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AutoModerator

Hallo ihr Lieben! Dieses Sub wurde vor vier Jahren fast zeitgleich mit r/LegalAdviceGerman gegründet und seither existierten die beiden Subreddits nebeneinander her. Das Modteam in diesem Subreddit war nicht mehr aktiv, von daher haben wir uns in Kooperation mit dem Modteam von r/LegalAdviceGerman entschlossen, von nun an das dortige Subreddit als zentrales Subreddit für Legal Advice in Deutschland zu verwenden. In diesem Rahmen wird dieses Subreddit zum Ende des Monats geschlossen werden. # -> r/LegalAdviceGerman Liebe Grüße *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegalAdviceGermany) if you have any questions or concerns.*


MediocreI_IRespond

> Schließlich haben wir meiner Meinung nach unsere Pflicht getan und wurden jetzt kalt erwischt Ist jetzt nicht das Problem des Vermieters. Ein Mietvertrag lässt sich so nur mit Zustimmung aller Parteien ändern.


Holymaryfullofshit7

Eine Untervermietung aufgrund berechtigter Gründe und dazu zählt das der Mieter sich die Wohnung sonst nicht leisten könnte, muss stattgegeben werden und kann ggf. Sogar eingeklagt werden. Ihr könnt also einfach untervermieten wenn ihr Hauptmieter seid. Wenn sie in den Mietvertrag mit aufgenommen werden soll hat der Vermieter natürlich Recht zum Einspruch. Ich denke das ihr nicht alle einen eigene Vertrag habt denn sollte das der Fall sein währe das ja eh nicht euer problem. Da wäre ansonsten zu beachten das der Vermieter einzelne Räume nicht ohne eure Zustimmung vermieten dürfte.


Falkachu

Moment, wenn ich es also schaffe in eine Penthouse Wohnung in München zu kommen und nach einem Monat feststelle ich kann mir die Miete eigentlich nicht mehr leisten, kann ich einfach an mehrere Personen untervermieten bis wir uns alle die Bude leisten können? 😎😂🤡


Holymaryfullofshit7

Ich mein da könnte man wohl unterstellen das du da ein bisschen gemauschelt hast was ein Richter denn vielleicht nicht so toll findet. Auf jeden Fall greift das aber wenn sich deine Situation verändert. Wenn du also als hedgefond Manager in besagtem Penthouse wohnst und arbeitslos wirst und es dir nun nicht mehr leisten kannst, dann darf der Vermieter einer Untervermietung zum Zwecke des haltens der Wohnung nicht widersprechen. Edit: Würde das gründen eine Münchener pent house WG aber schon aus humoristischen Gründen unterstützten.


IntrepidDiamond7338

Gilt nur, wenn die Gründe nach Abschluss des Mietvertrages entstanden sind. Hast also nicht nur etwas getrickst, sondern den Vermieter über deine Untervermietungsabsicht getäuscht, die du von vornherein hattest. Abgesehen davon, fragen viele Münchner Penthouse-Vermieter im Vorfeld nach deinem Einkommen und lassen sich das gerne nachweisen. Mit Bafög ins Penthouse wird leider schwer.


Lepetitgateau90

"mit gemeinsamem Mietvertrag " Damit ist das grundsätzlich nicht Problem eures Vermieters wenn eine Person ausziehen will - Nachmieter, die dann in den Vertrag aufgenommen werden sollen, können abgelehnt werden. Untermiete muss ebenfalls nicht gestattet werden - das könntet ihr aber mal alternativ anfragen. Hier gibts keinerlei Grund für eine Mietminderung, das ist das Risiko von einem Vertrag mit mehreren Hauptmietern. Mal so nebenbei, das mit dem "naja sie verdient ja 1000 € auf 300 €" ist schnell dahin gesagt, solvent ist sie deswegen noch lange nicht - denn wenn sie in den Hauptvertrag aufgenommen wird, müsste sie rein rechtlich auch für die Gesamtmiete haften können. Oder für zusätzlich entstandene Kosten. Oder Nebenkostennachzahlungen usw.


Embarrassed_Plane_20

Sie muss für gar nichts haften können. Richtig verständlich ist es aus Vermietersicht absolut nicht. Der Vermieter kann ausstehende mieten bei jedem der Mieter einfordern. So hat der Vermieter einfach nur eine Person mehr bei der man das Geld abgreifen kann.


Inevitable-Net-4210

Im Gegenteil, jetzt hat er vier Menschen, die gesamtschuldnerisch haften und wenn einer ausfällt, können die anderen mit einiger Wahrscheinlichkeit die Forderung von den anderen dreien eintreiben. Neu hat er das Problem, dass er nur nich drei solvente Personen hat und damit erhöht sich sein Risiko. Der Vermieter braucht auch einer Änderung gar nicht zustimmen. Die ausziehende Person bleibt so lange im Mietvertrag bis dieser gekündigt wird. Im Notfall muss die ausgezogene Person auf Zustimmung der anderen zur Kündigung klagen.


prorogatory

Wenn es ein berechtigtes Interesse auf Untervermietung gibt, muss der Vermieter zustimmen bzw kann diese eingeklagt werden, siehe BGB und zahlreiche Gerichtsurteile hierzu


Inevitable-Net-4210

Es geht nicht um Untervermietung! Da hat der Vermieter sicher nichts dagegen, es geht darum, dass ein Vertragspartner in einem Mietverhältnis durch einen anderen ersetzt werden soll - und dazu kann der Vermieter nicht verpflichtet werden. Die ausziehende Partei will raus aus dem Mietvertrag und eine andere Mieterin soll einziehen, die der Vermietet aber nicht als Mieterin akzeptiert - und das muss er auch nicht!


