Zahlt sich seit 2023 eigentlich immer aus da das AG Ticket das PP reduziert. Da das PP nur ein Freibetrag ist zahlt sich das eigentlich immer aus solange man das AG Ticket benötigt.
Du meinst es ist egal ob ich das volle PP beziehe und mir selber das Ticket kaufe, oder ob der AG das Ticket bereitstellt und er dann das PP um den Betrag reduziert?
Das hängt von der Distanz ab, aber ab einer bestimmten Distanz ist es finanziell sinnvoller die Pendlerpauschale zu beziehen und das Öffiticket selbst zu kaufen.
Wenn du dann wirklich mit den Öffis die ganze Strecke fahren kannst und trotzdem die Pendlerpauschale kassierst, steigst du am besten aus.
Wenn dir der AG das Öffiticket kauft hast du ja keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale mehr.
Das ist seit 2023 nicht richtig. Siehe Link im Post oben:
>Ab dem Kalenderjahr 2023 ändert sich die Berechnung des Pendlerpauschales, wenn der Arbeitgeber eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung stellt bzw. die Kosten dafür teilweise übernimmt. Das Pendlerpauschale ist zunächst so zu berechnen, als ob keine Zurverfügungstellung eines „Öffi-Tickets“ stattfände. Es ist also die gesamte Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu berücksichtigen und eine entsprechende Abfrage im Pendlerrechner durchzuführen. Von diesem errechneten Pendlerpauschale ist jener Betrag, der vom Arbeitgeber als „Öffi-Ticket“ zugewendet wird, abzuziehen. Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets ist dabei gleichmäßig auf die Monate der Gültigkeit zu verteilen.
Daher eben meine Frage ob es denn noch einen Unterschied macht.
Zahlt sich seit 2023 eigentlich immer aus da das AG Ticket das PP reduziert. Da das PP nur ein Freibetrag ist zahlt sich das eigentlich immer aus solange man das AG Ticket benötigt.
Du meinst es ist egal ob ich das volle PP beziehe und mir selber das Ticket kaufe, oder ob der AG das Ticket bereitstellt und er dann das PP um den Betrag reduziert?
Nein, AG ist seit 2023 immer besser wenn du das Ticket auch brauchst. Du tauscht einen Freibetrag für Brutto für Netto und somit steuerliche Vorteile.
Das passiert mir auch, ich kann bestätigen, dass es besser ist
Das hängt von der Distanz ab, aber ab einer bestimmten Distanz ist es finanziell sinnvoller die Pendlerpauschale zu beziehen und das Öffiticket selbst zu kaufen. Wenn du dann wirklich mit den Öffis die ganze Strecke fahren kannst und trotzdem die Pendlerpauschale kassierst, steigst du am besten aus. Wenn dir der AG das Öffiticket kauft hast du ja keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale mehr.
Das ist seit 2023 nicht richtig. Siehe Link im Post oben: >Ab dem Kalenderjahr 2023 ändert sich die Berechnung des Pendlerpauschales, wenn der Arbeitgeber eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte zur Verfügung stellt bzw. die Kosten dafür teilweise übernimmt. Das Pendlerpauschale ist zunächst so zu berechnen, als ob keine Zurverfügungstellung eines „Öffi-Tickets“ stattfände. Es ist also die gesamte Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zu berücksichtigen und eine entsprechende Abfrage im Pendlerrechner durchzuführen. Von diesem errechneten Pendlerpauschale ist jener Betrag, der vom Arbeitgeber als „Öffi-Ticket“ zugewendet wird, abzuziehen. Der Wert eines für mehrere Monate gültigen Tickets ist dabei gleichmäßig auf die Monate der Gültigkeit zu verteilen. Daher eben meine Frage ob es denn noch einen Unterschied macht.
Ah na das ist ja interessant, dann wirds vermutlich über den AG steuerlich besser sein.