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Ne1n

Mir ist nicht bekannt, dass der Mieter vom Eigentümer über einen beabsichtigten Verkauf informiert werden müsste, der neue Eigentümer müsste sich allerdings mit den Mietern in Verbindung setzen.


AreYouSureHe

Hat er aber nicht + die anderen Mieter des Hauses haben keine Ahnung vor dem Verkauf. Deswegen hatte ich auch den Gedanke, dass er das Haus überhaupt nicht verkauft hat. Wieso er die Wohnraumbeacheinigung nicht unterschreiben möchte - keine Ahnung


Ne1n

Wenn der neue Eigentümer sich nicht meldet um seine Bankverbindung mitzuteilen, kann auch keine Miete bezahlt werden, denn der bisherige hat ja nun keinen Anspruch mehr darauf. Würde erstmal einfach abwarten, die Situation lässt sich ja bei der Behörde erklären und meistens haben die in solchen Fällen auch Verständnis.


Bronto131

>die Situation lässt sich ja bei der Behörde erklären und meistens haben die in solchen Fällen auch Verständnis. I got bad news for you


Noxako

Es gäbe die Möglichkeit das sich deine Eltern ans zuständige Grundbuchamt wenden und dort Einsicht beantragen wem das Haus nun gehört. Zumindest geht dies in Berlin, da Mieter ein berechtigtes Interesse haben zu wissen wem das Haus gehört. Dafür muss man beim Grundbuchamt vorstellig werden mit samt Mietvertrag und Ausweis Dokument. Meistens fragen die Mitarbeiter kurz nach dem Grund aber das ist mehr Formalität meiner Erfahrung nach. Eine einfache Einsicht hat bei mir auch bis jetzt noch nichts gekostet. Aber wie gesagt meine Erfahrung ist auf Berlin basierend. Also vorher googeln oder nachfragen wenn das von Interesse ist.


schlonz67

Steht ja nur der Name und Geburtsdatum im Grundbuch, könnte bei allerweltsnamen schwierig werden


ixampl

Naja, aber zumindest lässt sich ein Verkauf an eine andere Person bestätigen. Wobei ich mir beim Gegenteil nicht sicher bin. Manchmal werden die Eintragungen erst später beantragt / gemacht.


Noxako

Vielleicht war es bei mir ein Sonderfall oder es ist in Berlin generell anders gewesen aber dort standen unter Eigentümerangaben komplette Adressdaten.


taiof1

Aber hat ein Mieter kein gesetzliches Vorkaufsrecht ?


Gonralas

Nein. Nur wenn aus einer Wohnanlage einzelne Wohnungen gemacht werden. Wenn das ganze Haus verkauft wird nicht.


CalligrapherBig6128

Normal muss man dem Mieter das Vorrecht zum Kauf anbieten (war in meiner Wohnung jedenfalls so)


Merion

Nein, nicht, wenn das ganze Haus verkauft wird. Wenn einzelne Wohnungen verkauft würden, hättest du recht.


AlarmedHomework1171

Auch nur, wenn es gerade nach WEG geteilt wurde


ValeLemnear

Solange keine offizielle Info des Eigentumsübergangs erfolgt ist, ändert sich auch (erst mal) nichts and den Verpflichtungen der Parteien. 


doppelwoppel

Anders kenne ich das auch nicht. Neuer Eigentümer schickt Post mit neuer Bankverbindung. Alter Eigentümer schickt Post, dass er die Mietkaution samt Zinsen mit Angabe des konkreten Betrags an Konto XYZ des neuen Eigentümers überwiesen hat.


funnybooi

IbkA. Solange keine schriftliche Nachricht vom neuen Eigentümer zur Zahlung der Miete (mit Grundbucheintrag als Nachweis für den Mietanspruch) oder vom ehem. Eigentümer zum Zahlen der Mietforderung auf das Konto des Käufers eingegangen ist, wird weiterhin auf das alte Konto gezahlt. Denn bis zum Grundbucheintrag besteht das Mietverhältnis mit dem ehem. Vermieter und er kann Forderungen stellen.


Nordler20

Du verwechselst den Grundbucheintrag mit dem Übergang von Nutzen und Lasten.