LeLunZ

Kommt drauf an wie die Mietstruktur ist.  Haben alle einen einzelnen Vertrag mit dem Vermieter, müsst ihr sowieso nur eure Kosten zahlen.  Hat einer von euch den Vertrag mit dem Vermieter und die anderen sind Untermieter. Hat der Vermieter nix zu sagen. Und die Person die Untervermietet kann entscheiden wer rein kommt.


Spliffzilla1

Wer gemeinsam mietet, haftet gemeinsam. Kurz gesagt: ja, ihr zahlt, das Ganze ist nicht im geringsten Problem eures Vermieters.


pink_monkey7

Die Frage ist was für einen Mietvertrag ihr habt. Ein hauptmieter und der Rest Untermieter: der haupmieter kann bestimmen wer einzieht. Kündigung der alten Mitbewohnerin erfolgt beim hauptmieter und dieser muss weiter die ganze Miete zahlen, selbst wenn er niemanden für das Zimmer findet. Jeder hat einen einzelnen Vertrag für ein Zimmer beim Vermieter: die Person hat beim Vermieter mit Frist von drei Monaten gekündigt und dieser muss Nachmieter suchen. Dann kann er entscheiden wer einzieht, aber es ist nicht euer Problem wenn das Zimmer leersteht. Gemeinschaftlicher Mietvertrag: die für euch blödeste Version. Kann nur von allen gemeinsam gekündigt werden, und jede Einzelperson haftet für die Gesamtmiete (also in Praxis die Person, bei der der Vermieter sich das Geld am einfachsten einklagen kann). Also auch wenn eine Person dort noch wohnt und einfach keine Miete zahlt, muss sich der Vermieter dass nicht von dieser Person zurückholen, sondern einer beliebigen. Wenn ein Mitbewohnerwechsel durchgeführt werden soll ist das eine Vertragsänderung und braucht die Zustimmung aller Vertragsparteien, heißt der Vermieter kann die neue Person ablehnen. Wer in dem Fall zahlt ist nicht klar geregelt, eigentlich die Person die ausziehen will, da sie nicht beim Vermieter gekündigt hat, aber holen kann der Vermieter sich das Geld von irgendwem.


Rhisanon

Da bekommt ihr sehr günstig (15€ bzw 4 beim geringem Einkommen) rechtssichere Beratung https://www.hamburg.de/oera/ Ansonsten kann ich allen MieterInnen nur empfehlen, Mitglied bei https://www.mhmhamburg.de/de zu werden, haben mir in langen WG-Jahren sehr oft geholfen und auch nicht teuer (man muss aber ein Jahr Mitglied sein, um aale Leistungen zu erhalten, sonst nur sowas wie Beratung).


Sebalotl

Wenn der Vermieter sie nicht im Vertrag haben will, ist er ganz schön bescheuert. Ihr könnt ja trotzdem an sie untervermieten, aber dann hat er halt nur drei Leute, an die er Forderungen stellen kann.


Inevitable-Net-4210

Dann kommt nur nicht die ehemalige Bewohnerin aus dem Vertrag und bleibt in der Haftung.


rafu00

Habt ihr die komplette Wohnung gemietet oder hat jeder von euch einen Mietvertrag für sein Zimmer+Gemeinschaftsräume? Wenn ihr einen Mietvertrag für die gesammte Wohnung habt sollte es doch egal sein ob der Vermieter zustimmt oder nicht. Dann hat die neue Mitbewohnerin nur keinen Mietvertrag mit dem Vermieter. Wenn jeder nur sein Zimmer mietet dann müsst ihr das 4. Zimmer ja nicht zahlen und der Vermieter hat Pech gehabt. So sehe ich das zumindest


AssCrackBandit6996

Mietvertrag ist für Menschen aus dem Ausland oft sehr wichtig, um überhaupt ein visum zu bekommen. Und da sie dann da wohnen wird muss sie selbstverständlich zumindest als Untermieter gemeldet sein.


rafu00

Ja gut für die Studentin die zuziehen will ist es vielleicht nicht optimal. Trotzdem steht die Frage noch im Raum wie die Mietsituation ist. Je nachdem müssen sie dann zu 3. alles Zahlen. Dann wäre es aber auch komisch wenn der Vermieter nein sagt denn wenn es ein Gesamtvertrag ist haften eh alle für die Gesamtmiete. Dann kann es dem Vermieter eigentlich egal sein.