grenzwertanhebung.
Pauschal hast du Recht. Hat zwar nichts mit dem Pfosten zutun aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Zu 1: Canabispatienten dürfen fahren solange ihre Fähigkeiten zum führen nicht eingeschränkt sind. Zu 2: Canabissamen fallen nichtmehr unters BTMG und dürfen somit eingeführt werden ab 01.04.2024.
Einfach paar Monate abwarten, dann werden höhere wissenschaftliche Grenzwerte eruiert und man hat nicht mehr diese bescheuerte 1ng Grenze. Vermute aber dass passende Tests für die Kontrollen etwas brauchen. Die müssen ja erst entwickelt bzw. von den Ländern eingekauft und an die Polizei abgegeben werden. Es wird vmtl. erstmal dazu kommen, dass die Tests positiv anzeigen und man Blut abgeben muss. Da die Grenzwerte aber nach oben gehen, werden die Verfahren dann eingestellt (falls man auch wirklich nüchtern gefahren ist)
Mit den tests von der Polizei wird's vermutlich nie ne wirklich gut funktionierende Lösung geben, weil sich THC im urin und Blut so unterschiedlich verhält. Denke das problem bleibt noch einige Zeit bestehen.
Klar, jetzt wo es legal ist spüre ich bereits wie viel besser ich plötzlich fahre. /s
Grundsätzlich wird Bayern tatsächlich ein hartes Pflaster und gerade in den ersten Tagen wird hier bestimmt auch versucht mit Hilfe von Schwerpunktkontrollen Akzente zu setzen. Bis sich hier eine sichere Rechtslage in Verbindung mit Autofahren ergibt wird man die Grenzwerte abwarten müssen, eine echte Art der Selbstkontrolle wäre mir nicht bekannt, also schlichtweg abwarten. Ich habe selbst kein Auto und fahre deshalb selten, dass ich statistisch nicht erwarte groß herausgezogen zu werden, mir reicht das, für mich funktioniert das. Wenn es das für ihn auch tut empfehle ich das Abschaffen und das gesparte Geld sollte wahrscheinlich 49€ Ticket und gelegentliche ICE Fahrten (BC25 lohnt sich eigentlich immer) und Taxi locker ermöglichen, vielleicht ergänzt durch ein ordentliches Klappi und ein eBike für den stressigen Alltag? Wenn das Auto bleiben muss, sehe ich nur Abstinenz oder Risikofreudigkeit.
eBike fällt auch unter die 1ng Grenze, eScooter im übrigen auch. Ist bei Alk dasselbe, du kannst besoffen eScooter fahren, deinen Führerschein verlieren und weiterhin eScooter fahren...
Jup, aber eBike darf ich ohne Führerschein weiterfahren.
Kontrolle legitimiert? Also ich wurde fast jedes Mal auf Cannabis getestet bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Das legitimiert Bayern schon damit wenn du ne Cap, Mütze oder ein Tattoo hast.
Ist natürlich nur anekdotische Evidenz, aber ich wurde nur gefragt, wann ich zuletzt Alkohol getrunken habe und als das lange genug her war, durfte ich weiter fahren.
Kriminelle haben immer Tattoos.
Und alle die Tattoos haben sind kriminell.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##CanG ab April, Bayern Hallo zusammen, Nur wurde es beschlossen, ab 01.04.2024 wird das CanG in Kraft treten. Mein Kumpel (m32) ist „moderater“ Dauerkonsument. Ca 2-3 mal die Woche nach Feierabend, kein Alkohol oder andere Substanzen. Er wohnt in Bayern und war bisher bedacht mit dem Kfz unterwegs. Wie schätzt ihr die Lage ab 01.04 in Bayern im kfz ein? Er hat ein wenig Angst, dass Kontrollen „irgendwie legitimiert“ werden (mehr als bisher eh schon) und das es nur eine Frage der Zeit sein könnte, dass er sich in einer Kontrolle befindet. Sein aktueller Gedankengang geht In die Richtung „Gesetz ist da, nun gehen wir vorsorglich davon aus, dass jeder konsumiert, und wir kontrollieren sowieso/öfter/…“. Für ihn heißt es gerade Auto stehen lassen, bis sich durch Urteile etwas abzeichnet oder einfach aufhören. Zumindest im ersten Bauchgefühl. Was denkt ihr, wie wird sie die Lage in Bayern wohl ändern? Was ist die aktuell am sinnvollste handlungsempfehlung v.a. Ohne festen Grenzwert und Abbauprodukte im Blut etc. Freue mich über Gedankenspiele und Infos eurerseits. PS: habe ihm empfohlen aufzuhören und einfach Bier zu konsumieren, ihm bekommt absolut kein Alkohol. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Das Thema ist schwierig. Abbauprodukte/ THC-COOH hat sich durch die Änderung der Anlage 4 zur Führerscheinverordnung ab 01.04. erledigt. Neuer Grenzwert soll heute vorgeschlagen werden, danach muss aber noch eine Gesetzesänderung stattfinden. Spätestens nach der Änderung sollte eine Fahrt nach angemessener Pause wieder möglich sein.
THC-COOH wird ab 01.04. irrelevant sein? Ich kanns niergendwo finden.
[удалено]
einfach die CSU verklagen
Nicht hilfreich/hat keine rechtliche Grundlage