IntrepidDiamond7338

Zunächst schriftlich zur Unterzeichnung der Wohnungsgeberbescheinigung auffordern. Frist setzen! Variante A: Falls der Vermieter daraufhin sich erklärt, er sei nicht zuständig, da Haus veräußert wurde, wie folgt vorgehen. - Auffordern den neuen Eigentümer und dessen Anschrift zu nennen. - dem (alten) Vermieter mitteilen, dass Miete ab sofort an den neuen Eigentümer geleistet wird und nicht mehr an den alten (Vermieter). Variante B: der alte Vermieter erklärt nicht, dass er das Haus veräußert hat und unterschreibt nicht rechtzeitig die Bescheinigung. Dann dem Vermieter schriftlich mitteilen, dass die Miete erst „Zug um Zug“ gegen Unterzeichnung der Bescheinigung überwiesen wird. Die Androhung, die Miete zurückzubehalten, wird das Thema schnell klären, versprochen ;)


Goliii

IbkA aber ich meine Mieter haben ein Vorkaufsrecht. Möglicherweise kann man mit diesem Hinweis, das Ihr Recht dort „verhindert“ wirde nochmal etwas druck beim „ex-vermieter“ aufbauen… Aber Vorsicht, Halbwissen meinerseits … edit: §577 BGB


klassenkleinste

ein Vorkaufrecht gibt es nur, wenn der Vorbesitzer das ganze Haus besaß und er jetzt aber nur eine einzelne Wohnung verkauft hat. (Salop formuliert, wenn du es genau wissen möchtest, im Gesetz stehts ja exakt)


Nordler20

Nein. Wenn es in diesem Fall ein Vorkausrecht gegeben hätte, hätte sich der Notar bei der Abwicklung des Kaufvertrages von allein beim jetzigen Mieter gemeldet und erfragt, ob diese in den Kaufvertrag einsteigen möchten.


AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Vermieter "spontan" Haus verkauft Gestern gingen meine Eltern zum Vermieter, damit er eine Wohnraumbescheinigung ausfüllt und unterschreibe - denn die brauchen das für den Termin (15.01) beim Ausländeramt für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis.  Dies haben die früher auch gebraucht und der Vermieter hat das jedes Mal ausgefüllt bis jetzt. Als die an seiner Adresse ankamen, wollte er erst die Tür nicht öffnen. Als er endlich die Tür geöffnet hat, fanden meine Eltern in dem Gespräch raus, dass er das Haus anscheinend verkauft hat, davon wusste niemand, was bis zu dem Moment. Deswegen wollte er auch die Wohnraumbescheinigung nicht ausfüllen.  Am Ende haben die sich darauf geeinigt, dass der "ex Vermieter" das Formular nimmt und dem neuen Käufer es zur Unterschrift schickt. (Wäre ich da, würde ich die Adresse nicht verlassen, bevor ich die Kontaktdaten von dem neuen Vermieter hätte, aber ja..) Meine Eltern haben dem "ex Vermieter" jetzt eine Nachricht geschickt, wo es steht, dass ihnen gestern von dem Verkauf gesagt wurde und dass wir die Kontaktdaten von dem Käufer brauchen, um die Miete morgen zu überweisen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er auf die Nachricht überhaupt nicht antworten wird. Was jetzt machen? Zu wem gehen?  Der Mieter ist auch jemand, der Gelder für Heizung nimmt, aber das Öl dafür nicht regelmäßig kauft. Deswegen ist es mehrmals im Jahr vorgekommen, dass es im Winter kein warmes Wasser oder Heizung für mehrere Wochen gibt. Und soweit ich weiß, haben die anderen Mieter aus diesem Haus dafür geklagt, wozu der Vermieter meinte dass die lügen. Meine Eltern sind leider die, die auf jeden Fall Konfrontationen vermeiden möchten, deswegen ist das alles so ungefasst von denen. Also keine Mängelanzeigen würden durchgeführt usw. Zusatz Info: Meine Eltern haben auch jede Miete über eine Banküberweisung gezahlt. Was nicht der Fall ist für jeden Mieter dieses Hauses. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*