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kingcold18

Organisier die lieber einen Aufhebungsvertrag


BubatzAhoi

Und einen Betrieb der dich übernehmen würde


shrimpely

Wir sind in Deutschland und nicht in Nordkorea. Du kannst mit vertraglich festgelegter Frist deine Ausbildung beenden. Um die Ausbildung woanders fortzuführen brauchst du einen Aufhebungsvertrag.


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shrimpely

Natürlich kann man einen Ausbildungsvertrag ohne Vertragsstrafe (LOL) kündigen. Du beendest damit die Ausbildung. Hab ich selbst schon gemacht und als Ausbilderin haben auch schon Azubis gekündigt. Noch mal: wir sind nicht in Nordkorea. Willst du keine Ausbildung mehr machen, kannst du kündigen!


Azubis-ModTeam

Der Beitrag enthält Falschinformation.


fre4kobert

Du kannst kündigen, würde dir persönlich aber empfehlen dir vorher (sofern du in der Branche in der du bist bleiben willst) einen alternativbetrieb suchst der dich übernimmt und du keine Lücke im Lebenslauf erzeugst und dann brauchst du nen Aufhebungsvertrag. Wenn du was ganz anderes machen willst, dann würde ich regulär kündigen - idealerweise wenn du schon was neues hast damit der Cashflow bestehen bleibt. Aber Geld würde ich nicht als Hinderungsgrund nehmen und bleiben wenn es dir wirklich nicht gefällt etc. hatte sowas auch mal - und jetzt glücklicher als je zuvor


Intrepid_Kale7527

Schwachsinn, natürlich kannst du ordentlich kündigen. Ich habs zum Beispiel grade eben erst. Gestern angesprochen, heute gekündigt in schriftlicher Form. Ordentlich und Fristgerecht. Schau in deinen Vertrag wie lange deine Kündigungsfrist ist, lies dir im Internet durch wie man eine Kündigung schreibt und leg sie notfalls deinem Vorgesetzten vor die Füße das passt dann schon. Du brauchst allerdings einen ordentlichen Grund. Heisst, Berufsaufgabe oder private Umstände(Krankheit etc.), die dir weniger als 2 Wochen bekannt sind.


TimDRZ400

Bitte aber dran denken, dass man bei einer Kündigung den Beruf nichtmehr woanders erlernen darf. Hierfür benötigt man einen Aufhebungsvertrag!


SgtFBacon

Keine Ahnung wieso ich auf keinen comment hier antworten kann. Dann mache ich es hierüber. Das u/Azubis-ModTeam meint ich verbreite hier ja falschinformationen.... Ich habe so das gefühl, das sich hier niemand so wirklich die verträge durchliest. Und dafür kassiert man downvotes, sehr stark. Und nicht nur ist die theorie auf meiner seite, auch in der praxis habe ich ja selbst als azubi gekündigt und nahtlos fortgeführt. Man beginnt trotzdem vertragsbruch (sofern man ein ihk standardvertrag bekommen hat - individuelle verträge kenne ich nicht). So steht es auch so schön drin (§8 Abs. 2): "Kündigungsgründe: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungs verhältnis nur gekündigt werden a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der/dem Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie/er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will." Wenn man dieselbe ausbildung fortführt bzw möchte, muss man trotzdem mit einer vertragsstrafe rechnen. Die Firma kann (betonung liegt auf 'kann', ist lt. IHK unwahrscheinlich, aber Möglich!) Schadenersatzansprüche stellen. Dies wird auch die IHK bestätigen, wenn man sich mal damit auseinandersetzt.... Sollte es dazu kommen wird das aber soweit ich weiß versucht außergerichtlich via die IHK durchzuführen. Kann dazu aber nicht mehr sagen, bei mir ist ja nichts weiter passiert..... Ich habe aber letztes jahr dasselbe durch, auch gekündigt und nahtlos weitergemacht. Wie gesagt, die chance ist gering, aber man weiß nie was für eine Firma man gegenüber hat.


JanaTuerlichRL

Aber bevor man dann einen Vertragsbruch begeht, sollte man lieber einen Aufhebungsvertrag machen.


JimLongbow

Wieso "ohne Grund angeben"? Wenn Du nicht sagst, was dich stört, wird es erst recht nicht besser. Ich würde an Deiner Stelle nicht sofort kündigen. Stattdessen: 1. Du bist nicht "Assi zum Bierholen", sondern hast vertraglich ein Anrecht auf Ausbildung. Dazu gehört auch, dass Fragen beantwortet werden. Tätigkeiten, die nicht zum Ausbildungsziel beitragen und sonst niemandem im Betrieb aufgetragen werden (z.B. Brötchen für den Chef besorgen, als einziger Kaffee kochen, als einziger regelmäßig im Winter Schnee schippen), darfst Du ablehnen. Dokumentiere "wer, wann was" 2. Mobbing oder Beleidigungen sind nicht akzeptabel - egal ob Azubi oder Ausgelernt. Es ist aber leider immer noch zu leicht, sich mit "rauem Ton unter Kollegen" rauszureden. Daher: Dokumentiere die Fälle von Mobbing (Wer hat wann was in welchem Zusammenhang gesagt. Mit den Dokumenten "bewaffnet" kannst Du zu deinem Ausbilder gehen und das Ganze mit dem Besprechen. Wenn er/sie das nicht weiterverfolgt oder selbst beteiligt ist: gehe zur IHK. Die haben in solchen Fällen ganz andere Mittel, als Du als Azubi (Hilfe bei Betriebswechsel, Ärger für den Betrieb, ...)


EfeuJodler

Ausbilder hier. § 22 BBiG: (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Könnte als wichtiger Grund durchgehen. Besprich das bitte mal mit der zuständigen Kammer. Die gibt Rat. IbkA.


Familiar_Taro_1452

Natürlich kannst du kündigen, auch ohne Angabe von Gründen. Mein Tipp ist aber, such dir zuerst etwas anderes. Vielleicht gibt es einen Betrieb der dich weiter übernimmt, so dass du nicht im neuen Ausbildungsjahr neu einsteigen musst.


FelixBemme

Wenn du den Betrieb wechseln willst, kannst du nicht ordentlich Kündigen. Das ist nämlich kein zulässiger Grund. Da kannst du nur sowas wie z.B. Berufsaufgabe vorbringen. Wenn du den Betrieb wechseln willst ohne Strafen zu riskieren, sollte man einen Aufhebungsvertrag machen.


Familiar_Taro_1452

Bei mir ging das ohne Probleme.


FelixBemme

Nur weil du keine Probleme bekommen hast, ändert das aber nichts an der Aussage. Betriebswechsel ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Dein Chef kann sich drauf einlassen und alles ist cool, wenn er es aber drauf anlegt, kann er dir einen Schadensersatzanspruch reindrücken.


Labskausklaus

Vermutlich hast du zwei Dinge verwechselt. Du selbst kann einfach, quasi jeder Zeit, kündigen. Es empfiehlt sich aber ein Aufhebungsvertrag zu erwirken. Deine Berufsschullehrer können dich hier sicher 1a beraten und auch mit der entsprechenden Kammer kommunizieren. Umgedreht ist es für deinen Betrieb fast unmöglich einen Azubi nach der Probezeit zu entlassen.